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Singularitätsprinzip

Prinzip, nach dem an jedem Hochschulort nur ein Verein eines Kartells existieren darf. Da die katholischen Kartelle Ende des 19. Anfang des 20 Jhr. sehr schnell wuchsen, wurde das Singularitätsprinzip 1897 (CV) und 1901 (KV) aufgegeben. Nach Aufgabe des Prinzips durften sich Verein aufsplitten und somit Töchtervereine gründen. Um dennoch einen Zusammenhalt der Vereine zu gewährleisten, wurden die Ortskartelle geschaffen. Andere Kartelle wie der Verband der Vereine Deutscher Studenten (VVDSt) und der Wingolfsbund (WB) halten an dem Prinzip weiterhin fest.