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Altherrentag

Der Altherrentag (AHT) ist zuständig für alle Angelegenheiten, die nur den Altherrenbund betreffen. Alle Altherrenvereine müssen, Ortszirkel mit mindestens 20 Mitgliedern können einen Delegierten entsenden. Kleinere Ortszirkel erhalten dieses Recht nur, wenn sie sich mit anderen zusammenschließen, so daß die Zahl der Vertretenen mindestens 20 erreicht. Der AHT tritt zumindest anläßlich der VV zusammen.

siehe auch

Organe des KV