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KVM-Tag

Geschäftsordnung des KVM-Tages

Der KVM-Tag gibt sich folgende Geschäftsordnung:

Teil I

Verfahren

Abschnitt A

Das Verfahren auf dem KVM-Tag

§1 Tagesordnung

  1. Der KVM-Senior legt die Tagesordnung fest.

  2. Ständige Punkte der Tagesordnung sind:

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • Verlesung und Genehmigung der Tagesordnung
  • Besinnung und Gebet
  • Verlesung und Genehmigung des Protokolls des letzten KVM-Tages
  • Bericht des KVM-Präsidiums
  • Verschiedenes

§2 Beschlussfähigkeit

Der KVM-Tag ist beschlussfähig, wenn er ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens die Hälfte der dem KVM angehörigen Vereine ordnungsgemäß vertreten sind.

§3 Verhandlungsleitung und Ordnungsmaßnahmen

  1. Die Leitung obliegt dem KVM-Senior.

  2. Der Verhandlungsleiter erteilt das Wort nach der Rednerliste. Abweichend hiervon erteilt der Verhandlungsleiter das Wort sofort, wenn jemand auf dem geschäftsordnungswidrigen Verlauf der Verhandlung aufmerksam machen will (,.Zur GO" gem. § 4 Abs. 2 der GO). Nach Abschluss eines Wortbeitrages erhält das Wort abweichend von der Rednerliste, wer:

  • Einen Antrag stellen will („Zum Antrag")
  • Eine Frage beantworten will („Zur Antwort")
  • Einen Antrag gemäß § 4 stellen will („Zur Debatte")
  1. Der Verhandlungsleiter ist berechtigt und verpflichtet, in die Verhandlung einzugreifen, um die Ordnung zu erhalten, oder um persönliche Zwistigkeiten zu vermeiden. Wird ein Vertreter während der Sitzung dreimal zur Ordnung gerufen, so hat er die Sitzung zu verlassen.

  2. Das KVM-Präsidium führt Protokoll.

§4 Anträge

  1. Sachanträge zum jeweiligen Tagesordnungspunkt können jederzeit während der laufenden Debatte gestellt werden.

  2. Weiterhin sind folgende Anträge zur Debatte möglich:

  • Feststellung der Beschlußfähigkeit
  • Schluss der Rednerliste
  • Schluss der Debatte
  • Vertagung des Tagesordnungspunktes
  • Schluss des KVM-Tages

Bei diesen Anträgen ist nur eine Gegenrede zuzulassen; über den Antrag muß sofort abgestimmt werden.

  1. Wird ein Antrag auf Schluss der Rednerliste angenommen, so kommen nur noch die vorgemerkten Redner zu Wort. Stellt einer der vorgemerkten Redner einen neuen Antrag, gilt die Debatte als wieder eröffnet. Nach Annahme des Antrages auf Schluss der Debatte, erfolgt unmittelbar die Abstimmung über gestellte Sachanträge, nachdem den Antragstellern das Wort erteilt worden ist.

  2. Ein vertagter Tagesordnungspunkt muss auf der folgenden Sitzung behandelt werden.

§5 Abstimmung

  1. Nach Abschluss der Debatte erfolgt die Abstimmung über die Sachanträge. Liegen mehrere Anträge vor, wird über den weitestgehenden zuerst abgestimmt.

  2. Alle Abstimmungen erfolgen öffentlich. Eine geheime Abstimmung erfolgt, wenn dies die Hälfte der ordnungsgemäß vertretenden Verbindungen des KVM verlangt.

  3. Das KVM-Präsidium ist nicht stimmberechtigt.

  4. Zur Annahme eines Antrages bedarf des der einfachen Mehrheit der Abstimmenden, sofern sich aus der Geschäftsordnung nichts anderes ergibt. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Stimmenthaltungen zählen zur Berechnung einer Mehrheit nicht mit.

  5. Ein Beschluss des KVM-Tages kann frühestens auf dem darauf folgenden KVM-Tag geändert oder aufgehoben werden. Soll über die Aufhebung oder Änderung eines Beschlusses bereits auf dem nächsten KVM-Tag abgestimmt werden, so ist hierfür die jeweils nächsthöhere qualifizierte Mehrheit erforderlich.

  6. Qualifizierte Mehrheiten sind:

  • 2/3 Mehrheit
  • 3/4 Mehrheit
  • einstimmig

§6 Ende des KVM-Tages

Der KVM-Tag endet:

  • bei Beendigung der Tagesordnung
  • bei Annahme des Antrages auf Schluss des KVM-Tages
  • bei Eintritt der Beschlussunfähigkeit gemäß § 2 der GO

Abschnitt B

Das Verfahren auf der Seniorenkonferenz

Für das Verfahren auf der Seniorenkonferenz finden die Bestimmungen des Abschnitts A entsprechende Anwendung. Jeder anwesende Senior hat auf der Seniorenkonferenz eine Stimme.

Teil II

Gerichtsbarkeit

§8

Die Gerichtsbarkeit übt das Kartellgericht gemäß der Vorschriften der Gerichtsordnung des KV aus.

Teil III

Schlussbestimmungen

§9 Änderung der Geschäftsordnung

Änderungen dieser Geschäftsordnung kann nur die Vollversammlung mit 2/3 Mehrheit der Abstimmenden beschließen. Der Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung muss mit der Tagesordnung schriftlich an alle Vereine des KVM verschickt werden.

§10 Änderung der Statuten

Änderungen der Statuten kann nur die Vollversammlung mit 3/4 Mehrheit der Abstimmenden beschließen. Der Antrag auf Änderung der Statuten muss mit der Tagesordnung schriftlich an alle Vereine des KVM verschickt werden.

§11 Inkrafttreten

Diese KVM Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 01. Oktober 2003 in Kraft.

Für das KVM-Präsidium Ulrich Sauerland - KVM-Senior -

siehe auch

Ortskartell Münster (KVM)

Satzung des Ortskartells

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