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Conventsprinzip

Eines der wenigen Prinzipien, das allen Korporationen gemein ist, ist das Conventsprinzip. Ein Convent ist die Versammlung aller Mitglieder des Vereins oder der Verbindung, wobei alle das gleiche Stimmrecht genießen. Dieses urdemokratische Element versuchte man während des Nationalsozialismus (Geschichte der Korporationen) zu unterdrücken und durch das sogenannte Führerprinzip zu ersetzen. Als dies fehlschlug und im Zuge der zunehmenden Gleichschaltung aller studentischen Organisationen wurden schließlich die Korporationen vollständig verboten. Da der Verein genau genommen aus mehreren miteinander verbundenen Vereinen besteht, gibt es auch mehrere Convente.

  • Allgemeiner Convent (AC)
  • Burschen Convent (BC)
  • Altherrenvereinsconvent (AHC)
  • Cummulativ Convent (CC)
  • Hausvereinsconvent (HVC)