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Convent

Ein Convent ist eine Versammlung aller Mitglieder einer Verbindung. Die Convente sind ein urdemokratisches Element, welches allen Verbindungen gemein ist (Conventsprinzip). Zusammen mit dem Lebensbundprinzip macht es damit den kleinsten gemeinsamen Nenner aller Verbindungen aus. Man unterscheidet in der Praxis verschiedene Arten von Conventen:

Allgemeiner Convent (AC)

Der AC ist der Convent der Aktivitas, somit haben alle Aktiven (auch die Füchse) Sitz- und Stimmrecht. Auch AHAH können am AC teilnehmen, sie haben Antrags- aber kein Stimmrecht. Der AC ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht mit Personalien (Chargenwahl) zu tun haben. Alle organisatorischen und finanziellen Angelegenheiten werden hier besprochen.

Burschenconvent (BC)

Der BC ist wie der Name schon sagt den Burschen vorbehalten. Auch AHAH können am BC teilnehmen, sie haben Antrags- aber kein Stimmrecht. Der BC kann alle Angelegenheiten des AC übernehmen, ist aber regulär nur für Personalangelegenheiten, wie Vorstandswahlen, Receptionen, Promotionen, sowie Dimissionen und Exklusionen zuständig.

Der Fuchsmajor hält auf dem BC einen gesonderten Fuchsmajorsbericht.

Altherrenvereinsconvent (AHC)

Der AHC ist das Gegenstück zum Convent der Aktivitas, eine Unterscheidung zwischen A- und B-Philistern findet jedoch nicht statt. Der AHC tagt, sofern nicht weitere Versammlungen beantragt werden, nur einmal im Jahr, entweder am Stiftungsfest oder am Philisterfestes. Aktive dürfen am Convent teilnehmen haben jedoch weder Antrags-, noch Stimmrecht. Stimmberechtigt sind nur die Mitglieder des AH-Vereins, antragsberechtigt ist aber der Vertreter des aktiven Vereins oder dessen Stellvertreter. Der AHC ist nur für Angelegenheiten des Altherrenvereins zuständig. Beschlüsse die sich auch auf andere Teile des Vereins, insb. der Aktivitas auswirken müssen auf dem CC verhandelt werden.

Hausvereinsconvent (HVC)

Der Hausvereinsconvent ist das beschlussfassende Organ des Hausvereins. Alle Aktiven und AHAH sind zum HVC eingeladen, Füchse haben jedoch kein Stimmrecht. Der Convent wählt den Vorstand des Hausvereins auf drei Jahre, dieser setzt dann die Beschlüsse des HVC´s um. Der Hausvereinsconvent wählt zwei Kassenprüfer, die die Kassen von Hausverein, Hauswart, Bierwart und Couleurartikelwart prüfen. Sowohl der Hausvereinsvorsitzende und der Schatzmeister als auch der Hauswart, der Bootshauswart und der Wirtschaftskassierer halten einen Bericht über ihre Tätigkeit. Der Hausvereinsconvent wird im Anschluss zum Convent des Altherrenvereins einberufen, sofern kein weiterer oder anderer Termin vom Hausvereinsvorstand festgelegt wird.

Cumulativconvent (CC)

Das gemeinsame Beschlußorgan von Aktivitas und Altherrenverein bildet der Cumulativconvent. Hier werden Beschlüsse zu solchen Fragen und Problemen gefaßt, die sowohl die Aktivitas als auch die Altherrenschaft betreffen, wie z.B. Änderungen der Satzung. Ein eigenes ausführendes Organ, das die Beschlüsse des CC umsetzt, besteht hier nicht. Die Beschlüsse des CC werden durch die jeweiligen Vorstände von Aktivitas und Altherrenschaft ausgeführt.

Die wichtigsten Regeln für den Convent im Überblick

Die folgende Auflistung wurde als Handout für eine Fuchsenstunde über den Aufbau des Vereins erstellt. Sie soll einen schnellen und einfachen Zugang zu den grundlegenden Regeln des Conventes ermöglichen.

§ 16 GO Conventsgeheimnis:

Alle Teilnehmer der Convente sind zur strengen Beachtung des Conventsgeheimnisses denjenigen gegenüber verpflichtet, die an dem betreffenden Convent teilzunehmen nicht berechtigt waren.

§ 19 GO Beschlussfähigkeit:

  • Ordnungsgemäß geladen

  • Mind. 40% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend

o Ausgenommen Aktive ex loco

Allgemeiner Convent (AC) § 14 GO:

Burschenconvent (BC) § 15 GO:

· Zusammensetzung:

· Zusammensetzung:

o Alle aktiven Mitglieder

o Alle Burschen

· AHAH haben

o Teilnahmerecht

o Recht auf Antragsstellung o Kein Stimmrecht

o Teilnahmerecht

o Recht auf Antragsstellung o Kein Stimmrecht

· Ist zuständig für

o Alle Angelegenheiten, soweit nicht anders geregelt

o Personalangelegenheiten

o Kann alle Belange an sich ziehen

· Sonderregeln

o Gäste können mit 2/3 Mehrheit zugelassen werden o Damen sind nicht zugelassen

Anträge

§ 4 VO Form:

Anträge müssen positiv gefasst werden.

( „Der hohe AC möge beschließen, dem Senior wird aufgetragen...“)

§ 5 VO Anträge zu GO

Ein Antrag zur GO wird kenntlich gemacht durch das Heben beider Hände. Der Antragsteller wird gehört, sobald der gegenwärtige Redner geendet hat. Im Anschluss an einen Antrag zur GO wird sofort hierzu eine Pro- und eine Contra-Stimme gehört. Anschließend wird sofort über den Antrag zur GO abgestimmt. Als Contra-Stimme gilt auch die bloße Äußerung einer Gegenstimme ohne Begründung (formale Gegenrede). Wird keine Contra-Stimme geäußert, gilt der Antrag sofort als angenommen. Anträge zur GO sind:

· Antrag auf Schluss der Rednerliste

o bei Fehlen einer Rednerliste: Antrag auf Schluss der Debatte

· Übergang zur Tagesordnung

· Antrag auf Vertagung der Verhandlung

· Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit

· Antrag auf Vertagung des Convents

Siehe auch

Das Seniorat IX

Vereinsaufbau

Conventsprinzip

"Die wichtigsten Regeln für den Convent" als PDF herunterladen.