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Anciennitätsprinzip

Trotz der Gleichberechtigung aller Vereine innerhalb eines Kartells, gibt es eine protokollarische Rangfolge, welche insbesondere das Einchargieren auf Kommersen regelt. Im ÖCV gilt das Anciennitätsprinzip, nach dem die älteste Verbindung zuletzt, aber noch vor dem Präsidium einchargiert. Im KV wird diese Reihenfolge durch die KV-Nummer (Hausnummer im ÖCV) geregelt, welche nicht unbedingt das Alter der Verbindung, sondern das Beitrittsdatum zum KV wiedergibt. Das Anciennitätsprinzip gilt übrigens auch in anderen Zusammenhängen. So werden bei Botschaftsempfängen auch die dienstältesten Botschafter zuerst begrüßt.