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Verkehrsgast

Vereinsangehörige, die aus bestimmten Gründen die Vollmitgliedschaft nicht erlangen können, werden in einigen Vereinen über den Status des Verkehrsgastes oder Korporationsfreundes an die Gemeinschaft gebunden. Dies kann beispielsweise für nicht-katholische Christen oder für Fachhochschüler zutreffen, deren Vollmitgliedschaft nicht mit der Satzung des einzelnen Vereins in Einklang zu bringen ist. Die Rechte der Verkehrsgäste bzw. Korporationsfreunde sind nicht einheitlich geregelt. Sitz-, Antrags- und Stimmrecht auf dem BC werden ihnen meist nicht zugestanden. Die übrigen Rechte entsprechen oft denjenigen der Füchse. Der Status bleibt meist auch im Altherrenverein erhalten.

Bei den Markomannen haben Verkehrsgäste Fuchsenstatus. Sie dürfen daher auf dem AC sitzen und haben dort allerdings kein Stimmrecht (folgt aus §1a VO). Ein Sitzungsrecht, ohne Stimmrecht, auf dem BC kann ihnen in Sonderfällen zugestanden werden. Auf dem CC haben sie Sitzungs- aber kein Stimmrecht (§ 20 VO). Alles weitere regelt § 3 VO.