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Ehrenmitglied

Männer, die zu den Grundsätzen des KV stehen – ohne ihm anzugehören – können von den Kartellvereinen zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Notwendig ist ein positives Votum mit der entsprechenden Mehrheit sowohl der Aktivitas (i.d.R. BC) als auch der Altherrenschaft. Darüber hinaus verlangt die KV-Satzung die Zustimmung des KV-Rates und des Ortszirkels, dem das Ehrenmitglied zukünftig angehören wird. Ehrenmitglieder haben in der Regel Sitz auf allen Conventen, aber weder Stimm- noch Antragsrecht. Kartell- oder Bundesbrüder die sich besondere Verdienste um einen Verein erworben haben können zu Ehrenphilistern ernannt werden. Diese haben in der Regel Sitz und Stimmrecht auf allen Conventen, sind jedoch von der Beitragspflicht befreit.

Liste der Ehrenmitglieder der Markomannia

S. E. der H. H. Erzbischof Dr. theol. Aloysius Muench, Apostolischer Nuntius in Deutschland und Bischof von Fargo, USA †

Josef-Hermann Dufhues †

Weihbischof Heinrich Jannsen

Studentenpfarrer Hans-Bernd Köppen