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Fuchs und Bursch

FUCHS UND BURSCH

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Fuchs und Bursch

Ein Handbuch für junge und alte KVer

Herausgegeben von

Dr. Martin Luible

  1. neu bearbeitete Auflage

Verlegt von

DR. MARTIN LUIBLE . MüNCHEN-PASI N G

1955

Meinem lieben und verehrten

Freund und Bundesbruder

JOHANNES HENRY

der als Verbandsgeschäftsführer mit mir nach

dem 1. Weltkrieg am Aufbau unseres großen,

stolzen Kartellverbandes gearbeitet hat,

in treuer Verbundenheit

zugeeignet

Vorwort

Schon in meinen Studentenjahren, als ich selbst das Amt des Fuchsmajors innehatte, kam mir der Gedanke, all das, was der F.M. seinen ihm anvertrauten Füchsen zu sagen hat, von verschiedenen Fuchsmajoren zu sammeln, damit das wertvolle Material immer wieder den folgenden überliefert werden könnte. Einer meiner Leibfüchse, Hermann Hanner, der als Artillerieleutnant 1918 noch kurz vor dem Kriegsende im Westen gefallen ist, trug in den beiden Semestern, wo er bei Ottonia Fuchsmajor war, mit großem Fleiß reiches Material zusammen. Diese Sammlung ist während des 1. Weltkrieges leider verloren gegangen. Als ich dann seinerzeit 1924 das Amt des Schriftleiters der Akademischen Monatsblätter übernahm, bekam die Idee des F.M.-Handbuches neuen Auftrieb und fand auch in weiten Kartellkreisen Anklang. Doch der Durchführung stellten sich allerhand Schwierigkeiten in den Weg: Die Auswahl des Stoffes und der Mitarbeiter. 1929 war es endlich soweit. Der 1. Teil unseres Handbuchs erschien. Er enthielt die rein studentischen Dinge, während die Fragen allgemeiner Art in einem 2. Teil behandelt werden sollten. Das Ganze war ein erster Versuch und konnte deshalb nicht den Anspruch auf Vollkommenheit in jeder Beziehung erheben. Die Entwicklung der politischen Verhältnisse, die auch an den Hochschulen und Studenten nicht spurlos vorübergingen, machte damals die Weiterführung der begonnenen Arbeit unmöglich, nach Auflösung der Verbände und Korporationen gegenstandslos. Der Neuaufbau der Korporationen nach 1945 läßt es als notwendig erscheinen, den damaligen Gedanken wieder aufzunehmen, zumal durch die zehnjährige Verbotszeit viel von der alten Tradition verloren gegangen ist und auch die früher mögliche mündliche Überlieferung fast ganz fehlt. Darum kam ich nach reiflicher Überlegung trotz mancher Bedenken zu dem Entschluß, vorerst einmal den 1. Teil des Handbuches den heutigen Verhältnissen entsprechend neu herauszugeben; manches mußte geändert, ergänzt, manches konnte auch ohne Nachteile weggelassen werden. München, Januar 1956.

Dr. Martin Luible.

I. Die deutschen Universitäten und Hochschulen

1. Aufbau und Gliederung

In den deutschsprachigen Gebieten gibt es folgende Arten von Hochschulen:

Universitäten — Technische Hochschulen — Tierärztliche Hochschulen — Landwirtschaftliche Hochschulen — Forstliche Hochschulen — Bergakademien — Handelshochschulen — Philosophisch-theologische Hochschulen (Akademien) — Pädagogische Akademien (Hochschulen) — Hochschulen für Leibesübungen.

Universitäten

Die Universitäten haben vier bis sieben Fakultäten, nämlich: katholisch-theologische, protestantisch-theologische, juristische, staatswirtschaftliche, wirtschafts- und sozialwissenschafliche, medizinische, tierärztliche, philosophisch-historische, naturwissenschaftlich-mathematische. Wo keine eigene staatswirtschaftliche Fakultät ist, sind die Staatswissenschaften entweder der juristischen oder philosophischen Fakultät eingegliedert.

Technische Hochschulen

Die Technischen Hochschulen umfassen verschiedene Abteilungen, nämlich Architektur, Bauingenieurwesen (Hoch- und Tiefbau), Maschinenbau, Elektrotechnik, Schiff- und Schiffsmaschinenbau, Chemie, Pharmazie, Hüttenkunde, Bergbau, allgemeine Wissenschaften, Wirtschaftswissenschaft; die letztere ist meist in den allgemeinen Wissenschaften inbegriffen.

Philosophisch-Theologische Hochschulen

Zur Ausbildung der katholischen Theologen gibt es noch — außer den theologischen Fakultäten verschiedener Universitäten — die Philosophisch-Theologischen Hochschulen.

Landwirtschaftliche, Tierärztliche, Forst-, Handels-Hochschulen, Bergakademien (Montan-Hoctaschulen), Pädagogische Akademien, Hochschulen für Leibesübungen

Diese Hochschulen dienen der Spezialausbildung für die betreffenden Fächer. Das Studium kann aber auch noch an gewissen Technischen Hochschulen und Universitäten mit den entsprechend eingerichteten Abteilungen und Fakultäten betrieben werden.

2. Verwaltung und Verfassung

Die Hochschulen werden zwar vom Staat, im Bundesgebiet von den einzelnen Bundesstaaten, erhalten und verwaltet, besitzen aber weitgehende Rechte der Autonomie. Das Haupt der Hochschule ist der Rektor, der die Hochschule nach außen vertritt. Sein Stellvertreter ist der Prorektor, gewöhnlich der Rektor der vergangenen Amtsperiode.

An den Universitäten wird der Rektor meist jährlich aus der Reihe der ordentlichen Professoren von diesen in der Regel in der Reihenfolge der Fakultäten gewählt. Das oberste beschließende Organ ist der Akademische Senat, bestehend aus dem Rektor, Prorektor, den Dekanen, Vertretern der planmäßigen, außerplanmäßigen Professoren, Privatdozenten, Beamten und Studenten. Weitgehende Rechte besitzen in Sachen des Unterrichts und der Forschung die Fakultäten, an deren Spitze jährlich wechselnde Dekane stehen. Die wichtigsten Rechte der Fakultäten sind: Abhaltung von Prüfungen und Erteilung der akademischen Grade, Aufsicht über den akademischen Unterricht ihrer Disziplinen, Erteilung der „venia legendi", d. h. Zulassung als Privatdozent, Vorschlagsrecht für Neubesetzung von Lehrstühlen. Der Lehrkörper der Hochschule besteht aus den planmäßigen ordentlichen und außerordentlichen Professoren, die vom Staat auf Lebenszeit angestellte Beamte sind, einen bestimmten Lehrauftrag haben und einen Anspruch auf die Honorare ihrer Vorlesungen besitzen, und aus den Privatdozenten, die von den Fakultäten ausgewählt — „Habilitation" — und zur Abhaltung von Vorlesungen und Übungen zugelassen werden. An verschiedenen Universitäten gibt es sog. Diätendozenturen für Privatdozenten, so daß diese nicht nur auf ihr Honorar für ihre Vorlesungen angewiesen sind. Dann gibt es noch Honorarprofessoren und Lehrbeauftragte; dies sind in anderen Berufen tätige Wissenschaftler, die für ein besonderes Gebiet einen Lehrauftrag erhalten.

An den anderen Hochschulen mit Ausnahme der Philosophisch-Theologischen Hochschulen sind die Verhältnisse betreffend Verwaltung und Verfassung ähnlich.

Nach 1933 versuchte der Staat die Selbstverwaltung der deutschen Hochschulen weitgehend einzuschränken und aufzuheben. In zahlreichen Fällen kam es vor, daß Professoren in die verschiedenen Fakultäten berufen wurden, ohne von den Hochschulen vorgeschlagen zu sein, ja auch gegen den ausgesprochenen Wunsch der Hochschulen. Auf diese Weise haben viele Hochschulen Professoren erhalten, die für die betreffenden Lehrstühle wenig oder gar nicht geeignet waren.

1945 wurden viele Professoren ihres Amtes enthoben. Ein Teil von ihnen kehrte nach der Spruchkammer-Verhandlung wieder zurück. Die Besetzung freier Lehrstühle machte oft bedeutende Schwierigkeiten, da allzu viele gute Kräfte in der Nazizeit ausgewandert oder im Krieg zugrunde gegangen waren.

3. Die Rektorenkonferenz

Die Rektorenkonferenz vertritt die Hochschulen in allgemeinen Hochschulfragen gegenüber amtlichen Stellen und gegenüber der Öffentlichkeit. Nach der Geschäftsordnung ist der Zweck der Konferenz die Klärung von Fragen, welche die Hochschulen gemeinsam angehen. Grundsätzlich begnügt sich die Konferenz damit, Empfehlungen an ihre Mitglieder auszusprechen. Die Hochschulen entsenden zur Konferenz den Rektor oder dessen verfassungsmäßigen Vertreter. Die Rektorenkonferenz kann beschließen, andere Personen zu einzelnen Beratungspunkten einzuladen. Die Amtsdauer des aus den Reihen der Rektoren gewählten Präsidenten soll in der Regel ein Jahr betragen.

Dem Präsidenten steht ein beratender, aus vier Mitgliedern bestehender Ausschuß zur Seite. Jedes Jahr scheidet ein Mitglied dieses Beratungsausschusses aus und wird durch Neuwahl ersetzt. Am Ende jeder Tagung ist über eine etwaige Neuwahl zu beschließen. Der Tagungsort wechselt mit jeder Konferenz, die gewöhnlich zwei Mal im Jahr zusammentritt.

4. Der Hochschulverband

Der Hochschulverband führt die Tradition des im Jahre 1934 aufgelösten „Verbandes der deutschen Hochschulen" (1920 gegründet auf dem 1. Deutschen Hochschultag in Halle.) fort. Er ist in der Rektorenkonferenz durch seinen Vorsitzenden vertreten. Die Aufgabe des Hochschulverbandes ist es, die ihm angeschlossenen deutschen Hochschulen in allen gemeinsamen Belangen zu beraten und zu unterstützen, sowie die Standesangelegenheiten und die wirtschaftlichen Interessen der Hochschullehrer bei Behörden und in der Öffentlichkeit zu vertreten. Die Zugehörigkeit ist freiwillig. Mitglieder des Hochschulverbandes können die Angehörigen der zu örtlichen Hochschulverbandsgruppen zusammengeschlossenen Lehrkörper aller wissenschaftlichen Hochschulen in Westdeutschland und Westberlin werden, die Rektoratsverfassung und Promotionsrecht haben.

Besondere Arbeitsausschüsse bestehen für die Angelegenheiten der Nichtordinarien und für Verlags- und Urheberrecht. Für Steuerfragen ist ein ständiger Sachbearbeiter eingesetzt.

5. Entstehung und Entwicklung der deutschen Universitäten

Die Universitäten des Mittelalters hatten internationalen Charakter. Angehörige aller Nationen sammelten sich in Bologna und Paris. Die äußere Form der Vorlesungen, der Fakultätseinteilung, des Lehrbetriebs und Prüfungswesens hat sich, wie der Name „Universitas", der ursprünglich weiter nichts als die Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden bezeichnete, bis auf den heutigen Tag erhalten. Darin und in der Begründung eines anerkannten Gelehrtenstandes liegt die Bedeutung der mittelalterlichen Universität. Später traten an die Stelle der Disputationen die Seminare.

Die älteren Universitäten sind nach dem Muster der damals führenden Universität Paris von Landesfürsten gegründet und von ihnen mit weltlichen, von Seiten der Kirche mit geistlichen Privilegien ausgestattet worden.

Sie waren keine Berufsschulen für weltliche Zwecke, wie die noch älteren italienischen Universitäten Bologna, Salerno, Pavia, Padua, sondern Anstalten kirchlicher Lehre, vor allem bestimmt zur Erziehung des geistlichen Standes. Dieser Aufgabe dienten sie durch philosophisch-theologische Vorlesungen, Erklärung von Textbüchern, Disputationen und Übungen des begrifflichen Denkens.

Die Vorbereitung auf das eigentliche Studium erlangte man in der unteren Fakultät, der sog. artistischen (linguae et artes), die die Kenntnis der lateinischen Sprache und die Anfangsgründe der Rhetorik, Philosophie und Mathematik vermittelte.

Der Freiheit der Lehrenden an den deutschen Hochschulen entspricht die der Lernenden. Der Studierende ist frei in der Wahl seiner Hochschule. Er kann sie nach Belieben von Semester zu Semester wechseln. Für das Studium braucht er sich nicht an einen vorgeschriebenen Plan zu halten, noch ist er an den Besuch bestimmter Vorlesungen gebunden. Es gibt kein Punktsystem zur Bewertung der Studien wie in anderen Ländern, keine regelmäßigen Semester- oder Jahresprüfungen, keine Beaufsichtigung seitens der Professoren. Die freie Selbstbestimmung, die dem Studierenden gelassen wird, hält man für die beste Vorbedingung zur Entwicklung der Arbeitsfreude, des Pflichtbewußtseins und des Verantwortungsgefühls.

Die ganze Arbeit auf den Universitäten und Hochschulen ist so auf die Erziehung zu freiem wissenschaftlichen Denken und Forschen eingestellt. Von dem, der mit dem Ernst des Wahrheitssuchers seine wissenschaftliche Erziehung vollendet hat, nimmt man an, daß er auch im praktischen Beruf demjenigen vorzuziehen ist, der nur über Tatsachenwissen und technische Geschicklichkeit verfügt.

Die Geschichte der deutschen Universität ist von gewissen Vorurteilen und Voraussetzungen bis auf den heutigen Tag beeinflußt und wird es auch weiterhin bleiben. Das kommt zweifellos von dem Wechselspiel der Kräfte, die sich in Europa und in der ganzen Welt immer geregt haben, mit dem auch das Werden unseres deutschen Volkes auf das aller engste und untrennbar verknüpft ist.

Wenn wir auch die Bedeutung der Universität in der Geschichte nicht überschätzen dürfen und sollen, so darf doch darauf hingewiesen werden, daß ihr Wert daher rührt, daß sie ein lebendiger Organismus im deutschen Leben ward, der sich nicht entfernen oder aus dem Leben der Nation lösen läßt. Nur in engster Verbundenheit mit der Entwicklung des Volkes und Volkstums hat sie ihre Bedeutung.

Daß wir im deutschen Volk so spät im Vergleich zu anderen Völkern zu Universitäten gekommen sind, ergibt sich daraus, daß ein Jahrtausend und mehr notwendig war, bis das deutsche Volk für die Universität reif wurde bzw. bis die hohen Schulen notwendig wurden. Sie sind erst dann geschaffen worden, als das innere Bedürfnis sich geltend machte. Sie sind ja anfänglich nicht auf deutschem Boden entstanden, sondern in deutschen Boden eingepflanzt worden, als man ihrer bedurfte.

Die Geschichte lehrt, daß mit der Übernahme des Christentums durch die Germanen auch die Antike als notwendiger Bestand zum deutschen Volk gebracht worden ist. Die christliche Kirche hatte die lateinische Sprache als Kirchensprache übernommen; denn den Weg, den das Christentum nahm, hatten in der großen Zeit des Römischen Reiches seine Legionen gebahnt. Das Christentum trat nun dieses Erbe an und damit mußte es die geistige Toga der Antike anlegen. Dadurch kam ganz naturnotwendig nach Deutschland mit dem Christentum der Rest des antiken Lebens und auch ein Teil der antiken Kultur.- In der stillen Zelle der Mönche wurde nun der Antike eine Heimstätte bereitet und eine gewisse Liebe und ein Empfinden geweiht, und zu dem gläubigen Gefühl, zum Glauben kam bei diesen Mönchen im Laufe der Zeit der Drang des Wissens. So war schon in den Tagen Karls d. Gr. ein Zusammenfassen der Wissenschaften und ein wissenschaftliches Leben möglich, wie es sich am Hofe dieses einzigartigen und gewaltigen Fürsten darstellte. Und mancher Gelehrte, der an der Gemeinschaft des Hofes freudigen Anteil gehabt hatte, zog sich später in die Klosterzelle zurück. Mit ihrem wissenschaftlichen Arbeiten flutete der Orient in die christliche Welt hinein und brachte ein Stück antiker Kultur. Dabei spielten arabische Gelehrte und arabische Gelehrsamkeit eine große Rolle; neue Kraft und neue Anregungen kamen durch sie in das abendländische Leben. Der Wandertrieb verband sich dann mit dem Forschungstrieb; im Trachten nach Erkenntnis zieht es den Wissenschaftler in die Weite.

Die Schulen des Abendlandes, die nun an den Klöstern und bei den Domen der Bischöfe entstanden, gewannen an Kraft; sie wurden Bewahrer und Pfleger einer wohl bescheidenen Tradition, aber schon dies war von Wert und diente als Grundstein eines großen und gewaltigen Baues, der sich allmählich zu erheben begann. In den Kloster- und Domschulen wurde nunmehr ein Klerus herangebildet, der den Notwendigkeiten und Bedürfnissen der Kirche entsprach.

Auch das deutsche Leben hatte sich ganz merkwürdig gewandelt, über ganz Deutschland hin breitete sich eine neue, wundervolle Kultur. Das Heldentum früherer Zeiten war noch nicht erloschen; im Waltharilied eines Ekkehard klang die Freude am Heldentum, die den Mönch beseelte und zum Dichter machte. Der Geist der Dichtung, der in der Urzeit so lebendig war, wurde durch das Rittertum neu belebt. Der Wohlklang der deutschen Verse eines Wolfram von Eschenbach und eines Gottfried von Straßburg drang durch das deutsche Ohr an das deutsche Herz. Frei und mächtig wurde das gesprochene Wort und drängte zum Niederschreiben, das meist durch die zarte und schreibgeübte Hand der Frauen erfolgte.

Noch hatte das deutsche Volk keine hohen Schulen, aber Lieder von reichem Klang und tiefem Inhalt.

Im Laufe der Zeit setzte neben dem Rittertum im Westen und Süden eine Bewegung ein, die Schritt halten wollte mit der höfischen Erziehung und mit dem Hofleben und die der ritterlichen, körperlichen und geistigen Bildung etwas an die Seite stellen wollte, damit die Zeit selbst erfüllt würde von einer großen und gewaltigen Harmonie: Glaube, Kunst und Wissenschaft sollten durch christliche Empfindung vereinigt werden.

Das Verlangen nach Wissen und Bildung wurde in immer größeren Kreisen stärker; die Staaten benötigten eine geistig gehobene Beamtenschaft; der Klerus mußte sich in seiner Gesamtheit dem Rittertum gleichstellen, nicht mit Adel, Schwert und Schild, sondern durch die Überlegenheit des Wissens und der geistigen Bildung; die Städte fingen an sich zu entwickeln, in der Bürgerschaft wuchs ein neues, nicht minder starkes Element in das Leben der deutschen Nation hinein, das auch nach Geltung begehrte — und diese Geltung gab nur geistige Würde, weltliche Macht und in Zusammenhang damit Heldenschaft und Wissen.

Aber in Deutschland war dieses Wissen noch nicht zu holen, wenigstens nicht in dem Maße wie in Frankreich und Italien, und so wanderte die deutsche Jugend nach Paris, Bologna, Salerno.

Dort waren Universitäten, die zu einer für die damalige Zeit großen und glänzenden Entwicklung gediehen waren und großes Ansehen genoßen. Sie hatten sich aus den Schulen der Dom- und Kollegiatstifte fortentwickelt und trugen deshalb auch noch geistlichen Charakter. Dorthin schickten nun die deutschen Orden ihre begabten Söhne, damit sich diese auf den verschiedenen Gebieten der Wissenschaft weiterbilden und dann mit dem neuerworbenen Wissen die Bildung in den deutschen Klosterschulen auf ein höheres Niveau bringen. Die Fächer, die nun in Paris gelehrt wurden, waren im großen Ganzen auch den Klosterschulen nicht unbekannt: Logik, Physik, Naturkunde, Psychologie, Metaphysik, Ethik, Politik. Aber sie wurden doch in erweiterter Form geboten: Vom Auswendiglernen kam man dort zur Anwendung in Disputationen, an denen alle teilnehmen mußten und aus denen doch manches Ingenium des einzelnen aufleuchtete. Im Mittelalter wurde die Universität Paris und ihr Betrieb sehr hoch geschätzt. Hier wurde auch die Grundlage geschaffen zu jener neuen abendländischen Entwicklung, die neben dem Rittertum gedieh, gewissermaßen als geistiges Rittertum: die Scholastik. An ihrer Entwicklung hatte die studierende Jugend ihren vollen Anteil; ihr Einfluß auf die Entwicklung der Fakultäten an der Pariser Universität war einschneidend.

Obenan stand natürlicherweise die theologische Fakultät, dann kam die juristische, die sich ja auch nur mit Kirchenrecht beschäftigte, die medizinische, und als vierte die sog. artistische, der vor allem die Strebenden zuströmten. Sie wurde nicht in wissenschaftliche Abteilungen geteilt, sondern in Nationen, und zwar in vier, die gallische, die englische, die seit 1412 die deutsche hieß, die picardische und die normannische. Auf diese Weise hatte die artistische Fakultät vier Stimmen gegenüber den dreien der übrigen drei Fakultäten — und somit wurde sie durch die Jugend, die sich in ihr sammelte, die herrschende.

Wie bei allen gelehrten Schulen hatte auch bei den Universitäten der Papst die oberste Gewalt, von der er durchaus segensreichen Gebrauch machte. Der eigentliche Herr und Regent der hohen Schule wurde der Vertreter des Bischofs und des Domstiftes, der Kanzler, der bis in die Neuzeit herein seine Rolle zu spielen wußte. Er war der eigentliche „Spiritus rector".

Im Jahre 1233 hatte der damals regierende Papst Gregor IX. das große und bedeutungsvolle Edikt erlassen, demgemäß die Pariser Universität mit ihrer Würde die „facultas hie et ubique docendi" = das Recht, hier und überall zu lehren — erhielt, womit eigentlich erst der Charakter der Universität ausgesprochen und gegeben war. Damit war das Gesetz der Lehrfreiheit gegeben, die freilich in Abhängigkeit vom Papsttum blieb wie im ganzen Mittelalter. Wohl handelte es sich bei dieser Lehrtätigkeit nicht um Forschung, sondern um Kenntnisvermittlung.

Neben der Universität Paris bestand eine zweite, nicht minder berühmte in Italien, in Bologna; auch sie hatte führenden Charakter in der damaligen Zeit. Durch eine Urkunde vom Jahre 1158, die sog. „Habita", war sie von Kaiser Friedrich Barbarossa gewissermaßen zur privilegierten Rechtsschule ernannt worden; sie hatte damit über allen geistlichen Charakter hinweg weltliche Bedeutung erhalten. Sie lag dem Kaiser sehr am Herzen, und im Geiste eines Justinian war sie ihm die Stütze seiner staatlichen Anschauungen, die dort sozusagen ihre wissenschaftliche Grundlage finden sollten. Das mächtige Gedeihen der Universität Bologna war hauptsächlich veranlaßt durch den starken Zuzug deutscher Studierender. Und hier spielte bereits in diesen Zeiten die Persönlichkeit des Lehrers eine bedeutsame Rolle. Wenn der Wissenschaftsbetrieb an den Universitäten ein alltäglicher, handwerksmäßiger war, so war es doch natürlich, begreiflich, daß ein besonders befähigter Lehrer die Studierenden anzog. Diese waren schon recht wanderfreudig und -lustig geworden und konnten nur mehr durch die Persönlichkeit des Lehrers angezogen und gehalten werden, sowie durch die Gemeinsamkeit, die sie unter sich, ausbildeten. Diese beiden Momente sprachen schon bei der Entwicklung der Universitäten in Paris und Bologna mit. Es kann sogar festgestellt werden, daß ein besonders anerkannter und geschätzter Lehrer seine Schüler mit sich zog, wenn er den Ort seiner bisherigen Lehrtätigkeit verließ.

In Bologna hatten sich die Landmannschaften, nach denen sich die Studenten geordnet hatten, einen wesentlichen Einfluß auf die Einrichtungen der Universität gesichert, über deren Erhaltung sie treulich und mit jugendlichem Ernst wachten. Sie hielten auf strenge Zucht und unbedingte Wahrung aller Rechte. Diese Zusammenschlüsse zu Landsmannschaften waren auch sehr notwendig, da der einzelne allein sich nicht durchsetzen konnte, sondern nur in Gemeinschaft einer Sodalitas. Besonders von den deutschen Studenten in Paris und Bologna ist bekannt, daß sie fest zusammengehalten haben, in ehrlichem Gemeinsinn, aber auch aus Notwendigkeit. Auf Grund dieses festen Zusammenhalts nahm die „deutsche Nation" schon während des Mittelalters durch das deutsche Kaisertum eine hervorragende Stellung ein. Sie hatte das Recht, daß jedes fünfte Jahr aus ihr der Rektor gewählt wurde gemäß der feierlichen Urkunde, in der es hieß: „Und so soll es in alle Ewigkeit geschehen". Ja, die Rechte der Deutschen wuchsen immer mehr. Sie erhielten das Recht, Waffen zu tragen, von 1156 an waren die deutschen Scholaren sogar den Senatoren gleichgestellt. Sie bildeten auch eine wirkliche landsmannschaftliche Schutzgilde, die streng und rechtlich die deutschen Interessen vertrat und darauf bedacht war, „Ehre und Würde der berühmten deutschen Nation zu vertreten". Sie pflegten freundschaftliche Gesinnung und brüderliche Liebe. Armen Landsleuten gewährten sie stete Unterstützung, den Toten gaben sie feierliches Geleite. Sie duldeten nicht, daß einer ihrer Landsleute vor ein fremdes Gericht gezogen wurde oder daß gar einer dort Recht suchte. Wenn der Rektor aus ihrer Mitte gewählt wurde, feierten und ehrten ihn seine Landsleute in besonderem Maße. Sie bildeten für ihn auch jeweils ein starkes und freudiges Gefolge.

So spielte sich dort auf italienischem Boden in Bologna ein Stück deutschen Lebens ab. Die feierlichen Gottesdienste wurden in der Kirche „Sancti Fridiani" abgehalten, ihre Schutzpatronin war die hl. Katharina und alljährlich am Dreikönigstag wurden die beiden Procuratoren der deutschen Nation gewählt, die Statuten verlesen. Die deutsche Nation bestand aus den Landsmannschaften der Schwaben, Bayern, Rheinländer und Sachsen, die im engsten Zusammenhang standen. Sie bildeten dort einen Staat im Staate, vielmehr sie waren eine festgeschlossene deutsche Kolonie, die sich der höchsten Ehrung von Kaiser und Papst, vor allem aber auch von Seiten der Stadt Bologna, die im Grunde die Herrin der Universität war, erfreuen konnte.

So hat der deutsche Student, noch ehe eine deutsche Hochschule gegründet war, eine große und ehrenhafte Rolle gespielt und den Rückhalt gebildet für den Gelehrten deutscher Abstammung, der vielleicht gar nicht in gleicher Weise wie der Schüler sich zum deutschen Volkstum bekannte.

Allmählich wuchs nun auch in Deutschland die Erkenntnis, daß das Fehlen gelehrter Einrichtungen einen Mangel darstellte, wenn man auch in den Klöstern der Orden, besonders der Dominikaner und Franziskaner, das Bedürfnis fühlte, das Niveau der vorhandenen Schulen zu heben oder auf eine höhere, ihren Wünschen entsprechende Basis zu stellen. Als besonders markante Lehrerpersönlichkeit unter den deutschen Gelehrten des Mittelalters trat Albert Magnus, aus dem Orden der Dominikaner, hervor, der überall eine eifrige Lehrtätigkeit entwickelte, so vor allem in Köln, dann in Leipzig und Regensburg; überall sammelten sich Schüler in großer Zahl um ihn. Er war gewissermaßen eine wandernde Universität, aber auch ein Beweis dafür, wie groß das Bedürfnis nach bedeutenden Männern der Wissenschaft bereits war. Ähnlich war es bei den Franziskanern in Magdeburg und in Erfurt, das neben Köln zu allererst eine Schule hatte, die als Vorstufe der deutschen Universität bezeichnet werden kann. Man hatte also wohl bereits eine Reihe von deutschen Gelehrten, man hatte aber noch keine deutsche Universität bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts.

Aus diesen Überlegungen heraus gründete Kaiser Karl IV. aus dem Hause Luxemburg im Jahre 1345 die Universität Prag, wobei ihm als König von Böhmen wesentlich daran lag, dieses Kolonialland durch Heranziehung möglichst vieler deutscher Kräfte zu stärken und zum Bollwerk nach Osten zu machen. Mit der Errichtungsbulle von Papst Clemens VI. unter dem 26. Januar 1437 wurden der Neugründung alle Privilegien, Immunitäten und Freiheiten gewährt, die die Universitäten Paris und Bologna und deren Lehrer und Schüler besaßen.

Obwohl die Gründung dieser ersten deutschen Universität nur eine Nachahmung von Paris und Bologna darstellte, entsprang sie doch einem neuen und starken Gedanken. Karl IV. hatte selbst in Paris auf der hohen Schule geweilt und war damit in die Geheimnisse derselben eingedrungen. So wußte, er, wie man eine solche Einrichtung ins Leben rufen und auch weiterführen konnte. Das Wichtigste waren die Mittel, und für diese sorgte der Kaiser. Den Besitz holte er von den Kirchen, Klöstern und Kollegiaten, die Dörfer um Prag mußten Zins zahlen. Die Vorlesungen wurden in der ersten Zeit in Kirchen und Privatwohnungen abgehalten. Es ging von Jahr zu Jahr besser, besonders als noch andere deutsche Universitäten in Wien und in Krakau entstanden.

1366 wurde in Prag das Collegium Carolinum gegründet und mit einem Haus und 5 Dörfern ausgestattet, das Raum bot für 12 Magister der Artisten-Fakultät; dann kamen im Laufe der nächsten Jahre die theologische, die juristische und die medizinische Fakultät dazu. 1383 ernannte der Papst die Pröpste von Mainz und Breslau und den Dekan von Allerheiligen in Prag zu Konservatoren der Universität mit der Verpflichtung, diese und alle ihre Glieder „in ihren Privilegien und Freiheiten zu schützen gegen jedermann".

Von Interesse ist, daß die Universität Prag, die wie die anderen Universitäten die Gerichtsbarkeit besaß, streng auf Rang und Kleiderordnung der Studenten hielt, woraus dann später die Entwicklung des Farbentragens entstanden sein soll. Unter den Studenten gab es vier Nationen: die böhmische, die bayerische, die polnische und die sächsische. Mehr und mehr schob sich im Laufe der Zeit die böhmische Nation in den Vordergrund und wirkte auf das ganze Leben, sowohl belebend wie zersetzend ein. Diese Entwicklung führte auch zu schweren Kämpfen, teils nationalistischer, teils kirchlich-reformatorischer Art, die bis in die Neuzeit hereinragen.

Nachdem Prag als erste deutsche Universität den Anfang gemacht, entstanden nacheinander auf deutschem Boden folgende Universitäten und Hochschulen:

1365 Wien:

    1. 1365 Stiftungsurkunde von Herzog Rudolf IV. von Habsburg, 18. 6. 1365 Bulle von Papst Urban V. (zuerst ohne theol. Fakultät).

Fakultäten: Kath.Theologie — Rechts- und Staatswissenschaft — Medizin — Philosophie mit Mathematik und Naturwissenschaften.

Nach der Errichtung der beiden ersten deutschen Universitäten am Ostrande des Reiches, in Prag und Wien, hatte es den Anschein, als wäre in Deutschland das Interesse an eigenen hohen Schulen erschöpft. Im binnendeutschen Gebiet schien niemand Karl IV. und Rudolf IV. nacheifern zu wollen. Aber in wenigen Jahren ergab sich eine neue politische Lage, da durch das päpstliche Schisma 1378 den Deutschen, die damals einem anderen Papst huldigten als die Franzosen, der Weg zur Pariser Universität versperrt war. Dies gab den Anlaß zu Universitätsgründungen im Westen des Reiches: Heidelberg, Köln, Erfurt — alle drei unter dem Einfluß des Schismas; die beiden letzteren waren Stadt-Gründungen.

1386 Heidelberg (Ruprecht-Karls-Universität):

    1. 1385 Privilegium von Papst Urban VI.
    1. 1386 Stiftungsurkunde von Kurfürst Ruprecht, Pfalzgraf.

Fakultäten: Evang. Theologie — Rechtswissenschaft — Medizin — Philosophie mit Mathematik und Naturwissenschaften.

1388 Köln

    1. 1388 Privilegium des Studium generale nach dem Muster von Paris an die Stadt Köln von Papst Urban VI.
    1. 1389 Eröffnung der Universität 28. 4. 1798 Aufhebung durch die Franzosen
    1. 1901 Errichtung der Handelshochschule 10. 10. 1904 Errichtung der Akademie für praktische Medizin
    1. 1912 Errichtung der Hochschule für kommunale und soziale Verwaltung
    1. 1918 Errichtung des Forschungsinstituts für Sozialwissenschaften
    1. 1919 Genehmigung der Universität durch die preußische Regierung

27./29. 5. 1919 Universitätsvertrag zwischen Stadt und Staat

    1. 1919 feierliche Eröffnung der Universität als Nachfolgerin der alten Universität (Lehrer: Albertus Magnus — Max Scheler).

Fakultäten: Rechtswissenschaft — Wirtschafts- und Sozialwissenschaften — Medizin — Philosophie (mit Mathematik und Naturwissenschaften).

1392 Erfurt:

1379 Sept. Genehmigungsbulle von Papst Clemens VII. an die Stadt Erfurt.

1392 Eröffnung der Universität

1816 Aufhebung der Universität.

1409 Leipzig:

    1. 1409 Genehmigung durch Papst Alexander V.
    1. 1409 Eröffnung durch Prager Professoren und Studenten, die am 11. 5. 1409 wegen der hussitischen Wirren von Prag ausgezogen waren.

Gründung von Markgraf Friedrich dem Streitbaren von Meißen und Landgraf Wilhelm.

In der Sowjetzone

(Lehrer: Wundt-Lamprecht-Roscher).

1419 Rostock:

1419 Gründung durch die Hansastadt Rostock mit Herzog Johann III. und Albrecht V. von Mecklenburg.

    1. 1419 Päpstliche Stiftungsurkunde von Papst Martin V.

10.11.1419 feierliche Eröffnung der Universität

1560 kaiserliche Bestätigung durch Kaiser Philipp II.

1827 Übernahme der Universität durch die Landesregierung auf Grund eines Vertrags mit der Stadt.

In der Sowjetzone

1456 Greifswald:

    1. 1456 päpstliche Bulle von Papst Calixtus III.
    1. 1456 finanzielle Garantie durch den Pommernherzog Wratislav IX.
    1. 1456 Gründung durch Herzog Wratislav IX.

(Lehrer: Ernst Moritz Arndt 1805).

In der Sowjetzone

1457 Freiburg i. Br. (Albert-Ludwigs-Universität):

    1. 1455 päpstliche Bulle von Papst Calixtus III.
    1. 1456 Genehmigung durch Kaiser Friedrich III.
    1. 1457 Gründungsdekret von Erzherzog Albrecht von Habsburg

Fakultäten: Kath. Theologie — Rechts- und Staatswissenschaft — Medizin — Philosophie (mit Mathematik und Naturwissenschaften).

1460 Basel (Schweiz):

    1. 1460 Stiftung und Eröffnung durch die Stadt.

Stiftungsurkunde von Papst Pius II.

1472 Ingolstadt (Ludwig-Maximilians-Universität):

    1. 1459 päpstliche Bulle von Papst Pius II.

1472 März Finanzierung und Gründung durch Herzog Ludwig den Reichen

    1. 1472 Einweihung der Universität

Genehmigung durch Kaiser Maximilian I.

Landshut:

    1. 1800 provisorische Verlegung

1802 endgültige Verlegung nach Landshut durch Kurfürst Max IV. Josef

München:

    1. 1826 Verlegung nach München durch König Ludwig I.

(Lehrer: Schelling, Savigny, Ringseis, Thiersch, Petten-kofer, Kraepelin, von Bayer, Liebig, Heigel, Ohm, Nußbaum, J. Ranke, L. Brentano, Sauerbruch).

Fakultäten: Kath. Theologie — Rechtswissenschaft — Staatswissenschaften (Volkswirtschaft und Forstwirtschaft) — Medizin — Veterinärmedizin — Philosophie — Naturwissenschaften.

1473 Trier:

1454 Genehmigung des Studium generale durch Papst Nikolaus V. mit Rechten, Freiheiten und Privilegien einer Universität.

  1. 3.1473 Eröffnung der Universität durch den Rat der Stadt mit Genehmigung von Papst Sixtus IV.

1560 Errichtung eines Jesuitenkollegs

    1. 1561 Übergabe der Universität an die Jesuiten — Beginn der Vorlesungen

1581—99 Bantusseminar für die Heranbildung von Geistlichen

1667 Kollegium für Adelige zur Vorbereitung für den geistlichen Stand (Seminarium nobilium oder Lambertinisches Seminar)

    1. 1673 Anschluß eines Diözesenseminars an das Lambertinische Seminar

1773 nach Aufhebung des Jesuitenordens Errichtung eines neuen Diözesanseminars (Clementinisches Seminar)

1798 Schließung von Universität und Seminar durch die französische Säkularisation 1802 Einziehung des Vermögens durch die Stadt.

1477 Tübingen (Württembergische Eberhard-Karls-Universität):

13.11.1476 Privilegium von Papst Sixtus IV.

1477 Gründung der Universität durch Graf Eberhard von Württemberg.

Fakultäten: Kath. Theologie — Evang. Theologie — Rechts- und Staatswissenschaft — Medizin — Philosophie — Naturwissenschaften.

1477 Mainz:

    1. 1476 Privilegium von Papst Sixtus IV. an Erzbischof Diether von Isenburg.
    1. 1477 Feierliche Eröffnung der Universität

1563 Übernahme der Vorlesungen durch die Jesuiten

    1. 1568 Stiftungsurkunde des Jesuitenkollegs mit dem Promotionsrecht in Philosophie und Theologie.

1633 Schließung der Universität infolge der Besetzung durch die Schweden

1640—42 Wiederaufnahme der Vorlesungen

1661 Gründung eines Priesterseminars durch Kurfürst und Erzbischof Philipp von Schönborn

1797 Eroberung der Stadt durch die Franzosen

1798 Schließung der Universität durch die Franzosen

    1. 1946 Wiedererrichtung der Universität: Johann-Gutenberg-Universität 22. 5. 1946 feierliche Eröffnung.

Fakultäten: Kath. Theologie — Evang. Theologie — Rechts- und Wirtschaftswissenschaft — Philosophie — Naturwissenschaft, später Medizin — angegliedert Dolmetscher-Hochschule.

1502 Wittenberg:

    1. 1502 Gründung und Eröffnung der Universität durch Kurfürst Friedrich den Weisen von Sachsen.

Stiftungsurkunde von Kaiser Maximilian I. vorerst ohne päpstliche Genehmigung, diese wurde erst später beim apostolischen Legaten Papst Alexanders VI. eingeholt.

(1508/09 Luther als Lehrer berufen, später Melanchthon)

1813 Aufhebung der Universität durch die Franzosen nach der Schlacht bei Leipzig 1816 Vereinigung mit der Universität Halle.

1506 Frankfurt/Oder:

Die Idee der Gründung einer Universität stammte von Kurfürst Albrecht Achilles: sein Sohn Joachim I. wurde von Kaiser Maximilian I. zur Gründung angeregt und erhielt von ihm die Genehmigung.

Bulle von Papst Julius II., erweitert durch Leo X.

    1. 1506 Einweihung und Eröffnung der Universität

1810 Vereinigung mit der Universität Breslau.

1527 Marburg (Philipps-Universität):

die erste reformierte Universität. Die erste rein landesherrliche Gründung.

    1. 1529 Freiheitsbrief für ein Studium Universale Marpurgense durch Landgraf Philipp den Großmütigen aus landesherrlicher Machtvollkommenheit
    1. 1540 Fundationsurkunde durch Landgraf Philipp
    1. 1541 Zustimmung durch Kaiser Karl V. beim Regensburger Reichstag
    1. 1653 neues Privileg durch Landgraf Philipp — Landesuniversität.

Fakultäten: Evang. Theologie — Rechtswissenschaften — Medizin — Philosophie (mit Mathematik, Naturwissenschaften und Staatswissenschaften).

1544 Königsberg (Albert-Universität):

    1. 1544 Stiftung und Einweihung der Universität durch Markgraf Albrecht von Brandenburg aus der fränkischen Linie der Zollern als Großmeister des Deutschen Ordens.

Privileg der polnischen Krone.

Versagen der Zustimmung durch Kaiser Karl V. und Papst Paul III.

(1755 Habilitation von Kant, ab 1770 Professor — weitere Lehrer: Fichte, Herbart).

Unter sowjetischer Verwaltung

1549 Dillingen:

    1. 1547 Grundsteinlegung zum Universitätsgebäude

1549 Unter Otto Truchseß von Waldburg, Bischof von Augsburg, Gründung des Collegium vom Hl. Hieronymus

    1. 1550 Genehmigung von Papst Julius III.
    1. 1551 Erhebung zur Universität durch Papst Julius III.
    1. 1553 Genehmigung durch Kaiser Karl V.

1545 feierliche Eröffnung der Universität

1559 Bestätigung durch Kaiser Ferdinand II.

    1. 1564 Übergabe der Universität an die Jesuiten

3.11.1803 Aufhebung der Universität nach dem Anschluß des Bistums Augsburg an Bayern.

1558 Jena (Thüringische Landesuniversität): .

    1. 1557 Privilegium von Kaiser Ferdinand IL
    1. 1558 Gründung als Universität des Protestantismus durch Herzog Johann Friedrich II. von Weimar

Blüteperiode unter Herzog Karl-August

(Lehrer: Fichte, Schiller, Hegel, Schelling, Euken, Haeckel).

In der Sowjetzone

1576 Helmstedt:

Gründung der Universität durch Herzog Julius von Braunschweig-Alma Julia, später Alma Julia-Carolina zu Ehren von Herzog Karl I.

Privilegium von Kaiser Maximilian I.

    1. 1576 Eröffnung der ausgesprochen protestantischen Universität
    1. 1810 Aufhebung der Universität durch das Edikt vom 10. 12. 1809 aus Paris

(Aus Helmstedt stammt der Ausdruck „Philister" als Bezeichnung für alles dem akademischen Leben Widerstrebende).

1578 Altdorf:

Gründung einer Landschule durch die Stadt

1571 Beginn des Baues,

1575 Vollendung des Baues und Einweihung

    1. 1577 durch Privilegium von Kaiser Rudolf II. Akademie

1578 Eröffnung der Akademie

    1. 1622 Erhebung zur Universität durch Dekret von Kaiser Matthias
    1. 1623 feierliche Eröffnung der Universität

1809 Aufhebung der Universität nach dem Anschluß an Bayern

(29. 8. 1599 Wallenstein als Albrecht von Waldstein, Freiherr aus Böhmen, in die Matrikel der Universität eingetragen).

1582 Würzburg (Julius-Maximilians-Universität):

10.12.1402 Genehmigungsbulle von Papst Bonifatius IX. an Bischof Johann von Egloffstein 1406 Eröffnung des Studium generale

1411 Zerfall nach dem Tode des Bischofs (22. 11.)

    1. 1567 Errichtung des Jesuitenkollegs
    1. 1575 Erneuerung der Egloffsteinschen Privilegien und Gleichstellung mit Paris und Bologna
    1. 1575 Privilegium von Kaiser Maximilian I.
  1. 1576 Grundsteinlegung zum Juliusspital durch Bischof Julius Echter von Mespelbrunn

    1. 1582 feierliche Eröffnung der Alma Julia

1803 Übernahme der Universität durch Bayern — Reorganisation und Ausbau der Universität.

Fakultäten: Kath. Theologie — Rechts- und Staatswissenschaft — Medizin — Philosophie — Mathematik und Naturwissenschaften.

1586 Graz (Karl-Franzens-Universität):

    1. 1586 Eröffnung der Universität, durch Erzherzog Karl vorbereitet, als Jesuiten-Universität zur Stärkung des katholischen Glaubens, nach Genehmigung von Papst Gregor XIII. und Kaiser Rudolf II.

1782 Umwandlung in ein Lyceum durch Kaiser Josef II.

    1. 1827 Wiedererhebung zur Universität durch Erzherzog Johann unter Kaiser Franz I.

Fakultäten: Kath. Theologie — Rechts- und Staatswissenschaft — Medizin — Philosophie (mit Mathematik und Naturwissenschaften).

1607 Gießen (Hessische Ludwigs-Universität):

    1. 1607 unter Landgraf Ludwig von Hessen Dekret von Kaiser Rudolf II mit Privilegien

7.—17. 10. 1610 Einweihung der Universität

    1. 1624 Suspension der Universität-Vereinigung mit Marburg

1650 Wiedererichtung der Universität

1945 nach dem 2. Weltkrieg als Voll-Universität aufgehoben,

jetzt: Justus-Liebig-Hochschule.

Fakultäten: Landwirtschaft — Veterinärmedizin — Naturwissenschaften mit Mathematik — Humanmedizin (klinisch) — Allgemeine Abteilung.

1614 Paderborn:

    1. 1614 Stiftungsurkunde der Universität durch Fürstbischof Theodor von Fürstenberg.
    1. 1615 Bestätigung der Universität durch Papst Paul V.
    1. 1615 Bestätigung der Universität durch Kaiser Matthias
    1. 1616 Eröffnung der Alma Theodoriana Paderbornensis Academia — Verwaltung und Leitung durch Jesuiten
    1. 1818 Aufhebung der Universität.

1619 Salzburg:

    1. 1619 Stiftungsurkunde
    1. 1620 Bestätigung der Universität durch Kaiser Ferdinand II. mit allen Rechten und Privilegien einer Universität
    1. 1625 Bestätigung durch Papst Urban VIII.

1810 Auflösung der Universität nach Anschluß an Bayern, Errichtung eines Lyceums

1816 Wiederanschluß an Österreich — Fortbestehen des Lyceums durch Kaiser Franz I.

    1. 1850 Aufhebung des Lyceums — Errichtung einerner theologischen Fakultät mit Universitätsrechten.

1621 Rinteln (Alma Ernestina):

1620 unter Graf Ernst von Hessen-Schaumburg — Privileg von Kaiser Ferdinand IL

    1. 1621 Einweihung der Universität — Plünderung im 30jährigen Krieg 1809 Aufhebung der Universität.

1630 Osnabrück:

1630 Gründung

1633 Aufhebung der Universität.

1647 Bamberg:

    1. 1586 Errichtung eines bischöflichen Seminars

14.11.1647 Erhebung zur Akademie mit dem Recht der Verleihung von akademischen Graden

    1. 1648 kaiserliche Bestätigung durch Kaiser Ferdinand III.
    1. 1648 päpstliche Bestätigung durch Papst st Innozenz X.

1735 Erweiterung zur Universität durch Errichtung einer juristischen und medizinischen Fakultät

    1. 1773 feierliche Eröffnung der fürstbischöflichen Universität Ottoniana-Fridericiana
    1. 1803 nach Anschluß an Bayern Aufhebung der Universität.

1655 Duisburg:

    1. 1655 Gründung der Universität

1561 bzw. 20. 7. 1564 päpstliche Bulle

    1. 1566 Privilegien durch Kaiser Maximilian II.
    1. 1817 Aufhebung der Universität
    1. 1818 letzte Senatssitzung und Verkündigung der Aufhebung.

1655 Kiel (Christian-Albrecht-Universität):

1652 Privilegien durch Kaiser Ferdinand III. an Herzog Friedrich III.

1665 Gründung der Universität durch Herzog Christian-Albrecht von Holstein.

Fakultäten: Evang. Theologie — Rechts- und Staatswissenschaft — Medizin — Philosophie (mit Mathematik, Naturwissenschaften und Landwirtschaft).

1671 Innsbruck: (Leopold-Franzens-Universität):

Landes-Universität auf streng konfessioneller Grundlage nach dem Vorbild von Ingolstadt und nach dem Plan von Kaiser Ferdinand II.

1671 Errichtung der theologischen und juristischen Fakultät

1672 Einrichtung der Fakultätsdekane

1673 Verleihung von Promotionsrecht und Universitätssiegel

    1. 1677 Stiftungsurkunde von Kaiser Leopold II.
    1. 1677 Genehmigung von Papst Innozenz XI.,

bis 1773 von Jesuiten geleitet

    1. 1782 Aufhebung durch Kaiser Josef II. — Umwandlung in ein Lyceum
    1. 1791 Wiedererrichtung der Universität durch Kaiser Leopold II.

25.11.1810 nach Anschluß Tirols an Bayern (1805) Aufhebung der Universität und Umwandlung in ein Lyceum

1823 Aufhebung der theologischen Abteilung

    1. 1826 feierliche Eröffnung nach Neugründung der Universität durch Kaiser Franz I. mit einer juridischen und philosophischen Fakultät und einer medizinisch-chirurgischen Lehranstalt (2 Jahrgänge)

1857 Wiedererrichtung der theologischen Fakultät

1867 Errichtung der medizinischen Fakultät

Fakultäten: Kath. Theologie — Rechts- und Staatswissenschaft — Medizin — Philosophie (mit Mathematik und Naturwissenschaften).

1694 Halle (Vereinigte Friedrichs-Universität Halle-Wittenberg):

    1. 1693 kaiserliches Privileg von Kaiser Ferdinand III.
    1. 1693 kurfürstlicher Erlaß zur Gründung einer Universität
    1. 1694 Gründung der Universität durch Kurfürst Friedrich III. mit Hilfe hervorragender Persönlichkeiten auf Grund einer Bulle vom Jahre 1531 (Kardinal Campeggio)
    1. 1814 Aufhebung durch König Jerôme — Übergabe von Siegel und Insignien
    1. 1814 Wiedereröffnung durch königlichen Erlaß von König Friedrich Wilhelm III. aus Frankfurt/M.
    1. 1816 Vereinigung mit Wittenberg

(Lehrer: F. Schleiermacher-F. A. Wolf).

In der Sowjetzone.

1732 Fulda:

1583/84 Errichtung eines Päpstlichen Seminars durch Papst Gregor XIII.

im 30jährigen Krieg Verlegung des Seminars nach Köln

1651 Rückkehr des Seminars nach Fulda

Erweiterung der philosophischen und theologischen Fakultät durch eine juristische und medizinische Fakultät und damit Erhebung zur Universität durch Fürstabt Adolf von Dalberg

    1. 1732 Genehmigung der Universität durch Papst Clemens XII.
    1. 1733 Bestätigung durch Kaiser Karl VI.
    1. 1734 feierliche Eröffnung der Universität

1802 Aufhebung der Universität durch die Säkularisation.

1737 Göttingen (Georg-August-Universität):

    1. 1733 kaiserliches Privileg von Kaiser Karl VI.
    1. 1737 landesherrliches Privileg von König Georg II. von Hannover
    1. 1737 Eröffnung der Alma Georgia-Augusta

1866 Anschluß an Preußen

(Lehrer: Brüder Grimm — Student: Otto von Bismarck, der spätere Reichskanzler).

In der Sowjetzone

1743 Erlangen (Friedrich-Alexander-Universität):

Gründung eines kleinen Landesfürsten

    1. 1742 Gründung der Akademie in Bayreuth durch Markgraf Friedrich von Bayreuth
    1. 1743 kaiserliches Privileg von Kaiser Karl VII.
  1. 4.1743 Verlegung der Akademie nach Erlangen durch Edikt des Markgrafen Friedrich, zugleich Stiftungsbrief für die Universität

4.11.1743 Einweihung der Universität (Alma Friderica-Alexandrina)

1769 zweiter Gründer der Universität Markgraf Friedrich-Karl-Alexander nach dem Tode von Markgraf Friedrich

1806 Markgrafschaft Bayreuth mit Erlangen unter französische Herrschaft — Erlangen kaiserlich französische Universität

1810 Anschluß Bayreuths an Bayern — Universität Erlangen bleibt als einzige protestantische Universität in Bayern bestehen (Max Josef IV.)

1826 König Ludwig I. Rector Magnificus

(Lehrer: 1820 Schelling berufen — Hegel unter König Max II. berufen)

Vollausbau der Universität unter König Ludwig II. und Prinzregent Luitpold.

1771 Münster (Westfälische Wilhelms Universität):

    1. 1771 Stiftungsurkunde von Fürstbischof Maximilian Friedrich
    1. 1773 päpstliche Bulle von Papst Clemens XIV.
    1. 1773 kaiserliches Privileg von Kaiser Josef II.
    1. 1780 feierliche Eröffnung der Universität
    1. 1818 Aufhebung der juristischen und medizinischen Fakultät

Akademische Lehranstalt mit theologischer und philosophischer Fakultät

1843 Theologische und Philosophische Akademie

1902 Wiedereröffnung der Universität durch Errichtung der rechts- und staatswirtschaftlichen Fakultät

1904 Errichtung des medizinischen Instituts

1906 Errichtung des zahnärztlichen Instituts

Name: Westfälische Wilhelms-Universität.

Fakultäten: Kath. Theologie — Evang. Theologie — Rechts- und Staatswissenschaft — Medizin — Philosophie (mit Mathematik und Naturwissenschaften).

1809 Berlin (Friedrich-Wilhelms-Universität):

    1. 1809 Stiftungsurkunde von König Friedrich Wilhelm III.
    1. 1809 erste Senatssitzung: Wilhelm von Humboldt erhält den Auftrag, die Universität einzurichten

1945 nach dem 2. Weltkrieg unter sowjetischem Einfluß,

    1. 1948 daher Gründung der Freien Universität im westdeutschen Sektor.

(Lehrer: Niebuhr, Schleiermacher, Wolf, Savigny, Fichte, Jakob und Wilhelm Grimm, Hegel, L. Ranke, Rückert, Schmoller, Schelling, Virchow, Curtius, Th. Mommsen, Treitschke, Helmholtz, Sauerbruch).

Fakultäten: Rechtswissenschaft — Wirtschafts- und Sozialwissenschaften — Medizin — Veterinärmedizin — Philosophie — Mathematik und Naturwissenschaften.

1811 Breslau (Schlesische Friedrich-Wilhelms-Universität):

1702 Gründung der Jesuiten-Hochschule Leopoldina mit theologischer und philosophischer Fakultät

  1. 4.1811 durch Kabinettsordre König Friedrich Wilhelms III. Gründung der Universität

    1. 1811 Vereinigung mit Frankfurt/O.

1811 Herbst Beginn der Vorlesungen. Unter polnischer Verwaltung

1818 Bonn (Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität):

    1. 1784 kaiserliche Bestätigung an Kurfürst Karl von Erthal als Ersatz für die päpstliche Genehmigung, die einst Grundbedingung für eine Universität gewesen
    1. 1786 Eröffnung der Hochschule unter dessen Nachfolger Maximilian Franz, einem Bruder Kaiser Josefs II.

1797 Ende der Hochschule durch französische Herrschaft

    1. 1818 Stiftungsurkunde von König Friedrich Wilhelm III.

(Lehrer: Arndt, Schlegel, Treitschke) früher Prinzen-Universität

    1. 1844 Gründung der ersten katholischen Studentenverbindung Bavaria.

Fakultäten: Kath. Theologie — Evang. Theologie — Rechtswissenschaft — Medizin — Philosophie (mit Mathematik, Naturwissenschaften und Staatswissenschaften)

1833 Zürich (Schweiz):

    1. 1833 Eröffnung der Universität.

Bern (Schweiz):

1834 Gründung der Universität,

1854 Reorganisation.

1872 Straßburg (Kaiser-Wilhelms-Universität):

1567 Bestätigung einer Akademie durch Kaiser Maximilian II.

1621 Erteilung voller Universitätsprivilegien durch Kaiser Ferdinand II.

1681 unter französische Herrschaft

1872 Gründung der Kaiser Wilhelms-Universität

1918 November Schließung der Universität durch die Franzosen, Weiterführung als französische Universität

(Lehrer: die Volkswirtschaftler L. Brentano, Schmoller, Knapp) (Goethe Student der Rechtswissenschaft)

1914 Frankfurt/M.:

    1. 1901 Eröffnung der Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften
    1. 1912 Vertrag über Gründung einer Universität
    1. 1914 Gründung der Universität durch Kgl. Erlaß König Wilhelms II.
    1. 1914 Genehmigung der Satzung
    1. 1914 Eröffnung der Universität.

Fakultäten: Rechtswissenschaft — Wirtschafts- und Sozialwissenschaften — Medizin — Philosophie — Naturwissenschaften.

1919 Hamburg:

    1. 1919 Errichtung der Universität durch Beschluß der Bürgerschaft.

Fakultäten: Rechts- und Staatswissenschaft — Medizin — Philosophie — Mathematik und Naturwissenschaften.

1946 Saarbrücken:

1946 Errichtung der Universität durch die saarländische Regierung.

Fakultäten: Rechts- und Staatswissenschaft — Medizin (in Homburg) — Philosophie — Naturwissenschaften.

Eine Reihe von diesen deutschen Universitäten haben wir seit 1945 nicht mehr in unserer Hand: Leipzig, Rostock, Greifswald, Königsberg, Jena, Halle, Breslau, z. T. Berlin. Sie sind aber nicht vergessen, nicht abgeschrieben. Im Geiste stehen sie mit den anderen in einer großen Front und alle zusammen vor einer Zukunft, die ebenso über unser ganzes Vaterland, seine Kultur wie unsere Universitäten entscheiden wird.

Wenn auch nicht alles großzügig und bedeutsam war, was bei den Gründungen der verschiedenen Universitäten von Seiten der Fürsten geleistet worden ist, wenn durch die Geschichte dieser Zusammenhänge auch mancher kleinliche, ja selbst grausame Zug gegangen ist — wenn man andererseits die Geschichte des deutschen Professorentums von der Gründung von Prag bis in die neueste Zeit betrachtet, erblicken wir einen stolzen Zug erhabener Gestalten, großer Gelehrter und Lehrer, auch Märtyrer, die die kleinen Geister, die sich auf den Boden der Tatsachen stellten und stellen, in den Schatten stellen. Auch der moderne junge deutsche Student kann durch seine Haltung dazu beitragen, daß die erwähnte Entscheidung eine würdige sei.

  1. Technische Hochschulen

Die Technischen Hochschulen, wie wir sie heute haben, stammen aus den 60er und 70er Jahren des 19. Jahrhunderts. Die meisten gingen aus Anstalten verschiedener Art hervor, die meist anfänglich ein Mittelding zwischen Schule und Universität darstellten; die in neuerer Zeit gegründeten hatten gleich von Anfang an Hochschulcharakter.

Die ersten Technischen Hochschulen wurden aus verschiedenen Ursachen und verschiedenen Bedürfnissen heraus errichtet, einerseits um die Möglichkeit der Erziehung in den realen Fächern zu bieten, andererseits um Beamte für technische Dienste, wie Bau von Straßen und Brücken, heranzubilden, weiterhin um auch für das Bauwesen die nötige Fachbildung zu ermöglichen.

Auf Seiten der Universitäten ergab sich in der ersten Zeit eine mehr oder minder scharfe Gegeneinstellung, da diese den eigentlichen Hochschulcharakter der Technischen Hochschulen anzweifelten. Da sich aber im Laufe der Jahre die Technischen Hochschulen immer mehr zu Anstalten der Forschung und wissenschaftlichen Arbeit entwickelten und mit maßgeblichen Ergebnissen aufwarten konnten, während andererseits auch die Ausbildungsmöglichkeiten der Studierenden sich erweiterten, schwand naturgemäß diese ablehnende Haltung immer mehr. Beide sind nunmehr in enger Arbeitsgemeinschaft bemüht, dem akademischen Nachwuchs und damit dem Volke zu dienen.

Die erste deutsche Technische Hochschule entstand in Braunschweig:

1745 als Collegium Carolinum unter der Regierung des Herzogs Karl I. gegründet

1863 Herzogliche Polytechnische Schule

1890 (21. 7.) Hochschule

Abteilungen: Architektur, Bauingenieurwissenschaften, Maschinenbau, Elektrotechnik, Chemie mit Nahrungsmittelchemie, Pharmazie, Mathematik und Physik, Kulturwissenschaften.

Karlsruhe:

1768 Einrichtung der staatlichen Architektonischen Zeichenschule

1807 Gründung der Ingenieurschule

1825 (27. 10.) Errichtung der Polytechnischen Schule durch Großherzog Ludwig von Baden

1865 Hochschulverfassung mit Selbstverwaltung und Gleichstellung den Universitäten gegenüber

1885 Technische Hochschule

Abteilungen: Architektur, Bauingenieurwissenschaften und Vermessungswesen, Maschinenbau, Elektrotechnik, Chemie,

1717 Mathematik, Allgemeine Wissenschaften.

Prag:

Errichtung einer Ingenieurschule durch Kaiser Josef I.

Eröffnung

1806 (3. 7.) Gründung des Ständischen Polytechnischen Instituts

1806 (10. 10.) Eröffnung

1863 (11. 4.) Organisches Statut: Trennung in zwei Institute: deutsch und tschechisch

1876 Neues Statut: K. K. Deutsche Technische Hochschule, Einführung von Staatsprüfungen

1901 (13. 4.) Erteilung des Promotionsrechtes

1919 (28. 4.) Deutsche Technische Hochschule

1920 (19. 1.) Angliederung der Landwirtschaftlichen Akademie in Tetschen-Liebwerd als Fakultät

Abteilungen: Bauingenieurwesen, Architektur, Maschinenbau, Elektrotechnik, Bergbau, Chemie, Landwirtschaft, Allgemeine Wissenschaften.

Seit 1945 tschechisch.

Graz:

1811 Gründung des Johanneums durch Erzherzog Johann von Österreich mit Lehrkursen und Vorträgen

1864 kaiserliche Genehmigung des Statuts und Erhebung zur Technischen Hochschule

1872 neues Statut und Übernahme der Technischen Hochschule von der Staatsregierung (bisher Landesregierung)

1901 Verleihung des Promotionsrechtes

Fakultäten: Bauingenieurwesen, Architektur, Maschinenbau, Chemie.

Wien:

1815 (6. 11.) feierliche Eröffnung des Polytechnischen Instituts

1817 (31. 8.) Genehmigung

1875 (20. 2.) Statut für die K. K. Technische Hochschule Wien

1901 Verleihung des Promotionsrechtes (Dr. techn.)

Fakultäten: Bauingenieurwesen, Bau(Architektur)-wesen, Maschinenbau mit Elektrotechnik, Schiff- und Schiffsmaschinenbau, Technische Chemie mit Gas- und Feuerungstechnik, Allgemeine Wissenschaften mit technischer Physik, Vermessungswesen und Versicherungstechnik.

Dresden:

1828 (1. 5.) Eröffnung der Technischen Bildungsanstalt für das Königreich Sachsen

1851 (25. 11.) Königliche Polytechnische Schule

1855 Neuorganisation

1890 (3. 2.) Kgl. Sächsische Technische Hochschule

Abteilungen: Maschinenbau, Bauingenieurwissenschaften mit Vermessungswesen, Chemie, Mathematik, Naturwissenschaften, Kulturwissenschaft, Hochbau, Mechanik mit Elektrotechnik.

In der Sowjetzone.

Stuttgart:

1829 Gründung der Vereinigten Kunst-, Real- und Gewerbeschule

1832 Gründung einer eigenen Gewerbeschule

1840 (2. 1.) Bezeichnung Polytechnische Schule durch König Wilhelm I.

1862 (16. 4.) Neuorganisation

1876 (18. 8.) Bezeichnung Polytechnikum

1890 (25. 2.) Technische Hochschule

1903 (28. 9.) Verfassung der Technischen Hochschule

Abteilungen: Architektur, Bauingenieurwesen, Maschineningenieurwesen einschl. Elektrotechnik, Chemie einschl. Hüttenwesen und Pharmazie, Mathematik und Naturwissenschaften, Allgemein bildende Fächer

Hannover:

1831 (2. 5.) Eröffnung der Höheren Gewerbeschule

1847 Polytechnische Schule

1879 (1. 4.) Technische Hochschule

1899 (11. 10.) Verleihung des Promotionsrechtes

1922 (15. 6.) Erlaß, nach dem die bisherigen Abteilungen für Architektur, Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Chemie mit Elektrotechnik und allgemeine Wissenschaften in 3 Fakultäten umgewandelt werden: Allgemeine Wissenschaft, Bauwesen, Maschinenbau mit Elektrotechnik

1847 Brunn:

(28. 11.) kaiserliche Genehmigung der Technischen Lehranstalt

1848 (30. 3.) Genehmigung des Lehrplanes durch Kaiser Ferdinand I.

1849 (13. 9.) Genehmigung der Errichtung der Technischen Lehranstalt durch Kaiser Franz Josef I.

(14. 1.) feierliche Eröffnung

  1. 1866 (1. 10.) Umbenennung in K. K. Technisches Institut

1873 (4. 5.) Technische Hochschule

1901 Verleihung des Promotionsrechtes

1911 K. K. Kaiser-Franz-Josef-Technische Deutsche Hochschule

Abteilungen: Hochbau und Architektur, Maschinenbau, Chem. Technologie, Wasserbau und Meliorationswesen, Kulturtechnik.

Seit 1945 tschechisch.

Zürich:

1855 Gründung der Technischen Hochschule.

München:

1827 Polytechnische Centralschule in München

1868 Polytechnische Schule

1890 Technische Hochschule Merkmale:

Strikte Forderung des Absolutoriums einer 9klassigen höheren Lehranstalt,

  1. Ausbildung von Lehramtskandidaten für die mathematisch-naturwissenschaftlichen und die neusprachlich-historischen und geographischen Fächer, gleichberechtigt mit dem Studium an Universitäten, systematischer und umfassender Ausbau der Laboratorien und wissenschaftlichen Institute.

Abteilungen: Kulturwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Architektur, Bauingenieurwesen, Maschinenbauwesen, Chemie, Landwirtschaft.

Darmstadt:

1836 Gründung einer Höheren Gewerbeschule

1868 Umwandlung in Polytechnische Schule

1877 (10. 10.) Technische Hochschule

Abteilungen: Kultur- und Staatswissenschaften, Mathematik und Naturwissenschaften einschl. Chemie, Hochbau, Ingenieurwesen, Maschinenbau, Elektrotechnik. Ausbildung von Lehrern für Mathematik und Naturwissenschaften

Aachen:

1870 (10. 10.) Eröffnung der Rheinisch-Westfälischen'Polytechnischen Schule

1879 Technische Hochschule

1899 (11. 10.) Verleihung des Promotionsrechtes

Fakultäten: Allgemeine Wissenschaften, Bauwesen (Baukunst, Bauingenieurwesen), Maschinenwirtschaft, Stoffwirtschaft (Bergbau, Hüttenkunde, Chemie).

Berlin-Charlottenburg:

1699 Gründung der Kunstakademie von Kurfürst Friedrrich III.

1799 (18. 3.) Gründung der Kgl. Bauakademie durch König Friedrich Wilhelm III.

1821 Gewerbeschule

1826 (1. 10.) Gewerbe-Institut

1866 Königliche Gewerbeakademie

1879 (17. 3.) Zusammenlegung von Bauakademie und Gewerbeakademie

1879 (1. 4.) Technische Hochschule

1882 (22. 8.) Verfassungsstatut

1899 (6. 10.) Verleihung des Promotionsrechtes

1916 Angliederung der Bergakademie (gegr. 12. 1. 1770) an die Technische Hochschule

Fakultäten: Allgemeine Wissenschaften, Bauwesen (Architektur und Bauingenieurwesen), Maschinenwesen (Maschinen-Ingenieurwesen, Elektrotechnik, Schiffbau), Stoffwirtschaft (Bergbau, Chemie, Hüttenkunde)

Ausbildung für das Lehramt der Mathematik, Physik und Chemie.

Nach dem 2. Weltkrieg mußte wegen der Besetzung durch die Sowjetunion im westdeutschen Sektor eine neue Hochschule gegründet werden.

1945 Technische Universität

Abteilungen: Architektur, Bau- und Ingenieurwesen, Maschinenbau, Allgemeines Ingenieurwesen, Humanistische Abteilung, Hochschulinstitut für Landwirtschaft und Gartenbau (Fakultät für Landbau).

Danzig:

1898 (16. 3.) Beschluß der Preuß. Regierung zur Errichtung einer Technischen Hochschule in Danzig

1900 Beginn des Baues

1904 (6. 10.) Eröffnung in Anwesenheit von Kaiser Wilhelm II.

1904 (1. 10.) Verfassung mit allen Rechten 1907 erste Rektoratswahl

Fakultäten: Allgemeine Wissenschaften (Geisteswissenschaften/Mathematik und Physik/Chemie, Mineralogie, Geologie), Architektur, Bauingenieurwesen (Wasser- und Flußbau, Brückenbau), Maschinenbau, Elektrotechnik, Schiffbau.

Unter polnischer Verwaltung.

Breslau:

1910 Gründung der Technischen Hochschule

Abteilungen: Maschinentechnik (Maschinenbau und Elektrotechnik, Chemie), Stoffwirtschaft (Hüttenwesen, ehem. Technologie, Keramik, Kokerei, Erzbearbeitung), Bergbau, Bauingenieurwesen, Allgemeine Wissenschaften, Architektur.

Unter polnischer Verwaltung.

7. Tierärztliche Hochschulen

Die Tierärztlichen Hochschulen sind aus den Tierarzneischulen entstanden, deren Notwendigkeit sich ergab, als um die Mitte des 18. Jahrhunderts die Viehbestände von ganz Europa durch die Rinderpest verheert wurden. Die ersten solchen Anstalten wurden in Frankreich errichtet und zwar in Lyon 1762 und Alfort bei Paris 1766.

Die erste deutsche Tierarzneischule entstand in Hannover; dann folgten Dresden, Berlin, München, später noch Stuttgart, Gießen und Jena.

Hannover:

1778 Gründung der Tierarzneischule

    1. 1887 Umwandlung in Hochschule.

Dresden:

1780 Gründung der Tierarzneischule

1817 Verbindung mit der neuerrichteten chirurgisch-medizinischen Akademie

1889 Umwandlung in Hochschule

    1. 1923 an die Universität Leipzig verlegt als veterinärmedizinische Fakultät.

In der Sowjetzone

München:

1790 Gründung der Tierarzneischule durch Kurfürst Karl Theodor

1810 Central-Veterinärschule durch König Maximilian Josef

1890 Umwandlung in Hochschule

    1. 1910 Verleihung des Promotionsrechtes
    1. 1914 an die Universität als veterinärmedizinische Fakultät verlegt.

Berlin:

1790 Gründung der Tierarzneischule durch König Friedrich Wilhelm II.

1817 selbständige Anstalt unter dem Kultusministerium

    1. 1887 Umwandlung in Hochschule
    1. 1910 Verleihung des Promotionsrechtes.

Stuttgart:

1821 Gründung der Tierarzneischule

1890 Umwandlung in Hochschule

    1. 1910 Verleihung des Promotionsrechtes

1912 Aufhebung der Hochschule.

Gießen:

1828 Gründung als Tierarznei-Institut

1899 Veterinärmedizinische Abteilung der medizinischen Fakultät der Universität

1914 selbständige Fakultät.

Wien:

1767 Pferdekur-Operationsschule

1777 kaiserlich-königliches Tierspital, dann k. k. Tierarzneischule und k. k. Tierarznei-Institut

1905 k. u. k. Tierärztliche Hochschule

1908 Verleihung des Promotionsrechts, freie Rektorswahl.

8. Landwirtschaftliche Hochschulen

Bis ins 17. Jahrhundert hinein hat man die Landwirtschaft als einfaches Handwerk angesehen und hat man gebraucht, um sie auch nur einigermaßen zu verstehen. Sie war durch das gutsherrlich-bäuerliche Arbeitsverhältnis und durch den Flurzwang in ein so starres Schema gezwängt, daß niemand auf den Gedanken kam, daß es andere, bessere Formen geben könnte als die althergebrachten. Daß man ihr auch eine wissenschaftliche Grundlage geben könne und müsse, wurde erst zu Beginn des 17. Jahrhunderts ausgesprochen. Die Bedürfnisse der landwirtschaftlichen Verwaltung der großen fürstlichen Besitzungen kamen der Ausbreitung dieser Idee zu Hilfe. So kam es zur Errichtung von Professuren für Ökonomie und Kameralwissenschaft an verschiedenen Universitäten (1727 in Halle und Frankfurt/O., 1730 in Rinteln, 1750 in Wien, 1755 in Göttingen, 1763 in Prag, 1777 in Gießen, 1782 in Stuttgart). Sie wurden hauptsächlich zum Zweck geschaffen, die Technik der Bewirtschaftung und Verwaltung der großen Güter zu verbessern. Jedoch erst durch die Nöte der Napoleonischen Kriege wurde der Boden für eine neue Landwirtschaft und eine neue Landwirtschaftswissenschaft geschaffen.

In Preußen ging man zu Beginn des 19. Jahrhunderts mit dem Gedanken um, in Erlangen, das damals noch preußisch war, einen ökonomischen Lehrstuhl zu errichten mit einem Demonstrations- und Versuchsgut. Diese Pläne wurden jedoch wieder zurückgestellt.

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurden folgende Anstalten geschaffen:

Möglin (am Rande des Oderbruchs):

1806 Gründung der höheren Landwirtschaftlichen Lehranstalt

1809 Erhebung zur Königlichen Landwirtschaftlichen Akademie.

Weihenstephan-Freising:

1803 Gründung der landwirtschaftlichen Lehranstalt mit Musterbetrieb

1822 Gründung einer bayerischen landwirtschaftlichen Zentralschule in Schleißheim für Schleißheim, Weihenstephan und Fürstenried, später wieder Verlegung nach Weihenstephan

1892 Erhebung zur Akademie

1919 Erhebung zur Hochschule

1928 Angliederung an die TH München.

Abteilungen: Landwirtschaft, Brautechnik, Gartenbau

Hohenheim:

1818 Gründung der landwirtschaftlichen Akademie durch König Wilhelm II. von Württemberg (nach dem Muster von Möglin), Angliederung einer Ackerbauschule.

Bonn-Poppelsdorf:

    1. 1847 Gründung der Landwirtschaftlichen Lehranstalt
    1. 1848 Königliche Höhere Landwirtschaftliche Lehranstalt

(in engster Verbindung mit der Bonner Universität, aber selbständiges Lehr- und Übungsinstitut)

1861 Erhebung zur Akademie 1880 Einrichtung einer Abteilung für Landmesser und Kulturtechniker

1919 (2. 10.) Umwandlung in Landwirtschaftliche Hochschule mit Rektoratsverfassung und Promotionsrecht.

Die Landwirtschaftliche Hochschule ist selbständig: die Studierenden sind an der Universität immatrikuliert. :::: Abteilungen: Landwirtschaft, Geodäsie und Kulturtechnik, Grund- und Hilfswissenschaften.

Berlin:

1862 Gründung des Landwirtschaftlichen Lehrinstituts, der Universität angegliedert

1881/82 Erhebung zur Landwirtschaftlichen Hochschule

1918 (20. 9.) Verleihung des Promotionsrechtes.

Wien:

Hochschule für Bodenkultur

Gründung 1872

3 Fakultäten: Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Kulturtechnik

Vorläufer:

1773 Gründung der Meisterschule für Forstbeamte im Erzgebirge

1805 Gründung der Meisterschule Purkersdorf bei Wien

1813 Umwandlung in die Forstlehranstalt Mariabrunn bei Wien

1864 Umwandlung der Forstlehranstalt Mariabrunn in eine Forstakademie

1874/75 Schließung der Forstakademie Mariabrunn, Angliederung an die Wiener Hochschule

1762 Professur für Kameralistik und Landwirtschaft an der Universität Wien

1762 Professur für Kameralistik und Landwirtschaft an der Universität Wien

1811 Errichtung einer Professur für Landwirtschaft in Klagenfurt

1818 Gründung der wissenschaftlichen Landwirtschaftlichen Lehranstalt in Ungarisch-Altenburg, die

1867 umbenannt wurde in K. K. Landwirtschaftliche Reichslehranstalt zu Ungarisch-Altenburg, später in Kgl. Ungarische Höhere Landwirtschaftliche Lehranstalt zu Ungarisch-Altenburg

    1. 1872 Errichtung der Hochschule für Bodenkultur

1883 Errichtung eines Kurses für Kulturtechnik

1902 Angliederung einer Versuchswirtschaft

1906 Umwandlung des Kurses für Kulturtechnik in eine eigene Abteilung.

Landwirtschaftliche Akademien:

1818 Errichtung einer landwirtschaftlichen Akademie in Idstein

1829 in Tharandt

1835 in Eldena bei Greifswald (im Anschluß an die Universität Gr.)

1847 in Proskau in Schlesien

1851 in Weende bei Göttingen (im Anschluß an die Universität G.)

1850 Gründung der Landwirtschaftlichen Hochschule in Tetschen-Liebwerd, später der TH in Prag angegliedert .

1858 in Waldau bei Königsberg

    1. 1826 Eröffnung der Lehranstalt für Landwirte an der Universität Jena.

Landwirtschaftliche Institute:

Leipzig:

1869 nach Aufhebung von Tharandt an der Universität L.

Königsberg:

1876 nach Aufhebung von Waldau an der Universität K.

Breslau:

1880 nach Aufhebung von Proskau an der Universität Br.

Göttingen:

nach Aufhebung von Weende an der Universität G.

München:

1874 Errichtung einer landwirtschaftlichen Abteilung an der TH München

Hamburg-Kiel:

1919 Errichtung von landwirtschaftlichen Instituten.

9. Forstliche Hochschulen

Von der Mitte des 18. Jahrhunderts an entwickelte sich in Deutschland eine geregelte Forstwirtschaft. Daraus ergab sich die Notwendigkeit, brauchbare Forstleute heranzubilden.

Die erste Forst-Akademie entstand in Berlin unter Friedrich dem Großen. 1806 hörte sie wieder zu bestehen auf. Von 1803 bis 1822 bestand in Dreißigacker eine Forst-Akademie mit hohem Ansehen.

Tharandt:

1816 Gründung der Forstakademie

1604 Hochschulverfassung

1905 Einführung des Wahlrektorats

1923 Forstliche Hochschule.

In der Sowjetzone.

Berlin:

    1. 1821 Eröffnung der Forst-Akademie in Verbindung mit der Universität, Verlegung nach Eberswalde
    1. 1830 Forstliche Hochschule

1921 Verleihung des Wahlrektorats.

In der Sowjetzone.

Hann-Münden:

1868 Errichtung der Forst-Akademie

1921 Forstliche Hochschule — Einführung des Wahlrektorats

Aschaffenburg:

1806 Errichtung der Forstlichen Hochschule

1908 Verlegung nach München und Angliederung an die Staatswirtschaftliche Fakultät der Universität.

10. Bergakademien

Die Errichtung von Bergakademien ist darauf zurückzuführen, daß die Gewinnung der Schätze aus dem Erdinnern, die seit Jahrhunderten betrieben wurde, mit der Zeit immer schwieriger wurde und darum Überlegung und Erfahrung in steigendem Maße erforderte.

Freiberg (Sachsen):

    1. 1765 Errichtung durch Kurfürst Friedrich August

1899 Einführung des Wahlrektorats

1905 Verleihung des Promotionsrechtes unter Mitwirkung der TH in Dresden bis 1920.

In der Sowjetzone.

Clausthal:

1775 Errichtung eines Unterrichtskursus am Lyceum

1810 Erweiterung zur Bergschule der Harzdivision

    1. 1864 Umwandlung zur Bergakademie
    1. 1919 Einführung der Rektoratsverfassung
    1. 1920 Verleihung des Promotionsrechtes.

Leoben:

    1. 1840 Errichtung der Steiermärkisch-ständischen Montan-Lehranstalt zu Vordernberg

1848/49 Übernahme durch den Staat mit Verlegung nach Leoben

    1. 1861 Erhebung zur Bergakademie
    1. 1904 Erhebung zur Montanistischen Hochschule mit Verleihung des Promotionsrechtes.

11. Handelshochschulen

Im 19. Jahrhundert ergaben sich aus den gewandelten ökonomischen Aufgaben und den Belangen eines wirtschaftlich und kulturell aufstrebenden Standes von großen Handelsherren und Industrieleitern große Probleme, denen sie oft nicht gewachsen waren, weil es ihnen an geeigneten akademischen Ausbildungsstätten fehlte. All die Erscheinungen auf wirtschaftlichem Gebiet nach der Gründung des Kaiserreiches: Ausdehnung der Kapitalmacht der Einzelunternehmungen, Vergrößerung und Zusammenschweißung der Wirtschaftsbetriebe, immer weitergreifende Verflechtung des Waren- und Wertaustausches im wirtschaftlichen Getriebe brachten es mit sich, daß die bisher herrschenden patriarchialischen Verhältnisse im kaufmännischen Leben endgültig überwunden wurden. Den durch den freien Wettkampf auf dem Weltmarkt und den großen Umsatz immer verwickelteren Aufgaben war nur der gewachsen, der durch eine Verbindung vertiefter Fachkenntnisse mit gehobener Allgemeinbildung die Unterlagen für solches Wirken gewann.

Aus dieser Erkenntnis heraus ergab sich die Notwendigkeit einer akademischen kaufmännischen Bildung. So erfolgten vom Ausgang des 19. Jahrhunderts an innerhalb kurzer Zeit Gründungen von Handelshochschulen.

Leipzig:

    1. 1898 Gründung in Anlehnung an die Universität

1911 Rektoratsverfassung.

In der Sowjetzone.

Aachen:

    1. 1898 Gründung

1908 Schließung.

Wien:

    1. 1898 Gründung der Exportakademie

1919 Umwandlung in Hochschule für Welthandel

Köln:

    1. 1901 Gründung

1919 Erweiterung zur Universität.

Frankfurt/M.:

    1. 1901 Gründung der Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften

1914 Erweiterung zur Universität.

Berlin:

    1. 1906 Gründung

1926 Verleihung des Promotionsrechtes.

Mannheim:

    1. 1908 Gründung

1907 Beginn des akademischen Unterrichts

1911 Rektoratsverfassung.

München:

    1. 1910 Gründung
    1. 1922 Angliederung an die TH München als wirtschaftswissenschaftliche Abteilung.

Königsberg:

    1. 1915 Gründung, hervorgegangen aus Handelshochschulkursen (erstanden 1907)
    1. 1926 Rektoratsverfassung.

Unter russischer Verwaltung.

Nürnberg:

    1. 1920 Gründung der Hochschule für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (Handelshochschule)
    1. 1925 Rektoratsverfassung

1927 Recht der Habilitation.

12. Philosophisch-Theologische Hochschulen

Die Philosophisch-Theologischen Hochschulen und Akademien entstanden nach der Säkularisation, da die Diözesen das Bedürfnis hatten, für ihren theologischen Nachwuchs akademische Bildungsstätten einzurichten.

Braunsberg:

ehemals königlich preußische, später staatliche Akademie:

    1. 1818 Gründung auf der lokalen Tradition der Hosianischen Anstalt (Lyceum Hosianum 1564—1811)
    1. 1843 (in Kraft getreten 1845) Statuten: Gleichstellung mit dem akademischen Charakter der Landesuniversitäten mit Rektoratsturnus, ab 1923 einjähriges Rektorat

1912 Neubenennung „Akademie".

1945 nach Besetzung Ostpreußens durch die Russen aufgehoben.

Außerdem bestanden in Preußen und bestehen noch in den neuen Ländern Bischöfliche Philosophisch-Theologische Hochschulen:

Trier:

Vorgeschichte siehe Seite 23

Nach Schließung der 1473 gegründeten Universität

    1. 1805 Neueröffnung des Diözesanseminars
    1. 1873 im Kulturkampf Schließung durch den Staat

1886 Wiedereröffnung.

Mainz:

Vorgeschichte siehe Seite 23/24

Nach der Aufhebung der 1476 gegründeten Universität durch die Franzosen:

1805 Errichtung eines Priesterseminars mit Philosophisch-Theologischer Lehranstalt durch Bischof Josef Ludwig Colmar

1830 Errichtung einer kath. Theologischen Fakultät an der Universität Gießen, Schließung der Philosophisch-Theologischen Lehranstalt in Mainz

1.5. 1851 Wiedereröffnung der Bischöflichen Lehranstalt durch Bischof Wilhelm Emanuel Freiherrn von Ketteier

1859 Aufhebung der kath. Theologischen Fakultät in Gießen.

Paderborn:

Vorgeschichte siehe Seite 28

Nach Aufhebung der 1614 gegründeten Universität

1818 Weiterführung eines Bischöflichen Seminars

    1. 1844 neue Statuten
    1. 1844 Genehmigung der Statuten durch die preußische Regierung: Seminarium Theodorianum mit Philosophisch-Theologischer Lehranstalt und Klerikalseminar
    1. 1873 Gesetz
    1. 1873 Erklärung des Kultusministers
    1. 1873 Schließung der Theologischen Lehranstalt
    1. 1875 Schließung des Priesterseminars

1884/86 Wiedereröffnung des Seminars in vollem Umfang als Philosophisch-Theologische Akademie.

Fulda:

Vorgeschichte siehe Seite 31

1802 Nach Aufhebung der 1651 gegründeten Universität

Weiterführung der theologischen Fakultät mit dem Diözesan-Seminar als bischöfliche Lehransalt

1874 im Kulturkampf Schließung der Lehranstalt

1886 Wiedereröffnung der Lehranstalt.

Frankfurt/M.:

    1. 1926 Staatliche Genehmigung der Errichtung der Philosophisch-Theologischen Lehranstalt St. Georgen mit Priesterseminar auf Grund des Gesetzes vom 29. 4. 1887 und 21. 5. 1886.

In Bayern bestanden bis zur Säkularisation im Jahre 1803 neben der Theologischen Fakultät an der Landesuniversität Ingolstadt-Landshut in den einzelnen Diözesen fürstbischöfliche Anstalten zur Heranbildung des Klerus, teils in der Form von entsprechenden Fakultäten an fürstbischöflichen Universitäten, teils als besondere Philosophisch-Theologische Hochschulen (Akademien, Lyceen). Durch die Säkularisation und die dadurch bewirkte Auflösung der bisherigen kirchlichen Organisation ergab sich die Notwendigkeit, die Heranbildung des Klerus an entsprechenden Anstalten neu zu ordnen, was durch die Errichtung von staatlichen Lehranstalten, der Philosophisch-Theologischen Hochschulen geschah.

Dillingen:

Geschichte der Universität (1549—1803) siehe oben Seite 25.

1803 Eröffnung des kurfürstlichen Lyceums mit einer Philosophischen und einer Theologischen Abteilung, da neben das bischöfliche Priesterseminar zum Hl. Hieronymus.

Bamberg:

Geschichte der Universität (1647—1803) siehe oben Seite 29.

    1. 1803 Eröffnung des neuen kurfürstlichen Lyceums mit einer Philosophischen und einer Theologischen Abteilung.

Passau:

1612 Gründung eines Jesuitenkollegs durch Fürstbischof Leopold I., Erzherzog von Österreich

1633 Errichtung von philosophischen und theologischen Vorlesungen

1638 Errichtung eines Klerikalseminars (unter Leitung der Jesuiten) unter Fürstbischof Leopold II. Wilhelm

1803 Aufhebung der Lehranstalt durch die Saecularisation

1833 Errichtung eines Lyceums mit einer philosophischen und einer theologischen Abteilung.

Regensburg:

1615 philosophische und theologische Vorlesungen am Gymnasium

1653 Eröffnung eines Klerikalseminars durch Fürstbischof Kardinal Franz Wilhelm

1803 nach der Säkularisation erzbischöfliches Lyceum

1810 königlich bayerisches Lyceum.

Freising:

12.3.1631 Gründung eines Klerikalseminars in Landshut

1600 Errichtung eines Klerikalseminars durch Fürstbischof Josef Clemens

1709/10 Angliederung des philosophischen Studiums

1712/13 Angliederung des theologischen Studiums an das Gymnasium

1720 Übernahme der Lehranstalt durch die Konföderation von Benediktinerklöstern

1803 Auflösung der bischöflichen Studienanstalt durch die Säkularisation

1834 Eröffnung der Philosophisch-Theologischen Hochschule mit Priesterseminar.

Eichstätt:

1563 Errichtung eines tridentischen Seminars (Willibaldianum) durch Fürstbischof Martin von Schumberg

1616 Übergabe an die Jesuiten durch Fürstbischof Johann Christoph von Westerstetten

1773 Aufhebung des Jesuitenordens, Neuorganisation des bischöflichen Lyceums

1807 Auflösung durch die Säkularisation

30.9. 1837 Königliche Genehmigung zur Errichtung eines Seminars

    1. 1843 Königliche Genehmigung zur Errichtung eines bischöflichen Lyceums mit einem Priesterseminar
    1. 1843 Eröffnung des bischöflichen Lyceums (den übrigen Lyceen gleichgestellt)

Speyer:

    1. 1839 Errichtung eines unvollständigen Lyceums mit nur philosophischer Sektion

1880 Aufhebung.

Augsburg:

    1. 1834 Errichtung eines unvollständigen Lyceums mit nur einer philosophischen Sektion.
    1. 1910 Bezeichnung der bayerischen Lyceen als Hochschulen für das philosophische und katholisch-theologisches Studium
    1. 1923 Bezeichnung „Philosophisch-Theologische Hochschule"

Konkordat vom 29. 3. 1924:

Die Philosophisch-Theologischen Hochschulen sind staatliche Anstalten wie bisher.

Daß die deutschen Hochschulen so hohen internationalen Ruf genießen, verdanken sie neben der Gunst der Landesfürsten dem Wirken hervorragender Gelehrter. Aus ihrer Reihe seien die bedeutendsten genannt:

Melanchthon (1497—1560), Kopernikus (1473—1543), Galilei (1564—1642), Leibnitz (1646—1716), Thomasius (1655—1728), Franke (1663—1727), Chr. Wolff (1679—1754), Heyne (1729 bis 1812), Fr. Aug. Wolf (1759—1824), W. von Humboldt (1767 bis 1835), Fichte (1762—1814), Schleiermacher (1768—1834), die Philosophen Hegel, Schelling, Herbart, Wundt, die Sprachforscher Jakob und Wilhelm Grimm, der Altertumsforscher Curtius, die Historiker Niebuhr, Ranke, Mommsen, der Naturwissenschaftler A. von Humboldt, der Geograph Ritter, der Mathematiker Gauß, die Physiker Helmholtz und Röntgen, der Chemiker Liebig, der Rechtsgelehrte von Savigny, die Mediziner Langenbeck, Virchow und Sauerbruch, der Bakteriologe R. Koch, der Physiologe du Bois-Reymond, der Philosoph und Metaphysiker v. Hertling, der Nationalökonom von Brentano.

II. Das deutsche Studententum

I. Entstehung und Entwicklung des deutschen Studententums

Wie die deutschen Universitäten nach dem Vorbild der alten großen Universitäten Paris und Bologna errichtet wurden, so entstand auch das deutsche Studententum in der gleichen Weise wie in Paris und Bologna das Scholarentum: an diesen übernationalen mittelalterlichen Universitäten vereinigten sich die Scholaren zu nationes, die in Bursen zusammenwohnten. So gab es in Paris wie auch in Bologna eine deutsche Nation. Besonders in Bologna spielte diese natio Germanica eine führende Rolle.

An den deutschen Universitäten, die in der Zeit von 1348 bis 1506 (Prag-Frankfurt a. O.) gegründet wurden, herrschte für die Studenten im Spät-Mittelalter Bursenzwang, d. h. die Studenten mußten in Bursen zusammenwohnen. Erst der Humanismus und die Reformation öffneten die Bursen. Und so beginnt mit der Reformation die Geschichte des modernen Studententums. Von da an fehlte der Studentenschaft die Zwangsorganisation und der einheitliche Charakter. Von da an zeigte sich das Bild des neuzeitlichen Studenten. Kennzeichnend ist das eigene Gemeinschaftsleben mit einer mit Latein vermengten Standessprache, mit Liedern, Trinksitten, Tragen von Degen und mit Frühformen des Zweikampfes. Seit 1600 entwickelte sich ein starkes, vielfach allerdings entartetes körperschaftliches Leben in den sog. Landsmannschaften alter Art (collegia nationalia oder societates nationales). Diese hatten sich ursprünglich zum Zwecke sozialer Fürsorge mit besonderen Gesetzen, eigenem Vermögen und Trinksittten gebildet, waren aber später in der von ihnen eingeführten Methode der Erziehung (— Penalismus —) so ausgeartet, daß seitens der Behörden scharfe Maßnahmen getroffen wurden. An einigen Universitäten wurden sie verboten, an anderen wurden sie zu offiziellen Einrichtungen umgestaltet und so unschädlich gemacht.

Erst im 18. Jahrhundert erlebten sie ihre Wiederauferstehung, jedoch in anderer Form und in anderem Geiste. Zu Beginn dieses Jahrhunderts bildeten sich wieder die ersten erlaubten Studentenorganisationen unter Leitung von Professoren, jedoch ohne echte Selbstverwaltung, für die der absolute Staat dieses Jahrhunderts keinen Raum hatte. Doch nach 1750 entwickelte sich ein neues landsmannschaftliches Studentenleben, das den Grundsatz der Wehrhaftigkeit betonte. Diese Landsmannschaften trugen ein farbiges Band an Hut und Degen. Sie gingen zum Teil aus Tischgesellschaften hervor und umfaßten Studenten aus derselben Gegend oder Schule. Maßgebend für den Zusammenschluß war das Geselligkeitsbedürfnis. Sie hatten am Anfang weder Namen noch Satzungen. Diese Landsmannschaften zwangen niemanden zum Beitritt, sie durften aber nach ihren Gesetzen auch keinem ehrenhaften Landsmann die Aufnahme verweigern. Ihre Tätigkeit beschränkte sich auf das akademische Leben; die Mitgliedschaft hörte mit dem Verlassen der Universität auf. Das Bedeutsame ihres Wirkens bestand in der Erhaltung und Weiterbildung des studentischen Kulturgutes der früheren Zeit; sie pflegten Studentensprache und Studentenlied, gestalteten die Trinksitten aus, bewahrten den Gedanken der Wehrhaftigkeit, der im unbedingten Eintreten für den Zweikampf bezeichnenden Ausdruck fand.

Um das Jahr 1770 entstanden dann die sog. Orden, von denen der eine und andere Beziehungen zu den Freimaurerlogen hatte. Sie umfaßten erstmals die Mitglieder auf Lebenszeit. Die vier größten Orden waren: die Amicisten, die Unitisten, die Konstantisten und die Harmonisten. Sie hingen regelmäßig mit einer Landsmannschaft zusammen und bildeten deren inneren Ring aus sorgfältig ausgewählten und gleichgesinnten Mitgliedern mit straffer Organisation, die im Senior ihren sichtbaren Ausdruck fand. Sie brachen allmählich mit dem starren landsmannschaftlichen Grundsatz, nach dem bisher die Verbindungen unter sich die Studenten verteilt hatten. Von ihnen übernahm das moderne Verbindungs-Studententum als dauerndes Erbe die straffe, auf Unterordnung aufgebaute Organisation und ein feierliches Brauchtum.

Landsmannschatten und Orden beherrschten um 1790 trotz ihrer Minderzahl das akademische Leben. Sie blieben aber auf die Dauer nicht unbestritten. Ihre rücksichtslose Betonung der Zweikampfpflicht löste eine Gegenbewegung aus, die durch das aufblühende geistige Leben Deutschlands, durch die zunehmende Verbreitung der kantischen Philosophie, sowie durch die Ideen Rousseau und der Französischen Revolution, die alle Standesvorrechte und Standesmißbräuche verwarf, verstärkt wurde. Zwischen beiden Richtungen entstanden scharfe Auseinandersetzungen. Gegen Ende des Jahrhunderts gingen die Behörden nachdrücklich gegen die Orden als die angeblich gefährlicheren Verbindungen vor und zwangen diese wenigstens äußerlich zur Selbstauflösung.

Inzwischen hatte sich aber auch neben den Landsmannschaften und Orden eine neue Verbindungsart herausgebildet, die sich Gesellschaften oder Kränzchen benannten. Diese erfreuten sich zeitweise der Duldung durch die Behörden, weil sie gleich diesen die Orden bekämpften. Auch sie bestanden auf unbedingter Unterordnung, straffer einheitlicher Zusammenfassung zu einer Gemeinschaft, auf Brauchtum und Lebensfreundschaft — also aus einer Verschmelzung des früheren landsmannschaftlichen und des Ordenswesens. Sie hatten den Zweck, außer dem geselligen Vergnügen während des akademischen Studiums auf Bildung und ihre Vervollkommnung hinzuwirken, also die zum ersten Male klar ausgesprochene und scharf betonte Erziehungsaufgabe und Abstreifung des landsmannschaftlichen Charakters. Mit dem Geist des 18. Jahrhunderts, der die Studentenorden und Landsmannschaften (alter Art) groß gemacht hatte, mußten sie wieder untergehen.

Die Stimmung der Jugend seit 1790 war eine andere. Die damalige Zeit, die mit der inneren Wiedergeburt Preußens begann, brachte einen neuen Geist über Deutschlands studierende Jugend. So bedeutet auch in der Geschichte der deutschen Studentenschaft die Schlacht bei Jena den Ausgang einer neuen Entwicklung. Die gewaltigen politischen Ereignisse und das unaufhaltbare Hereinfluten von neuartigen, revolutionären Geistesströmungen im Kampf um die deutsche Freiheit mußte ganz selbstverständlich auch im Bereich des Universitätswesens bedeutsame Wirkungen zeigen. Zahlreiche Universitäten mußten schwere Krisen bestehen, einige gingen auch unter. Die sich noch halten konnten, mußten mit der neuen Geistesrichtung um Sein und Nichtsein kämpfen. Die gerade in diese Zeit fallende Gründung der Universität Berlin (1810), die im engsten Zusammenhang mit dem gewaltigen, alle Volkskräfte heranziehenden Reformwerk von Stein und Hardenberg stand, wurde entwicklungsgeschichtlich von höchster Bedeutung für die Geschichte der deutschen Universitäten. Die in Berlin gefundene Form der Universität ward für die übrigen Universitäten von nun an maßgebend; sie setzte sich in ganz Deutschland allmählich durch und führte eine neue Blütezeit herbei.

In diesen trüben Tagen zu Beginn des 19. Jahrhunderts waren die deutschen Universitäten von größter Bedeutung für die sittliche Entwicklung und geistige Erneuerung des ganzen Volkes. Napoleon erkannte dies und deshalb befahl er die Schließung der Universität Halle 1806 und die Niederbrennung von Jena 1813, die jedoch nicht vollzogen wurde. Seine Verhöhnung der deutschen Akademikerwelt entfesselte eine starke, nach Freiheit verlangende Bewegung in der akademischen Jugend, die infolge ihrer höheren Bildung die Notzeit tiefer empfand als die durchschnittliche Bevölkerung, wobei sie maßgeblich von ihren Professoren beeinflußt wurde. An verschiedenen Universitäten regte sich die neue deutsch-vaterländische Richtung eigenwüchsig, so in Gießen, Heidelberg, Halle, Jena. Es sei dabei nur an Namen erinnert wie Fichte, Schleiermacher, Jahn, Steffens, Welcker. Das Hauptverdienst an der Bildung eines neuen Studententyps hatte Jena, weil diese thüringische Universität die besten Vorbedingungen bot. Dort entstand 1815 die erste Burschenschaft, die Ahnin aller Burschenschaften, nachdem sich nach starken Auseinandersetzungen mit den Landsmannschaften diese zur Auflösung bereit erklärt hatten, wenn von ihnen auch bei der späteren Verfassung der Burschenschaften manches entlehnt wurde. Ihre Kraft, ihre vaterländischen Grundsätze, ihr sittlicher Ernst hat das deutsche Studententum aufs tiefste beeinflußt. Im Jahre 1817 feierte die neue Burschenschaft das Wartburgfest, zu dem die meisten Universitäten Vertreter entsandt hatten und das in der Entwicklung der burschenschaftlichen Bewegung einen glänzenden Höhepunkt bedeutete. Von Jena aus, wo die Burschenschaft ihre vollste Ausbildung erhielt, so daß sie auch nach dem Wartburgfest die geistige Führerschaft beibehielt, breitete sich die Idee auf weitere Universitäten aus. Außer den nationalen enthielt die Urburschenschaft noch religiöse, sittliche und soziale Elemente in engster Verbindung. Die Betonung des Christlichen war im Charakter der Zeit begründet. Die religiöse Richtung der Burschenschaft zeigte sich in körperschaftlicher Teilnahme am Gottesdienst bei Erinnerungstagen, an denen man in feierlichem Zug zur Kirche ging, und — da es sich fast ausschließlich um protestantische Universitäten handelte — im gemeinsamen Genuß des Abendmahles bei ernsten Zusammenkünften wie beim Wartburgfest. In sittlicher Hinsicht erstrebte die Urburschenschaft ein edleres und reineres Studentenleben. Die sittliche Erneuerung, welche durch die Urburschenschaft unter den Studenten hervorgerufen ward, gab sich auch in der Auffassung des Zweikampfes kund. In sozialer Hinsicht war es ein großes Verdienst, daß die Urburschenschaft auch die ärmeren Musensöhne zum akademischen Gemeinschaftsleben heranzog und alle ehrenhaften Studenten als im wesentlichen gleichberechtigt erklärte. In mehrjährigem heißen Ringen hatte die Urburschenschaft die 1815 geschaffene neue Form mit einem neuen Inhalt gefüllt. Sie brach nicht mit dem geschichtlich gewordenen Studentenleben ab, sondern bildete das von den zurückgedrängten Landsmannschaften Hervorgebrachte in eigentümlicher und selbständiger Weise fort.

Es konnte nun nicht ausbleiben, daß auch ihr sich bald Widersacher entgegenstellten. Schon das Wartburgfest hatte Anstoß bei verschiedenen Regierungen erregt. Und als gar 1819 Karl Ludwig Sand, Student der protestantischen Theologie in Jena, am 23. März in Mannheim den Schriftsteller August von Kotzebue, einen Geheimberichterstatter des russischen Zaren, durch Dolchstöße tötete, begann von den Regierungen aus eine allgemeine Hetze gegen alle burschenschaftlichen Verbindungen, obwohl auch der Jenaer Burschenschaft, der Sand angehört hatte, keine Schuld nachgewiesen werden konnte. Durch die sog. Karlsbader Beschlüsse vom 20. September 1819 wurde (durch einstimmig gefaßten Bundestagsbeschluß) verordnet: „Die seit längerer Zeit bestehenden Gesetze gegen geheime und nicht autorisierte Verbindungen auf Universitäten sollen in ihrer ganzen Kraft und Strenge aufrecht erhalten und insbesondere auf den seit einigen Jahren gestifteten, unter dem Namen der Allgemeinen Burschenschaft bekannten Verein um so bestimmter ausgedehnt werden, als dieser Verein die schlechterdings unzulässige Voraussetzung einer fortdauernden Gemeinschaft und Korrespondenz zwischen den verschiedenen Universitäten zugrunde liegt." Wer nach Bekanntmachung der Beschlüsse in einer solchen Verbindung verblieb, sollte bei keinem öffentlichen Amt zugelassen werden. Entsprechend diesem Beschluß verfielen die meisten Burschenschaften der behördlichen Auflösung. am 26. November 1819 löste sich auch die Jenaer Burschenschaft in einer Schlußversammlung feierlich auf, nachdem sie zum letzten Male ihr Bundeslied „Sind wir vereint zur guten Stunde" gesungen hatte. Mit der Unterdrückung der Urburschenschaft, die wegen der kurzen Zeit des Bestehens ihre Gedanken nicht voll hatte ausreifen lassen können, endete der großartige Versuch, das deutsche Studentenleben in einheitlich vaterländischem Geist neu zu gestalten. Keine der späteren Bewegungen auf akademischem Gebiet erreichte an elementarer Gewalt, jugendlicher Begeisterung und kräftiger Ideenfülle die Bewegung der Urburschenschaft.

Nach der Auflösung der Urburschenschaft traten die bisher zurückgedrängten landsmannschaftlichen Verbindungen wieder hervor. Für sie kam, da sie fest zusammengeschlossen waren und als Einheit wirkende Körperschaften darstellten, dann in Heidelberg der Name „Corps" auf, der die Bezeichnungen „Landsmannschaften" und später „Corpslandsmannschaften" allmählich verdrängte. Diese Bünde wählten drei Farben als Bundesfarben und schufen sich ein eigenes Wappen. Sie bildeten einen inneren Ring, die sog. engere Verbindung, in die nur Auserwählte nach Ablegung eines Eides und in fest begrenzter Zahl aufgenommen wurden, und aus Verbindungsanwärtern oder Renoncen, die besondere Farben trugen. Die einzelnen Verbindungen wurden von einem Senior geleitet. Die Senioren traten zum Senioren-Convent (SC) zusammen. Da nach der allgemeinen Auffassung jeder Student in der damaligen Zeit zu einer Landsmannschaft gerechnet wurde, bildete der SC die Vertretung der gesamten Studentenschaft und beanspruchte auch, daß alle Studenten sich seinen Beschlüssen fügten. So verkörperte der SC die früheste Form eines Gesamtausschusses.

Es gab aber auch in dieser Zeit schon solche Studenten, die zu keiner Landsmannschaft hielten, sog. Wilde, die sich gelegentlich auch zu Bünden zusammenschlössen mit eigenen Farben. Aber sie konnten sich nicht durchsetzen.

Die Corps hielten sich grundsätzlich allem Politischen fern und betrachteten es als Hauptaufgabe, ihre Mitglieder im Geiste ehrenhafter Ritterlichkeit zu erziehen und eine edle Geselligkeit zu pflegen. Obwohl sie an sich wie alle Verbindungen noch gesetzlich verboten waren, linderte sich der behördliche Druck ihnen gegenüber doch, weil man sie für das geringere Übel im Vergleich zur Urburschenschaft ansah. Ihrem Wesen nach unterschied man frühzeitig zwei Arten: Lebenscorps und Waffencorps. Die ersteren hatten von den Orden die strenge Forderung übernommen, daß ein Mitglied nur einer Verbindung für das ganze Leben angehören konnte. Die Waffencorps aber erlaubten ursprünglich jedem Mitglied beim Verlassen der Universität den Eintritt in ein fremdes Corps. Mitte des 19. Jahrhunderts nahmen aber auch sie den Lebensgrundsatz an, wenn auch in milderer Form.

Die großen Erfolge, die die Corps zu verzeichnen hatten, veranlaßten die Anhänger der burschenschaftlichen Richtung, auch ihrerseits wieder mehr hervorzutreten. Im Gegensatz zu den Corps suchten sie aber wie früher an den politischen Idealen der neuen Zeit mitzuwirken. Von Anfang an bildeten diese Burschenschaften ein Sammelbecken für alle nichtkonservativen Richtungen. Zweifellos erfaßten sie den größten Teil der geistig beweglichen und tüchtigen Elemente der Studentenschaft. Es zeigten sich aber bald Gegensätze, die sich auf die Dauer nicht überbrücken ließen. Die religiöse Färbung der Urburschenschaft ging zumeist bald verloren. Die Pflege der Sittlichkeit blieb erhalten, aber der Kern der gesamten Bewegung war doch jetzt die politische Aufgabe. In der Art der Erfassung derselben schieden sich jedoch die Geister. Im September 1827 wurde beim Bamberger Burschentag die Allgemeine Deutsche Burschenschaft (ADB) begründet, die eine freie Vereinigung der wissenschaftlich auf den Hochschulen sich bildenden deutschen Jugend sein wollte, die sich zum Zweck gesetzt hatte: Vorbereitung zur Herbeiführung eines frei und gerecht geordneten und in Volksfreiheit gesicherten Staatslebens im deutschen Volke vermittels Förderung eines freien, wissenschaftlichen, sittlichen und volkstümlichen Lebens auf der Hochschule und einer kräftigen Entwicklung des Körpers. Die Spannungen innerhalb der Burschenschaften wurden immer größer. Nach dem Aufgeben des christlich-deutschen Wesens und nach dem Übergang zu einem immer tatkräftigeren Liberalismus wurden die politischen Leidenschaften immer mehr aufgepeitscht, ja es kam zu revolutionären Unternehmungen. Die Gesamtburschenschaft mußte dafür schwer büßen. Es kam erneut zu Verfolgungen seitens der Behörden, die letzten Ausläufer der Burschenschaft wurden vernichtet, ihre alte Bedeutung war dahin.

Wie schon kurz vorher angedeutet, hatte die christlich-religiöse Stimmung in der Burschenschaft mit der zunehmenden Politisierung immer mehr nachgelassen, ja war fast ganz entwichen und fand eine Zeit lang in der akademischen Welt keine nennenswerte Pflege mehr. Die tiefe, wohl oft unklare, ans Mystische grenzende religiöse Sehnsucht griff aber in den kommenden Jahren immer mehr um sich, die Trostlosigkeit der politischen Verhältnisse und die Unmöglichkeit, an ihrer Verbesserung mitzuwirken, lenkte die Gemüter, soweit sie nicht maßlos radikal oder gleichgültig waren, zur tieferen Ausgestaltung des religiösen Innenlebens. Eine so beeinflußte studierende Jugend konnte weder in den Landsmannschaften bzw. Corps noch in den meisten Burschenschaften jener Tage eine Stätte finden. Die Wiege dieser neuen Bestrebungen stand in Erlangen. Hier sammelte sich um 1830 ein Häuflein von evangelischen Theologen, die fern vom weltlichen Treiben der Verbindungen ein mit christlichem Geist erfülltes Studentenleben führen wollten. Dieser Freundeskreis vergrößerte sich von Jahr zu Jahr. Damit kamen aber auch sofort tiefgehende Meinungsverschiedenheiten auf. Nachdem die beiden extremen Richtungen ausgeschieden waren, wurde am 5. März 1836 die Gründung eines Bänder und Abzeichen verwerfenden „Obskurantenvereins" vorgenommen, der später den Namen „Uttenruthia" annahm. Das christliche Element in dieser Verbindung beruhte nicht auf einem äußerlichen, aufdringlichen Betonen der Religion. Das Christentum sollte vielmehr das alles belebende und durchdringende, Sittlichkeit wirkende Element des Ganzen wie des einzelnen sein, der Maßstab für das sittliche Verhalten der einzelnen und für den sittlichen Wert der Gemeinschaft. Alles Dogmatische, alles Bekenntnismäßige lag dem Verein fern. Es kam infolgedessen nicht darauf an, ob ein Mitglied Katholik oder Protestant war, und in der religiösen Duldung ging man soweit, daß man selbst Juden den Eintritt nicht verwehren wollte, wenn sie im bewußten Übergang zum Christentum begriffen seien. Der Zweikampf wurde als etwas Unmoralisches verworfen. Im Laufe der Jahre setzte sich aber das studentische Element immer mehr durch, man führte allmählich die Gebräuche des Studentenlebens ein. So wurde die Verbindung, die sich auch den amtlichen Namen „Uttenreuther" beilegte, in gewissem Sinn zur Nachfolgerin der Urburschenschaft, zu einer christlichen Burschenschaft.

Im Laufe der folgenden Jahre entstanden auf anderen Universitäten ähnliche Zusammenschlüsse, Kränzchen, so in Halle, Jena, Bonn (unter dem Namen „Wingolf"), Berlin, Breslau, Leipzig, Tübingen, Marburg. Es machten sich in ihnen aber auch zwei christliche Strömungen bemerkbar, die auch später zur Trennung führten: die eine Richtung bekannte sich zum Standpunkt der Uttenruthia, die andere, strengere Richtung, die von Halle und Berlin ausging, nahm den Namen „Wingolf" an, den der Bonner Wingolf , der erste Träger des Namens, zugleich mit den christlichen Grundsätzen aufgegeben hatte. Der Wingolf, gegründet 1844, nahm 1846 auch Farben an.

Da die genannten christlichen Studentengemeinschaften auf eine bekenntnismäßige Grundlage verzichteten, die Zeitentwicklung aber für ihr Ideal einer neutralen christlichen Studentengemeinschaft nicht mehr günstig war, ergab sich bald, daß die Zahl der Katholiken in ihnen immer mehr abnahm. Auf der anderen, der katholischen Seite aber entstand in den 40er Jahren des 19. Jahrhunderts eine Bewegung, die bald zu gewaltiger Höhe schwoll. Dieses Erwachen der deutschen Katholiken blieb nicht ohne Wirkung auf die katholischen Studenten. Nach dem Beispiel der Schweiz, wo sich 1841 der Schweizer Studentenverein gebildet hatte, um der kirchenfeindlichen Richtung zu begegnen wurde am 15. November 1844 von sieben katholischen Studenten in Bonn die Bavaria gegründet. Der Name wurde gewählt im Hinblick auf Bayern, wo katholische Wissenschaft und katholisches Leben einen großen Aufschwung genommen und wo Görres unermüdlich im Dienst der römisch-katholischen Kirche wirkte.

Diese jungen katholischen Studentenverbindungen traten wohl in den ersten Jahrzehnten nicht selbständig hervor, was in den politischen und kirchlichen Zuständen begründet war. Sie gedachten aber den Wettbewerb mit den vorhandenen Bünden aufzunehmen und haben ihn auch aufgenommen und sich durchgesetzt trotz aller Hemmnisse und Schwierigkeiten. Sie wollten im Sinne einer bestimmten Weltanschauung in der Studentenschaft werben. So gestalteten sie sich, auch wenn sie alles Angreiferische vermieden, auf akademischem Boden zu den ersten ausgesprochenen Kampfbünden. Allgemein christlich-deutsch war das Ideal der Urburschenschaft gewesen, allgemein christlich, wenn auch mit einer gewissen evangelischen Färbung, das der christlichen Verbindungen; als christlich, aber in klarer katholischen Ausprägung, stellte sich jetzt das Ideal der katholischen Gemeinschaften dar. Sie bedeuteten das letzte logische Schlußglied der langen Entwicklungsreihe und ihr Entstehen war von einschneidender Bedeutung für das deutsche Studentenleben, wenn sie auch erst später eine größere Rolle spielen sollten und spielten.

Neben den bisher erwähnten studentischen Gemeinschaften, die strengen Verbindungscharakter besaßen, entstanden auch noch studentische Vereinigungen, die sich einem besonderen Zweck widmen wollten: Singvereine zur kunstmäßigen Pflege des Gesangs und Zusammenschlüsse zur Pflege der Wissenschaft. Andererseits gab es um 1840 studentische Kreise, die keiner der bisherigen studentischen Gemeinschaften anhingen und anhangen wollten und die auf Grund der politischen Lage und Einstellung der Bevölkerung eine starke politischsoziale Bewegung unter dem Namen „Progreß" ins Leben riefen. Der Kampf dieser Progreßbewegung galt in erster Linie dem bisherigen Aufbau der Studentenschaft, dann aber auch der akademischen Gerichtsbarkeit und dem Zweikampf, die beide als Begünstigung eines kleinen Volksteiles bezeichnet wurden und deren Abschaffung deshalb gefordert wurde. Die Bewegung griff auch auf die bestehenden studentischen Gemeinschaften, Burschenschaften und Corps über. Es entstanden aber auch hier bald Spannungen und Gegensätzlichkeiten, die dann auch bald zum Verfall der Bewegung führten.

Das Sturmjahr 1848 ging natürlich auch an den Studenten nicht wirkungslos vorüber. Den Höhepunkt der studentischen Bewegung jener Zeit bildete das zweite Wartburgfest in Eisenach, das zuerst als burschenschaftliche, bald aber als allgemeinstudentische Versammlung geplant war. Aus allen Teilen Deutschlands strömten an 1200 Studenten an Pfingsten nach Eisenach. Hauptsächlich ging es um die Zukunft der Universitäten und ihres Vermögens. Die Gesamtergebnisse der studentischen Beratungen wurden in einer Adresse an die Frankfurter Nationalversammlung als klar formulierte, aber zusammenhanglose Forderungen niedergelegt. Von diesen 7 hochschulpolitischen Forderungen wurde in der kommenden Zeit nur eine erfüllt: die seit 1819 erlassenen Ausnahmebestimmungen wurden aufgehoben und die Studenten durften von nun an nach Gutdünken Vereine bilden, mit Ausnahme von solchen, die staatsgefährliche Zwecke verfolgten. Die Forderungen der Studentenversammlung wurden von dem daran abschließenden Studentenparlament bestätigt und durch weitere Wünsche ergänzt, die jedoch keinerlei Berücksichtigung fanden. Der Schwerpunkt der Eisenacher Verhandlungen lag nicht auf der studentischen, sondern auf der politischen Seite, wenn auch dort keine einheitliche politische Richtung unter den Studenten herrschte. Mit der Wartburgversammlung 1848 hatte die deutsche Studentenschaft jener Zeit ihre wohl größte, aber auch ihre letzte Kraftanstrengung gemacht. Wohl hatte man beschlossen, die Studenten aller deutschen Universitäten zu einer großen organisierten Studentenschaft zusammenzuschließen, deren Unterteile die Studentenschaften der Einzeluniversitäten sein sollten und deren Leitung in den Händen eines aus gewählten Abgeordneten gebildeten „Gesamtausschusses" und einer „vorörtlichen Zentralbehörde" liegen sollte. Man wählte auch Breslau zum Vorort, aber einen wirklichen Erfolg erzielte man nicht.

Auf Grund der veränderten politischen Lage und der Gewährung des 1848 von der Studentenschaft erkämpften Vereinsrechtes gingen die verschiedenen studentischen Gemeinschaften daran, ihre Stoßkraft durch Zusammenfassung aller Einzelkräfte zu erhöhen und zu diesem Zwecke große Ringe der Verbindungen zu bilden, die nicht mehr wie früher auf einen Zusammenschluß der gesamten akademischen Jugend hinzielten, sondern auf eine Vereinigung gleichstrebender Gruppen. Die Corps erkannten als erste diese Notwendigkeit. Auf der Corpstagung von 1855 am 26. Mai erfolgte die Gründung des Kösener Senioren-Convents-Verbandes (KSCV). Nicht so leicht hatte es die innerlich völlig zerklüftete Burschenschaft, die einerseits von den Behörden als staatsgefährlich verpönt war, andererseits leidenschaftliche und rücksichtslos geführte Kämpfe in den eigenen Reihen — zwischen der progressistischen und der älteren Richtung — zu bestehen hatte. Ihr gelang der Zusammenschluß erst 1874. Die nach 1830 zum Leben erwachte neulandsmannschaftliche Richtung hatte einen schweren Stand, da häufig Übertritte zu den Corps und zu den Burschenschaften erfolgten. Erst am 1. März 1868 trat in Kassel der Allgemeine Landsmannschafter-Verband ins Leben, der eine Zwischenstellung zwischen Corps und Burschenschaften einnahm. Die bereits erwähnten Gesangsgruppen setzten sich auch immer mehr durch; am 21. Juni 1867 entstand ein Kartell der Akademischen Liedertafel in Berlin und des Akademischen Gesangsvereins in München, aus dem sich später der Sondershäuser Verband Deutscher Sängerverbindungen (SV) entwickelte. Daneben kamen auch diejenigen studentischen Gemeinschaften empor, die das Turnen pflegten, das nach 1819 behördlich unterdrückt worden war. An verschiedenen Universitäten entstanden akademische Turnvereine, unter denen besonders die beiden in Berlin und Leipzig eine straffere Vereinsform annahmen. Erst in späteren Jahrzehnten — 21. Juni 1883 — erfolgte die Gründung des Akademischen Turnbundes (ATB).

Es lag in der Natur der Dinge, daß auch die christlichen Bünde der verschiedensten Färbung weiterhin nach Geltung und Vergrößerung ihrer Zahl strebten. am 15. Mai 1858 schloß die bereits bekannte Erlanger Uttenruthia mit der ihr gesinnungsverwandten Hallener Tuiskonia ein Kartell, das die Anfänge des Schwarzburgbundes (SB) bildete, der 1885 gegründet wurde. Reicher an sichtbarem Erfolg war die Geschichte des Wingolf s (gegründet am 27. Mai 1844). Er schuf 1850 am 24. 5. einen engen Bund, der 1852 zum streng unitarischen Gesamtwingolf, 1860 zum föderalistisch aufgebauten Wingolfsbund umgestaltet wurde.

Mit dem Aufkommen neuer Hochschularten begann eine bedeutungsvolle Entwicklung, die auch für die Zusammensetzung der studentischen Jugend wichtig war. Neben technischen Hochschulen entstanden Bergakademien, Montanistische Hochschulen, Forstakademien, Tierärztliche Hochschulen, Landwirtschaftliche Hochschulen und Handelshochschulen. Da sich diese immer mehr in Verfassung und Unterricht den Universitäten anpaßten, ohne ihre Eigenart zu opfern, entfaltete sich auch an diesen Hochschulen ein eigenes Studentenleben, wobei das Vorbild der Universitäten überall maßgebend wirkte. Die an Technischen Hochschulen gegründeten Corps schlossen sich am 7. April 1863 zum Weinheimer Senioren-Convent (WSC) zusammen. Die an Tierärztlichen Hochschulen entstandenen Landsmannschaften gründeten am 7. Juli 1883 den Rudolstädter Senioren-Convent (RSC), bezeichneten sich ab 1903 als Corps und griffen seit 1910 auch auf Universitäten, Technische, Landwirtschaftliche und Handelshochschulen über. Die landwirtschaftlichen Verbindungen bildeten am 3. März 1882 den Verband akademischer landwirtschaftlicher Verbindungen, der sich später Naumburger Senioren-Convent (NSC) nannte. Die meisten an Universitäten bestehenden studentischen Verbände dehnten sich auch auf die neuen Hochschulen aus.

Die Zeit nach dem 1. Weltkrieg hat den studentischen Verbänden noch größere Wirkungsmöglichkeiten geboten durch das zahlenmäßige Anwachsen, durch die starke Herausstellung des sozialen, des sportlichen und des völkischen Gedankens und durch das übergreifen fast aller Verbände auf Österreich. In der inneren Gestaltung setzte nach 1918 eine Vertiefung der gesamten studentischen Arbeit ein, je nachdem der Verband nach Tradition stärker national-politisch, volkstumsmäßig oder religiös bestimmt war.

Aus diesen kurzen Darlegungen ergibt sich folgendes: Das deutsche Verbindungsstudententum ist durch eine jahrhundertealte Entwicklung geprägt worden. Organisation und Brauchtum, eine ausgewogene Verbindung von Selbstverantwortung und starkem Traditionsgefühl bei maßgebender Unterstützung und vorbildlicher Mitarbeit durch die Alten Herren sind sie zu maßgeblichem Einfluß im akademischen und gesellschaftlichen Leben gekommen. In der wohlgegliederten, von alter Lebenserfahrung erprobten Zuchtordnung sind sie die tragenden Schichten deutschen Akademikertums geworden, die trotz der Vielfalt ihrer Gestaltung im Grunde doch eine einheitlich bestimmte Lebensform zu entwickeln und trotz mancher Auswüchse die neuen Kräfte deutschen Lebens ständig in sich aufzunehmen vermochten. Der kulturfeindliche Nationalsozialismus hat sie zu uniformieren und an seinen Wagen zu spannen versucht. Mit wenigen Ausnahmen hat er es nicht zustande gebracht. Er konnte sie wohl verbieten, die katholischen Korporationen und Verbände als „staatsfeindlich" zerschlagen, vernichten konnte er sie nicht. Nach 1945 haben sie mit neuer Kraft ihre Arbeit aufgenommen.

  1. Entstehung der deutschen katholischen Studentenverbände

Die katholischen Studentenverbände an den deutschen Universitäten und Hochschulen aller Art haben sich aus kleinen Anfängen und unter oftmals sehr schwierigen (politischen) Verhältnissen in jahrzehntelanger Arbeit durchgerungen und sind bis zur Herrschaft des Nationalsozialismus zu maßgeblicher Bedeutung und großem Einfluß im akademischen Leben, aber auch im Leben des deutschen Volkes überhaupt gelangt. Sie sind das Ergebnis einer nunmehr hundertjährigen Entwicklung und das Werk zielbewußter und opferwilliger Arbeit. Ihre Bedeutung für den katholischen Volksteil in Deutschland und ihre innere Berechtigung in der Vergangenheit — und, so hoffen wir, auch in der Zukunft — wird auch in katholischen Kreisen nicht immer richtig erkannt und beurteilt. Ihre Geschichte ist mit der des deutschen Katholizismus überhaupt eng verknüpft und wird es immer bleiben. Aus ihren Reihen kamen zahlreiche Persönlichkeiten, die im Kampf um die Freiheit der katholischen Kirche und der Katholiken in vorderster Linie standen. Auch diese Tatsache wird nur zu leicht übersehen; und doch waren an der Bildung und Formung dieser christlichen Charaktere katholische Studentengemeinschaften nicht un¬wesentlich beteiligt. Daß im sog. Dritten Reich, das von Christus und wirklichen Christen nichts wissen wollte, auch die katholischen Studentenverbände dem übermäßigen Druck weichen mußten, ebenso wie verschiedene andere katholische Organisationen, warum soll ihnen deshalb ein Vorwurf gemacht werden, von gewisser Seite nur ihnen? Als nach dem Sturz des Nationalsozialismus der Weg zur Pflege ihrer Ideale wieder frei war, da sproßten sie wieder mit neuer Kraft hervor; denn sie waren ja nicht tot, sie lebten in den Herzen von Zehntausenden von KVern, CVern und UVern weiter. Und aus Stadt und Land kamen sie wieder, die katholischen Jungakademiker, zur Pflege der alten bewährten Ideale: Religion, Wissenschaft, Freundschaft, zur Formung und Bildung echt katholischer Studenten und Akademiker, die dereinst in ihren Berufen und ihrem Leben so handeln, wie es ihnen ihr katholischer Glaube und ihr Gewissen vorschreiben. Den veränderten Zeitverhältnissen entsprechend hat sich manches — weil unwesentlich — im Äußeren der studentischen Korporationen und Verbände geändert; der Geist aber, der ein Teil des Geistes der deutschen Katholiken ist, ist der gleiche wie der ihrer Gründer vor 100 Jahren — aus ihm blüht neues Leben. Die geistigen Strömungen im Zeitalter der großen französischen Revolution, die Napoleonischen Kriege, die Säkularisation der geistlichen Güter haben um die Wende des 18. und 19. Jahrhunderts der katholischen Kirche einen unermeßlichen Schaden zugefügt. Die weltliche Herrschaft zahlreicher Erzbischöfe, Bischöfe und Reichsäbte auf dem linken und dem rechten Rheinufer wurde zugunsten „erblicher" Fürsten aufgehoben und der geistliche Besitz unter sie verteilt.

Auch vor Deutschlands hohen Schulen machte diese Bewegung nicht halt; die alten katholischen Universitäten in Köln, Mainz, Trier, Paderborn, Münster, sowie in Bamberg und Dillingen wurden aufgehoben und den katholischen Studierenden in den Landesteilen, für die diese Hochschulen bestimmt waren, das wissenschaftliche Studium wesentlich erschwert.

Dazu kam der glaubens- und kirchenfeindliche Geist, der durch die Schriften der 1776 gestifteten Illumination und der französischen Enzyklopädisten und ihrer deutschen Nachahmer und Verehrer in deutschen Landen verbreitet wurde; ferner die Schriften und Verwaltungsmaßnahmen der Anhänger des Rationalismus und des Josephinismus, die die Kirche, wenn nicht ausrotten, so doch beschränken wollten. Namentlich auf den höheren Schulen und auf den Universitäten war die Aufklärung breit und üppig in die Halme geschossen, Dogma und Moral der Kirche wurde von den Vertretern der aus der Revolution geborenen Anschauungen hochmütig verachtet und verspottet. Der fürstliche Absolutismus und der weltliche Polizeistaat enteigneten die geistlichen Oberhirten jedes kirchlichen Einflusses auf ihre Diözesanen, verboten und unterbanden ihnen den Verkehr mit dem Oberhaupt der katholischen Kirche in Rom und suchten sie lediglich auf die Spendung der Sakramente der Firmung und der Priesterweihe zu beschränken.

Ein Zeichen der allgemeinen Auflösung und Verwirrung war es, daß damals auch Bischöfe und Seelsorger dem josephinischen System und dem papstfeindlichen Febronianismus huldigten, das Band der deutschen Diözesen mit Rom zu lösen und eine vom Papste möglichst unabhängige deutsche Nationalkirche zu errichten suchten, Bestrebungen die noch bis über die Mitte des 19. Jahrhunderts hinaus namhafte Vertreter besaßen.

Durch solche Handlungen, die für die damalige Zeit nicht allein stehen, wird die Lage der Kirche am Ende des 18. Jahrhunderts und in den ersten Jahrzehnten des folgenden scharf und grell beleuchtet. Man glaubte, die katholische Kirche sei im Absterben begriffen und liege schon in den letzten Zügen. Und dennoch war die Zeit nicht fern, wo aus diesen Ruinen neues, reiches Leben erblühen sollte! Und doch sollte die katholische Kirche nach Jahrzehnten der Vergewaltigung, Beraubung und geistigen Fesselung erfolgreicher als je wieder „Eroberungen" machen und auf allen Gebieten des religiösen, wissenschaftlichen, caritativen und künstlerischen Wirkens und Schaffens herrliche Erfolge zeitigen! Hierzu gehört auch die Entstehung und die Ausbreitung der katholischen Studentenkorporationen. Auch sie sind ein Beweis von der dem katholischen Volke innewohnenden Lebenskraft und von dem Idealismus der akademischen Jugend, die durch die Worte und die Taten großer Männer und bedeutender Führer und Vorkämpfer sich für die Wahrheit und Reinheit des Glaubens und für edle Lebensziele begeisterte und dabei das Wohl der Kirche mit dem Wohl des Staates in Einklang zu bringen trachtete.

Unter den praktischen Mitteln und Methoden, welche die Wiederbelebung des kirchlichen Geistes, die Pflege und Förderung der an den Wahrheiten der göttlichen Offenbarung orientierten Wissenschaft und die Betätigung sozialer und caritativer Pflichten im Volke, namentlich unter den Gebildeten bewirkten, verdienen an erster Stelle die Bildung von Vereinen zur Erreichung gemeinsamer Ziele und die Zusammenfassung dieser Vereine zu ganzen Verbänden genannt zu wer¬den. Wer die Geschichte der katholischen Bewegung seit der Neuordnung des staatlichen und kirchlichen Lebens im dritten Jahrzehnt des neunzehnten Jahrhunderts überblickt, der erkennt alsbald, daß bei der verständnislosen Auflösung und Zertrümmerung aller aus früherer Zeit stammenden Verbindungen und Organisationen sowie bei der durch den westlichen Liberalismus geförderten Vereinzelung aller Individuen in Staat und Gemeinde nur eine Vereinigung und Zusammenschließung Gleichgesinnter und Gleichstehender Werke von bleibendem Wert schaffen konnten. Beispiele hiefür sind der in Bayern nach der Säkularisation gegründete Verein der Konföderierten zur Neubelebung des religiösen Lebens und zur Bekämpfung des starren Staatskirchentums. In München besonders der sog. Görreskreis und die bayerischen Vereine für konstitutionelle Monarchie und religiöse Freiheit. Die von Görres nach der Gefangennahme des Kölner Erzbischofs Clemens August (20. Nov. 1837) veröffentlichte Streitschrift Athanasius bewirkte, daß auch in Preußen und besonders am Rhein das katholische Glaubensbewußtsein des Volkes mächtig gestärkt wurde und katholisches Leben und katholische Wissenschaft und Kunst in Aufschwung kamen. Das wichtigste Ereignis war der in Mainz 1848 auf Anregung und Betreiben des Domkapitulars Adam Franz Lennig gegründete Piusverein, der alsbald in sämtlichen Diözesen Deutschlands und Österreichs Ableger fand und auf der ersten Generalversammlung der Piusvereine in Mainz (3.—6. Oktober 1848) als katholischer Verein Deutschlands zusammengefaßt wurde.

Von nun ab nahm die Organisation der deutschen Katholiken zum Zwecke der Vertretung und Verwirklichung einzelner religiös-kirchlicher, sozialer, literarischer, wissenschaftlicher und caritativer Aufgaben und Ziele einen ungehemmten Verlauf. Es wirkt sich in all diesen Schöpfungen des katholischen Gedankens die große Wiedergeburt der katholischen Kirche in Deutschland aus. Große Gedanken und Taten gingen von einzelnen Männern aus, wie die Gründung der Gesellenvereine durch Adolf Kolping, die Gründung des Bonifaziusvereines und seine Ausbreitung durch Joseph Graf von Stolberg. Großes wurde auch durch das einmütige Zusammenwirken vieler Einzelner geschaffen, so in den St. Vinzenz- und St. Elisabeth-Konferenzen, im Borromäusverein, in den verschiedenen Missionsvereinen. All diese verschiedenen Organisationen empfingen starke Anregungen und Antriebe, wertvolle Unterstützung und Förderung durch die seit 1848 beinahe alljährlich stattfindenden Generalversammlungen der Katholiken Deutschlands und Österreichs.

Die Tatsache, daß in den weltlichen Wissenschaften an den Universitäten sich ein dem positiven Christentum abgewandter oder gar feindlicher Geist breit machte und daß in den medizinischen und naturwissenschaftlichen Fächern die materialistische Weltanschauung immer mehr zur Herrschaft kam, daß ferner die Staatsregierungen bei der Berufung und Ernennung von Professoren an den sechs stiftungsgemäß katholischen Universitäten innerhalb des Deutschen Bundes auf diesen Charakter der Hochschulen keinerlei Rücksicht nahmen und daß schließlich unter dem Deckmantel der Lehrfreiheit jede kirchenfeindliche und liberale Richtung ihre Vertretung fand und nur die Bekenner christlicher Überzeugung ferngehalten wurden oder bei der Niederlassung als Dozenten auf oft unübersteigliche Hindernisse stießen — alle diese unerfreulichen Schwierigkeiten und Hemmungen der wissenschaftlichen Vertreter der katholischen Weltanschauung verursachten schon während der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts im katholischen Volksteil Besorgnis und Widerspruch. Mehrere Jahre hindurch sann der Piusverein auf Mittel zur Lösung dieser heiklen Frage. Da von den Regierungen keine Abstellung dieser Mißstände zu erwarten war, so glaubten viele Katholiken schließlich zur Selbsthilfe schreiten zu sollen. Hieraus erklärt sich der Beschluß der Generalversammlung der deutschen Katholiken zu Linz (1856): „Die Metropole Salzburg wird von dem katholischen Verein Deutschlands zum Sitze einer rein katholischen Universität für Osterreich und Deutschland dem hochwürdigsten Episkopat vorgeschlagen." Wiederholt und mit Nachdruck wurde auf das Beispiel Belgiens hingewiesen, wo die Bischöfe im Jahre 1835 die blühende Universität Löwen ins Leben gerufen hatten, in deren fünf Fakultäten Studierende aus allen größeren Kulturländern eingeschrieben waren.

Auf der anderen Seite wiesen manche katholische Gelehrte darauf hin, daß man die anerkannten katholischen Vertreter der Wissenschaft nicht alle an einer Hochschule vereinigen und dadurch die sonstigen Universitäten ganz von Katholiken entblößen dürfe. Viel wichtiger und richtiger sei es, daß katholische Gelehrte an möglichst vielen Universitäten ihren Einfluß bei den kaholischen Studierenden geltend machten, und daß letztere nicht gänzlich auf katholische Dozenten angewiesen seien.

Während diese Streitfrage viele Jahre hindurch in Wort und Schrift erörtert wurde, entstanden in Nord und Süd katholische Studentenkorporationen, die sich zu einzelnen Verbänden zusammenschlössen. Die größten und lebenskräftigsten dieser Verbände sind die nichtfarbentragenden katholischen Studentenvereine (KV), die farbentragenden katholischen Studentenverbindungen (CV) und der ursprünglich nur aus drei theologischen Vereinen bestehende Verband der wissenschaftlichen katholischen Studentenvereine Unitas (UV). Ihnen war die bereits 1841 in der Schweiz gegründete Helvetia, die aus ähnlichen Gründen entstanden war, vorausgegangen. Alle diese Verbände entsprachen einem tiefempfundenen katholischen Bedürfnis und erfüllten in ihrer Weise und im Rahmen der ihnen gesteckten Aufgaben und Ziele die Zwecke, die man damals von einer kaholischen Universität erwartete. Sie sind bedeutsame Erscheinungen innerhalb der katholischen Bewegung der Neuzeit und spielen in der Geistesgeschichte der deutschen Katholiken eine aktive Rolle.

Noch bevor infolge der Revolution des Jahres 1848 die neuen Verfassungen in den deutschen Staaten gegeben und Vereinsfreiheit gewährt war, hatten sich an der Universität Bonn, wo infolge der Wallfahrt zu dem in Trier 1844 ausgestellten hl. Rock von den protestantischen Studenten unter der Führung mehrerer romfeindlicher Professoren eine Agitation gegen die Katholiken betrieben und eine konfessionelle Spaltung der Studentenschaft eingetreten war, katholische Studenten in Korporationen organisiert. Die erste war Bavaria, die ihren Namen im Hinblick auf die in Bayern so erfolgreich für die Rechte und Freiheiten der katholischen Kirche streitenden Vorkämpfer Görres, Lasaulx, Ringseis u. a. gewählt hatte. Auf ihre Anregung entstanden 1847 in Bonn weitere 5 katholische Studentenvereinigungen (Romania, Salia, Burgundia, Ruhrania, Thuringia) und bildeten mit Bavaria die sogenannte Union, die zwar keinen langen Bestand hatte — sie löste sich 1853 wieder auf —, aus der aber später durch Umbildung der Ruhrania die Unitas hervorging. In München gründete Franz Lorenz Gerbl aus Wasserburg a. Inn 1851 die Aenania, die der eigentliche Stammverein des Verbandes der farbentragenden Verbindungen (CV) wurde. 1856 entstand als zweite farbentragende Verbindung Winfridia in Breslau.

Am 29. November 1853 entstand an der Berliner Universität die erste Korporation des Verbandes der katholischen Studentenvereine (KV), nämlich der Katholische Leseverein, die spätere Askania und Burgundia. An seiner Gründung waren mehrere im katholischen Leben Berlins bewährte Männer, vor allem der Legationsrat Friedrich von Kehler beteiligt, der namentlich den Zweck der inneren Selbstheiligung der Mitglieder durch die Betätigung der christlichen Nächstenliebe in St. Vinzenzvereinen den Mitgliedern empfahl und ihnen selbst das vortrefflichste Beispiel hierin gab. Der Leseverein lehnte das Tragen äußerer Abzeichen ab und wurde dadurch bahnbrechend für die Gründung der nicht farbentragenden Studentenvereine. Auf der Generalversammlung der deutschen Katholiken zu Aachen (1862) wurde die Anregung gegeben, es möchten die, drei neuen Korporationen zu München, Berlin und Breslau ein dauerndes und ernstes Freundschaftsverhältnis eingehen. Dieses Bündnis sollte den Kern bilden zu einem Verbande katholischer Studentenkorporationen, die sich über sämtliche deutschen Universitäten ausdehnen sollten. Demgemäß wurde die katholische Studentenschaft in der Presse und auf der Aachener Generalversammlung auf den jungen Bund hingewiesen und zur Gründung gleichartiger Vereinigungen aufgemuntert. Im März des folgenden Jahres entstand der Studentenverein in Breslau, die spätere Unitas (KV).

Die Grundgedanken, welche diese Vereinigungen beseelten und erfüllten, entwickelte auf der 15. Generalversammlung der deutschen Katholiken zu Frankfurt im September 1863 der damalige Senior des Berliner Lesevereins stud. phil. Georg Freiherr v. Hertling in einer von edlem geistigen Schwung getragene Rede, worin er die Notwendigkeit der Organisation der katholischen Studenten an den Hochschulen mit durchschlagenden Gründen bewiess. Er führte u. a. aus:

„Sind doch die Studenten bestimmt, Träger der geistigen Bewegung der Zukunft zu werden, und ist es doch vor allem ihr Beruf, sich zu rüsten und zu waffnen zum Vernichtungskampf gegen den Geist der Verneinung, der durch den glänzenden Schein einer solchen Wissenschaft fortwährend Tausende dem Glauben entfremdet. Stoß auf Stoß gilt es hier zu führen, bis all der Gleiß und Schimmer klirrend zersprungen, mit dem er sich geschmückt hat; auf allen Gebieten der Wissenschaft gilt es zu zeigen, daß die Resultate einer aufrichtigen, unbefangenen Forschung stets und immer in vollster Harmonie stehen mit den Lehren der Offenbarung." Geschickt widerlegte er den von gegnerischer Seite oft erhobenen Einwand, die neuen Korporationen leisteten der konfessionellen Absonderung Vorschub durch den Hinweis, „daß die Zeit der Vorbereitung nicht zu trennen ist von der Zeit der Tat, und daß dem Studenten schon jene Richtung aufgeprägt werden muß, die er im späteren Leben zu verteidi¬gen berufen ist."

Die groß angelegte, wohldurchdachte und gehaltvolle Rede, die erste öffentliche Prinzipienrede katholischer Studentenkorporationen, fand in der Versammlung großen Beifall, dem selbst der Präsident des Katholikentages, Friedrich Wilhelm von Ketteler , warmherzigen Ausdruck verlieh. Die Erklärung Hertlings, daß die katholischen Studentenkorporationen entschlossen seien, gegen den an den deutschen Universitäten bestehenden Duellunfug anzukämpfen, weckte ein um so stärkeres Echo im ganzen katholischen Deutschland, als kurz darauf die drei Grafen Schmising-Kerssenbrock, weil sie getreu den ausdrücklichen Vorschriften der katholischen Kirche das Duell und die Teilnahme an demselben im Prinzip verwarfen, aus dem preußischen Heere entlassen worden waren. Die mutige Haltung der drei westfälischen Edelleute wurde auf der Katholikenversammlung zu Würzburg (1864) durchaus anerkannt und verhalf dazu, daß die grundsätzliche Verwerfung des Duells auch in katholischen studentischen Kreisen, namentlich von den katholischen Korporationen in ihren Statuten ausgesprochen wurde.

Die Rede des jungen Hertling in Frankfurt wirkte zündend in der katholischen Studentenschaft und noch im Winter 1863/ 64 entstanden neue Vereinigungen an mehreren Universitäten, so Arminia in Bonn, Germania in Münster, Guestfalia in Tübingen, Austria in Innsbruck und etwas später Walhalla in Würzburg. Sie bildeten einen „Bund", der sich aus vier nicht-farbentragenden Vereinen und vier farbentraqenden Verbindungen zusammensetzte, die "in ihren Grundsätzen und ihren Zielen völlig einig waren.

Am 12. Dezember 1864 trafen sich die Vertreter dieser ersten katholischer Studentenvereinigungen zur 1. Generalversammlung in Würzburg. Dort sollten die Einzelbestimmungen für ein Kartell erörtert werden. Hertling leitete die Verhandlungen, an denen 7 Vereinigungen teilnahmen: Aenania-München, Leseverein-Berlin, Winfridia-Breslau, Arminia-Bonn, Studentenverein-Breslau, Germania-Münster und Austria-Innsbruck. Sie waren alle von dem Bewußtsein getragen, daß man in allem Notwendigen einig sei, und so gründeten sie den „Bund katholischer Studentenkorporationen". Weiter wurde beschlossen, ein Korrespondenzblatt herauszugeben. Ein jährlich wechselnder Vorort sollte die Geschäfte führen und alljährlich sollte mit der Generalversammlung der Katholiken Deutschlands die Generalversammlung des Bundes stattfinden, die als höchste Instanz bestellt wurde. Die Frage, ob Farben getragen werden sollten oder nicht, war kein grundsätzlicher Anlaß zur Trennung, sie wurde damals lediglich nach lokalen Auffassungen behandelt. Damit war die Zukunft der katholischen deutschen Studentenschaft vorgezeichnet.

Da nun aber zwischen den farbentragenden Verbindungen bereits ein engeres Cartellverhältnis bestand, das auch einen inneren Zusammenhang bedingte, da ferner die Würzburger Beschlüsse nicht straff durchgeführt werden konnten, kam es zu Mißverständnissen infolge des Mangels einer allgemein verpflichtenden Geschäftsordnung. Immer mehr trat der Gedanke hervor, daß es besser wäre, wenn die farbentragenden Verbindungen und die nichtfarbentragenden Vereine sich trennten und zwei selbständige Verbände bildeten. Und so wurde bereits ein Jahr nach der Gründung des Verbandes dessen Auflösung auf der Generalversammlung zu Trier vom 10. bis 12. September 1865 beschlossen, wo folgender Antrag einstimmig angenommen wurde:

„Die GV der katholischen deutschen Studentenvereine möge sich zu dem einstimmigen Beschluß dahin einigen, daß eine Trennung der Vereine und Verbindungen im Interesse der besseren , Verwirklichung unserer Prinzipien wünschenswert ist".

Den letzten äußeren Anlaß zu diesem Beschluß gab eine Abstimmung über die Neuaufnahme zweier neu angemeldeter Korporationen. Während Walhalla-Würzburg ohne weiteres Anerkennung und Aufnahme fand, gab das Aufnahmegesuch der Bonner Verbindung Bavaria zu unliebsamen Auseinandersetzungen Anlaß.

Bis zum 15. Dezember 1865 sollten sich die einzelnen Korporationen entscheiden. Da sämtliche Vota zustimmend lauteten, so hatte der „Bund der katholischen Studentenkorporationen" ein rasches Ende gefunden. An seine Stelle traten nun zwei besondere Verbände : Der Cartellverband der katholischen deutschen (farbentragenden) Studentenverbindungen (CV) und der Kartellverband der katholischen Studentenvereine Deutschlands (KV).

  1. Die deutschen Studentenverbände

I. Katholisch

a) Nichtfarbentragend

1. Kartellverband der katholischen deutschen Studentenvereine (KV)

Gründungsjahr 1853 Vertreterversammlung (Aktiventag und Altherrentag) alle 2 Jahre an wechselnden Orten.

Verbandsorgan: Akademische Monatsblätter.

Prinzipien: Religion, Wissenschaft, Freundschaft.

Wahlspruch: Mit Gott für deutsche Ehre!

(Die Geschichte des Verbandes siehe Seite 93). (Die einzelnen Korporationen siehe Seite 118).

2. Verband der wissenschaftlichen katholischen Studentenvereine Unitas (UV)

Gründungsjahr 1847. Generalversammlung jährlich an wechselnden Orten.

Verbandsblatt: Unitas.

Prinzipien: Virtus, Scientia, Amicitia.

Wahlspruch: In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus Caritas.

Der UV reicht mit seiner ältesten Korporation Unitas-Salia in Bonn, gegründet 1847, in die Zeit der Anfänge katholischer Studentenkorporationen zurück. Ursprünglich nahm er nur Studenten der Theologie, nachher aber allmählich auch Angehörige anderer Fakultäten auf. Mit dem Jahre 1895 begann der Verband sowie die beiden anderen katholischen Verbände CV und KV eine bewußte Ausbreitungsarbeit, besonders im Nord- und Südwesten. Frühzeitig paßte er sich auch den üblichen studentischen Formen an und zeigte sich bei öffentlichem Auftreten wie die anderen studentischen Korporationen in Wichs und mit Fahnen. Die Farben blau-weiß-gold (in verschiedener Reihenfolge) sind in allen Vereinen gleich.

Nach dem 1. Weltkrieg begann auch für den UV eine Periode blühenden Wachstums. Maßgebend waren hiefür die gleichen Umstände, besonders der Umschwung im politischen und staatlichen Leben, der den Katholiken mehr Einfluß und Geltung brachte als bisher. Der ansehnliche Zustrom von Neudeutschen gab dem inneren Korporationsleben manchen Auftrieb, besonders auf dem religiösen und wissenschaftlichen Gebiet. So stieg die Zahl der Vereine von 23 im Jahre 1914 auf 48 im Jahre 1923. In den beiden folgenden Jahren 1924 und 1925 kam es zu einer ernsthaften Krise im UV, als sich Bestrebungen zeigten, das Farbentragen einzuführen. Die weitaus stärkere Mehrheit hielt jedoch an der bisherigen Form fest, worauf einige Vereine austraten und einen neuen farbentragenden Verband gründeten. Trotz dieses Aderlasses stieg der Verband im Jahre 1932 auf 62 Vereine.

Der UV ist kein Kartellverband wie CV und KV, sondern ein Einheitsverband: die aktiven Vereine einerseits und die Altherren-Vereine andererseits haben jeweils gleiche Satzungen.

In wissenschaftlichen Sitzungen werden weltanschauliche, kulturpolitische und soziale Fragen behandelt. Drei Mal im Jahr hält jeder Verein sein althergebrachtes Vereinsfest, an dem die Mitglieder gemeinsam zum Tische des Herrn gehen. Daneben haben verschiedene Vereine sog. Korporations-Sonntage, d. h. Einkehrtage. Weiterhin beteiligen sich ganze Vereine oder einzelne Gruppen an Exerzitien, Mitarbeit an sog. interkorporativen Organisationen, wie ABE, Akad. Missionsbund, Vinzenzverein etc.

Der UV steht mit den anderen katholischen Studentenverbänden in einheitlicher Front gemäß seinem Wahlspruch: „In necessariis unitas".

Nach der sog. Machtergreifung durch die Nationalsozialisten mußte auch der UV der Gewalt weichen und wurde 1938 aufgelöst.

Nach dem Zusammenbruch der nationalsozialistischen Herrschaft 1945 hat auch der UV bald begonnen, Vereine und Verband wieder aufzubauen. Er zählt 1955 bereits wieder 52 Vereine, davon 2 in Österreich (Innsbruck) und 1 in Saarbrücken.

Die Unitas-Vereine Universitäten:

Berlin: Unitas

Bonn: U.-Salia, U.-Stolzenfels, U.-Rhenania

Erlangen: Unitas

Frankfurt: U.-Rheno-Moenania, U.-Guestfalia-Siegfridia

Freiburg: U.-Rheno-Danubia, U.-Eckhardia, U.-Lichtenstein, U.-Paulus, U.-Reichenau, U.-Hohenbaden, U.-Albertina

Gießen: U.-Cheruskia

Göttingen: U.-Thomas Morus

Hamburg: U.-Tuiskonia

Heidelberg: Unitas, U.-Rheno-Nicaria

Innsbruck: U.-Norica, U.-Greifenstein

Kiel: Unitas Köln: U.-Erwinia, U.-Rheinmark, U.-Landshut, Deutschritter-U., U.-St. Martin

Mainz: U.-Willigis

Marburg: Unitas München: U.-Guelfia, U.-Rheinpfalz, U.-Albertus Magnus, U.-Ostland-Monachia

Münster: U.-Frisia, U.-Sugambria, U.-Winfrida, U.-Burgundia, U.-Ruhrania, U.-Rolandia

Saarbrücken: U.-Saar

Tübingen: U.-Markomannia

Würzburg: Unitas

Technische Hochschulen:

Aachen: U.-Assindia, U.-Silesia, U.-Reichenstein

Braunschweig: Unitas

Darmstadt: U.-Palatia

Hannover: U.-Langobardia

Karlsruhe: Unitas

Stuttgart: U.-Hohenstaufen

Sonstige Hochschulen:

Bamberg (Phil.-theol. Hochschule): U.-St. Heinrich

Paderborn: Unitas-Hathumar

Regensburg: Unitas.

b) Farbentraqend

1. Cartellverband der katholischen deutschen Studenten¬verbindungen (CV)

Gegründet 1865 Cartellversammlung jährlich an wechselnden Orten.

Verbandsorgan: Academia.

Prinzipien: Religion, Wissenschaft, Freundschaft.

Wahlspruch: In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus Caritas.

Am 5. Februar 1851 gelang es dem Studierenden der Philosophie Franz Lorenz Gerb1 nach vielen Bemühungen, seinen schon am Gymnasium gefaßten Plan zu verwirklichen und eine katholische Studentenverbindung zu gründen, die nach seiner Heimat (Wasserburg am Inn) Aenania genannt wurde. Sie sollte nach seinen eigenen Worten „aus katholischen Grundsätzen Duell, Renomisterei und Sauferei vermeiden — die vollkommene christliche Freundschaft freier Männer anstreben, dieser Idee und ihren Symbolen — wie ich glaube, dem reinen Kern des Burschentums — durch Wort und Tat die verdiente Achtung und Geltung verschaffen".

Der durch und durch apostolisch denkende Gerbl — er starb 1857 als Missionar in Chartum — wählte bewußt die herkömmliche studentische Form einschließlich des Farbentragens, um durch das offene Bekenntnis um so besser in der Studentenschaft wirken zu können. Er begnügte sich auch nicht damit, nur mit den ebenfalls das Duell bekämpfenden Verbindungen in München freundschaftlich Fühlung zu nehmen, er wollte die gleichen Bestrebungen auch an anderen Hochschulen verwirklicht sehen. Zunächst jedoch scheiterten alle Versuche an der Ungunst der Verhältnisse. Erst 1856 konnte ein Freundschaftsbund mit der neugegründeten Winfridia in Breslau eingegangen werden, der alle Stürme überdauerte. Der 6. Dezember 1856 gilt als Gründungstag des CV. 1863 brachte Georg Freiherr von Hertling im Auftrag der Verbindung ein sog. Correspondenzverhältnis mit dem katholischen Leseverein in Berlin zustande, mit dem Winfridia schon einige Zeit vorher ebensolche Beziehungen aufgenommen hatte. Im Namen dieser drei Korporationen sprach Hertling — einem Herzenswunsche Gerbls folgend — auf dem Katholikentag zu Frankfurt 1863 über Wesen und Aufgabe der katholischen Studentenverbindungen und erntete reichen Beifall. Bald entstanden neue Verbindungen, 1864 Austria in Innsbruck, die erste österreichische Verbindung im CV, und Guestfalia in Tübingen. Im darauffolgenden Jahr wurde die 1844 gegründete Bavaria zu Bonn als fünfte Verbindung aufgenommen.

Über die Weiterentwicklung des CV mögen zunächst einige Zahlen Aufschluß geben: 1880 zählte der Verband 11 Verbindungen mit 1.223 Mitgliedern, 1900: 32 — 4.039, 1920: 95 — 15.564, 1935: 126 — ca. 30.000. Im Deutschen Reich waren es 91 Verbindungen, in Osterreich 26, im Sudetenland 6, in Danzig 1, in der Schweiz und in Rumänien je 1 Verbindung.

Schwere Stürme bedrohten den CV auf diesem Weg durch die Jahrzehnte. Im Kulturkampf der siebziger und achtziger Jahre wie im Hochschulstreit 1904/05 sprach man ihm die Existenzberechtigung ab. Die Pflege katholischen Lebens wie die Ablehnung jeder Art von Zweikampf — durch die Farben aller Welt offenbar — brachte die Gegner in Wut und veranlaßte sie zu rücksichtlosem Kampf gegen den Verband und seine Mitglieder. Auch akademische Behörden ließen sich in diesem Kampfe zu Maßnahmen hinreißen, die nichts mehr mit Recht oder akademischer Würde zu tun hatten.

Daß der Nationalsozialismus der erbittertste Gegner des CV war, wird keinen überraschen, der die klare und eindeutige Haltung des CV, zuletzt noch 1932 auf der 61. Cartellversammlung zu München, gegenüber der nationalsozialistischen Weltanschauung kennt. Schlag auf Schlag folgte, bis der CV 1935 auf der 63. Cartellversammlung zu Würzburg seine Auflösung eigentlich nur noch zur Kenntnis nehmen konnte. Nach und nach lösten sich die Verbindungen auf und Himmlers Erlaß vom 20. Juni 1938 machte auch dem Altherrenbund und den einzelnen Altherrenverbänden ein Ende.

Schon 1933 waren die österreichischen und sudetendeutschen Verbindungen aus dem CV ausgetreten und hatten sich im ÖCV zusammengeschlossen, bis auch dieser 1938 von den Nazis zerschlagen wurde. Zahlreiche Mitglieder hüben und drüben hatten Verfolgung, Gefängnis und Tod zu erleiden.

Aus den kleinen Freundeskreisen, die überall im Verborgenen weiterlebten, entstanden nach dem Kriege, wenn auch unter unglaublichen Schwierigkeiten, die alten Bünde wieder und konnten sich auf der CV zu Mainz 1950 eine neue Verfassung geben mit den alten Grundsätzen: Religion, Wissenschaft, Lebensfreundschaft und Vaterland.

Der ÖCV erstand wieder als selbständiger Verband. CV und ÖCV erneuerten im Salzburger Verbändeabkommen vom 21. April 1952 die Cartellfreundschaft. In beiden Verbänden gilt der alte Wahlspruch: „In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus Caritas"!

Die CV-Verbindungen

Aachen: Baltia-Danzig, Bergland, Franconia, Kaiserpfalz, Makaria-Berlin, Marcharia-Breslau, Saxo-Thuringia-Dresden

Bamberg: Fredericia

Berlin: Bavaria, Borusso-Saxonia, Suevia

Bonn: Alania, Ascania, Bavaria, Borusso-Westfalia, Novesia, Rheinfels, Ripuaria, Silesia-Halle, Staufia, Tuisconia-Königsberg

Braunschweig: Niedersachsen

Clausthal: Glückauf-Salia (gehört CV und KV an)

Darmstadt: Nassovia, Nibelungia-Brünn, Rheinpfalz

Düsseldorf: Burgundia-Leipzig

Erlangen: Frankonia-Czernowitz, Gothia

Frankfurt a. M.: Badenia, Greiffenstein-Breslau, Hasso-Nassovia, Moeno-Franconia

Freiburg i. Br.: Arminia, Falkenstein, Hercynia, Hohenstaufen, Ripuaria, Wildenstein

Freiburg (Schweiz): Teutonia

Gießen: Hasso-Rhenania

Göttingen: Palatia, Sugambria-Jena

Hamburg: Wiking

Hannover: Angrivaria, Frisia, Saxo-Silesia, Teuto-Rhenania

Hann.-Münden: Rheno-Guestfalia

Heidelberg: Arminia, Ferdinandea-Prag

Karlsruhe: Nordmark-Rostock, Normannia, Schwarzwald

Kiel: Rheno-Guestfalia

Köln: Asgard, Eckart, Grotenburg, Hansea-Berlin, Rappoltstein, Rheinland, Rheinstein, Rheno-Baltia, Rheno-Bavaria,Salia-Breslau

Mainz: Burgundia-München, Hasso-Rhenania, Rhenania-Moguntia, Rheno-Palatia-Breslau

Mannheim: Churpfalz

Marburg: Palatia, Rhenania

München: Aenania, Agilolfia, Aureata, Langobardia, Moenania, Radaspona, Rheno-Franconia, Trifels, Tuiskonia, Vandalia-Prag, Vindelicia

Münster: Alemannia-Greifswald, Alsatia, Arminia, Cheruscia, Sauerlandia, Saxonia, Winfridia-Breslau, Zollern

Nürnberg: Ostmark

Paderborn: Guestfalo-Silesia

Regensburg: Rupertia

Saarbrücken: Carolus-Magnus

Stuttgart: Alania, Carolingia, Der Hohentwiel, Nordgau-Prag

Tübingen: Cheruskia, Guestfalia

Würzburg: Cheruscia, Franco-Raetia, Gothia, Markomannia, Thuringia

Der österreichische CV:

Graz: Babenberg, Carolina, Traungau

Innsbruck: Alpinia, Austria, Leopoldina, Raeto-Bavaria, Rheno-Danubia, Vindelicia

Leoben: Glückauf, Kristall

Wien: Aargau, Alpenland, Amelungia, Austro-Peisonia, Austria, Babenberg, Bajuvaria, Danubia, Franco-Bavaria, Kürnberg, Marco-Danubia, Mercuria, Nibelungia, Nordgau, Neostadia, Norica, Pannonia, Rhaeto-Danubia, Rudolfina, Rugia, Saxo-Bavaria, Waltharia, Welfia

2. Ring Katholischer Deutscher Burschenschaften (RKDB)

Gegründet 9. 10. 1924 in Düsseldorf von Vereinen, die aus dem UV ausgeschieden waren. Zuerst RV (Ring-Verband), seit 19. 4. 1926 RKDB. Ringtagung jährlich an wechselnden Orten.

Wahlspruch: Deo, patriae, amico sacer.

II. Christlich (nichtkonfessionell)

Farbentragend

Wingolfsbund (WB)

Gegründet am 27. 5. 1844 (24. 5. 1850), rekonstituiert 1885. Bundestag alle 2 Jahre. Positiv christliches Prinzip. Verbandsblatt: Wingolfsblätter. Alle Verbindungen tragen die Bezeichnung Wingolf .

Schwarzburg-Bund (SB)

Gegründet 1885. Bundestagung: Abwechselnd Bundestagung und Sprecherversammlung. Verbandsorgan: Die Schwarzburg. Allgemein christliches Prinzip. Teils Verbindungen, teils Burschenschaften.

Verband Deutscher Burschen (VDB)

Gegründet SS 1920. Verbandstag jährlich an wechselnden Orten. Verbandsorgan: Mitteilungen des VDB. Pflege deutscher Gesinnung. Nicht ausgesprochen positiv christliches Prinzip.

III. Weltanschaulich nicht gebunden

a) Farbentragend

Kösener Senioren-Convents-Verband (KSCV)

Gegründet 26. 5. 1855 in Bad Kösen. Tagung jährlich. Verbandsorgan: Deutsche Corpszeitung. Wahlspruch. Gladius ultor noster!

Weinheimer Senioren-Convent (WSC)

Gegründet 6. 4. 1863 als Allgemeiner SC, 5. 5. 1884 als WSC rekonstituiert. Tagung jährlich in der Woche vor Pfingsten auf der Wachenburg bei Weinheim. Verbandsorgan: Die Wachenburg. Prinzipien: Ehre, Freundschaft. Wahlspruch: Jemer bereit stahn.

Deutsche Burschenschaft (DB)

Gegründet 10. 11. 1874 bzw. 20. 7. 1881 zu Eisenach als Eisenacher ADC. am 20. 5. 1902 in Deutsche Burschenschaft umgewandelt. Tagung regelmäßig in Landau/Pfalz, früher an Pfingsten auf der Wartburg. Verbandsorgan: Burschenschaftliche Blätter. Wahlspruch: Ehre, Freiheit, Vaterland.

Coburger Convent (CC)

Gegründet als Coburger LC, am 1. 3. 1862, aufgelöst 1877, wieder erneuert als Deutsche Landsmannschaft 7. 1. 1882. am 5. 5. 1906 ist der Arnstädter LC, gegründet 17. 12. 1900, in ihr aufgegangen, am 8. 6. 1919 der ALC a. d. Marksburg. Tagung jährlich an Pfingsten in Coburg. Seit der Neugründung nach 1945 Coburger Convent; zu diesem zusammengeschlossen mit dem Vertreter-Convent der Turnerschaften (VC). Verbandsblatt: CC-Blätter. Wahlspruch: Ehre, Freiheit, Freundschaft, Vaterland.

5. Deutsche Sängerschaft (DS).

Gegründet am 5. 7. 1896 als deutsch-akademischer Sängerbund (DASB). WS 1897/98 Ausscheiden des Rudelsburger Kartellverbandes RKV, gegr. 18. 5. 1890. Ab 1900 umbenannt in Meißner Chargierten-Convent (MCC). 5. 12. 1901 Wiedervereinigung von RKV und MCC zum CC, seit 1906 Weimarer CC. 1911 wieder Ausscheiden des RKV, am 30. 7. 1919 Vereinigung aller farbentragenden Sängerschaften zum Weimarer Verband der deutschen Sängerschaften (Weimarer VDS). Seit Pfingsten 1928 Deutsche Sängerschaft (Weimarer CC). Tagung jährlich zu Pfingsten, alle 3 Jahre Bundesfest. Prinzipien: Pflege der Musik, insbesondere des deutschen Liedes, Betätigung nationaler Gesinnung. Verbandsorgan: Deutsche Sängerschaft. Die einzelnen Sängerschaften sind nicht unbedingt „mensurbeflissen".

b) Nicht farbentragend

6. Sondershäuser Verband Deutscher Sängerverbindungen (SV)

Gegründet am 18. 7. 1867. Verbandstagung alle 2 Jahre an Pfingsten. Prinzip: Pflege der Musik, vornehmlich des Liedes. Wahlspruch: Lied, Freundschaft, Vaterland. Verbandsorgan: SV-Zeitung.

Akademischer Turnbund (ATB)

Gegründet am 21. 6. 1883. Verbandstag jährlich beim Vorort. Alle 4 Jahre Verbandsturnfest an wechselnden Orten. Prinzip: Turnerische Übungen im weitesten Sinne. Wahlspruch: Mens sana in corpore sano. Verbandsorgan: ATB-Blätter.

Verband der Vereine Deutscher Studenten (VVDSt)

Gegründet am 8. 8. 1881. Verbandstag jährlich. Alle Vereine heißen „Verein Deutscher Studenten". Sie haben alle die gleichen Farben schwarz-weiß-rot. Verbandsblatt: Akademische Blätter.

Miltenberger Ring (MR)

Gegründet am 14. 1. 1920. Tagung jährlich an Pfingsten in Miltenberg.

Akademischer Ruderbund (ARB)

Gegründet am 15. 10. 1904 zu Hannover. Tagung jährlich in Kassel. Verbandsblatt: Akademischer Ruderbund.

Wernigeroder Schwarzer Verband (WSV)

1934 Zusammenschluß des Wernigeroder Verbandes (WV) und des Schwarzen Rings (SR), beide 1921 gegründet, zum Wernigeroder Schwarzen Ring (WSR). Mai 1952 rekonstituiert als Wernigeroder Schwarzer Verband. Jährliche Mitglieder-Versammlung im Mai am Ort der Vorortsverbindung. Verbandsorgan in Vorbereitung.

Deutscher Wissenschaftler-Verband (DWV)

Gegründet im Mai 1910 als Zusammenschluß der verschiedenen wissenschaftlichen Verbände. Tagung alle 2 Jahre in wechselnden Hochschulstädten. Verbandsorgan: früher Mitteilungen aus dem DWV, jetzt „Der Deutsche Wissenschaftler".

Die Verbände CV, KV, RKDB und UV (Aktivitas und Altherrenschaft) sind Mitglieder der Katholischen Deutschen Akademikerschaft (KDA).

Die Korporationen der Verbände ATB, CC, DB, DS, KSCV, MR, SV, VVDSt, WB und WSC sind Mitglieder des Convents Deutscher Korporationsverbände (CDK).

Dem Convent Deutscher Akademikerverbände (CDA) gehören als Mitglieder an die Altherrenschaften des ATB, des CC, der DB, der DS, des KSCV, des MR, des SV, des VVDSt, des WB und des WSC.

Die Arbeitsgemeinschaft Andernach (AGA) ist der Zusammenschluß der mensurbeflissenen Verbände, bestehend aus CC, KSCV, WSC als ordentlichen Mitgliedern und der DB und DS als ständigen Gästen.

Von den genannten 19 Verbänden sind 10 farbentragend, 9 nichtfarbentragend.

III. Der Kartellverband der katholischen deutschen Studentenvereine (KV)

1. Kurze Geschichte des KV

Kaum hatten sich die ersten Studentenvereine zu einem festen eigenen Verbande (KV) zusammengeschlossen, so wurde ihre Tätigkeit schon unterbunden durch den Ausbruch des sog. Deutschen Krieges. Viele Mitglieder rückten zu den Fahnen ein, und die Vereine mußten ihre regelmäßigen Versammlungen einstellen. Auch mußte von der Abhaltung einer Generalversammlung 1866 abgesehen werden. Doch schritten die Vereine nach der raschen Beendgiung des Krieges im Winter 1866/67 mit frischem Mute zur Lösung der ihnen obliegenden Aufgaben, beriefen die erste Generalversammlung des Verbandes 1867 nach Berlin und nahmen als erstes Glied des neuen Verbandes Ottonia-München auf. Germania-Münster wurde beauftragt, eine gründliche Durchsicht und Vervollständigung der Statuten vorzunehmen und einen neuen Entwurf für die 2. Generalversammlung in Münster 1868 vorzulegen. Zu dieser reichten auch der Berliner Leseverein und Ottonia-München Statutenentwürfe ein. Die Generalversammlung entschied sich für den Berliner Entwurf, der zwischen dem allzu konservativen des Münsterschen und dem allzu zentralistischen des Münchener Vereines die Mitte hielt. Die Generalversammlung zu Münster wurde durch die Feststellung und Annahme der Verbandsstatuten eine der wichtigsten von allen.

Als Prinzipien des Verbandes wie der Vereine wurden Religion, Wissenschaft und Geselligkeit (später Freundschaft) bestimmt. Zur Befestigung der Einigkeit, zum Austausch von Erfahrungen und zur Beratung und Entscheidung über gemeinsame Angelegenheiten sollte jährlich eine Generalversammlung stattfinden. Diese Generalversammlung wurde nicht wie bei den Verbindungen am Orte der allgemeinen Katholikenversammlungen abgehalten, sondern am Orte einer Universität oder Technischen Hochschule. Doch war der Verband bei den Katholikentagen durch Teilnahme seiner Abgeordneten am Pontifikalamt vertreten und außerdem fand regelmäßig ein großer Verbandskommers während der Tagung statt.

In allen örtlichen und inneren Angelegenheiten haben die Vereine dem Verbände gegenüber volle Freiheit. Aus der Reihe der Verbandsvereine übernimmt jedes Jahr einer als Vorort (VO) die Leitung der Verbandsangelegenheiten. Dieser wählt aus seiner Mitte eine Vorortskommission, an der sowohl Aktive wie Alte Herren beteiligt sind. Die Vorortskommission redigierte bis zur Bestellung eines eigenen Verbandsgeschäftsführers im Jahre 1896 das Korrespondenzblatt, später „Jahrbuch des KV" genannt, welches einen Bericht über das Leben und Streben innerhalb der Vereine, den Mitgliederstand sowie Mitteilungen über die Tätigkeit des Vorortes und über sonstige Verbandsangelegenheiten enthielt. Das heutige Jahrbuch enthält die Namen der Verbandsvereine, die Verzeichnisse der Ehrenmitglieder, Alten Herren und Ehrenphilister, ein Ortsverzeichnis sowie die jeweilige Verbandsstatistik. Praktische Bedeutung hatte und hat das Verzeichnis der dem Verbände angehörigen Rechtsanwälte und Notare, der Ärzte und Sanatorieninhaber, der Privatarchitekten, Zivilingenieure, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer und Steuerberater.

Als die Verfassung des Verbandes im Jahre 1868 feststand, konnte der Vorort an die Erweiterung des Verbandes gehen, mit neuentstandenen Korporationen Beziehungen anknüpfen und selbst die Gründung solcher an den einzelnen Universitäten und Hochschulen anregen. Auf der dritten Generalversammlung zu Würzburg 1869 wurde mit Laetitia-Karlsruhe der erste Verein an einer Technischen Hochschule aufgenommen. Durch den Ausbruch des deutsch-französischen Krieges trat eine Stockung in der Entwicklung des Verbandes ein. Das Vereinsleben wurde lahmgelegt. Die für den Herbst 1870 in München in Aussicht genommene Generalversammlung konnte nicht stattfinden. Die im Januar 1870 gegründete Winfridia-Göttingen wurde deshalb im Laufe des W.S. 1870/71 durch '( Anm.: Das letzte Jahrbuch aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg erschien im Jahre 1931, das erste nach diesem im Jahre 1951.

schriftliche Abstimmung in den Verband aufgenommen. Eine große Zahl von Verbandsbrüdern stand im Kampfe für das Vaterland auf französischem Boden. Einige Vereine, z. B. der Breslauer und der Karlsruher mußten ihre Tätigkeit völlig einstellen.

Kaum war nach der Wiederherstellung des Friedens das Leben in den einzelnen Vereinen frisch erwacht, da brach eine neue schwere Krisis herein durch die altkatholischen Wirren, die den Bestand der katholischen Kirche in Deutschland zu erschüttern drohten und namentlich die Universitäten in Mitleidenschaft zogen. am meisten zu leiden hatte der Breslauer Verein, während die übrigen ihren treukirchlichen Sinn durchaus bewahrten und ihren aktiven und ehemaligen Mitgliedern ein Hort von Prinzipienfestigkeit waren und blieben. Der Kartellverein in Breslau wurde auf Antrag der Münchener Vorortskommission durch einstimmigen Beschluß der Verbandsvereine am 24. Dezember 1871 aus dem Verbände ausgeschlossen, weil er auf Grund eines Mehrheitsbeschlusses vom 7. November 1871 mit 10 : 7 Stimmen erklärt hatte, die Unfehlbarkeit des Papstes als Glaubensdogma der katholischen Kirche nicht anerkennen zu können. Die treugebliebenen Mitglieder hatten bereits am 8. Dezember formell einen neuen Verein auf der Grundlage der alten Statuten mit dem Namen „Unitas" gegründet, der am 7. Februar 1872 als legitime Fortsetzung des alten Studentenvereins anerkannt und in den Verband aufgenommen wurde. In den übrigen Vereinen war der Sturm bald vorüber, es schieden nur hier und da einzelne Mitglieder aus. Im ganzen war die Gefahr bald überwunden und der Verband ging seiner eigentlichen Blüte entgegen.

In den Jahren von 1871—1880 stieg der Verband auf 19 Vereine und dies trotz der Ungunst und der vielen Schwierigkeiten, die der Kulturkampf in Preußen und im Deutschen Reiche dem katholischen Korporationsleben bot. Zunächst wurde die Tübinger Alamannia, hervorgegangen aus dem bereits 1864 gegründeten „Katholischen akademischen Leseverein", in den Verband aufgenommen, dann, wie bereits erwähnt, die von der dem Glauben treu gebliebenen Minderheit des Ver-

eines in Breslau gegründete Unitas. Auf der 5. Generalversammlung zu Bonn 1872 wurde Carolingia-Aachen aufgenommen, das Gesuch der Academia-Innsbruck einstweilen zurückgestellt, aber im Winter des folgenden Jahres genehmigt. Aus ihr entwickelte sich über die Alpina die spätere Rhenania, die nur reichsdeutsche Studenten aufnahm, da sich damals der Verband nur auf das Reichsgebiet beschränkte. Von den neugegründeten Vereinen Palatia-Heidelberg1), Normannia-Greifs-wald2), Erwinia-München2), Teutonia-Leipzig3) hatte besonders die letztere mit hartnäckigen Widerständen der akademischen Behörde zu kämpfen, welche nach anfänglichen Scheingründen schließlich mit dem wahren Grunde ihrer Gegnerschaft herauskam und erklärte, der katholische Charakter des Vereines sei im Widerspruch mit dem geltenden Disziplinargesetz der Universität! Den rastlosen Bemühungen wackerer Vereinsbrüder, die später auch im öffentlichen Leben durch Charakterfestigkeit sich auszeichneten, — es sei hier nur der spätere Landgerichtsdirektor Abgeordneter Adolf Gröber genannt — gelang es dennoch, für Teutonia die Genehmigung des Universitätsgerichts zu erhalten, und schließlich entstand auch in der damaligen reichsländischen Westmark ein Kartellverein in der Fran-konia-Straßburg4) und fast gleichzeitig in Hannover Gothia5) und im äußersten Osten Borussia5) in Königsberg. Warmia in Braunsberg, die bereits 1863 als „Akademischer Leseverein" gegründet worden war, wurde auf der 10. G.V. zu Aachen 1877 in den Verband aufgenommen.

Während so die äußere Entwicklung des Verbandes in der Richtung, an jeder deutschen Universität und Hochschule einen Kartellverein zu stiften, rasche Fortschritte machte, erhob sich auch sein inneres Leben zu immer schönerer Blüte. Die Einigkeit der Vereine untereinander wurde durch keinen Mißton gestört, die Generalversammlungen gaben der gemeinsamen ') Aufnahme am 14. Mai 1873 2) Aufnahme auf der 6. GV zu Göttingen 1873 3) Aufnahme auf der 7. GV zu Heidelberg 1874 4) Aufnahme auf der 8, GV zu Würzburg 1875 5) Aufnahme auf der 9. GV zu Breslau 1876

Überzeugung einen erhebenden Ausdruck. Die zahlreichen Angriffe, welchen die Kartellvereine, sei es durch kulturkämpferische Behörden, sei es durch eine katholikenfeindliche Presse oder durch sogenannte schlagende Studentenkorporationen zu bestehen hatten, erhöhten nur den Mut der Überzeugung und die Einigkeit unter den Mitgliedern. Gerne nahmen sie in jenen traurigen Zeiten der Befehdung und Unterdrückung der katholischen Kirche in Deutschland die vielen persönlichen Opfer auf sich, und es unterstützten die älteren, kräftig gedeihenden Vereine die jüngeren, die an den protestantischen Universitäten oft einen schweren Daseinskampf führen mußten. Dabei behielten die einzelnen Vereine meist ihre ursprüngliche Eigenart, ihr charakteristisches Gepräge, überhaupt ihren Sondertypus, und es wurde, trotz des wechselseitigen Verkehrs der einzelnen Vereine und der innigen Beziehungen derselben untereinander, jede Schablone und rücksichtslose Uniformierung in den studentischen Anschauungen und Gebräuchen nach Kräften vermieden. In dem einen Verein waren alle deutschen Stämme vertreten, in einem anderen herrschte ein bestimmter Stammescharakter vor. Ebenso war es mit den Fakultäten: hier waren die Juristen in der Mehrzahl, dort die Theologen, die Mediziner, in den Kartellvereinen an Technischen Hochschulen (früher Polytechniken) natürlicherweise die Techniker.

Nachdem der Kartellverband Ende der 70er-Jahre sich innerlich immer mehr gestärkt und seine Verfassung ausgebaut, die Bestimmungen über Rechte und Pflichten des Vorortes geregelt, die Verbandsbeiträge neu geordnet hatte, begann in den folgenden Jahren eine Periode der Neugründungen. Außer einigen Vereinen an paritätischen Universitäten, wie Brisgovia-Freiburg (1880), Saxonia-München (1883), entstanden mehrere Vereine an vorwiegend protestantischen Universitäten, so Thuringia-Marburg (1881), Baltia-Kiel (1886), Rhenania-Er-langen (1892), Nassovia-Gießen (1897).

Frühzeitig wandte sich der Verband auch den Lyzeen, späteren phil.-theol. Hochschulen zu. In Eichstätt wurde 1892 die Academia gegründet, die nach ihrer Suspension im W.S. 1906/07

unter dem Namen Rheno-Frankonia im S.S. 1910 in Würzburg wieder erstand. In Regensburg erstand im W.S. 1892/93 Alber-tia, die 1908 nach München verlegt wurde.

Bis zum Ende des vorigen Jahrhunderts galt als Regel, daß an jeder Hochschule nur ein Kartellverein bestand. Nun aber erforderte allmählich die große Zahl der Mitglieder in manchen Vereinen eine Teilung. Damit begann eine neue Periode des Aufschwunges und der Blüte innerhalb des Verbandes, die vorwiegend durch die Teilung großer Vereine gekennzeichnet ist. Den Anfang hatte 1883 bereits Saxonia-München gemacht, die durch Sezession aus Ottonia hervorgegangen war. Die ersten Vereine, die durch friedliche Teilung 1900 entstanden, waren Bavaria in Freiburg und Frisia in Bonn. Ihnen folgten Cimbria und Markomannia, die beide 1901 aus Germania-Münster hervorgingen; ferner 1902 Franko-Borussia in Breslau aus Unitas und Guestphalia in Berlin aus Askania, Rheno-Guestphalia in Hannover 1903 aus Gothia, 1904 Vandalia in Bonn aus Arminia und Wiking in Aachen aus Carolingia; ferner Staufia undMero-vingia in Straßburg aus Frankonia; erstere siedelte im Winter 1913/14 an die neugegründete Universität Frankfurt über, wohin nach dem unglücklichen Ausgang des Weltkrieges im W.S. 1918/19 auch die Mutterkorporation unter dem Namen Fran-konia-Straßburg folgte. Merovingia war nach dem Kriege 1918 heimatlos geworden; sie verschmolz sich 1921 mit der an der Akademie in Düsseldorf 1919 gegründeten Rheinland und wurde 1924 als Merovingia-Rheinland nach Würzburg verlegt. Während Tuiskonia in Münster im S.S. 1902 vom KV Münster gegründet wurde, entstanden weiterhin durch Teilung Alania in Breslau 1905 aus Unitas, Osning in Münster 1908 aus Cimbria, Rheno-Palatia 1911 und Hohentwiel 1912 in Freiburg aus Brisgovia — letztere verschmolz sich 1919 mit Germania, gegründet 1897 innerhalb des SKV — und Semnonia in Berlin 1911 aus Guestphalia. In München fand 1903 eine zweite Sezession aus Ottonia statt, die als Rheno-Bavaria 1904 publiziert und in den Verband aufgenommen wurde.

Als weitere Korporation in der Diaspora entstand 1900 in Halle der akademische Verein Hercynia, der bald darnach den

Namen Hansea annahm und 1900 bzw. 1902 in den Verband aufgenommen wurde.

An Technischen Hochschulen entstanden außer den bereits oben genannten Moenania in Darmstadt, Rheno-Nicaria in Stuttgart, Pruthenia in Danzig, Zollern in Breslau; an der Tierärztlichen Hochschule in Hannover Visurgia.

Mit einigen katholischen Studentenkorporationen, deren Aufnahme in den Verband aus gewissen Umständen nicht möglich war, bestand ein Freundschaftsverhältnis, so mit Suevia-Köln (1904/1910), Agilolfia-Regensburg (1908/1909) und Tirolia-Innsbruck (1893/1913). Nach dem 1. Weltkrieg 1914/18 wurden diese 3 Korporationen als ordentliche Vereine in den Verband aufgenommen (1919, 1924, 1923).

Bei Ausbruch des 1. Weltkrieges 1914 umfaßte der KV somit 52 Korporationen (CV 80, UV 21).

Der raschen Ausbreitung des Verbandes über sämtliche deutschen Universitäten und Hochschulen entsprach das rege innere Leben in demselben. Die Prinzipien der Religion, Wissenschaft und Freundschaft erwiesen sich als lautere Quellen echt studentischen Lebens und als feste Bande, die jugendlichen Geister zu harmonischem Verkehr miteinander zu verknüpfen. Sie begründeten und befestigten die Gemeinsamkeit der Weltanschauung und der Lebensauffassung und schufen dadurch die einzige wahre Grundlage für ein dauerhaftes Verbundensein der Korporationen wie auch der Alten Herren.

Viele Kartellvereine besitzen bzw. besaßen eigene Häuser, nicht zum Zeichen eines üppigen Protzentums, sondern aus wohlerwogenen Gründen eines gesunden Vereinsbetriebes. Die Mietpreise für passende und anständige Kneipen waren oft recht teuer, manchmal mußte die Korporation das Kneiplokal mit andern, ganz andere Ziele verfolgenden Vereinigungen teilen, und nicht selten wechselte der Wirt während der Ferien und der betroffene Kartellverein sah sich plötzlich gezwungen, zu Beginn eines neuen Semesters ein anderes Lokal zu suchen, was manchmal dem sicheren Fortbestand einer Kor-

poration sehr abträglich war. Alle diese Erfahrungen und Erwägungen haben zum Bau oder Kauf eigener Vereinshäuser geführt. Mehrere derselben sind bzw. waren in Hinsicht auf Architektur oder auf schöne Innendekoration wahre Schmuckstücke; so das Haus der Arminia-Bonn, der Alamannia-Tübin-gen, der Walhalla-Würzburg, der Brisgovia-Freiburg, der Han-sea-Halle und der Cimbria-Münster. Außer dem eigentlichen Kneipraum besaßen diese Häuser Lese-und Bibliothekszimmer, Spiel-und Beratungszimmer. In manchen Vereinshäusern wurde ein Teil der Zimmer von Korporationsmitgliedern bewohnt. An der guten Finanzierung und sorgsamen Verwaltung dieser Häuser waren und sind auch die Alten Herren lebhaft interessiert, was hinwiederum zur engeren Verbindung des Phili-steriums mit der Aktivitas führt und für beide von Vorteil ist.

Sehr oft hatte der Verband Gelegenheit, öffentlich aufzutreten und sich an vaterländischen oder kirchlichen Festen und Ereignissen zu beteiligen. An allen patriotischen Feiern des Deutschen Reiches wie auch der einzelnen Bundesstaaten nahm er durch den Vorort oder durch einzelne Verbandsvereine teil, z. B. an der Feier des 25jährigen Bestehens des Reiches, an Jubiläen und Geburtstagsfeiern der Kaiser und der regierenden Landesfürsten. Bei solchen Veranstaltungen ereignete es sich manchmal, daß sogenannte nationale Korporationen die katholischen Studentenverbände entweder von der Beteiligung ausschlössen oder sich feindseliger Ausfälle gegen die Katholiken und die katholische Kirche beinahe regelmäßig erdreisteten, so daß die katholischen Verbände diesen Aufzügen und Studentenkommersen fernblieben und eigene Kommerse veranstalteten, häufig unter Beteiligung staatlicher Behörden und akademischer Würdenträger des Professorenkollegiums.

Umso ungehinderter konnte der Kartellverband bei den Festen und Ereignissen, die das katholische Volk feiert, seinen katholischen Charakter offen zeigen. Dazu gehören namentlich von jeher die Fronleichnamsprozessionen, an denen die Vereine nebst ihren Alten Herren stets offiziell teilnehmen. Auch an den früher alljährlich stattfindenden Katholikenversammlungen beteiligte sich der Kartellverband durch die Abhaltung

großer Kommerse, die jeweils ein Stelldichein für Tausende von Mitgliedern und Freunden des Verbandes waren.

Die erhebenden Feste, welche die ganze katholische Christenheit in den Jahren 1869 und 1871 aus Anlaß des 50jährigen Priester- bzw. 25jährigen Papstjubiläums des Papstes Pius IX. beging, waren dem Verband ein willkommener Anlaß, seiner Liebe und Verehrung für den Heiligen Vater Ausdruck zugeben. Bei der Feier im Jahre 1869 schloß der Verband sich einer allgemeinen Huldigungsfeier der katholischen Studentenschaft Deutschlands an, womit eine Sammlung für den Bau einer Kirche in der Hochschul- und Diasporagemeinde Greifswald verbunden wurde. Die Jubiläumsfeier im Jahre 1871 wurde besonders glänzend in Germania-Münster und in Walhalla-Würzburg begangen. Bei der Piusfeier der Walhalla hielt der hochverdiente und allgemein verehrte Professor Joseph Her-genröther, der spätere Kardinal, die Festrede.

Wiederholt nahm wie bei diesen Gelegenheiten so auch später Papst Pius IX. Anlaß, dem Verband sein besonderes Wohlwollen zu bezeigen. Um Ostern 1873 sprach er mehreren Mitgliedern der Arminia-Bonn, Academia-Innsbruck und Walhalla-Würzburg seine Anerkennung aus und bekundete lebhaftes Interesse an ihrem Gedeihen. Dem Vorort Arminia sandte er zum Beweise, „daß er das Werk der katholischen Studentenvereine Deutschlands für ein Werk von größter Bedeutung und höchstem Interesse halte", sein Bildnis mit eigenhändiger Unterschrift.

Papst Leo XIII. sandten sämtliche Verbandsvereine sofort nach seiner Wahl Glückwunschadressen. Unter dem Pontifikat der Päpste Leo XIII. und Pius X. schickte der Verband wiederholt besondere Abordnungen, denen sich eine Reihe Alter Herren anschloß, nach Rom, um das Oberhaupt der katholischen Kirche der unwandelbaren Liebe, Treue und Ergebenheit des ganzen Verbandes zu sichern; dies geschah u. a. im September 1891 bei der dritten Jahrhundertfeier des Todes des hl. Aloysius, des Patrons der katholischen Jugend; ferner im Februar 1893 beim 50jährigen Bischofsjubiläum Leos XIII., anläßlich dessen abermals 3 Vertreter unter dem Vorort Normannia in feierlicher

Audienz empfangen wurden, wobei diese eine kunstvolle, von zwei Aktiven der Laetitia angefertigte Huldigungsadresse übereichten, die der Papst sofort dem vatikanischen Museum überweisen ließ. Eine weitere Papsthuldigung brachte der 90. Geburtstag Leo XIII. im „Anno Santo" 1900. Eine prächtige, von Dr. Buchkremer (A. H. d. Car.) gefertigte Adresse wurde von Vertretern der Walhalla und Laetitia am 22. März bei der feierlichen Audienz in der Sixtinischen Kapelle überreicht. Zum letzten Male überbrachte der Verband, vertreten durch Arminia, Walhalla und Saxonia, Papst Leo XIII. die Glückwünsche anläßlich seines silbernen Papstjubiläums (24.4.1903). Bei Gelegenheit des goldenen Priesterjubiläums Papst Pius X. überreichte eine Vertretung des Verbandes aus Erwinia, Teu-tonia, Unitas, Rhenania-J., Germania und des V.O. Cimbria am 5. Okt. 1908 eine originelle, prächtige Huldigungsadresse, ein Werk des Aachener Malers H. Krahforst. Im „Anno Santo" 1925 veranstaltete der KV vom 5.—19. Oktober einen Pilgerzug nach Rom, von dem mit der Verbandsleitung 69 KVKV und zahlreiche AHAH teilnahmen. Bei der Audienz am 9. Okt. wurde dem Hl. Vater eine Huldigungsadresse überreicht.

Jedesmal wurden diese Abordnungen mit besonderer Auszeichnung im Vatikan empfangen. Der Papst spendete jeweils mündlich und schriftlich den Bestrebungen des Verbandes das höchste Lob und erteilte seinen Vertretern und allen Mitgliedern den apostolischen Segen und überwies ihnen besondere Andenken an ihren Aufenthalt in der ewigen Stadt.

Auch an den kirchlichen Feiern in Deutschland selbst nahm der Verband jedesmal gebührenden Anteil. Namentlich gab ihm das Fest der Inthronisation oder das Jubiläum eines der vielen Bischöfe, die aus dem Verbände selbst hervorgegangen sind, freudig begrüßten Anlaß, seiner Anhänglichkeit an die Kirche und ihre Hirten Ausdruck zu verleihen.

Zu Mitgliedern des Kartellverbandes zählten und zählen zur Zeit: 1. Kardinäle:

Bettinger Franz von, Dr. theol., Erzbischof von München-Freising — EM. d. Süd. (AGV) * 12. 4. 1917

Faulhaber von Michael, Dr. theol., Erzbischof von Mün-chen-Freising — Nm.-W. Ale. Kar. E. d. Frk. Ott. Tir. Js.

      1. 1952

Hartmann von Felix, Dr. theol., Erzbischof von Köln — EM. d. Gm. Arm. + 11. 11. 1919 Hergenröther Josef, Dr. theol., Kurienkardinal, Rom — EM. d. Wh. T 3. 10. 1890 Preysing- Lichtenegg-Moos Graf Konrad, Dr. theol., Dr.

jur., Bischof von Berlin — EM. d. Rh.-B. * 21. 12. 1950 Frings Josef, Dr. theol., Erzbischof von Köln — Bv. Rh.-J. Wendel Josef, Dr. theol., Erzbischof von München-Frei-sing — EM. d. Ale. Ott.

Erzbischöfe und Bischöfe:

Benz1er Willibrord OSB, Bischof von Metz — Rh.-J.

      1. 1921

Berning Wilhelm, Dr. theol., Erzbischof, Bischof von Osnabrück — Gm. Un. E. d. Bit. E. d. Ebg. + 1955 Bitter Albertus, Dr. theol., Erzbischof von Soltana, Apo-stol. Administrator von Schweden — Gm. Wh. + 12. 1926 B1udau Augustinus, Dr. theol., Bischof von Ermland — Erm. (Wm.) E. d. Bor. * 9. 2. 1930 Bornewasser Franz Rudolf, Dr. theol., Bischof von Trier — EM. d. Car. * 20. 12. 1951 Dinder Julius, Dr. theol., Erzbischof von Gnesen-Posen — EM. d. Bor. + 30. 5. 1890 Dingelstad Hermann, Dr. theol., Bischof von Münster — Gm. t 6. 3. 1911 Doering Heinrich, SJ, Erzbischof von Poona-Bombay — Gm. T 17. 12. 1951 Ehrenfried Mathias, Dr. theol, et phil., Bischof von Würzburg — EM. d. Rh.-Fr. * 30. 5. 1948 Fritz Carl, Dr. theol., Erzbischof von Freiburg i. B. — EM. d. Bsg. + 7. 12. 1931 Fritzen Adolf, Dr. theol., Bischof von Straßburg — Ask. Gm. E. d. Arm. E. d Frk. + 7. 9. 1919

Hartz Franz, Dr. theol., Administrator der Freien Prälatur Schneidemühl — Osg. + 15. 2. 1953 Hauck von Jacobus, Dr. theol., Erzbischof von Bamberg — EM. d. Rh.-E. + 20. 1. 1943 Henle Franz Antonius, Dr. theol., Bischof von Regensburg — EM. d. Ott. EM. d. Alb. + 11. 10. 1927 Henne mann Franziskus, S.A.C., Missionsbischof, Süd-> Kapland — Rh.-Bor. + 17. 1. 1951 K a 11 e r Maximilian, Bischof von Ermland — EM. d. Erm. (Wm.) EM. d. Nrn. + 7. 7. 1947 K i 1 i a n August, Dr. jur. can., Bischof von Limburg — Gm. Ott. t 30. 10. 1930 Klein Kaspar, Dr. theol, et phil., Erzbischof, Bischof von Paderborn — Gm. + 26. 1. 1941 L ö b m a n n Franz, Dr. theol., Administrator des Bistums Meißen—Tt. + Ow-Felldorf von Sigismund, Dr. theol., Bischof von Passau — EM. d. Ale. + 11. 5. 1936 Poggenburg Johannes, Dr. theol., Erzbischof, Bischof von Münster — Gm. + 5. 1. 1933 Rosentreter Augustin, Dr. theol., Bischof von Kulm — E. d. Pr. E. d. Un. E. d. Bor. E. d. Fr.-Bor. E. d. Aln. + 4. 10. 1926 S c h 1 o e r von Ferdinand, Dr. theol., Bischof von Würzburg — EM. d. Wh. + 2. 6. 1924 Schreiber Christian, Dr. theol., Bischof von Berlin, vorher von Meißen — EM. d. Tt. Sx.-Lu. + 1. 9, 1933 Sproll Johann Baptist, Dr. theol, et phil., Bischof von Rottenburg — EM. d. AI. EM. d. Rh.-N. + 4. 3. 1949 V e ld e n von der Johann-Josef, Bischof von Aachen — EM. d. Car. Sv.+ 19. 5. 1954 W a i t z Sigismund, Dr. theol., Apostolischer Administrator für Tirol und Vorarlberg, später Fürstbischof von Salzburg — EM. d. Rh.-J. + 30. 10. 1941 Buchberger Michael, Dr. theol., Erzbischof, Bischof von Regensburg — EM. d. Süd.

Döpfner Julius, Dr. theol., Bischof von Würzburg — Nm.-W.

Freundorfer Josef, Dr. theol., Bischof von Augsburg Süd.

Hu dal Alois, Dr. theol., Dr. phil., Bischof von Elsa, Thronassistent, Universitätsprofessor, Grottaferrata (Italien) — Wf.-Gr. Ast.

Jaeger Lorenz, Dr. theol., Erzbischof von Paderborn — Tbg. E. d. Gm.

Keller Michael, Dr. theol., Bischof von Münster — Rh.-J. Tt. E. d. Gm.

Kempf Wilhelm, Dr. theol., Bischof von Limburg — EM. d. Stf.

M u e n c h Aloysius, Erzbischof, Apostolischer Nuntius Königstein — EM. d. Ask.

Pawlikowski Ferdinand, Dr. theol., Fürstbischof von Seckau, Graz — EM. d. Wf.-Gr.

W e s k a m m Wilhelm, Dr. theol, h. c, Bischof von Berlin-Alb.

Weihbischöfe:

B a u m a n n Augustinus, Weihbischof von Paderborn — Frk. Ttg. + 20. 2. 1953 D e i t m e r Josef, Dr. theol., Weihbischof von Berlin — Gm. + 16. 1. 1929 E b e r 1 e Franz Xaver, Dr. oec. publ., Weihbischof von Augsburg — EM. d. Süd. (AGV.) + 18. 11. 1951 Hammels Josef, Weihbischof von Köln — Arm. Gm.

+ 3. 1. 1944 Jedzink Paul, Weihbischof von Posen — Gm. + Kioske Wilhelm, Weihbischof von Gnesen-Poien — Un. + R e t h Karl, Dr. theol., Weihbischof von Augsburg — Ott.

+ 27. 3. 1933 Scharnagl Anton, Dr. theol., Weihbischof von München- Freising — Ale. Kar. E. d. Js. + 19. 1. 1955 S t r a e t e r Josef Hermann, Dr. theol., Weihbischof von Aachen — Bsg. Arm. Wh. + 16. 3. 1943

F e r c h e Josef, Weihbischof von Köln — Aln. H i 111 Josef, Weihbischof von Regensburg — Agl. E. d. Alb. Stockums Wilhelm, Dr. theol., Weihbischof von Köln — EM. d. Arm. Sv. Gs.

Alle diese Führer und Hirten der Gläubigen bekannten sich zu den Bestrebungen des Verbandes und haben ihm oftmals ihre Anerkennung ausgesprochen, ihn ihrer moralischen Unterstützung versichert und seine festlichen Veranstaltungen besucht.

Auf der anderen Seite hat es dem Kartellverbande aber auch zu keiner Zeit an Anfeindungen aller Art gefehlt. Die Anhänger einer pantheistischen oder materialistischen Weltanschauung haben ihn angegriffen, weil in der Existenz solcher (d. h. katholischer) Verbindungen eine beständige Reizung und Provokation für die anderen liege, und deshalb sprachen sie wie so viele andere, welche das Wesen der katholischen Studentenkorporationen nicht verstanden, diesen das Daseinsrecht ab.

Die Klärung der Gedanken über Ehre und Ehrverletzung hat der Verband sich bei seinen Mitgliedern jederzeit angelegen sein lassen und er hat sich die Hochhaltung der Bestimmungen der Kirche und des Staates über Duell und Mensur jederzeit zur ernsten Pflicht gemacht. Aber gerade dieses hatte ihm die offene und versteckte Feindschaft der schlagenden Korporationen, die sich zu einem Waffenring zusammengeschlossen hatten, eingetragen. Diese Feindschaft trat schon seit dem Bestehen katholischer Studentenkorporationen an einzelnen Universitäten Deutschlands und Österreichs hervor; ihren schärfsten und allgemeinsten Ausdruck zeitigte sie aber während des Akademischen Kulturkampfes im Jahre 1905 und wirkte in dieser Form noch weiter bis zum Beginn des ersten Weltkrieges. Dieser Kampf war in seinem ersten Teile eine gehässige studentische Konfessionshetze, in seinem zweiten Teile eine Kette von mehr oder minder ungeschickten behördlichen Maßnahmen, die schließlich wirkungslos im Sande verliefen und an den tatsächlichen Verhältnissen an unseren Universitäten und Hochschulen nichts änderten. Bemerkenswert ist, daß die

Burschenschaften, welche sich in Nord- und Mitteldeutschland fast ausschließlich aus protestantischen Mitgliedern zusammensetzten und die in dem ganzen Hochschulstreit seit 1905 die treibende Kraft waren, im Jahrbuch des Allg. Deutschen Burschenbundes (1906) urteilten: „Die Studentenschaft suchte sich der konfessionellen (katholischen) Korporationen zu entledigen, weil sie in diesen einen Fremdkörper sah, dem man die Existenzberechtigung abstreiten müsse." Der hochfahrenden Behauptung, daß die Katholiken und ihre Organisationen im Deutschen Reiche „Fremdkörper" seien, begegnete man in der politischen und der kulturpolitischen Literatur jener Jahre sehr oft. Sie kennzeichnete den Grad von Unduldsamkeit, womit man in gewissen Kreisen alles, was katholisch dachte und fühlte, beurteilt und demgemäß behandelt zu sehen wünschte.

Dieser Geist widerlicher Unduldsamkeit hatte seinen festen Stammsitz in Jena, wo die kath. Studentenverbindung Sugam-bria (CV.) sich schon vor 1905 wiederholt rohen Angriffen der Burschenschaften und der Korps ausgesetzt sah und wobei namentlich am Aschermittwoch 1904 bei einem karnevalistischen Umzug der Korps Einrichtungen und Symbole der katholischen Kirche in einer Weise verhöhnt und herabgewürdigt wurden, die jedem aufrichtigen Katholiken die Zornesröte in die Wangen treiben mußte. Schon damals wurde in Flugschriften radikaler Kulturkämpfer gefordert, die maßgebenden Steilen, d. h. die Regierung solle die katholischen Studentenverbindungen auflösen. Dieser Aufforderung kamen die schlagenden Korporationen an der Technischen Hochschule Hannover in der Weise nach, daß sie am 24. Juni 1904 in einer Studentenversammlung den Antrag stellten, „Rektor und Senat sollten die konfessionellen Korporationen suspendieren und Neubildung solcher verbieten; konfessionelle Korporationen seien vom Ausschuß (d. h. von der offiziellen Vertretung der Studentenschaft) auszuschließen." Dieser Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen, die katholischen Korporationen erhoben bei der akademischen Behörde Einspruch gegen diesen Beschluß.

Anstatt nun gleiches Recht für alle gelten zu lassen, erklärte der Rektor Barkhausen von der Technischen Hochschule, die angeregte Frage betreffe sämtliche Universitäten und Hochschulen. Wenn dieser Bescheid vom Senat in Hannover auch im folgenden Wintersemester dahin geändert wurde, daß er ein Vorgehen gegen bestehende und genehmigte Verbindungen, die sich keines Verstoßes gegen die Disziplinarvorschriften schuldig gemacht hatten, ablehnte, so war durch die obige Antwort des Rektors doch der Erisapfel in die Studentenschaft geworfen. Die Wirkung zeigte sich im Winter 1904. Als bei der Eröffnung der italienischen Rechtsfakultät an der Universität Innsbruck hier ein heftiger Streit zwischen deutschen und italienischen Studenten ausbrach, sandten die Gegner der katholischen Korporationen in Hannover den deutschen Kommilitonen in Österreich ein Ermunterungstelegramm und forderten im übrigen, man solle allen Universitäten und Hochschulen eine Denkschrift über das Bestehen katholischer Studentenkorporationen zusenden. Sowohl die österreichische wie die italienische Regierung beschwerte sich über die unbefugte Einmischung der Polytechniker zu Hannover in innerstaatliche Angelegenheiten; die preußische Regierung ließ letzteren einen „ernsten Verweis" erteilen. Das war das Signal zum Ausbruch des allgemeinen Hochschulstreites, bei dem sich die Wahrung der altüberlieferten Rechte und die Verteidigung der akademischen Freiheit mischten mit der Minderung der Rechte der konfessionellen Korporationen und der Unterdrückung ihrer Koalitionsfreiheit. Nachdem in Hannover die akademische Behörde ebenso wie das Berliner Kultusministerium ihre ursprünglichen Strafmaßnahmen gegen die Sprecher der Studentenschaft zurückgenommen oder abgeschwächt hatten, wurde den Gegnern der katholischen Korporationen die Fortführung ihres Kampfes gegen diese stillschweigend überlassen und sie auf dieses Feld ihrer kampffreudigen Tätigkeit beschränkt. Sie forderten nunmehr die katholischen Korporationen auf, aus dem Studentenausschuß freiwillig auszutreten. Als letzteres verweigert wurde, schloß die Mehrheit die konfessionellen Korpora-

tionen aus und bildete einen eigenen Ausschuß, in dem die antikatholischen Kulturkämpfer hübsch unter sich waren.

Dieses groteske Bild wiederholte sich mutatis mutandis an den meisten Hochschulen und Universitäten. In einigen Musenstädten kam es bei der Erörterung der Streitfragen zu einer erfreulichen Einigung, insoferne die grundsätzliche Gleichberechtigung sämtlicher Korporationen festgelegt wurde; so war es z. B. in Tübingen und in Göttingen. An anderen brachen unter den Gegnern der konfessionellen Verbindungen Rangstreitigkeiten aus, die z. B. in Straßburg eine Reihe von Mensuren zur Folge hatten. Je mehr die hitzigen Stürmer und Dränger durch übertritt ins Philisterium dem eigentlichen Gefechtsfelde entzogen wurden, um so mehr ebbte die Kampfleidenschaft ab.

In dem ganzen Streite, der sich außer Jena und Hannover auf Berlin-Charlottenburg, Darmstadt, Danzig, Halle, Kiel ausgedehnt hatte, hatte sich gezeigt, daß die drei großen katholischen Verbände auf Unterstützung anderer Verbände und Gruppen nicht zu rechnen haben. Es hatte sich aber auch gezeigt, daß der K.V., C.V. und U.V. in erhebender Eintracht und Prinzipienfestigkeit zusammenstanden und dadurch für ihre Mitglieder beim katholischen Volke den Anspruch begründeten, auch im späteren Leben Führer des Volkes zu sein und seine religiösen Interessen und kirchlichen Rechte zu verteidigen.

Die Gegner der katholischen Verbände mußten sich am Ende jenes Hochschulstreites von ihren eigenen sonstigen Gesinnungsgenossen sagen lassen, daß sie sich allzusehr von Stimmungen statt von ruhigen Erwägungen haben leiten und zu falschen Schritten haben hinreißen lassen, daß sie es versucht haben, die Koalitionsfreiheit der konfessionellen Verbindungen zu unterdrücken und Rektor und Senat zu veranlassen, in diese Freiheit brutal einzugreifen.

Die Gegner der katholischen Verbände und Korporationen hatten gehofft, daß infolge der üblen Hetze, der Verdächtigungen und Ausschließung aus studentischen Ausschüssen der Zugang zu katholischen studentischen Vereinigungen wesentlich nachlassen würde. Aber sie haben sich getäuscht. Gerade in

jenen Semestern entstanden neue katholische Korporationen, meist durch Teilung. Andererseits wurden die bestehenden Vereine durch den rücksichtslosen Kampf gegen sie innerlich gestärkt und gefestigt. Allmählich sahen die Gegner auch ein, daß ihr Kampf erfolglos war, und so nahm die ganze Bewegung ein wenig rühmliches Ende.

Eine jähe Unterbrechung des blühenden Lebens im Verband und in den einzelnen Vereinen trat ein, als das Unwetter des ersten Weltkrieges losbrach und die jugendlichen Akademiker mit unter den ersten zu den Fahnen eilten. „Wenn es gilt fürs Vaterland, treu die Klingen dann zur Hand!" Was sie so oft in froher Kneiprunde gesungen, das ward nun eiserne Wirklichkeit. Im ganzen standen 5000 Angehörige des KV im Felde und im Heeresdienste, 2300 Aktive und 2700 Ehrenmitglieder und Philister. 950 Aktive und 1500 Philister wurden mit dem Eisernen Kreuze ausgezeichnet. Mehr als 400 Aktive Mitglieder und 350 Philister starben den Heldentod fürs Vaterland.

Der Verlauf des akademischen Kulturkampfes, der in seinen Nachwirkungen sich noch bis in die Jahre des Weltkrieges hinzog, hatte offenbar gemacht, daß nur starke und geschlossene Verbände imstande sind, einem allgemeinen Ansturm der Widersacher zu begegnen und daß kleinere Gruppen sich der durch Abstimmungen erzielten Massenautorität nicht erwehren können. Um den Einfluß und die Widerstandskraft des Kartellverbandes zu vermehren, vollzog daher nach langen Verhandlungen, die noch in die Zeit des Hochschulstreites selbst zurückreichen, der Verband der süddeutschen Korporationen im Wintersemester 1919/20 seinen Anschluß an den KV. Der SKV brachte mit Normannia-Würzburg (gegr. 1876), Alemannia-München (gegr. 1881), Ripuaria-Heidelberg (gegr. 1899), Rheno-Frankonia-Straßburg (gegr. 1912), die als Rheinpfalz nach Köln verlegt wurde, und Karolingia-München (1912) einen maßgeblichen Zuwachs an Aktiven und besonders an Alten Herren. Germania in Freiburg (gegr. 1897) hatte sich, wie erwähnt, bereits im März 1919 mit Hohentwiel vereinigt und war so schon vorher zum KV gestoßen.

Durch den Weltkrieg 1914/18 und die Nachkriegszeit hatten sich die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in Deutschland wesentlich geändert, die Hemmungen und Hindernisse, die sich besonders im Staatsleben dem glaubenstreuen Katholiken oftmals entgegengestellt hatten, waren großenteils weggeräumt, überzeugte Katholiken, auch Mitglieder der katholischen Studentenverbände kamen im öffentlichen Leben zu höchsten Stellen, gerade in der Zeit schwerster Not rief man sie. Dieser Umstand gab auch den jungen katholischen Studenten einen beachtlichen Rückhalt; sie wußten nunmehr, daß sie nicht allein standen. Und darum war nach dem Krieg, als die Waffen wieder schwiegen und die Tausende und Abertausende vom Kriegshandwerk weg zur Universität und Hochschule zogen, der Zugang zu katholischen Korporationen so stark, daß die alten sie gar nicht alle fassen konnten und deshalb immer wieder Neugründungen vorgenommen werden mußten. Es war nunmehr auch möglich an Hochschulen, an denen bisher katholische Korporationen nur schwer oder überhaupt nicht Fuß fassen konnten, Gründungen solcher vorzunehmen. Weiterhin sahen verschiedene bisher allein stehende katholische Studentenvereinigungen die Notwendigkeit ein aus der Einsamkeit herauszutreten und sich einem größeren Verband anzuschließen.

Aus diesen Gründen konnte auf der ersten Generalversammlung nach dem Kriege 1919 in Münster eine Reihe von Korporationen aufgenommen werden. Durch Wiedererrichtung der Kölner Universität — bisher war dort nur eine Handelshochschule gewesen — konnte Suevia, seit 1910 a. o. Verein, als ordentliches Mitglied aufgenommen werden. Weiter kamen dazu: Ravensberg-Münster, von Germania, und Westmark-Bonn, von Arminia gegründet, Agilolfia-Regensburg, bisher im Freundschaftsverhältnis stehend, Albingia an der neu errichteten Universität in Hamburg und Rheno-Borussia, bereits seit 1896 an der Landwirtschaftlichen Hochschule in Bonn-Poppels-dorf bestehend.

Durch Teilungen großer Korporationen entstanden in den folgenden Jahren: in Köln Nibelung (1919 aus Suevia) und Al-satia (1925 aus Winfridia), in Hannover Grotenburg (1920 aus

Gothia), in Darmstadt Starkenburg (1921 aus Moenania), in Breslau Franko-Silesia (1921 aus Unitas), in München Rheno-Saxonia und Saxo- Rugia (1924 bzw. 1928 ausSaxonia), in Freiburg Flamberg und Urach (1924 bzw. 1930 aus Brisgovia) und Neuenfals (1927 aus Germania-Hohentwiel), in Königsberg Tannenberg (1927 aus Borussia), in Tübingen Rechberg (1928 aus Alamannia), in Bonn Langemarck (1929 aus Arminia), in Münster Eresburg (1929 aus Germania), in Frankfurt Amelung (1930 aus Staufia) und in Innsbruck Südtirol (1928 aus Rhena-nia).

Selbständige Neugründungen erfolgten in Jena mit Rudelsburg 1919, Lichtenstein an der Landwirtschaftlichen Hochschule in Hohenheim 1919, Isaria 1921 an der Landwirtschaftlichen Hochschule in Freising-Weihenstephan (1919 als Franko-Isaria nach München verlegt), Saxo-Lusatia 1921 in Dresden (TH), Salia in Clausthal 1921 an der Bergakademie, Eckart 1922 an der Handelshochschule Mannheim, Teutoburg, bisher KV-Zirkel, an der Phil.-Theol. Hochschule Paderborn 1919/21, Rheinpreußen 1927 an der TH Berlin-Charlottenburg, an der Pädagogischen Akademie in Bonn 1926 Merowingia, die bereits 1930 sich teilen konnte, wodurch Ketteier entstand, Winfried an der Pädagogischen Akademie in Mainz 1926, Ostmark an der Pädagogischen Akademie in Beuthen 1930, Weserhorst 1930 an der Forstakademie Hann.-Münden und an der Phil.-Theol. Hochschule in Bamberg Mainfranken (1930).

Während bis 1914, wie bereits erwähnt, der KV sich auf das Reichsgebiet beschränkte (mit Ausnahme von Rhenania in Innsbruck, die jedoch nur aus reichsdeutschen Studenten bestand), griff er nach dem ersten Weltkrieg über die Grenzen hinaus. 1921 wurde in Wien Deutschmeister gegründet, aus der durch Teilung 1927 Greifenstein hervorging, die wiederum 1928 durch Teilung Aggstein gründete. Die seit 1913 ins Freundschaftsverhältnis aufgenommene Tirolia wurde 1922 als a. o. und 1923 als ordentliches Mitglied aufgenommen, ebenso Winfrida in Graz 1922/25, womit der Verband bodenständige Korporationen gewonnen hatte, letztere konnte 1930 durch Teilung Austria gründen, und im gleichen Jahr kam als 3. Grazer KV-Verbin-

düng Norica dazu, die als Akademische Turnverbindung entstanden war. In der Schweiz entstand 1929 an der Katholischen Universität Freiburg Germania-Helvetia, in Paris ein KV-Zirkel Siegfried (1930).

Als bisher alleinstehende Korporationen schlössen sich dem KV an: 1920/21 Winfridia in Köln, 1913 gegründet und dem WV angehörend, Cheruscia an der TH in Braunschweig (1921). Südmark in München, 1892 als Akademischer Görres-Verein gegründet und zum WV gehörig (1922), Ludovica an der Phil. Hochschule (früher Lyceum) in Augsburg, gegründet 1897, Mit dem Jahre 1930 war diese „Gründerzeit" abgeschlossen. Der Zugang zu den Universitäten und Hochschulen ließ bedeutend nach, was sich auch auf das Verbindungsleben auswirkte. Manche Korporation mußte sich aus Mangel am nötigen Nachwuchs suspendieren, bis dann 1935 das Ende durch Verbot und Auflösung kam. Mit 1C6 Korporationen hatte der KV seinen Höchststand erreicht, seit dem 1. Weltkrieg sich also verdoppelt.

Was weder der Kulturkampf nach 1870 noch der akademische Kulturkampf um 1905 fertig gebracht hatte, gelang nach 1933 den nationalsozialistischen Machthabern. Es konnte ihnen aber nur dadurch gelingen, daß sie zuvor auf allen Gebieten reinen Tisch gemacht hatten, so daß sich niemand ernsthaft gegen sie stellen konnte. Sie gingen dabei doch nur schrittweise vor, so daß man auch in katholischen Kreisen die Tragweite der Anordnungen und deren Ziel nicht erkennen konnte. Dem Einsichtigen jedoch, der sich durch nichts blenden ließ, war es von Anfang an klar, daß der Nationalsozialismus katholische studentische Organisationen und Gemeinschaften nicht neben sich dulden würde.

Es begann am 8. Juli 1933 mit der Einführung des sog. Führerprinzips in Verband und Korporation, befohlen vom Führer der Deutschen Studentenschaft, die bereits ganz in den Händen der Nationalsozialisten war. Der bisherige VOV Dr. Flank wurde als Verbandsführer des KV belassen. In den Korporationen wurden meist Alte Herren mit der Führung betraut; so ging

im großen und ganzen vorerst alles ohne besondere grundsätzliche Veränderungen oder Schwierigkeiten. Eine für uns jedoch recht schmerzliche Folge dieser Neuordnung war der Austritt von österreichischen Kartellvereinen, die aus gewissen politischen Erwägungen dazu gezwungen waren und die von nun an den österreichischen KV (ÖKV) bildeten: Aggstein in Wien, Tirolia in Innsbruck und die 3 Grazer Korporationen Winfridia, Austria und Norica. Diese Trennung war gerade für diejenigen von den KVern, die sich um den Zusammenschluß nach dem 1. Weltkrieg besondere Mühe gegeben hatten, allen voran unsern KB. Professor Dr. Baule in Graz, ein schwerer Schlag. Aber trotz dieses offiziellen Auseinandergehens blieben die vielfältigen persönlichen Beziehungen nach wie vor bestehen.

Die veränderten Verhältnisse brachten es dann auch mit sich, daß sich der jüngste katholische Studentenverband, der Ring Katholischer Deutscher Burschenschaften (RKDB) am 3. September 1933 mit dem KV zur Katholischen Burschenschaft (KB) zusammenschloß. Dadurch kamen 20 Korporationen zum bisherigen KV: Ripuaria-Aachen, Gothia-Berlin, Sigfridia, Rheinstein und Winfridia in Bonn, Rhenania-Breslau, Normannia-Freiburg, Cimbria und Suevia auf dem Waldhof in Graz, Lützow-Innsbruck, Hohenstaufen, Novesia, Rheno-Monatania und Saxonia in Köln, Ascania-Marburg, Rheno-Isaria-München, Alania und Nibelungia in Münster, Wiking und Rheno-Danubia in Wien. Der Zusammenschluß war als Anfang für den Zusammenschluß aller katholischen Studentenverbände im Sinne des alten Wortes „Einigkeit macht stark" gedacht.

Die Revolutionierung des Studentenlebens ging aber immer weiter. am 20. Januar 1934 wurden durch höheren Befehl sämtliche studentischen Verbände dem Reichsführer der Deutschen Studentenschaft unterstellt, der die Führer der Verbände bestätigte und abberief. Damit war die bisherige Selbstverwaltung der studentischen Verbände aufgehoben, diese konnten nicht mehr über sich selbst bestimmen. Den katholischen Verbänden blieb kaum noch Luft zum Atmen.

Am 17. und 18. Februar 1934 wurden die Korporationsführer zu einer (letzten) Tagung nach Stuttgart berufen. Der Verbandsführer verkündete die neuen Prinzipien, der Name des Verbandes wurde erneut geändert in Kartellverband Deutscher Burschenschaftlicher Verbindungen (KV). Unter dem Druck der Verhältnisse blieb den Vertretern der Korporationen gar nichts anderes übrig als sich damit abzufinden. am 25. März wurden die örtlichen Zusammenschlüsse der Verbände (Ortsverbände) aufgehoben; ein örtliches Zusammenarbeiten und Zusammengehen der Korporationen der verschiedenen Verbände war damit unmöglich gemacht; alles wurde von der Zentrale aus befohlen. am 25. März 1935 versuchten die Verbände noch einmal eine gewisse Eigenständigkeit zu gewinnen, indem sie die Gemeinschaft studentischer Verbände bildeten (neben DSt und NSStB). Auf die Dauer aber war dem Ziel des National-Sozia-lismus nicht zu entgehen, das dahin ging, die studentischen Verbände, in denen immer ein Hort der Reaktion gesehen wurde, zu erledigen. Daß dies den nationalsozialistischen Machthabern gelingen würde, war dem Einsichtigen von Anfang an klar; denn sie hatten die Macht dazu. Der Schlußstein für den Verband wurde dann am 20. November 1935 gelegt: Der KV wurde aufgelöst.

Die Altherrenvereine ließ man zuerst noch ungeschoren; diese alten Herren nahm"man angeblich nicht mehr ernst. Da diese aber doch einen ungeahnten Lebenswillen zeigten — die meisten der bisherigen Aktiven wurden auch ohne weiteres ins Philistertum übernommen —, wurden die nationalsozialistischen maßgebenden Kreise doch etwas unruhig, und so erfolgte im Jahre 1938 das Verbot der Altherrenvereine wegen „Staats-feindlichkeit". Das noch vorhandene Vermögen dieser Alt-herrenvereine wurde kurzer Hand beschlagnahmt.

Als 1939 der 2. Weltkrieg ausbrach, mußten wieder Tausende von KVern sich der Wehrmacht zur Verfügung stellen. Da man die Organisation des Verbandes zerstört hatte, kann heute

noch nicht endgültig festgestellt werden, wieviele KVer in diesem bisher furchtbarsten aller Kriege ihr Leben lassen mußten, sowohl draußen an der Front wie auch herinnen im Bombenkrieg. Es zeigte sich aber auch hier: man konnte uns wohl die Form zerschlagen, den Geist konnte man nicht töten. Immer wieder fanden sich draußen und herinnen Kartellbrüder zusammen und pflegten diesen Geist und trugen ihn weiter; es hielt doch in Stürmen die Treue noch stand! Schwer traf uns alle auch die Katastrophe von 1945. Aber sie zeigte auch gleichzeitig schon einen Lichtblick: das mögliche Wiedererstehen unserer Korporationen und unseres KV in irgend einer Form, nachdem der Todfeind, der Nationalsozialismus, erledigt war. Noch lag wohl alles in Trümmern, noch wußte man nicht, was aus Deutschland werden sollte — da nahmen schon die Unentwegten Fühlung miteinander auf, suchten da und dort Verbindung mit alten Freunden, wenn es damals auch auf Grund der Verfügungen der Besatzungsmächte noch recht schwierig war zueinander zu finden.

Da die Verhältnisse in der britischen Besatzungszone einfacher lagen als in den anderen Zonen, konnte man dort verhältnismäßig frühzeitig zu einer intensiveren Fühlungnahme schreiten. KB. Dipl.-Ing. Bernhard Wielers in Bochum gebührt das Verdienst, daß er sich mit ganzer Kraft der Frage des Wiederaufbaus des KV widmete. am 15. Januar 1947 fand in Düsseldorf die 1.Tagung alter KVer statt, der eine 2," am A. März, eine 3. am 7. Mai dort selbst folgte. Bei der 4. KV-Tagung in Hamm am 6. August 1947 erfolgte die Wiedergründung des Altherrenverbandes des KV; Wielers wurde Vorsitzender. Dieser berief dann vom 19.—21. September den 1. vorbereitenden (11.) Altherrentag nach Bochum ein.

Im gleichen Jahr waren bereits auch die ersten Kartellvereine wieder erstanden: Arminia-Bonn, Winfridia-Göttingen, Cimbria (Michael)-Münster und Monasteria (Markomannia und Tuis-konia)-Münster. Dazu kamen noch weitere 2fKartellkorpora-"tionen. Ihnen folgten im Jahre 1948 weitere 8, 1949 weitere 22 Korporationen.

An Pfingsten 1949 fand in Würzburg die 1. Vertreter-Versammlung (VV) des KV nach 1945, seit Gründung die 58., und der 2. vorbereitende (12.) Altherrentag statt.

An der Eröffnung des Anno Santo 1950 nahm der Vorortsvorsitzende (VOV) Schmidt-Bleibtreu (Arm.) teil und übergab dem Hl. Vater Papst Pius XII. anläßlich einer Audienz eine Glückwunschadresse des KV.

Das Jahr 1950 brachte die Rekonstituierung von 13 KVKV und die Gründung der ersten KV-Korporation Arnulf an der neu errichteten Universität in Saarbrücken. An Pfingsten wurde die 59. VV und der 13. Altherrentag in Bonn abgehalten.

In der ersten Hälfte des Jahres 1951 konnten wiederum 5 KVKV aktiviert werden, so daß man die 60. VV und den 14. Altherrentag an Pfingsten in München mit 71 Kartellkorporationen begehen konnte.

Bis zum Jahre 1953 kamen noch 12 alte KVKV und eine neue, ins Freundschaftsverhältnis aufgenommene Korporation dazu, so daß wir die 61. VV und den 15. Altherrentag anläßlich des 100jährigen Jubiläums des Verbandes unter dem Titel „100 Jahre KV-Studententum" in Bochum vom 6.—11. Oktober in besonders glanzvoller Weise mit 84 Kartellvereinen begehen konnten. Im Laufe des Jahres 1954 schlössen sich durch Wieder- und Neugründungen weitere 5 Korporationen an. Dazu kamen dann noch die 11 KV-Korporationen in Osterreich, die vorerst noch aus staatspolitischen Gründen in einem besonderen ÖKV zusammengeschlossen sind. Damit zählte der KV 1954 100 Korporationen. Im Jahre 1955 kam noch die rekonstituierte und von Würzburg nach Köln verlegte Mero-vingia-Rheinland dazu.

Daß der KV außer den bereits erwähnten zahlreichen kirchlichen Würdenträgern auch namhafte Laien an maßgebenden politischen Stellen hat, beweisen die Namen Graf Hertling, Dr. Wilhelm Marx, Dr. Brüning und Dr. Konrad Adenauer, der 4. deutsche Kanzler aus dem KV.

  1. Die Kartellvereine

a) Nach Hochschulen:

Aachen — Technische Hochschule:

Alania-Breslau: 14. 12. 1905 (1906) — hellblau-silberschwarz.

Carolingia: 10. 11. 1871 (1872) — silber-blau-gold. Grotenburg: 2. 2. 1920 (1920) himmelblau-silber-schwarz. Pruthenia-Danzig: 21. 9. 1904 (1906) — schwarz-weißhellblau.

Saxo-Lusatia-Dresden: 15. 2. 1921 (1924) — grün-gold blau. Wiking: 28. 6. 1904 (1904) — rot-gold-rot.

Augsburg — Philosophische Hochschule:

Ludovicia: 24. 1. 1899 (1926) — blau-weiß-grün.

Bamberg — Philosophisch-Theologische Hochschule:

Mainfranken: 5. 6. 1930 (1930) — blau-gold-rot.

Berlin — Freie Universität:

Askania: 29. 11. 1853 (Gründungsverein) — schwarz- gold-schwarz.

Guestphalia: 12: 12. 1902 (1903) — weiß-rot — noch nicht aktiv.

Semnonia: 14. 2. 1911 (1911) — grün-weiß-schwarz — noch nicht aktiv:

Tannenberg-Königsberg: 12. 11. 1927 (1928) — schwarz- silber-schwarz.

Technische Universität (Technische Hochschule):

Burgundia: nach Stuttgart verlegt.

Rheinpreußen: nach Clausthal verlegt.

Beuthen — Pädagogische Akademie: unter polnischer Verwaltung Bonn — Universität:

Arminia: 6. 11. 1863 (Gründungsverein) — orange-weißblau. Flamberg: 1. 11. 1924 (1925) — weiß-schwarz-weiß (von Freiburg i. B.):

Frisia: 18. 1. 1900 (1900/25) — schwarz-gold-blau —noch nicht aktiv.

Görres (Langemark): 1. 2. 1929 (1929) — silber-grün- silber.

Rheinland: 27. 5. 1948 (1948) — grün-weiß-blau.

Rheno-Borussia: 4. 8. 1896 (1921) — schwarz-gold-grün.

Vandalia: 27. 1. 1904 (1904) — schwarz-weiß-blau.

Westmark: 17. 5. 1919 (1919) — weiß-violett-weiß.

Pädagogische Akademie:

Ketteier: 1. 6. 1930 (1930) — blau-gold-rot — noch nicht aktiv.

Merowingia: 5. 6. 1927 (1929) — weiß-grün-gold — noch nicht aktiv.

Braunschweig — Technische Hochschule:

Cheruscia: 25. 2. 1921 (1922) — schwarz-weiß-himmelblau.

Breslau — Universität: unter polnischer Verwaltung.

Technische Hochschule: unter polnischer Verwaltung.

Clausthal — Bergakademie:

Glückauf-Salia: 19. 5. 1920 — 11. 7. 1921 (1922) — violett-weiß-dunkelgrün bzw. rot-weiß-rot — CV und KV angehörend Rheinpreußen: 31. 5. 1927 (1928) — schwarz-silber-grün.

Darmstadt — Technische Hochschule:

Moenania: 5. 6. 1901 (1903) — rot-weiß-blau. Starkenburg: 5. 2. 1921 (1921) — schwarz-weiß-violett.

Dresden — Technische Hochschule: Sowjetzone. Düsseldorf — Medizinische Akademie:

Rhenania: 28. 7. 1948 (1949) — schwarz-silber-grün.

Erlangen — Universität:

Rhenania: 16. 7. 1892 (1892) — blau-weiß-schwarz.

Frankfurt a. M. — Universität:

Amelung: 20. 1. 1930 (1930) — silber-dunkelblau-silber — noch nicht aktiv.

Frankonia-Straßburg: 26. 6. 1875 (1875) — rot-weiß-gold. Staufia-Straßburg: 20. 10. 1904 (1905) — hellblau-goldschwarz.

Freiburg i. B. — Universität:

Bavaria: 28. 1. 1900 (1900) — weiß-himmelblau-weiß. Brisgovia: 10. 5. 1880 (1880) — grün-gold-rot. Germania-Hohentwiel: 21. 6. 1897 (1918) — rot-golddunkelblau.

Neuenfels: 12. 2. 1927 (1927) — rot-weiß-rot. Rheno-Palatia: 3. 2. 1911 (1911) — weiß-hellgrün-weiß. Urach: 29. 1. 1930 (1930) — silber-rot-silber — noch nicht aktiv.

Freiburg/Schweiz — Universität:

Germania-Helvetia: 19. 5. 1929 (1930) — blau-weißschwarz — noch nicht aktiv.

Freising: Landwirtschaftliche Abteilung der Technischen Hochschule München:

Isaria: 5. 2. 1921 (1924) — hellgrün-weiß-hellblau. Lichtenstein: 19. 11. 1919 (1922) — schwarz-weiß-orange Gießen: früher Universität, jetzt Justus Liebig-Hochschule: Nassovia: 11. 1. 1895 (1897) — blau-orange-blau.

Göttingen — Universität:

Franko-Borussia-Breslau: 11. 2. 1902 (1902) — schwarz- gold-hellgrün Winfridia: 20. 1. 1870 (1870) — blau-weiß-rot Greifswald — Universität: Sowjetzone Halle — Universität: Sowjetzone Hamburg — Universität:

Albingia: 16. 5. 1919 (1921) — schwarz-weiß-rot Hannover — Technische Hochschule:

Gothia; 30. 4. 1874 (1876) — grün-weiß-gold Rheno-Guestphalia: 2. 3. 1903 (1903) — schwarz-weißschwarz Tierärztliche Hochschule: Visurgia: 7. 2. 1907 (1908) — rot-grün-schwarz Hann. Münden — Forsthochschule:

Weserhorst: 13. 2. 1930 (1932) — dunkelgrün-weiß-hellgrün — noch nicht aktiv Heidelberg — Universität:

Palatia: 4. 11. 1872 (1873) — rot-gold-himmelblau Ripuaria: 10. 7. 1899 (1920) —- grün-gold-rot Jena — Universität: Sowjetzone Innsbruck — Universität:

Rhenania: 27. 5. 1895 (1897) — grün-weiß-blau Südtirol: 1. 5. 1928 (1928) — weiß-rot-weiß — noch nicht aktiv Karlsruhe — Technische Hochschule:

Laetitia: 27. 11. 1866 (1869) — schwarz-gold-weiß Zollern-Breslau: 30. 7. 1910 (1911) — silber-schwarz Kiel — Universität:

Baltia: 3. 7. 1886 (1887) — grün-weiß-rot Köln — Universität:

Alsatia: 13. 5. 1925 (1926) — schwarz-weiß-grün Borussia-Königsberg: 11. 11. 1875 (1876) — schwarzweiß-grün Merovingia-Rheinland: 20. 10. 1904 (1905) — dunkelgrün-hellrot-dunkelgrün Nibelung: 14. 11. 1919 (1920) — gold-weiß-violett Rheinpfalz: 10. 5. 1910 (1920) — schwarz-blau-silber Suevia: 4. 7. 1904 (1919) -— grün-weiß-rot Unitas-Breslau: 4. 3. 1863 (Gründungsverein) — rot-weißgrün Winfridia: 2. 5. 1913 (1921) — grün-gold-rot Königsberg — Universität: unter russischer Verwaltung Leipzig — Universität: Sowjetzone Mainz — Universität:

Ketteier: 1948 (1949) — schwarz-silber-schwarz Kurpfalz: 28. 5. 1948 (1949) — schwarz-rot-gold Normannia-Greifswald: 15. 1. 1873 (1873) — schwarz- gold-rot Pädagogische Akademie (besteht nicht mehr):

Winfried: 4. 11. 1926 (1926) — violett-gold-grün — noch nicht aktiv Mannheim — Handelshochschule:

Eckart: 24. 7. 1922. (1924) — schwarz-weiß-blau Marburg — Universität:

Teutonia-Rudelsburg: 28. 7. 1874 (1874) — blau-weißgrün — 11. 10. 1919 (1921) — grün-gold-weinrot Thuringia: 11. 5. 1881 (1881) — rot-weiß-rot München — Universität:

Albertia: 17. 12. 1892 (1894) — rot-weiß-gold Alemannia: 27. 11. 1881 (1920) — blau-weiß-schwarz Ermland (Warmia): 1. 12. 1863 (1878) — rot-weiß-grün — noch nicht aktiv Karolingia: 12. 6. 1912 (1920) — gold-schwarz-grün Ottonia: 28. 1. 1866 (1867) — weiß-rot-gold Rheno-Bavaria: 23. 5. 1903 (1904) — zinnoberrot-weißhellblau Rheno-Saxonia: 5. 6. 1924 (1924) — grün-gold-violett Saxonia: 14. 7. 1883 (1884) — grün-gold-schwarz Saxo-Rugia: 8. 6. 1928 (1928) — grün-silber-schwarz — noch nicht aktiv Südmark: 9. 3. 1892 (1924) — gold-weiß-blau Technische Hochschule: Erwinia: 4. 5. 1873 (1874) — blau-weiß-gold Münster — Universität:

Cimbria: 9. 2. 1901 (1901) — gold-schwarz-weiß Eresburg: 25. 2. 1929 (1929) — schwarz-gold-schwarz Franko-Silesia-Breslau: 17. 7. 1921 (1922) — dunkelgrün-weiß-gelb Germania: 7. 3. 1864 (Gründungsverein) — rot-weißschwarz Hansea-Halle: 11. 6. 1900 (1902) — hellgrün-rot-weiß Markomannia: 9. 2. 1901 (1901) — schwarz-gold-rot Osning: 14. 12. 1908 (1909) — schwarz-gold-blau Ravensberg: 5. 5. 1919 (1919) — grün-gold-rot Tuiskonia-Monasteria: 31. 7. 1902 (1902) — rot-goldblau

Nürnberg — Hochschule für Wirtschaftswissenschaften: Burggraf: 17. 5. 1954 — Paderborn — Philosophisch-Theologische Hochschule: Teutoburg: 1900 (1924) — gelb-weiß-grün Pädagogische Akademie: Ostmark-Beuthen: 20. 6. 1930 (1933) — schwarz-gold-blau Regensburg — Philosophisch-Theologische Hochschule: Agiloliia: 5. 10. 1908 (1924) — blau-weiß-gold Saarbrücken — Universität:

Arnulf: 1949/50 (1950) — blau-weiß-blau Schwab. Gmünd — Pädagogisches Institut:

Rosenstein: 21. 6. 1953 (befreundet 1953) — blau-gold Stuttgart — Technische Hochschule:

Burgundia: 29. 11. 1853 (Gründungsverein) — schwar-rot-gold Rheno-Nicaria: 21. 4. 1903 (1905) — moosgrün-rosa Tübingen — Universität:

Alamannia: 19. 1. 1871 (1872) — schwarz-weiß-blau Rechberg: 18. 12. 1927 (1928) — silber-schwarz-silber Würzburg — Universität:

Normannia: 11. 1. 1876 (1920) — rot-weiß-grün Rheno-Frankonia: 15. 2. 1892 (1910) — grün-weiß-gold Walhalla: 14. 11. 1864 (Gründungsverein) — rot-weißschwarz

Die Kartellvereine im ÖKV

Graz — Universität und Technische Hochschule: Austria: 6. 3. 1930 (1930) — blau-gold-rot Erzherzog Johann: 1950 (1950) — schwarz-weiß-grün Norica: 26. 5. 1930 (1950) — schwarz-rot-gold Suevia: 1951 (1951) — schwarz-weiß-blau Winfridia: 28. 6. 1907 (1925) — blau-weiß-gold

Innsbruck — Universität:

Rhenania: 27. 5. 1895 (1897) — grün-weiß-blau Tirolia: 6. 12. 1893 (1923) — grün-weiß-gold Linz: Montecuccoli: 1949 (1950) — blau-rot-gold

Wien — Universität:

Aggstein: 27. 4. 1928 (1928) — schwarz-silber-schwarz Deutschmeister: 19. 7. 1921 (1924) — gold-schwarz-weiß— noch nicht aktiv Erzherzog Karl: 1949 (1950) — rot-weiß-rot Greifenstein: 28. 7. 1927 (1927) — rot-weiß-rot —noch nicht aktiv Prinz Eugen: Febr. 1948 (1948) — keine Farben Collegium Austriacum: 1950 (1950) — keine Farben.

b) Nach dem Alphabet:

Aggstein-Wien

Agilolfia-Regensburg

Alamannia-Tübingen

Alania-Breslau zu Aachen

Albertia-München

Albingia-Hamburg

Alemannia-München

Alsatia-Köln

Amelung-Frankfurt

Arminia-Bonn

Arnulf-Saarbrücken

Askania-Berlin

Austria-Graz

Baltia-Kiel

Bavaria-Freiburg i. B.

Borussia-Königsberg zu Köln

Brisgovia-Freiburg i. B.

Burggraf-Nürnberg

Burgundia-Stuttgart

Carolingia-Aachen

Cheruscia-Braunschweig

Cimbria-Münster

Deutschmeister-Wien

Eckart-Mannheim

Eresburg-Münster

Ermland-München

Erwinia-München

Erzherzog Johann-Graz

Erzherzog Karl-Wien

Flamberg-Bonn

Franko-Borussia-Breslau zu Göttingen

Frankonia-Straßburg-Frankfurt

Franko-Silesia-Breslau zu Münster

Frisia-Bonn Germania-Münster

Germania-Helvetia-Freiburg i. Schw.

Germania-Hohentwiel-Freiburg i. B.

Glückauf-Salia-Clausthal

Görres-Bonn

Gothia-Hannover

Greifenstein-Wien

Grotenburg-Aachen

Guestphalia-Berlin

Hansea-Halle zu Münster

Isaria-Freising

Karolingia-München

Ketteler-Bonn

Ketteler-Mainz

Kurpfalz-Mainz

Laetitia-Karlsruhe

Lichtenstein-Freising

Ludovicia- Augsburg

Mainfranken-Bamberg

Markomannia-Münster

Merovingia-Rheinld.-Köln

Merowingia-Bonn

Moenania-Darmstadt

Montecuccoli-Linz

Nassovia-Gießen

Neuenfels-Freiburg i. B.

Nibelung-Köln

Norica-Graz

Normannia-Greifswald zu Mainz

Normannia-Würzburg

Osning-Münster

Ostmark-Beuthen zu Paderborn

Ottonia-München

Palatia-Heidelberg

Prinz Eugen-Wien

Purthenia-Danzig zu Aachen

Ravensberg-Münster

Rechberg-Tübingen

Rheinland-Bonn

Rheinpfalz-Köln

Rheinpreußen-Clausthal

Rhenania-Düsseldorf

Rhenania-Erlangen

Rhenania-Innsbruck

Rheno-Bavaria-München

Rheno-Borussia-Bonn

Rheno-Frankonia- Würzburg

Rheno-Guestphalia-Hannover

Rheno-Nicaria-Stuttgart

Rheno-Palatia-Freiburg i. B.

Rheno-Saxonia-München

Ripuaria-Heidelberg

Rosenstein-Schwäb. Gmünd

Saxo-Lusatia-Dresden zu Aachen

Saxonia-München

Saxo-Rugia-München

Semnonia-Berlin

Starkenburg-Darmstadt

Staufia-Frankfurt a. M.

Südmark-München

Südtirol-Innsbruck

Suevia-Graz

Suevia-Köln

Tannenberg-Königsberg zu Berlin

Teutoburg-Paderborn

Teutonia-Rudelsburg zu Marburg

Thuringia-Marburg

Tirolia-Innsbruck

Tuiskonia-Monasteria-Münster

Unitas-Breslau zu Köln

Urach-Freiburg i. B.

Vandalia-Bonn

Visurgia-Hannover

Walhalla-Würzburg

Westmark-Bonn

Wiking-Aachen

Winfridia-Göttingen

Winfridia-Graz

Winfridia-Köln

Winfried-Mainz

Zollern-Breslau zu Karlsruhe

  1. Wesen und Zweck des Verbandes

Der KV besteht aus deutschen katholischen Studentenvereinen, die sich nach den Grundsätzen „Religion, Wissenschaft, Freundschaft" gebildet haben und dem Wesen des Verbandes entsprechen.

Der KV bzweckt über die Kartellvereine die Verwirklichung der Verbandsgrundsätze

  1. durch die Formung von Persönlichkeiten, die ihr Leben aus dem Glauben gestalten und für die Verwirklichung katholischer Grundsätze eintreten,

  2. durch eine dem Leben dienende, über das Fachwissen hinausreichende geistige Bildung ihrer Mitglieder,

durch ein brüderliches Verhältnis aller ihrer Mitglieder und der Kartellvereine zueinander.

Der KV lehnt einen besonderen akademischen Ehrbegriff ab, vor allem jede Beteiligung von Zweikampf und an der Mensur.

Der KV schließt grundsätzlich das Tragen von Farben (Mützen, Bändern, farbigen Kneipjacken) aus.

Der KV und seine Vereine stehen grundsätzlich parteipolitischen Bestrebungen fern. Er fordert von seinen Angehörigen die Bereitschaft zu politischer Verantwortung und die Mitwirkung bei der Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit.

  1. Organisation des Verbandes

Der Verband besteht aus ordentlichen und außerordentlichen Vereinen. Ordentliche Vereine haben Antrags- und Stimmrecht. Außerordentliche Vereine sind nur vorläufig in den Verband aufgenommen und haben nur beratende Stimme. Unter sich sind die Vereine gleichberechtigt. Daneben gibt es noch befreundete Vereine ohne Rechte und Pflichten.

Oberstes Organ des KV ist die Vertreter-Versammlung (VV), die im allgemeinen jedes Jahr nach Schluß des Sommersemesters staffindet und sich in Aktiven-Tag (AT) und in den Altherren-Tag (AHT) gliedert. Jede Korporation entsendet hierzu pflichtgemäß einen Vertreter. Die Beschlüsse der VV sind für alle Kartellvereine und -Angehörigen bindend. Die VV dient der unmittelbaren Aussprache und Beschlußfassung über alle den Verband angehenden Fragen.

Der Vorort (VO), der in der Regel auf zwei Jahre gewählt wird, ist die oberste Leitung der Studierenden des KV. Er ist der VV Rechenschaft schuldig. Die Korporation, die den Vorort führt, wählt wiederum aus ihrer Mitte den Vorortausschuß, an dessen Spitze der Vorortspräsident (VOP) steht.

Die Leitung des Philisteriums besorgt der Vorstand des Alt-Herren-Bundes (AHB).

Die Leitung des Gesamtverbandes liegt in den Händen des KV-Rates, der aus zwei Alten Herren und zwei Aktiven und dem Leiter des KV-Sekretariats besteht. Seine Hauptaufgabe ist die Gewährleistung der Zusammenarbeit zwischen der Aktivitas und der Altherrenschaft.

Er stellt in allen grundsätzlichen Fragen die Richtlinien für die Haltung des KV und die Tätigkeit seiner Ämter auf und überwacht deren Beobachtung.

Den Vorsitz im KV-Rat führt der Vorsitzende des AHB.

Die rein geschäftlichen und finanziellen Angelegenheiten des Verbandes besorgt das KV-Sekretariat.

Der KV hat ein eigenes Organ, genannt „Akademische Monatsblätter". Sie zerfallen in Hauptteil und „Schwarzes Brett", welches nur Verbandsangehörigen geliefert wird.

Ehrenhändel werden geschlichtet durch die Ehrengerichte (Verbands-, Ort- oder Einzelgerichte).

Fragen formeller Natur werden durch das Verbands-Schiedsgericht geschlichtet.

  1. Organisation eines Kartellvereins

Ein Kartellverein besteht aus Aktiven, Inaktiven und Alten Herren (Philistern, Ehrenphilistern, Ehrenmitgliedern).

Wer in eine Korporation eintreten will, reicht ein Gesuch ein. Wird dies genehmigt, so erfolgt die Aufnahme als krasser Fuchs in den sog. Fuchsenstall. Nach einem Semester hat der Fuchs ein Brandungsexamen abzulegen, nach dessen Bestehen er Brandfuchs — „gebrandet" — wird. am Ende des 2. Semesters hat er sich dem Burschenexamen zu unterziehen und wird dann nach dessen Bestehen in feierlicher Weise zum ordentlichen Burschen ernannt — „promoviert".

Als ordentlicher Bursch ist er vollberechtigt und vollverpflichtet. In späteren Semestern, wenn er Zwischen-Examina zu machen hat, wird er außerordentlicher Bursch, als welcher er nicht mehr vollverpflichtet ist; er genießt gewisse Erleichterungen.

In der Regel wird nach rund 6 Semestern der Aktive zum Inaktiven; befindet er sich am gleichen Ort wie die Korporation, dann heißt er Inaktiver in loco (i.l.), ist er nicht „ortsansäßig", dann heißt er Inaktiver extra locum (e.l.). Die Inaktiven sind nicht mehr vollberechtigt und nicht mehr vollverpflichtet.

Im allgemeinen sind die studierenden Kartellangehörigen verpflichtet, beim Wechsel der Hochschule in den — oder einen — bei der betreffenden Hochschule bestehenden Kartellverein einzutreten. Ausnahmen sind nur in dringenden Fällen mit Genehmigung des Vororts gestattet. Diese Kartellbrüder werden dann „extraloziert".

Die Beratungen finden auf den Conventen statt. Zum Allgemeinen Convent (AC) haben alle Vereinsangehörigen, auch die Füchse, Zutritt, zum Burschen-Convent (BC) nur die Burschen, Inaktiven und Alten Herren; stimmberechtigt sind grundsätzlich nur die Burschen, die Inakiven in besonderen Fällen. Der BC behandelt die wichtigeren Angelegenheiten, zu deren Beratung die Füchse aus Zweckmäßigkeitsgründen noch nicht zugelassen werden. Zu den wichtigsten Aufgaben des BC zählt die Wahl des Vorstandes zu Beginn oder zu Ende des Semesters und dessen Entlastung. Die Mitglieder des Vorstandes, die sog. „Chargierten", müssen aktive Burschen sein. Der Vorstand setzt sich zusammen aus Senior = x, Vizesenior = Vx, Fuchsmajor = F. M., Schriftführer = xx und Kassierer =xxx.

Sollen zur Beratung und Beschlußfassung in einer wichtigen Frage auch die Alten Herren herangezogen werden, so wird ein Cumulativ-Convent (CC) einberufen, auf dem auch die Alten Herren, in bestimmten Fällen auch die Füchse stimmberechtigt sind.

  1. Die Altherrenschaft

Nach Abschluß des akademischen Studiums, das in der Regel mit Ablegung eines Examens stattfindet, und mit Eintritt ins öffentliche Leben ist jeder berechtigt und verpflichtet, sich zum Alten Herren (AH) zu erklären. Die Alten Herren eines Vereins schließen sich im Philisterverein zusammen. Wer als Student in mehreren Vereinen aktiv gewesen ist, wird in der Regel bei der Korporation, der er sich innerlich am meisten verbunden fühlt, A-Philister. Durch diesen Verein erledigt er seine finanzielle Verpflichtungen dem Verband gegenüber und bezieht durch ihn die laufenden Drucksachen, während er bei den übrigen Korporationen, denen er angehört, als B-Philister geführt wird.

Alle an einem Ort ansäßigen Kartellphilister sind in einem Philisterzirkel, die Zirkel eines bestimmten Gebietes meist wieder in Gauverbänden oder Philisterzirkelverbänden zusammengeschlossen.

Die Organe der Altherrenschaft sind der Altherrentag (AHT), der mit der VV zusammen tagt, und der vom Philistertag gewählte Vorstand.

Kartellphilister, die sich um einen Verein, in dem sie nicht aktiv gewesen sind, besonders verdient machen, können von diesem zu Ehrenphilistern ernannt werden.

Katholische Männer — also auch Nichtakademiker —, die sich um einen Verein oder den Verband Verdienste erwerben, können von einem Verein zum Ehrenmitglied ernannt werden.

  1. Die Ämter

Die Entwicklung des studentischen Lebens nach dem 1. Weltkrieg brachte eine große Anzahl neuer Aufgaben. Auch der Aufgabenkreis der Verbände nahm so an Umfang zu, daß es dem Vorort nicht mehr möglich war, wie bisher all den Anforderungen gerecht zu werden. Aus diesem Grunde wurde eine Reihe von ständigen Ausschüssen, jetzt Ämter genannt, eingesetzt, welche die Aufgabe haben, in den ihnen zugewiesenen Arbeitsgebieten entweder den Verband offiziell zu vertreten, in seinem Namen Verhandlungen zu führen oder der Verbandsleitung das nötige Material für gewisse Fragen zu beschaffen, ihr mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, Anregungen zu geben, Vorschläge zu machen, um das Leben innerhalb des Verbandes fruchtbar zu gestalten. So wurden bisher folgende Ämter geschaffen:

  1. Religiös-Weltanschauliches Amt. Diesem obliegt die Aufgabe, Vorort und Verband zur Belebung und Vertiefung des religiösen Lebens im Verband und in den einzelnen Kartellvereinen Anregungen zu geben, Vorschläge zu unterbreiten, auch Tagungen zur Behandlung einschlägiger Fragen vorzubereiten und abzuhalten. Es wurde einegesetzt auf der VV zu Königsberg 1925.
  1. Amt für Hochschul- und Verbände-Angelegenheiten. Es hat das gesamte Gebiet der Hochschulpolitik zu bearbeiten, die Arbeit besonders der Verbände zu verfolgen, bei studentischen Tagungen und Sitzungen den Verband zu vertreten, Richtlinien dem Verband zu unterbreiten für dessen hochschulpolitische Tätigkeit und Einstellung. Es wurde zuerst unter dem Namen Hochschulpolitischer Ausschuß eingesetzt auf der VV zu Hannover 1924. Auf der VV zu Fulda 1928 wurde der HPA als Hochschulamt neu organisiert.
  1. Amt für Ausbreitung. Es wurde gegründet auf der VV zu Köln 1922. Es oblag ihm in erster Linie die Aufgabe, die Ausbreitung in Österreich zu betreiben, dann aber auch die Möglichkeit weiterer Verbreitung des KV zu untersuchen, geeignete Verhandlungen zu führen — auch mit noch außenstehenden Korporationen — und dem Verband die nötigen Vorschläge zu unterbreiten. Die Notwendigkeit der Pflege des Grenz- und Auslandsdeutschtums wurde dann die Veranlassung zur Erweiterung für Ausbreitung, Grenz- und Auslandsarbeit auf der VV zu Fulda 1926. Auf der VV zu Essen 1929 wurden die beiden Sachgebiete wieder getrennt.
  1. Ostamt. Es wurde nach dem 2. Weltkrieg eingerichtet. Seine Aufgabe ist es, die Angelegenheiten der aus dem Osten vertriebenen KbKb zu bearbeiten und zu fördern.
  1. Amt für Leibesübungen. Die Notwendigkeit, auch von seiten des Verbandes der Pflege von Leibesübungen besondere Aufmerksamkeit zu schenken, wurde schon auf der VV in Hannover 1924 erkannt, manche Anregung wurde damals gegeben, doch erst auf der VV zu Königsberg 1925 wurde ein Ausschuß gebildet, der aber erst nach der Umbildung auf der VV zu Fulda 1926 richtig arbeitsfähig wurde. Er hat dem Verband und den Vereinen auf dem Gebiete der Leibesübungen Anregungen zu geben, Untersuchungen anzustellen, Vorschläge zu unterbreiten, evtl. Kartellsportfeste vorzubereiten.
  1. Schrifttums-Ausschuß. Er wurde eingesetzt auf der VV 1925 zu Königsberg und auf der VV zu Essen 1929 erweitert. Ihm obliegt die Sorge für die Ausgestaltung des Schrifttums im Verbände, Mitarbeit an dem Verbandsorgan (Akad:Monatsblätter), Herausgabe von Sondernummern, Werbeschriften usw.
  1. Keilzentrale. Sie wurde auf der VV zu München 1921 beschlossen. Sie hat die Anschriften von geeigneten Abiturienten, die eine Hochschule beziehen, zu sammeln, Keil-Schriften herauszugeben, an die betreffenden Abiturienten zu versenden und diese den in Frage kommenden Kartellvereinen bekannt zu geben.

8.Informations- und Presseamt. Es wurde auf der VV zu München 1951 gegründet. Seine Aufgaben sind die Auswertung aller einschlägigen Veröffentlichungen, die Verbindung zwischen KV und Presse und die Berichterstattung an die Presse.

  1. Auslandsamt. Es war früher schon mit dem Amt für Ausbreitung verbunden. Auf der VV zu Bochum 1953 wurde es neu begründet und hat die Aufgabe, die Fühlung mit ausländischen und internationalen katholischen akademischen Organisationen herzustellen und aufrecht zu erhalten.

10. Sozialamt (Berufsberatung, Sozialfonds) Für eine Korporation, erst recht für einen Verband genügt es nicht, reine Ideale zu pflegen und zu verfechten, obschon diese das wichtigste Fundament darstellen; die Realitäten des Lebens, die scharfen Berufs- und Existenzkämpfe bei dem ungeheuren Andrang zur akademischen Laufbahn machen eine energische und zielbewußte Tätigkeit im Sinne des dritten Prinzips, der unterstützenden und helfenden Freundschaft, machen also eine wirkliche Kartellbrüderlichkeit zur unabweisbaren Pflicht und Notwendigkeit. Darauf hat sich der KV seit Jahren mit intensiver Kraft eingestellt und auf diesem Gebiet mit größtem Erfolg gearbeitet.

Ein dichtes Netz von durchorganisierten und zielbewußt arbeitenden Bezirksstellen ist über das ganze Bundesgebiet ausgespannt und untersteht einer zusammenfassenden Zentralstelle. Schriftliche, telephonische, telegraphische Fäden laufen hin und her und vermitteln auf dem kürzesten Wege Hilfe und Stellen für unsere Kartellbrüder.

Mit Stolz können wir behaupten, daß wir eine erfolgreich wirkende und arbeitende Berufsberatung haben. Wer sich dem KV zuwendet, soll eben das beruhigende Gefühl haben, daß er unter allen Umständen einer seiner Geeignetheit und Tüchtigkeit entsprechenden Lebensstellung sicher sein kann. Denn erst dann vermag er mit viel weniger Sorge und viel mehr Optimismus und Unbeschwertheit und seinem Studium zugute kommender Gründlichkeit zu schaffen; dann kann er gleichzeitig auch mit größerer Sorglosigkeit und weniger Hast die schönen Stunden des Studentenlebens froh genießen.

Wir wollen zielsichere, ihrer hohen Aufgabe sich voll bewußte, aber auch zuversichtlich in die Zukunft blickende und innerlich frohe Menschen im KV! Es soll jeder, der sich ihm anschließt, die Gewißheit haben, daß er sich auf den Verband und auf die Hilfe jedes einzelnen Kartellbruders unbedingt verlassen kann. Nur aus dem Gefühl dieser engsten Verbundenheit heraus entspringt wirkliche Brüderlichkeit, und aus diesem Gefühl der Zuversicht und des felsenfesten Vertrauens in die Zukunft entspringt das notwendige Selbstvertrauen und eine gesunde Selbstsicherheit.

Das dritte Prinzip, die Freundschaft, wird nicht nur in schönen Worten gefeiert, sondern sie wertet sich in der Praxis aus. Die durch einen Aufruf des Philister-Ausschusses zu Bochum im Januar 1925 ins Leben gerufene KV-Hilfe fand bei vielen Philistern begeisterte Zustimmung durch reichliche Geldspenden, über Zweck und Ziel hieß es in dem Aufruf: „Die KV-Hilfe will helfen, allen helfen, die in Not sind. KV-Witwen und Waisen werden in erster Linie unterstützt, in Not geratene Philister werden versorgt. Aber auch der Student, dem die Mittel zur Vollendung seines Studiums verlorengegangen sind, soll nicht vergessen werden." Doch die Mittel waren zu gering, um all die Not zu lindern, die sich bald in zahlreichen Zuschriften und Gesuchen offenbarte. Noch im selben Jahre, auf der VV in Königsberg, wurde die KV-Hilfe zu einer dauernden Einrichtung des KV gemacht, und bereitwilligst übernahm das Philistertum die jährliche Erhöhung des Verbandsbeitrages für jeden Philister um 1.50 Mark, so daß der KV-Hilfe alljährlich zirka 18 000 M. zur Verfügung standen. So war die KV-Hilfe in der Lage, eine Anzahl Witwen und Waisen, die sich die drückender Not befanden, durch regelmäßige, monatliche Beihilfen zu unterstützen. Und manchem KB, der durch Abbau oder Krankheit in unverdiente, bittere Not geraten war, konnten größere Beihilfen oder zinslose Darlehen gegeben werden. Auch vielen Studenten ist bereits die Vollendung des Studiums ermöglicht worden.

Nach 1945 wurden die beiden bisher selbständigen Ämter für Berufsberatung und die KV-Hilfe zusammengefaßt zu dem Sozialamt.

  1. Zeittafel des KV

1853 29. November: Gründung des „Katholischen Lesevereins" in Berlin (später „Askania" und „Burgundia"), des ältesten KV-Vereins.

1856 Bildung eines Korrespondenz-Verhältnisses der 3 ältesten katholischen Studentenkorporationen: Aenania-München (1651), Kath. Leseverein-Berlin (1853), Winfridia-Breslau (1856).

1863 4. März: Gründung des „Kath. Studentenvereins zu Breslau" (später K. St. V. „Unitas"), bald wieder aufgelöst. Gründungsverein des KV.

6. November: Gründung der „Kath. Studentenverbindung Arminia" zu Bonn (ab 24. 5. 64 nennt sie sich Kath. Stud.-Verein). Gründungsverein des KV.

20. bis 24. September: „15. Generalversammlung der kath. Vereine Deutschlands" zu Frankfurt a. M., auf der stud, philos. Georg Freih. v. Hertling als gewesener Ordner und Vertreter des „Katholischen Lesevereins" zu Berlin und als Wortführer der 3 ältesten Studentenkorporationen die erste „Prinzipienrede" hielt und das katholische Deutschland zum 1. Male offiziell mit den katholischen Studentenkorporationen bekannt machte.

1864 7. März: Gründung des „Akademischen Vereins" zu Münster i. VV., ab 8. Januar 1865 „Kath. Stud.-Verein Germania". Gründungsverein des KV.

14. November: Konstitution der „Liga" (hervorgegangen aus dem im WS 1863/64 gegründeten „Theologenbund") zu Würzburg, ab Januar 1865 „Kath. Stud.-Verein Walhalla". Gründungsverein des KV. 1. Generalversammlung des „Gesamtverbandes der katholischen deutschen Studentenvereine" zu Würzburg.

1865 10. bis 15. September: Generalversammlung der kath. Vereine zu Trier.

Trennung der nichtfarbentragenden kath. Studentenvereine (KV) und der farbentragenden kath. Studentenverbindungen (CV).

Januar: Gründung des „Verbandes der katholischen Studentenvereine zu Berlin, Bonn, Breslau, Münster und Würzburg" (KV).

  1. Generalversammlung des Verbandes zu Berlin. Aufnahme des am 28. Januar 1866 gegründeten „Münchener allgemeinen Studentenvereins" (später „Münchener kath. Studentenverein", ab 1876: KStV Ottonia).

1873 Glückwunschadresse der Arminia-Bonn an Papst Pius IX. 7. August: Antwortschreiben des Hl. Vaters.

Januar: Herausgabe des „Deutschen Kommersbuches" (Verlag Herder-Freiburg) durch Arminia-Bonn unter Leitung von phil. August Körfgen.

Gründung des 1. Philistervereins und zwar seitens der Ottonia.

25. November: Erstmaliges Erscheinen der Verbandszei-schrift „Akademische Monatsblätter", geleitet von Dr. phil. Oskar Wilpert, Groß-Strehlitz.

Übernahme der Schriftleitung der A. M. durch Dr. jur. Paul Weilbächer, Münster (Druck und Verlag bei J. P. Bachern, Köln).

Errichtung des Ärztebüros in Würzburg unter Leitung von Hofrat Dr. J. Lill.

Übernahme der Schriftleitung der am durch Dr. phil. Karl Hoeber, Straßburg (später Köln).

September: Zweimalige Audienz von 7 aktiven Vertretern des KV beim Hl. Vater Papst Leo XIII. anläßlich der 3. Zentenarfeier des hl. Aloysius von Gonzaga in Rom (Vorort Walhalla).

Februar: 50jähriges Bischofsjubiläum von Papst Leo XIII., feierliche Audienz von 3 aktiven Vertretern des KV, Überreichung einer Huldigungsadresse.

Einführung des Verbandskassen-Ausschusses.

1898 Annahme des KV-Bundesliedes (auf der 31. GV zu Greifswald), gedichtet und komponiert von Julius Pohl, Domherr an der Frauenburger Kathedrale.

1900 22. März: Feierliche Audienz in der Sixtinischen Kapelle anläßlich des 90. Geburtstages Papst Leo XIII. Überreichung einer Adresse durch die Vertreter von Walhalla und Laetitia.

17. April (Osterdienstag): Bootsunglück bei Bingen nach dem Ferienkommers des Philisterzirkels „Rheingau", bei dem 11 Kartellbrüder mit 6 Verwandten ertranken. Herausgabe der Klavierausgabe des Deutschen Kommersbuches unter dem Titel „Deutsche Lieder" durch Dr. phil. Karl Reisert, Würzburg.

1903 24. April: Feierliche Audienz von Vertretern des KV (aus Arminia, Walhalla, Saxonia) anläßlich des silbernen Papstjubiläums Leo XIII.

1904/05 Akademischer Kulturkampf, entstanden in Jena, verbreitet nach Hannover, Charlottenburg, Aachen, Karlsruhe.

Annahme des Verbandswappens auf der GV zu Wiesbaden (Schöpfung von H. Krahforst, Aachen).

5. Oktober: Überreichung einer kunstvollen Huldigungsadresse (geschaffen von H. Krahforst, Aachen) beim goldenen Priesterjubiläum Papst Pius X. durch KV-Vertreter (aus Erwinia, Teutonia, Unitas, Rhenania.-J., Germania, VO Cimbria).

1910 April: Einrichtung eines Rechtsanwaltsbüros.

1913 Herausgabe von „Fünfzig Jahre Kartellverband" durch Dr. H. Cardauns (Verlag Kösel, Kempten). 30. November: Festfeier des goldenen Jubiläums des KV in Köln.

1915 Schaffung der „Kriegshilfskasse für die Angehörigen des Verbandes".

1918 31. August: Ehrung von Reichskanzler Graf Hertling (Ask. Bg. E.d.Ott. Arm. Wh.) anläßlich seines 75. Geburtstages durch den KV, Überreichung einer in ihrem Wortlaut von Dr. Maximilian Pfeiffer entworfenen, mit goldenen Buchstaben auf Pergament geschriebenen, künstlerisch ausgeführten Adresse durch Vertreter von Aska-nia, Burgundia, Arminia, Walhalla, Ottonia.

Übernahme der Verbandsgeschäftsführung durch Rechtsanwalt Johannes Henry, Bonn.

1. April: Anschluß des Süddeutschen KV (Normannia-Würzburg, Alemannia-München, Ripuaria-Heidelberg, Rheno-Frankonia-Straßburg, Karolingia-München) an den KV.

Einsetzung des Philisterausschusses (Phila).

Februar: Übernahme der Schriftleitung der am durch Dr. oec. publ. Martin Luible, München (Druck und Verlag: Fränkische Gesellschaftsdruckerei in Würzburg).

26. Mai bis 9. Juni: KV-Gruppen-Pilgerfahrt (Leitung Dr. Martin Luible, München), Audienz am Pfingstmontag (1. Juni).

5.—19. Oktober: Rompilgerfahrt des KV (geistlicher Führer: Prof. Dr. Weber, Kassel; weltlicher Führer: Dr. Martin Luible, München). Teilnahme von VO, Phila, VG und 69 KV KV mit Fahnen. Audienz beim Hl. Vater Papst Pius XI. am 9. Oktober.

1926 6.—10. April: Religiös-weltanschauliche Tagung in Paderborn.

Durch VV und Phil.-Tag Einrichtung des Verbandsrats.

25.—28. November: 1. Fuchsmajor-Tagung in Rhöndorf.

1. Oktober: Verlegung von Druck und Verlag der AM nach München (Buchdruckerei Max Schick). November-Dezember: 2. Fuchsmajor-Tagung nach Gauen.

Pfingsten: 75. Stiftungsfest der ältesten Vereine Askaniaund Burgundiain Berlin.

November: 3. Fuchsmajor-Tagung nach Gauen.

1929 April: 50jähr. Priesterjubiläum Papst Pius XI. und Lösung der „Römischen Frage".

Am 13. April feierl. Audienz der fünf deutschen katholischen Studentenverbände CV, HV, KV, RKDB, UV unter Führung des in der Arbeitsgemeinschaft präsidierenden UV. Vom KV nahmen 5 Vertreter teil: VOV F. Brüggemann (Smn. Tsk.) 3. VOV O. Wirmer (Smn.), Roelen (Wh.), Dr. A. Pfeiffer (Ott. E. d. Js.) für das Philisterium, ferner der Schriftleiter der am Dr. Martin Luible.

1932 Oktober: Übernahme dem AM-Schriftleitung durch Dr. Götz Frh. von Pölnitz nach Rücktritt von Dr. Martin Luible.

Phila-Vorsitzender: Reichskanzler a. D. Dr. Wilhelm Marx nach Rücktritt von S. Diekamp.

1933 1. April: Phila-Vorsitzender F. C. von Savigny nach Rücktritt von Dr. W. Marx.

8. Juli: Einführung des „Führerprinzips" durch VOV Hank in Verband und Korporationen nach Einführung durch den Führer der DSt. Einführung der Kameradschaftshäuser. August: Austritt österreichischer Korporationen aus dem KV und Bildung des ÖKV durch Aggstein, Austria, No-rica, Winfridia, Tirolia.

3. September: Zusammenschluß von KV und RKDB zur Katholischen Burschenschaft(KB), dadurch Zugang von 20 Korporationen: Aachen: Ripuaria, Berlin: Gothia, Bonn: Sigfridia, Rheinstein, Winfridia, Breslau: Rhenania, Freiburg: Normannia, Graz: Suevia auf dem Waldhof, Cimbria, Innsbruck: Lützow, Köln: Hohenstaufen, Nove-sia, Rheno-Montania, Saxonia, Marburg: Ascania, München: Rheno-Isaria, Münster: Alania, Nibelungia, Wien: Wiking, Rheno-Danubia. Altherrenschaftsführer: Dr. Eduard Stadtler.

1934 20. Januar: Unterstellung sämtlicher studentischer Verbände unter den Reichsführer der DSt, der die Führer der Verbände bestätigt und beruft.

Aufhebung des Katholizitätsprinzips.

Februar 17./18.: Tagung des Verbandes in Stuttgart — KV Deutscher Burschenschaftlicher Verbindungen (KV).

25. März: Aufhebung der örtlichen Zusammenschlüsse (Ortsverbände).

15. Juni: Rücktritt des Altherrenschaftsführers Dr. E. Stadtler.

1935 25. März: Bildung der Gemeinschaft studentischer Verbände neben DSt und NSStB.

1. April: Altherrenschaftsführer Prof. Dr. Hugelmann-Münster.

20. November: Auflösung des Verbandes.

1938 Verbot und Auflösung der Altherrenvereine als „staatsfeindlich".

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1946 Rekonstituierung der Arminia-Bonn im Sommersemester.

15. Januar: Tagung alter KVer in Düsseldorf, (1. KV-Tagung nach 1945).

11. Februar: KSG-Studentengruppe Wienfried-Göttingen unter Patenschaft des AHV Winfridia-Göttingen.

4. März: 2. KV-Tagung in Düsseldorf.

7. Mai: 3. KV-Tagung in Düsseldorf.

14. Mai: Gründung von Michael-Münster (1. 9, Genehmigung durch die Universität),

22. 9. Verschmelzung mit Cimbria.

Gründung von Monasteria-Münster (Markomannia und Tuiskonia).

Rekonstiturierung von weiteren 21 KVKV.

6. August: 4. KV-Tagung in Hamm i. W. — Gründung des Altherrenverbandes des KV: Vorsitzender Dipl.-Ing. Bernhard Wielers-Bochum (Rh.-N. Bg.).

19.—21. September: 1. vorbereitender (11.) Altherrentag in Bochum.

24. September: Wiederzulassung studentischer Vereinigungen in der britischen Zone.

8. November: Senioren-Convent studentischer KV-Gruppen in Göttingen — Aktivierung des KV für den Bereich der britischen Besatzungszone: Monasteria-Münster zum Vorort des KV gewählt (VOP med. Josef Kohaus).

1948 17. Januar: Ernennung von KB Dr. Gustav Langweg (Osg.) zum Verbandsgeschäfstführer.

28. Januar: Gründung der Katholischen Deutschen Akademikerschaft (KDA) unter Teilnahme des Altherren-Verbandes des KV.

19. Mai: Aufnahme des VOP des KV (brit. Zone) mit VOP des CV und UV in die Katholische Deutsche Studenten-Einigung (KDSE) mit Sitz und Stimme. Rekonstituierung weiterer 8 KVKV.

1949 Rekonstituierung weiterer 22 KVKV.

Pfingsten: 58. VV des KV (1. nach 1945) in Würzburg — Aktivierung des KV für die 3 westlichen Besatzungszonen und für die Westsektoren von Berlin —. Vorort: Arminia-Bonn (VOP jur. Bruno Schmidt-Bleibtreu).

  1. vorbereitender (12.) Altherrentag — Vorsitzender des Altherrernverbandes Ewald vom Rath (Ra. Ask., E. d. Gm. Bsg. Car.).

September: KV-Treffen anläßlich des 73. Deutschen Katholikentags in Bochum.

1. Oktober: Herausgabe der KV-Mitteilungen mit der Monatszeitschrift des KDA.

13.—14. November: Arbeitstagung des KV in Regensburg und München.

19.—20. November: VV des österreichischen KV (ÖKV) in Wien.

Weihnachten: Teilnahme des VOP Schmidt-Bleibtreu (Arm.) an der Eröffnung des Heiligen Jahres in Rom — Übergabe einer Glückwunschadresse des KV an den Heiligen Vater anläßlich einer Audienz.

1950 Rekonstituierung weiterer 13 KVKV — Gründung von Arnulf in Saarbrücken.

10.—12. Februar: Religiös-weltanschauliche Schulungstagung des KV in Königswinter, durchgeführt vom neu begründeten RWA.

11. April: Osterdienstag: 50. Jahrestag des Binger Bootsunglücks.

Pfingsten: 26.-29. Mai: 59. VV und 13. AHT in Bonn

Vorort: Suevia-Köln (VOP rer. pol. Hermann Josef Russe).

3. September: KV-Treffen anläßlich des 74. Deutschen Katholikentags in Passau.

1. Oktober: Übernahme des KV-Sekretariats durch KB Stud.-Rat Wilhelm Hünnes (Gm.) in Beckum i. W.

8.—11. Dezember: FM-Tagung in München.

1951 Rekonstituierung weiterer 5 KVKV — Gründung von Alemannia in Basel.

5. Januar: Empfang des VOP, der Vertreter der Saxonia und Arminia und Vertreter der Altherrenschaft durch Bundeskanzler Dr. Adenauer (Sx. Arm. Bsg.) anläßlich seines 75. Geburtstages im Palais Schaumburg.

5.—9. März: FM-Tagung in Wattenscheid-Höntrup.

18. Juni: 75. Geburtstag des ehemaligen VG Johannes Henry (Arm. Sx. E. d. Ask. Car. Gst. Ast. Mw.).

Pfingsten: 11.-15. Mai: 60. VV und 14. AHT in München.

Vorort: Brisgovia-Freiburg (VOP jur. Gerd Mül-hausen)

Vorsitzender des AHB: Dr. Paul Franken (Arm. Smn. E. d. Mw.).

4. Juni: KB Wilhelm Weskamm (Alb.), bisher Weihbischof von Paderborn in Magdeburg, zum Bischof von Berlin ernannt.

1. Oktober: Wiedererscheinen der am (Schriftleiter Stud.-Rat Fritz Krabus (Gm. Sx.).

1952 30.4. — 3.5. Fuchsmajor-Tagung in Honnef a. Rh.

23.4. — 26. 4. Fuchsmajor-Tagung in Josefstal (Obb.).

29.7. — 3.8. Tagung des Hauptausschusses und Senioren-Tagung in Königswinter (Adam Stegerwald-Haus).

Vorort: Alemannia-München (VOP Lehramtskand. Albrecht Frank).

1. 9. Erscheinen des neuen KV-Liederbuchs, zusammengestellt von Dr. C. Barzel.

1953 6. — 11.10. 61. VV und 15. AHT in Bochum.

Vorort: Wiking-Aachen (VOP Dr.-Ing. Hans Lemmen).

Pfingsten: 100. Stiftungsfest der Askania-Berlin.

1954 17.—19. 6. Tagung des Hauptausschusses in Bingen.

1955 31. 5.-5. 6. 62. VV und 16. AHT in Regensburg.

  1. Die Entwicklung des KV von 1865—1935 und seit 1946

(Die Zahlen in Klammern bezeichnen das Gründungsjahr}

1865 Kath. Leseverein (1853), Unitas (1863), Arminia (1863), Germania (1864), Walhalla (1864) = 5

1867 Ottonia (1866) = 6

1869 Laetitia (1866) = 7

1870/71 Winfrida (1870) = 8

1871 Unitas scheidet aus, wird erneuert = 8

1872 Alemannia (1864/71), Akademia-Innsbruck (1872), Carolingia (1872) = 11

1873 Palatia (1872), Normannia-G. (1873), Erwinia (1873) = 14

1874 Akademia-Innsbruck scheidet aus, Teutonia (1874) = 14

1875 Frankonia-Straßburg (1875) = 15

1876 Gothia (1876), Borussia (1876) = 17 1878 Warmia — jetzt Ermland — (1863/76) = 18

1880 Brisgovia (1880) = 19

1881 Thuringia (1881), Teilung des „Kath. Lesevereins" in [Askania ]und Burgundia = 21

1883 Saxonia (1883) = 22

1887 Baltia (1886) = 23

1892 Rhenania-Erlangen (1892), Akademia-Eichstätt, jetzt Rheno-Frankonia-Würzburg (1892) = 25

1894 Albertia (1892) = 26

1896 Nassovia (1895), Rhenania-Innsbruck (1875/95) = 28

1900 Frisia (1900), Bavaria (1900), Hansea (1900) = 31

1901 Cimbria (1901), Markomannia (1901), Moenania (1901) = 34

1902 Franko-Borussia (1902) = 35

1903 Tuiskonia (1902), Guestphalia (1902), Rheno-Guestphalia (1903), Rheno-Nicaria (1903) = 39

1904 Vandalia (1904), Rheno-Bavaria (1903), Wiking (1904), Staufia-Straßburg (1904), Merovingia-Straßburg (1904) = 44

1905 Pruthenia (1904), Alania (1905) = 46

1907 Frisia scheidet aus, Visurgia (1907) = 46

1908 Osning (1908) = 47

1910 Zollern (1910), Suevia (1904) = 49

1911 Rheno-Palatia (1911), Semnonia (1911) = 51

1912 Hohentwiel (1912) = 52

1914/18 Weltkrieg

1919 Ravensberg (1919), Westmark (1919), Rheinland (1919), Germania (1897) mit Hohentwiel verschmolzen, Agilolfia (1908), Albingia (1919), Rheno-Borussia (1896), Rudelsburg (1919), Nibelung (1919) = 60

1920 Grotenburg (1920), Winfridia-Köln (1913), Lichtenstein (1919), Normannia-W. (1876), Alemannia (1884), Ripuaria (1899), Rheinpfalz, früher Rheno-Frankonia-Straßburg (1910), Karolingia (1912) = 68

1921 Starkenburg (1921), Cheruscia (1921) Isaria-Frei-sing, dann Franko-Isaria-München (1921), Saxo-Lusatia (1921), Franko-Silesia (1921), Deutschmeister (1921), Salia (1921), Teutoburg (1919), Mero-vingia mit Rhld. verschmolzen = 75

1922 Eckart (1922), Südmark (1892), Tirolia (1893), Ludovicia (1892) = 79

1924 Rheno-Saxonia (1924), Flamberg (1924) = 81

1925 Winfridia-Graz (1907), Alsatia (1925), Frisia (1900/1907) wieder aufgenommen = 84

1927 Merowingia-Bonn (1926), Winfried (1926), Neuenfels (1927), Greifenstein (1927), Rheinpreußen (1927) = 89

1928 Tannenberg (1927), Rechberg (1927), Aggstein (1928), Südtirol (1928), Saxo-Rugia (1928) = 94

1929 Langemark (1929), Eresburg (1929), Germania-Helvetia (1929) = 97

1930 Amelung (1930), Urach (1930), Austria (1930), Ketteier (1930), Norica (1930), Ostmark (1930), Weserhorst (1930), Mainfranken (1930), Zirkel Siegfried (1930) = 106

  1. Schrifttum des KV

In den beiden ersten Jahrzehnten seines Bestehens gab der KV nur das in jedem Semester einmal erscheinende Korrespondenzblatt heraus, das später durch das Jahrbuch ersetzt wurde. Um dem geistigen Leben des Verbandes einen regeren Ausdruck zu geben und über die Tätigkeit der einzelnen Vereine häufiger berichten zu können, schuf die Generalversammlung zu Breslau (1887) die Akademischen Monatsblätter, deren erster Redakteur Prof. Dr. Oskar Wilpert war. Seit dem zweiten Jahrgang erschien die Zeitschrift im Verlag von J. P. Bachern in Köln, die Leitung übernahm für den 2. und 3. Jahrgang Dr. Paul Weilbächer in Münster, von da ab, seit Sommer 1891 Dr. Karl Hoeber, Chefredakteur der Kölnischen Volkszeitung in Köln, der sie bis zum Ende des 1. Weltkrieges führte. An seine Stelle trat nach der Revolution und nach der Inflation im Januar 1924 Dr. Martin Luible in München; Druck und Verlag waren zuerst bei der Fränkischen Gesellschaftsdruckerei in Würzburg, dann bei Max Schick in München. 1930 trat Dr. Luible zurück und 1931 übernahm Dr. Götz Frh. von Pö1nitz in München- die Schriftleitung, die dieser bis zur Auflösung des Verbandes im Jahre 1935 führte. Nach dem Wiedererscheinen der am 1951 hat Fritz Krabus die Schriftleitung übernommen, der sie wegen Überlastung 1954 an Dipl.-Ing. Josef Schumacher in Aachen abtrat. Die Monatsschrift berichtet über die Vorgänge in den einzelnen Vereinen, die Tätigkeit des Vorortes und die Zusammenkünfte, Beratungen und festlichen Veranstaltungen der Alten Herren; sie bringt die Statistiken, Personalien und schriftstellerischen Arbeiten der Mitglieder; behandelt wichtige Probleme des öffentlichen Lebens, namentlich aber akademische Fragen aus allen Lagern der mannigfachen studentischen Bestrebungen.

Vornehmlich für die Mitglieder des Verbandes und zur Einführung der Neueintretenden in die Geschichte und die Wirksamkeit des Verbandes diente das Handbuch der kath. Studentenvereine Deutschlands (hsg. von Dr. K. Hoeber, nunmehr vergriffen). Eine kürzere Werbeschrift des gleichen Verfassers erschien 1913 im Volksvereinsverlag unter dem Titel: Der Kartellverband der kath. Studentenvereine Deutschlands (KV); die zweite Auflage erschien unter dem Titel Religion, Wissenschaft, Freundschaft (1921).

Im Jahre 1876 gab der Verband, um nicht auf die damals im Schwang befindlichen studentischen Liederbücher, die leider von Religionsspötterei, liederlicher und frivoler Lebensauffassung durchaus nicht frei waren, angewiesen zu sein, unter dem Titel Deutsches Kommersbuch eine eigene Liedersammlung heraus. Die erste Anregung hierzu war bereits 1864 gegeben worden. Mehrere Jahre arbeitete eine eigene zu dem Zwecke eingesetzte Kommission daran, aus den vorhandenen Sammlungen der Burschen-, Wander-, Scherzlieder das für katholische Studenten Passende und Erwünschte zu sammeln und zu ordnen. Mängel, die übrigens im Vergleich mit den größeren Kommersbüchern verschwindend waren, wurden von Kennern einer echten, lauteren und frohlaunigen Lyrik wohl bemerkt und beanstandet und dadurch einer großzügigen und planvollen historisch-kritischen Bearbeitung der gesamten Liedertexte des Deutschen Kommersbuches Bahn gebrochen, einer Bearbeitung, wie sie mit der 7. Auflage Dr. Karl Reisert in Würzburg übernahm und in einer vorbildlichen und von der Kritik uneingeschränkt anerkannten Weise durchgeführt hat. über die Methode und die Ziele seiner kritischen und neuschöpferischen Tätigkeit, sowohl in Hinsicht der Texte wie der Melodien, veröffentlichte er in den Akademischen Monatsblättern eine stattliche Anzahl von Aufsätzen, die in dem Verfasser nicht allein den gewiegten Fachmann erkennen ließen, sondern auch die beste Einführung und Empfehlung des Deutschen Kommersbuches selbst bedeuteten.

Rasch bürgerte sich das Liederbuch auch in vielen anderen Kreisen ein und wurde von alt und jung wegen seiner reichhaltigen und vorzüglichen Auswahl als frischer und erquickender Liederborn geschätzt und geliebt. 1924 ist die letzte, 13. und 14, Auflage des Kommersbuches erschienen; sie enthält rund 800 Lieder, darunter etwa 660 mit eigener Melodie, von denen wiederum 115 für das Buch komponiert und 123 mit Erlaubnis der Komponisten oder Verleger abgedruckt sind.

Neben diesem Buche hat Dr. K. Reisert unter dem Titel Deutsche Lieder auch eine prächtige Klavierausgabe des ganzen Werkes herausgegeben (8. Aufl. 1928), die sich überall eine allseitig anerkannte hervorragende Stellung erworben hat. — So dürfen wir von dem Inhalt des ganzen Liederbuches sagen, was ein amerikanischer Dichter im Jahre 1903 vom deutschen Volkslied sang:

Du hast mit deiner schlichten Weise

Mein Herz gebracht in deinen Bann,

Daß ich aus deinem Zauberkreise,

Der mich umschlingt so lieb und leise,

Mich nimmermehr befreien kann.

Die einzelnen Kartellvereine haben eigene Aufnahme-, Banner-, Bundes- und Festlieder, von denen mehrere von bekannten Dichtern, wie F. W. Weber, Hermann Iseke, H. Eschelbach, Franz Alfred Muth stammen. Welchem Alt-Innsbrucker Studenten schlägt nicht das Herz höher bei den Klängen des weit über Innsbruck hinaus bekannten, vom AH der Rhenania Oberbibliothekar Joseph Götzen verfaßten Liedes:

Auf dem Iselberge steh' ich,

Drunten rauscht die Sill vorbei;

Auf die Stadt hernieder seh' ich,

Wie beim ersten Mal im Mai.

Dort — es sind schon manche Jahre —

War ich jung und war ich froh;

Jetzt sind grau schon meine Haare.

Altes Herz, was klopfst du so! —

Eine mächtig ergreifende Wirkung hatte auch bei großen Veranstaltungen jedesmal das von dem Frauenburger Domherrn Julius Pohl (+ 1909) gedichtete Verbandsbundeslied, dessen erste Strophe lautet:

Nun roll zum Himmel deine Feuerwellen,

Du Bundeslied, du heil'ger Brudersang!

Die Augen leuchten und die Pulse schwellen,

Das volle Herz wallt auf beim Jubelklang.

Rausch kühn und hehr

Vom Fels zum Meer,

Du Päan auf den edlen Bund,

Der wie ein Turm im Zeitensturm

Verankert steht auf Felsengrund;

Das Kreuz schmückt seine Fahnen,

Uns zu mahnen Höchster Bahnen —

Hoch, himmelan zu Gott vom Erdenrund!

Da infolge des Verbots der studentischen Verbände durch die nat.-soz. Regierung keine Neuauflage des Kommersbuches mehr möglich war und vorerst auch nicht möglich sein wird, hat Candidus Barzel 1952 ein kleines KV-Liederbuch im Auftrage des Verbandes besorgt.

Im Jahre 1913 konnte der KV auf ein halbes Jahrhundert seines Bestandes zurückblicken, mochten auch einzelne seiner Stammvereine noch älter sein. Schon seit vielen Jahren war schriftlicher und gedruckter Quellenstoff für eine Geschichte des Kartellverbandes von den Vororten und einigen älteren Vereinen gesammelt worden. Einzelne Vereine besaßen auch bereits eine eigene gedruckte Geschichte; so z. B. Unitas-Breslau aus der Feder ihres Alten Herrn Dr. O. Wilpert. Die teils ausführlich, teils nur kurz gefaßten Übersichten über die Geschichte der einzelnen Vereine enthielt das auf Grund der Protokolle und Semesterberichte gearbeitete „Handbuch".

Im Jahre 1912 übertrug die Generalversammlung zu Bonn dem um Wissenschaft, Belletristik und Presse verdienten und durch 50jährige Zugehörigkeit dem KV eng verbundenen Dr. Hermann Cardauns die Abfassung einer Geschichte des Verbandes. Bereits im nächstfolgenden Jahre legte derselbe den fertigen Band seines Werkes: Fünfzig Jahre Kartellverband (1863—1913) vor, das bei Kösel in Kempten erschien und das Wachsen und Wirken des KV nach allen Seiten hin trefflich zur Darstellung brachte. Das Buch, zeitlich längst überholt, war nicht nur ein wertvoller Beitrag zur Geschichte der katholischen Bewegung seit hundert Jahren, sondern auch ein Stück Entwicklungsgeschichte des deutschen Universitäts- und Hochschulwesens.

Im Jahre 1926 unternahm es Dr. M. Luib1e als Schriftleiter der Akademischen Monatsblätter aus Aufsätzen dieser Zeitschrift KV-Sonderdrucke als Werbeschriften herauszugeben. Bis zur Auflösung des Verbandes sind davon 15 erschienen:

Heft 1: Von studentischer Wirtschaftsarbeit und Wirtschaftshilfe

Heft 2: Was wir sind und was wir wollen!

Heft 3: Akademiker und Diaspora

Heft 4: Von katholischen Studentenkorporationen

Heft 5: Grenz- und Auslanddeutschtum

Heft 6: Das deutsche Lied

Heft 7: Akademiker und Mission

Heft 8: Reden aus dem KV

Heft 9: Mit Gott für deutsche Ehre! Der KV — sein Wollen und Wirken

Heft 10: Caritas und Akademiker

Heft 11: Unsere Dichter im KV*

Heft 12: Student — Sittlichkeit — Ehe

Heft 13: Die deutschen katholischen Studentenverbände

Heft 14: Freiwilliger Arbeitsdienst und Werkjahr

Heft 15: Die deutsche Saar.

  • ) Von Heft 11 an erfolgte die Herausgabe zusammen. mit Dr. Götz Frh. von Pölnitz.

Im Jahre 1928 wurde Dr. M. Luible vom Verband damit betraut, eine besondere Schrift für die neu auf die Hochschule ziehenden Studenten herauszugeben. In diesem „Vademecum", das von 1928—1931 erschien, nahmen in den beiden ersten Jahrgängen verschiedene Verfasser zu aktuellen Themen Stellung, in den beiden letzten wurden solche Hochschulen eingehend behandelt, auf die wegen ihrer besonderen Lage die Studenten aufmerksam gemacht werden sollten.

Im Jahre 1929 endlich gab Dr. M. Luible das Handbuch „Fuchs und Bursch" heraus (mit einem Anhang: Gesellschaftskomment), das in erster Linie für Fuchsmajore gedacht war, aber auch allen KVern, jung und alt, bei der Orientierung über aktuelle studentische Fragen behilflich sein sollte.

Bald nach dem Wiedererscheinen der am hat Schriftleiter Fritz Krabus den Gedanken der KV-Sonderdrucke wieder aufgegriffen, und zur 61. VV in Bochum 1953 als Heft 1 der neuen Folge „Lebensbilder führender Persönlichkeiten des KV", einen Beitrag zur Geschichte des KV von Dr. Heinrich Schnee herausgebracht.

IV. Akademische Organisationen und Einrichtungen

1. Katholische Deutsche Akademikerschaft (KDA)

I.

Erfüllt von dem Willen, die katholische Weltanschauung und katholische Belange dort, wo die Umstände dies gebieten, über die Grenzen der Verbände und Organisationen hinweg gemeinsam und einheitlich zu vertreten, sowie getragen von dem Wunsche, die religiöse, wissenschaftliche und kulturelle Bildung aller katholischen Akademiker und Akademikerinnen in gemeinsamen Veranstaltungen zu vertiefen, und durchdrungen von der ernstempfundenen Verpflichtung, in sozialkaritativem Zusammenwirken katholischen Akademikern Hilfe und Förderung angedeihen zu lassen, haben sich unter Aufrechterhaltung ihrer Selbständigkeit 1. der Cartellverband der katholischen deutschen Studentenverbindungen (CV), 2. der Kartellverband der katholischen deutschen Studentenvereine (KV), 3. der Verband der wissenschaftlichen katholischen Studentenvereine Unitas (UV), 4. der Männerring des Bundes Neudeutschland, 5. der Ring Katholischer Deutscher Burschenschaften (RKDB), 6. die Gemeinschaft katholischer Studierender und Akademiker Christophorus zur Katholischen Deutschen Akademikerschaft (KDA) zusammengeschlossen, Sie sind die tragenden Verbände der Katholischen Deutschen Akademikerschaft. Die Kosten des Zusammenschlusses gehen zu ihren Lasten.

II.

Die Katholische Deutsche Studenten-Einigung (KDSE), die ihre selbständigen Aufgaben im Rahmen ihrer Satzung vom 18. August 1951 hat, gehört der Katholischen Deutschen Akademikerschaft an. Sie gilt als tragender Verband im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen. Ihre Aufgabe ist es insbesondere, die Ziele der KDA im studentischen Raum zu verwirklichen.

III.

Zur Mitarbeit an den Aufgaben der KDA im Rahmen ihrer eigenen Zielsetzungen sind der Katholischen Deutschen Akademikerschaft beigetreten:

  1. der Katholische Akademikerverband (KAV),

  2. die Görres-Gesellschaft,

  3. die Akademische Bonifatius-Einigung (ABE),

  4. der Deutsche Albertus-Magnus-Verein,

  5. der Hildegardisverein.

IV.

Katholische Akademiker und Akademikerinnen, die keinem der tragenden Verbände oder keiner der beigetretenen Organisationen angehören, sind durch Eintritt in diese zur Mitarbeit aufgerufen.

V.

Die KDA stellt sich unter das Protektorat der deutschen Bischöfe.

VI

Organe der KDA sind der Generalrat, der Beirat und der Präsident.

VII.

Der Generalrat setzt sich zusammen aus dem Präsidenten und je drei Vertretern der tragenden Verbände und beigetretenen Organisationen. Diese benennen die Vertreter und bestellen einen von ihnen zum stimmführenden Vertreter. Sie sollen möglichst ihren Vorsitzenden benennen und zum stimmführenden Vertreter bestellen. Ferner sollen die tragenden Verbände, wenigstens ein studierendes Mitglied als Vertreter benennen. Die Verbände und Organisationen können die Vertreter jederzeit wieder abberufen und ersetzen. Die Vertreter sollen mit ausreichenden Vollmachten versehen sein, um für ihre Verbände und Organisationen sachlich Stellung nehmen zu können. Zum Generalrat gehören außerdem drei Persönlichkeiten mit akademischer Vorbildung, die keinem der tragenden Verbände angehören. Sie dürfen auch selbst nicht Mitglieder dieser Verbände sein. Sie werden vom Generalrat auf Grund von Vorschlägen aus seiner Mitte mit 2/3 Mehrheit auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Sie benennen ihren stimmführenden Vertreter. Dem Generalrat obliegt die Behandlung von Angelegenheiten, die sich aus den Aufgaben der KDA ergeben und die vom Präsidenten oder von wenigstens drei der tragenden Verbände oder beigetretenen Organisationen vor den Generalrat gebracht werden. Der Generalrat ist ausschließlich zuständig für Änderungen der Satzung, die Wahl des Präsidenten sowie die Aufnahme weiterer Verbände und Organisationen und ihre Einordnung in die Gruppe der tragenden Verbände oder die Gruppe der beigetretenen Organisationen. Bei der Beschlußfassung haben die beigetretenen Organisationen nur Stimmrecht, wenn der Gegenstand der Beschlußfassung in den Aufgabenbereich ihrer eigenen Zielsetzungen fällt. Bestehen Zweifel darüber, ob der Gegenstand der Beschlußfassung in den Aufgabenbereich der Zielsetzungen beigetretener Organisationen fällt, so entscheidet der Generalrat mit einfacher Mehrheit darüber, ob diesen Organisationen bei der Beschlußfassung ein Stimmrecht zusteht. Jeder tragende Verband und jede stimmberechtigte Organisation haben eine Stimme, die von dem stimmführenden Vertreter abzugeben ist. Die keinem tragenden Verband angehörenden Persönlichkeiten (Absatz II) haben zusammen eine Stimme, die von ihrem Stimmführer abzugeben ist. In Angelegenheiten mit finanziellen Auswirkungen sowie bei Satzungsänderungen haben tragende Verbände mit mehr als 5 000 Angehörigen eine zusätzliche Stimme, die ebenfalls von dem stimmführenden Vertreter abzugeben ist. Die KDSE hat nur bei Satzungsänderungen eine zusätzliche Stimme. Im Falle der Abwesenheit eines stimmführenden Vertreters kann ein anderes Generalratsmitglied des Verbandes oder der Organisation die Stimme abgeben. Das gleiche gilt für die Gruppe der keinem tragenden Verband angehörenden katholischen Akademiker und Akademikerinnen. Beschlüsse des Generalrats bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Vertreter. Stimmenenthaltungen bleiben unberücksichtigt. Über Anträge in einer Angelegenheit, die nicht auf der mit der Einberufung bekanntgegebenen Tagesordnung gestanden hat, können Beschlüsse nur gefaßt werden, wenn der Generalrat sich mit einfacher Mehrheit für eine Beschlußfassung ausspricht. Der Generalrat wird vom Präsidenten einberufen. Der Präsident muß ihn in jedem Jahre wenigstens einmal einberufen. Er muß ihn ferner innerhalb vier Wochen einberufen, wenn ein Drittel der Gesamtzahl der tragenden Verbände und beigetretenen Organisationen dies beantragt. Die Einberufung des Generalrats hat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von 2 Wochen zu erfolgen. Die Einberufungsfrist kann in Fällen besonderer Eilbedürftigkeit auf eine Woche verkürzt werden.

VIII.

Der Beirat setzt sich zusammen aus dem Präsidenten, den stimmfühlenden Generalmitgliedern der tragenden Verbände, dem stimmführenden Vertreter der KDSE, dem stimmführenden Vertreter der katholischen Akademiker und Akademikerinnen, die keinem der tragenden Verbände angehören und einem von den beigetretenen Organisationen gemeinsam bestimmten Vertreter. Sie können sich im Falle ihrer Behinderung durch ein anderes Generalratsmitglied ihres Verbandes oder ihrer Gruppe vertreten lassen. Dem Beirat obliegt die Behandlung aller Angelegenheiten, die sich aus den Aufgaben der KDA ergeben. Insbesondere obliegt es ihm, sich mit den Angelegenheiten zu befassen, die ausschließlich die tragenden Verbände angehen. Ferner trifft er die notwendigen Bestimmungen über die Geschäftsführung und Haushaltsführung. Bei Behandlung von Angelegenheiten, die in den Bereich von Zielsetzungen beigetretener Organisationen fallen, sollen Vertreter dieser Organisationen zur Beratung zugezogen werden. Der Beirat kann in den zur Behandlung stehenden Angelegenheiten auch Beschlüsse fassen, es sei denn, daß drei Mitglieder des Beirates vor der Beschlußfassung beantragen, die Angelegenheit vor den Generalrat zu bringen. Bei der Beschlußfassung haben der Präsident und die anwesenden stimmführenden Generalratsmitglieder bzw. ihre bestellten Vertreter je eine Stimme. Beschlüsse des Beirats bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der Stimmberechtigten. In Angelegenheiten mit finanziellen Auswirkungen haben tragende Verbände mit mehr als 5 000 Angehörigen eine zusätzliche Stimme. über Anträge in einer Angelegenheit, die nicht auf der mit der Einberufung bekanntgegebenen Tagesordnung gestanden hat, können Beschlüsse nur gefaßt werden, wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten sich für eine Beschlußfassung ausspricht. Der Beirat wird vom Präsidenten einberufen. Der Präsident muß ihn in jedem Jahr wenigstens zweimal einberufen. Er muß ihn ferner innerhalb zwei Wochen einberufen, wenn drei der tragenden Verbände dies beantragen. Die Einberufung hat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von einer Woche zu erfolgen. Die Einberufungsfrist kann in Fällen besonderer Eilbedürftigkeit auf fünf Tage verkürzt werden.

IX.

Der Präsident vertritt die KDA nach außen. Er hat die Sitzungen des Generalrates und des Beirates zu leiten und die Ausführung ihrer Beschlüsse zu veranlassen. Der Präsident wird vom Generalrat mit % Mehrheit für drei Jahre gewählt. Bei der Wahl haben die unter I. aufgeführten Verbände in der Reihenfolge, in der sie unter I. aufgeführt sind, ein Vorschlagsrecht. Wenn sie von ihrem Vorschlagsrecht Gebrauch machen wollen, haben sie wenigstens zwei Persönlichkeiten aus ihrem Verband vorzuschlagen. Wird keine der Vorgeschlagenen gewählt, so kann der Verband noch einmal zwei Persönlichkeiten vorschlagen. Macht der Verband von seinem Vorschlagsrecht keinen Gebrauch oder keinen weiteren Gebrauch, so geht es auf den nächsten der unter I. aufgeführten Verbände über. Bei vorzeitiger Beendigung der Amtszeit des Präsidenten kann der Verband, dem er angehört, für den Rest der Amtszeit dem Generalrat einen anderen Angehörigen zur Wahl vorschlagen. Der Präsident kann sich im Falle seiner Verhinderung durch ein anderes Mitglied des Beirates vertreten lassen.

X.

Zur Verwirklichung der Aufgaben der KDA werden an allen Orten, wo dies möglich ist, örtliche Arbeitsausschüsse gebildet. Ihre Aufgabe ist es, die Ziele der KDA örtlich zu verwirklichen. Die Arbeitsausschüsse sollen sich aus Beauftragten der am Orte bestehenden Vereinigungen der tragenden Verbände und beigetretenen Organisationen zusammensetzen. Sie sollen tunlichst auch andere geeignete katholische Akademiker hinzuziehen. Die tragenden Verbände und die beigetretenen Organisationen sind verpflichtet, ihre örtlichen Vereinigungen zur Mitarbeit in den Arbeitsausschüssen anzuhalten. Die Arbeitsausschüsse sind gehalten, sich bei der Verwirklichung der Ziele der KDA der Einrichtungen der tragenden Verbände und der beigetretenen Organisationen zu bedienen sowie deren Anliegen zu unterstützen. Sonst bleibt es der Regelung der Arbeitsausschüsse überlassen, wie sie die ihnen gesetzten Aufgaben an ihrem Orte in zweckmäßigster Weise erfüllen.

2. Katholische Deutsche Studenten-Einigung (KDSE)

Die Katholische Deutsche Studenten-Einigung (KDSE) wurde am 24. März 1947 auf dem 1. Katholischen Deutschen Studententag in Limburg a. L. gegründet mit der Zielsetzung der Bildung und Formung einer gläubigen und verantwortungsbewußten katholischen Akademikerschaft, die fähig und bereit ist, an der Erneuerung und Gesundung aller Lebensbereiche aus dem Geiste Jesu Christi mitzuwirken.

Die Satzung des KDSE besagt u. a. folgendes:

Die KDSE ist als Zusammenschluß und Bewegung der katholischen Studierenden Deutschlands keine kirchliche Organisation.

Die KDSE baut sich auf den Katholischen Studenten-Gemeinschaften (KSG) der einzelnen Studentengemeinden an den Hochschulen auf und steht unter studentischer Leitung.

Zur KDSE gehören alle katholischen Studierenden, die Mitglieder einer örtlichen Katholischen Studenten-Gemeinschaft (KSG) sind.

Organe der KDSE sind:

a) der Vertretertag, der mindestens zweimal jährlich zusammentritt, als beschließendes Organ,

b) der Vorstand, dem als ausführendem Organ die Leitung der KDSE obliegt.

Zu den stimmberechtigten Mitgliedern des Vorstandes zählen auch die Vorortspräsidenten der studentischen Verbände. Auch der Vorstand tritt mindestens zweimal jährlich zusammen. Dem Vorstand stehen folgende Ämter zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung:

a)das Sekretariat,

b) das Amt für regionale Aufgaben,

c) das Amt für Hochschulfragen,

d) das Amt für Auslandsfragen,

e) das Amt für Finanzen,

f) das Amt für Presse.

Dem Vorstand steht für die allgemeine, religiös-geistige Orientierung beratend und planend der Beirat zur Seite, der zur Durchführung seiner Richtlinien folgende Referate hat:

a) Religiöse Vertiefung,

b) Bildungsarbeit,

c) soziale Bildung,

d) Kernkreise,

e) Jungakademikerfragen,

f)Studentinnen.

Auf Grund der Anerkennung und Befürwortung durch die Fuldaer Bischofskonferenz wurde die KDSE am 8. 4. 1948 auf der Verbände-Versammlung der Pax Romana = MIEC in Spa in deren Verband aufgenommen. Da die Pax Romana nach dem neuen Statut in ihrer studentischen Gliederung (Mouvement International des Etudiants Catholiques = MIEC) nur je einen Nationalverband aufnimmt, kann der KV, obwohl er 1921. Gründungsverband war und bis zum Verbot durch die nationalsozialistischen Machthaber ihr angehörte, auch einmal (1930) den Präsidenten stellte und den Jahreskongreß (in München) durchführte, mit den Aktivitas nicht mehr Mitglied der Pax Romana-MIEC werden.

Da die großen studentischen Verbände, also auch der KV, nicht Mitglieder der KDSE sind — wenn auch ihre Vorortspräsidenten dem Vorstand angehören —, kann die KDSE diese Verbände nicht ohne weiteres, d. h. nicht ohne ausdrückliche Ermächtigung, vertreten. Dies gilt besonders in hochschulpolitischen Fragen, in denen der KV sich nur durch Angehörige seines Verbandes offiziell vertreten läßt.

Wer eingehendere Informationen über die KDSE und die Stellungnahme des KV zu ihr wünscht, möge sich an das Amt für religiös-weltanschauliche Fragen (RWA) des KV wenden.

  1. Verzeichnis der Studentenseelsorger

an Hochschulorten in der deutschen Bundesrepublik

...

  1. Pax Romana

Pax Romana ist die internationale Bewegung katholischer Studierender und Altakademiker. Sie ist darüber hinaus ein Ideal, das die katholischen Studierenden und Altakademiker der ganzen Welt zur apostolischen Mitarbeit am Reich Gottes in ihrem Beruf auffordert. Von der Gründung nach dem 1. Weltkrieg (1921) bis zur Erneuerung nach dem 2. Weltkrieg (1946) umfaßte Pax Romana Studierende und Altakademiker in einer Organisation. Seit 1947 besteht sie aus zwei großen Gliederungen, die parallel und in Zusammenarbeit wirken:

Internationale katholische Studentenbewegung = Mouvement International des Etudiants Catholigues — MIEC

Internationale Bewegung der katholischen Akademiker = Mouvement International des Intellectuels Catholiques —

MIIC.

Die Gründung der Pax Romana erfolgte am 20. Juli 1921 in Freiburg (Schweiz), Der KV war an dieser Gründung durch seinen VOV beteiligt, war also eines der 20 Gründungsmitglieder und gehörte der PR bis zum Verbot durch die nationalsozialistischen Machthaber an. Im Jahre 1953 gehörten der PR 77 studentische Organisationen aus 47 verschiedenen Ländern und 50 Akademikerverbände aus 37 Ländern an. Der Sitz der beiden Generalsekretariate ist in Freiburg (Schweiz), Rue St. Michel 14. Die Leitung besorgt das Comite der Pax Romana, bestehend aus je dem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und dem Generalsekretär der MIEC und MIIC.

Bis zum 2. Weltkrieg fand alle Jahre in einem Lande der Jahreskongreß statt; dieses Land stellte auch den Präsidenten, der auf dem vorhergehenden Kongreß gewählt wurde. Die bisherigen Kongresse waren:

1921: Freiburg (Schweiz), Zwischenkongreß Ravenna (mit

Pilgerfahrt nach Rom)

1922: Freiburg (Schweiz)

1923: Salzburg

1924: Budapest

1925: Bologna (mit Pilgerfahrt nach Rom)

1926: Amsterdam

1927: Warschau-Krakau

1928: Cambridge-Oxford-London

1929: Sevilla-Barcelona

1930: München (Präsident: Dr, Martin Luible — KV)

1931: Freiburg (Schweiz)

1932: Bordeaux-Lourdes

1933: Luxemburg

1934: Rom (mit Pilgerfahrt)

1935: Prag-Preßburg

1936: Klagenfurt-Salzburg

1937: Paris

1938: Bled-Ljubliana

1939: New-York — erster außereuropäischer Kongreß

1946: Freiburg (Schweiz) — Jubiläumskongreß (25 Jahre)

Beschluß der Teilung in MIEC und MIIC

1947: Rom (Ostern) — Konstituierung der zwei Gliederungen

Tagung des MIIC in Rom: „Der Akademiker in der Christenheit"

1948: Tagung des MIEC in Spa: „Der katholische Akademiker im allgemeinen Leben der Universität"

Tagung des MIIC in Ware (England): „Die Erklärung der Menschenrechte"

1949: Tagung des MIEC in Mariastein (Schweiz): „Katholische Aktion an der Universität"

in Mexiko: „Das soziale Problem in Amerika" in Matrei (Österreich): „Die geistigen Grundlagen der europäischen Einheit"

Tagung des MIIC in Luxemburg: „Christlicher Universalismus"

1950: 21. Weltkongreß in Amsterdam gemeinsam von MIEC und MIIC: „Mitwirkung des Akademikers am Werk der Erlösung" (mit Pilgerfahrt nach Rom)

1951: Tagung des MIEC in Fatima: „Das akademische Apostolat"

Tagung des MIIC in Limburg (Lahn): „Die Menschenrechte"

1952: 22. Weltkongreß in Montreal-Quebeck: „Die Mission der Universität"

Tagung des MIIC in Salzburg: „Die Elternrechte im Hinblick auf die Schule"

1955: 23. Weltkongreß in Nottingham-London: „Von der Universität zum Leben — Problem der jungen Akademiker".

Die Monatsschrift „Pax Romana", jährlich 10 Nummern, gilt als Sprachorgan für beide Bewegungen (Abonnement DM 5.—).

Das Ziel der Pax Romana ist die Verchristlichung des akademischen Milieus. Dazu will sie:

  1. Die katholischen Studierenden und Altakademiker auf ihre Aufgaben in der modernen Welt vorbereiten durch Förderung

der persönlichen Weiterbildung an den einzelnen Hochschulen,

  1. die Hochschulen mit christlichem Gedankengut und mit christlichen Prinzipien durchdringen und im Berufsleben der

Akademiker christliche Prinzipien verbreiten und zwar durch Veranstaltung von Vorträgen und Studienwochen, die sich mit religiöser, geistiger, beruflicher und sozialer Weiterbildung befassen, und durch Publikationen (Zeitungen, Zeitschriften, Broschüren),

  1. auf kulturellem Gebiet eine christliche Kultur durch die Christianisierung von Hochschule und Gesellschaft aufbauen,

  2. katholisches Gedankengut auf studentischer und beruflicher Basis im internationalen Leben vertreten, indem sie katholische Studierende und Altakademiker der Welt im Geiste der Liebe und Verständigung verbindet und sie zu übernationaler Zusammenarbeit und gegenseitiger Liebe führt und zwar durch Förderung und Erleichterung internationaler Begegnungen, durch Veranstaltung internationaler Kongresse und Studienwochen, durch Koordinierung der apostolischen Arbeit, besonders auf dem Gebiete des Berufslebens, durch Sub-Sekretariate und Sondersekretariate, durch Vertretung der katholischen Studierenden und Akademiker bei internationalen Organisationen (Uno, Unesco, World University Service), durch materielle und geistige Hilfeleistung für notleidende Studierende und Altakademiker.

SubSekretariate der MIEC

  1. Die MIEC-Subsekretariate haben den Zweck, die berufliche Weiterbildung der katholischen Studierenden zu fördern. Sie bemühen sich um die Entwicklung und Koordinierung besonderer Fragen:

Für Kunst: Düsseldorf, Duisburger Straße 82

  1. für Ingenieure: Paris 7e, rue de Varenne 18

  2. für Mediziner: Paris 6e, rue dAssao 12

  3. für Missionen: Löwen (Louvain), rue de Namur 9

  4. für soziale Bildung und Aktion: Münster i. W., Frauenstraße 3/6.

Sondersekretariate der MIIC

  1. Die MUC-Sondersekretariate haben den Zweck, die Berufsgruppen der einzelnen Länder zu vereinen. Sie untersuchen ihre soziologischen und sozialen Probleme und die sich daraus ergebenden Konsequenzen:

Für Künstler: Zürich I, Kappelergasse 15

  1. für Schriftsteller: Paris 16e, rue Davioud 29

  2. für Ingenieure: Paris 7e, rue de Varenne 18

  3. für Juristen: Brüssel (Bruxelles), rue Guimard 5

  4. für Apotheker: Le Vésinet (Frankreich), avenue des Pages 60

  5. für Naturwissenschaftler: Paris 7e, rue Monsieur 15.

In der MIEC ist der KV nicht Mitglied. Ein Antrag auf Aufnahme des Altherrenbundes des KV in die MIIC wurde nach Beschluß des AHT in Bochum 1953 gestellt; er wurde auf der Vollversammlung der MIIC 1955 angenommen.

  1. Convent Deutscher Akademikerverbände (CDA)

Convent Deutscher Korporationsverbände (CDK)

Im Jahre 1950 schlössen sich mehrere Altherrenverbände im Convent Deutscher Altherrenverbände (CDA) zusammen, der sich später Convent Deutscher Akademikerverbände nannte. Das Ziel dieses Zusammenschlusses war, aus allen deutschen Altherrenverbänden ein Forum zu schaffen, das dem gesamten Korporationswesen dienen sollte. Der KV stand diesen Bestrebungen in der ersten Zeit sympathisch gegenüber. Da aber die übrigen katholischen Studentenverbände sich zu einer Mitarbeit nicht bereit fanden, kam auch für den Altherrenbund des KV eine Mitgliedschaft im CDA nicht in Frage *).

Der Convent Deutscher Korporationsverbände (CDK) umfaßt die Aktiven-Korporationen der genannten Altherrenverbände des CDA.

Auf Grund der hochschulpolitischen Situation, gegeben durch den vielseitigen Kampf gegen die Korporationen und Verbände, richten CDA und CDK das Augenmerk vor allem auf Hochschulpolitik. Sehr rege ist die Studenten-historische Tätigkeit, die sich in den Studentenhistoriker-Tagungen präsentiert. Weiterhin widmen sie sich der Pflege des Studentenliedes, veranstalten an verschiedenen Hochschulorten Studentenliederabende. Eine maßgebliche Rolle spielt in ihren Bestrebungen auch die soziale Bildungsarbeit. Der Vorsitz im CDK wechselt jährlich unter den Mitgliederverbänden. Die Wahl des CDA-Vorsitzenden ist eine Persönlichkeitswahl (z. Zt. VVDSt).

Wenn rechtlich auch unabhängig vom CDA, so doch aus seinem Geist geboren ist der Verein für Studentenwohnheime e. V., dem es auch bereits gelungen ist, für größere Beträge, die zur Schaffung von Studentenwohnheimen bestimmt sind, steuerliche Vorteile zu erlangen.

  1. Arbeitsgemeinschaft Andernach (AGA)

Der frühere Allgemeine Deutsche Waffenring (ADW), der 30 Korporationsverbände umfaßt hatte, die dem Duellgrundsatz huldigten, ist nach dem 2. Weltkrieg nicht mehr wiedererstanden, da keiner der alten waffenstudentischen Verbände die unbedingte Satisfaktion mit der Waffe wieder zum Grundsatz erhoben hatte. Einige Korporationsverbände halten aber an der Mensur fest und üben diese auch aus. Diese Verbände haben sich am 1. April 1951 in Andernach zur Arbeitsgemeinschaft Andernach (AGA) zusammengeschlossen. Ihr gehören seit der Gründung die Aktiven- und Altherrenverbände des CC, KSC und WSC als ordentliche Mitglieder an. Seit 1952 sind die Deutsche Burschenschaft (DB) und deren Altherrenbund (Verband Alter Burschenschafter VAB), seit 1953 die Deutsche Sängerschaft (DS) als Gastverbände beigetreten.

Die AGA beschränkt sich streng auf das Mensurproblem; alle anderen Aufgaben sollen von CDA/CDK bearbeitet werden.

  1. Verband Deutscher Studentenschaften (VDS)

Im Verband Deutscher Studentenschaften (VDS) sind 57 Studentenschaften der Hochschulen der Bundesrepublik und West-Berlins zusammengeschlossen, deren Ausbildungsgang zur Erwerbung des Doktortitels berechtigt bzw. deren Ausbildungsgang auf die Erlangung der Promotion angerechnet wird. Durch den VDS werden die Interessen von rund 120 000 Studierenden auf Bundesebene wahrgenommen.

Oberstes Organ des VDS ist die jährliche Mitgliederversammlung, in der die örtlichen Studentenschaften durch die Vorsitzenden der Allgemeinen Studentenausschüsse (AStA) vertreten werden. Von der Mitgliederversammlung wird als ausführendes Organg der Vorstand, bestehend aus 4 Personen, jeweils für die Dauer eines Jahres gewählt.

Vertreter des VDS gehören allen Gremien an, die sich mit studentischen Angelegenheiten befassen. Neben der Kultusminister-Konferenz und der Rektoren-Konferenz sind dies der Verband Deutscher Studentenwerke, der Deutsche Akademische Austauschdienst, die Studienstiftung des Deutschen Volkes, der World University Service, der Deusche Hochschulausschuß für Leibesübungen, das Kuratorium für den Bundes-jugendplan, der UNESCO-Ausschuß für wissenschaftlichen Austausch, der Deutsche UNESCO-Ausschuß für wissenschaftlichen Austausch, der Deutsche UNESCO-Ausschuß und das UNESCO-Institut der Jugend.

Zur Wahrung der fachlichen Belange der Studentenschaft wurden auf Beschluß der Mitgliederversammlung bisher 14 Fachgruppen gebildet. Der Kontakt mit den freiheitlichen Kommilitonen der Sowjetzone wird durch das Amt für gesamtdeutsche Studentenfragen, Sitz Berlin, aufrecht erhalten. Hauptarbeitsgebiete des Amtes sind: Unterstützung und Betreuung der freiheitlichen Professoren und Studenten der Sowjetzone, Betreuung der Ostzonenflüchtlinge, Nachrichtenaustausch und Informationen über die Situation an den Hochschulen der Sowjetischen Besatzungszone. Weitere Ämter und Referate: Ausland, Sport (wahrgenommen durch den Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband), Presse und Funk, Sozialfragen, Fachgruppen.

Das offizielle Organ des VDS ist die Deutsche Studentenzeitung, die seit Januar 1951 monatlich erscheint.

  1. Verband Deutscher Studentenwerke

Der Verband Deutscher Studentenwerke hat die Aufgabe, die kulturelle, wirtschaftliche und gesundheitliche Betreuung der westdeutschen Studierenden wahrzunehmen, soweit sich die gemeinsame Vertretung gegenüber der Öffentlichkeit und der staatlichen Verwaltung innerhalb der Bundesrepublik als notwendig erweist. Hierher gehört besonders der Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Studentenwerken zum gemeinsamen Nutzen für die deutsche Studentenschaft und die deutschen Universitäten und Hochschulen. Die Grundlagen wurden geschaffen durch eine Sozialerhebung im Jahre 1951.

Ein ständiges Wohnheimreferat besorgt die sachgemäße Beratung der vorhandenen und in Planung begriffenen studentischen Wohnheime, die Anlage eines Planarchivs mit den Erfahrungen für Neubauten.

Im engsten Einvernehmen arbeitet der Verband mit dem Verband Deutscher Studentenschaften und dem Bundesinnenministerium an der Durchführung eines studentischen Arbeitsprogramms, durch das die bisherige Art der Stipendienvergebung und das teilweise entartete Werkstudententum moderner gestaltet werden sollen.

Für die Durchführung eines Programms zur Förderung des studentischen Gemeinschaftslebens und für die Unterstützung von Ostflüchtlingen stellt der Verband seinen technischen Apparat zur Verfügung.

Eine wesentliche Aufgabe sieht der Verband darin, gemeinsam mit dem Verband Deutscher Studentenschaften eine Koordinierung aller Förderungsmaßnahmen zu erreichen und Länder und Bund zu einer durchgreifenden Hilfe für die Studierenden aller westlichen Hochschulen zu veranlassen (Schaffung einer Darlehenskasse etc.).

Z. Zt. gehören dem Verband 36 örtliche Studentenwerke, d. h. Selbsthilfeorganisationen der Studierenden in materieller, sozialer und kultureller Beziehung an.

Geschäftsstelle: Bonn, Poppelsdorfer Allee 30.

  1. Studienstiftung des Deutschen Volkes

Die Studienstiftung des Deutschen Volkes wurde als soziale, nicht als caritative Einrichtung gegründet. Ihre Gründung war notwendig geworden, weil die Studenten heutzutage nicht mehr auskömmlich von dem leben können, was sie von ihren Eltern erhalten, wie dies die meisten Studenten früherer Zeiten tun konnten. Da die Studenten aus diesen materiellen Gründen nicht mehr die nötige Muße haben, die zu jeder produktiven Geistesarbeit notwendig ist, besteht die Gefahr, daß selbst bei hervorragender Begabung die wissenschaftliche Leistung der gehetzten, müden und hungrigen jungen Menschen absinkt und daß auf diese Weise die geistige Potenz einer ganzen akademischen Generation verkommt. Rund 70 000 von den über 120 000 Studenten in Westdeutschland müssen mit weniger als 100 DM im Monat auskommen. Da ist es doch gar nicht verwunderlich, daß in allen akademischen Berufen der hochqualifizierte Nachwuchs fehlt.

Die Studienstiftung des Deutschen Volkes hat sich die Aufgabe gestellt, in größerem Umfang die Hochschulausbildung hochbegabter junger Männer und Frauen sicher zu stellen. Sie sorgt z. Zt. für fast 1000 westdeutsche und westberliner Studierende, die sie mit Sorgfalt und mit der Erfahrung mehrerer hundert ehrenamtlicher Mitarbeiter aus den von Schulen und Hochschulen Vorgeschlagenen ausgewählt hat. Jeder Betreute erhält monatlich mindestens DM 150.— für seine materielle Existenz zur Verfügung. Er wird auch durch engere Fühlung mit seinen Vertrauensdozenten in der geistigen Welt der Hochschule heimisch. Die Mittel der Studienstiftung stammen von den Ländern und vom Bund, von Städten und Landkreisen, von einigen privaten Spendern und vom „Stifterverband".

  1. Deutscher Akademischer Austauschdienst

Der Deutsche Akademische Austauschdienst hat sich zum Ziel gesetzt, den Austausch von Studenten, die im Ausland ihre Studien fortsetzen und ihre Ausbildung ergänzen wollen, und von Ausländern, die vorübergehend in Deutschland studieren wollen, zu fördern und zu ermöglichen. Seine Neugründung erfolgte im Jahre 1950. Er konnte seitdem dank der Hilfe durch Länder und Bund und durch geldliche Unterstützung des Stifterverbandes seine Tätigkeit erheblich erweitern.

Die wichtigste Aufgabe ist der Austausch von Stipendien für einen ganzjährigen Hochschulbesuch. Den Ländern in Europa und Übersee werden Stipendien zum Besuch deutscher Hochschulen angeboten, wobei erwartet wird, daß die Partnerländer diese Angebote erwidern. Für jedes Stipendium sind DM 2250—3000.— erforderlich. 1952 kamen 72 Stipendiaten aus 25 Ländern und allen Fakultäten.

Weiterhin werden Stipendien für die Teilnahme an Ferienkursen vergeben (1952: 30 Stipendien an 9 Länder). Besonders erfolgreich entwickelt sich der Austausch von Hochschulpraktikanten, durch den Studenten der technischen und wirtschaftlichen Fächer die Möglichkeit erhalten, einen Teil des vorgeschriebenen Praktikums, in der Regel 2 Monate, in einem ausländischen Betrieb zu erledigen (1950: 150 deutsche Hochschulpraktikanten im Ausland, 1951: 230, 1952: 674).

Eine weitere Aufgabe besteht in der Planung und Durchführung von Studienreisen von ausländischen Studenten, vornehmlich der technischen Fächer, durch die Bundesrepublik.

In London wurde 1951 die Außenstelle des DAAD eröffnet. Sie nimmt sich der deutschen Studenten in Großbritannien an, berät englische Studenten und arbeitet mit den für den akademischen Austauschdienst zuständigen britischen Behörden und Dienststellen zusammen.

Endlich stellt der DAAD Befürwortungen für die Bewilligung von Devisen zu kulturellen Reisen, insbesondere Kongressen, aus und teilt Devisen für wissenschaftliche Reisen zu (1952/53: 250 000 Dollar, 3250 Anträge).

  1. Koordinierungsstelle für studentische Auslandsarbeit

Die Koordinierungsstelle für studentische Auslandsarbeit hat den Zweck, allen in der Auslandsarbeit tätigen studentischen Organisationen bei der technischen Durchführung ihrer Arbeit praktisch und informatorisch behilflich zu sein. Dies geschieht:

  1. Durch Wahrnehmung der Interessen der Mitgliederverbände bei den Behörden des Bundes, insbesondere in Fragen des Bundesjugendplanes,

  2. durch Verbreitung von Informationsmaterial in Paß- und Devisenangelegenheiten, über Eisenbahntarife bei studentischen Reisen und internationalen Treffen,

  3. durch Sammlung von Unterlagen und durch Erstellung von Statistiken über Studienfahrten studentischer Gruppen ins Ausland und ausländische Studierende in Deutschland, über zweckmäßige Unterkünfte und Studentenheime in den europäischen Ländern,

durch Betreuung und Beratung der Mitgliederverbände bei der Durchführung von Studienreisen, Ferienzirkeln und Arbeitslagern, die Organisation von Sammeltransporten und die Vermittlung von Arbeitsplätzen in deutschen und ausländischen Arbeitslagern.

Geschäftsstelle: Bonn, In der Sürst 1.

  1. Stiftung „Maximilianeum" (für Bayern)

Die im Jahre 1876 von König Ludwig IL errichtete Stiftung will Absolventen, die die Universität oder Technische Hochschule in München beziehen wollen, oder Studierende, die dieser bereits angehören, während ihrer Studienzeit aufnehmen. Sie müssen von hervorragender geistiger Begabung und tadelloser sittlicher Führung sowie christlichen Glaubensbekenntnisses und bayerischer Staatsangehörigkeit sein. Die Vermögensverhältnisse der Eltern spielen dabei keine Rolle. Es kommen jedoch nur Studierende der juristischen, staatswirtschaftlichen oder philosophischen Fakultät oder eines technischen Faches in Betracht. Im Ganzen können 26 Studierende aufgenommen werden. Die Aufnahme findet alljährlich im Herbst vor Beginn des Studienjahres statt. Die Vorschläge zur Aufnahme sind von den Direktoraten der höheren Lehranstalten einzureichen. Die Vorgeschlagenen haben sich dann einer mündlichen Sonderprüfung zu unterziehen (Deutsch, Geschichte, Mathematik, 1 Fremdsprache der Schulgattung, 2 weitere Schulfächer nach Wahl des Kandidaten). Die Aufnahme erfolgt nach dem Vorschlag des Prüfungsausschusses durch das Kuratorium der Stiftung. Die Studierenden genießen freie Wohnung und Verpflegung, sowie unentgeltlichen Unterricht in den im Maximilianeum vorzutragenden Lehrgegenständen. Alle anderen Bedürfnisse, einschließlich der Bezahlung von Honoraren an der Hochschule, haben die Studierenden selbst zu übernehmen. Für besonders Bedürftige übernimmt aber auch diese Ausgaben die Stiftung. Die Studierenden müssen die Bildungsmittel der Universität oder Hochschule umfassend und gewissenhaft benützen, damit sie sich sowohl eine gründliche allgemeine Bildung, insbesondere in den geschichtlichen und philosophischen Fächern, als auch gediegene Kenntnisse in ihrem speziellen Studienfach aneignen. Zur Ergänzung werden auch besondere Lehrkräfte zum Unterricht oder zu Vorträgen über einzelne Gegenstände auf Kosten der Stiftung beigezogen, besonders für neuere Sprachen. Aus der Zahl der Privatdozenten oder jüngeren Professoren werden Repetenten aufgestellt, welche den Lehrstoff mit den Studierenden durcharbeiten und ihnen beim Studium mit Rat und Tat an die Hand gehen. Studierende, die sich bis zur Vollendung ihrer Studien im Maximilianeum befinden und durch wissenschaftliches Streben sowie durch tadellose Haltung ausgezeichnet haben, können auch nach ihrem Austritt aus der Anstalt Unterhaltsbeiträge, Reisestipendien oder sonstige Unterstützungen zu wissenschaftlichen Zwecken erhalten.

  1. Begabten-Stipendien (in Bayern)

Bereits im Jahre 1948 hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus Stipendien eingeführt, um in wirksamer Weise den Begabten aus sozial und wirtschaftlich weniger begünstigten Volksschichten den Zugang zu den höheren Bildungswegen zu erleichtern. Darnach werden jährlich 100 würdigen und bedürftigen Abloventen höherer Lehranstalten oder der Begabtenprüfung Stipendien für die Dauer ihres Studiums an einer bayerischen Hochschule gewährt und zwar pro Semester DM 500.—. Ferner genießen diese Stipendiaten Hörgeldfreiheit, haben Anspruch auf Meistbegünstigung bei den Studienwerken und sonstigen sozialen Einrichtungen der Hochschulen; sie werden auch während ihres Studiums von Betreuungs-Dozenten der betreffenden Fakultät beraten und gefördert.