Ehrengericht
Kann im Falle einer Beleidigung nicht durch eine Befragung ein Ausgleich erzielt werden, so muss laut dem Erlanger Verbände- und Ehrenabkommen (EVA) die Angelegenheit einem Ehrengericht überheben werden. Aufgabe des Ehrengerichts ist es eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erwirken.