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Aktiventag

Der Aktiventag (AT) berät und beschließt über Angelegenheiten, die nur den Aktivenbund betreffen. Zum Aktivenbund gehören die Aktivitates der Kartellvereine, die auch je einen Vertreter zu entsenden haben. Zumindest einmal jährlich tritt der Aktiventag zusammen. Er wird vom Vorortspräsidium einberufen; falls gleichzeitig keine VV stattfindet vom KV-Rat. Jeder Kartellverein ist verpflichtet einen Vertreter für die Aktivitas zu entsenden, sofern er noch über eine solche verfügt. Ist es einem Verein aus irgendwelchen Gründen nicht möglich einen Vertreter zu benennen, so kann er Vertreter eines befreundeten Vereins bitten, das Stimmrecht für ihn wahrzunehmen. Pro Person ist allerdings nur ein Stimmrecht möglich, d.h. vertritt ein Verein mehrere andere Vereine, so muss er entsprechend viele Personen als Vertreter benennen. Ist dies nicht möglich, so gelten zwar die entsprechenden Vereine als vertreten und müssen keine Kartellstrafe bezahlen, das Stimmrecht verfällt jedoch.

siehe auch

Organe des KV