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Consenior

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Con-se-ni-or, Substantiv, m Plural: Con-se-ni-o-res Synonyme: Damensenior Abkürzung: vx Beispiele: "Der Consenior reicht auf dem Convent die Damenliste herum."

Der Consenior ist ständiger Vertreter des Seniors. Als besondere Aufgabe obliegt ihm die Betreuung des Damenflors. Der Consenior sollte

  • den Senior in dessen Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten vertreten,
  • die Damenveranstaltungen — insbesondere den Festball — organisieren und leiten,
  • dafür Sorge tragen, daß alle Bundesbrüder mit Damen zu den Festen kommen,
  • sich für seine Amtsführung dem Convent gegenüber verantworten.

Die Abkürzung vx für den Consenior ist nur im KV üblich. Sie steht für Vize-Senior, sofern der Consenior den Senior vertritt, kann aber auch zu Virginium-Senior (lat. Jungfrauen (Damen) - Senior) umgedeutet werden, wenn man besonders seine Stellung als Damensenior hervorheben möchte. Häufig übernimmt der Consenior bestimmte Teile des Semesterprogramms, wobei neben den besagten Damenveranstaltungen, die "geselligen" Programmpunkte von ihm betreut werden. Insbesondere obliegt ihm die Organisation folgender Veranstaltungen:

Im Rahmen des Balls hält er eine sogenannte Damenrede im Rahmen des Sommerfestes ist dies nicht mehr üblich. Der Der vx sollte insbesondere in seiner Funktion als Damensenior darauf achten, dass sich die Damen stehts wohl fühlen. Daher sollte er sie persönlich betreuen und darauf achten, dass sie entsprechend in den Verein eingebunden werden, soweit die Damen dies wünschen. Er trägt auch die Verantwortung dafür, dass die Damen für den Ball auf die BbBb verteilt werden. Zu diesem Zweck bietet es sich an, im WS einen Tanzkurs zu machen, der zu einen die Kenntnis der Standarttänze auffrischt und zum anderen Damen und BbBb erleichtert einen Tanzpartner für den Ball zu finden. Früher war es durchaus üblich, dass der Damenflor einen eigenen Vorstand stellte und auch eigene Veranstaltungen organisierte. In diesem Fall ist der Consenior auch für die Koordination zwischen den beiden Vorständen und den Programmpunkten zuständig.

Die Tätigkeit des Conseniors ist nicht "nur" die des Damenseniors. Er sollte die rechte Hand des Seniors sein und ihn insbesondere bei der Organisation von Veranstaltungen entlasten. Es ist daher allgemein üblich, dass der Consenior die geselligen, d.h. die Veranstaltungen übernimmt, die nicht ho oder o sind.