Vorort
Der Vorort ist der einem Kartellverband vorstehende Aktivenverein. Beim KV wird vom Aktiventag für die Dauer von einem Jahr ein Kartellverein zum Vorort gewählt. Die Amtsgeschäfte werden von einem vom Vorort bestimmten Vorortspräsidium geführt. Es besteht aus dem Vorortspräsidenten (VOP), seinem Stellvertreter und drei weiteren Mitgliedern. Ein Vertreter des Altherrenvereins der Korporation ist zusätzliches Mitglied. In das Präsidium können auch einzelne aktive Kartellbrüder aus benachbarten Korporationen aufgenommen werden. Auf dem Aktiventag vom 13. Mai 1994 in Erfurt hat man sich für die Vorortswahl auf folgenden Modus geeinigt:
- Die KV-Vereine mit Aktivitas werden nach Regionen in folgende Wahlgruppen mit folgender Anfangsreihenfolge eingeteilt:
Gruppe
Name
Hochschulorte
A
Nord
Berlin, Hannover, Hamburg, Braunschweig, Clausthal, Göttingen, Dresden
B
Alpen
München, Freising, Augsburg, Innsbruck
C
Köln, Bonn
Köln, Bonn
D
Südwest
Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen
E
Westfalen
Münster, Paderborn
F
Bayern Nord
Würzburg, Nürnberg, Erlangen, Bamberg, Bayreuth, Regensburg
G
Rhein-Ruhr
Aachen, Bochum
H
Mitte
Gießen, Marburg, Trier, Frankfurt, Mannheim, Heidelberg, Mainz, Darmstadt
Für die Wahl zum Vorort hat mindestens ein Verein, Ortkartell oder Vereinszusammenschluß aus der jeweils nächsten Wahlgruppe zu kandidieren.
Ein freiwilliger Kandidat aus einer anderen Wahlgruppe gibt dem Pflichtkandidaten die Möglichkeit, seine Kandidatur zurückzuziehen. Stellt sich der Pflichtkandidat aber der Wahl und unterliegt dabei dem freiwilligen Kandidaten, gilt seine Dienstpflicht als erfüllt, d.h. dem freiwilligen Vorort folgt die Kandidatur der nächsten Wahlgruppe.
Wäre eine Wahlgruppe, zu der der gewählte Freiwillige gehört, in den folgenden 4 Jahren pflichtgemäß an der Reihe, wird sie dann übersprungen. Wird ein freiwilliger Kandidat nicht gewählt, bleiben seine reguläre Kandidaturpflicht und die Reihenfolge der Wahlgruppen unverändert bestehen.
- Bei einem triftigen Grund kann der Pflichtkandidat an den Aktiventag den Antrag auf Aussetzung seiner Kandidatur stellen. Wenn dieser Antrag mit 2/3-Mehrheit angenommen wird, geht die Kandidaturpflicht auf die folgende Wahlgruppe über. Diese ist so früh wie möglich, spätestens aber beim Eingang des Antrags, über diesen Vorgang zu informieren. Sie hat nicht das Recht zum Antrag auf Aussetzung.
Eine ausgesetzte Wahlgruppe wird an der siebtfolgenden Stelle in die Reihenfolge der Gruppen eingefügt, so daß sie in der Regel 6 Jahre später erneut zu kandidieren hat. Ein neuerlicher Antrag auf Aussetzung ist dann nicht mehr möglich. Diese Zurückstellung ändert die Anfangsreihenfolge der Wahlgruppen dauerhaft.
Alle das Kandidaturverfahren und die bevorstehende Wahl betreffenden Angelegenheiten koordiniert das amtierende Vorortspräsidium. Es sorgt für die langfristige Inkenntnissetzung von Kandidaturpflichten und erteilt Auskunft über die aktuelle Wahlgruppenliste und alle Fragen zur Vorortswahl.
Es gelten folgende Fristen:
Mai: Vorortswahlen durch den Aktiventag
nächsterreichbare Ausgabe : Veröffentlichung der aktuellen Wahlgruppenliste der AM
01.10.: Amtsantritt des neuen Vorortes
30.11.: Meldeschluß freiwilliger Kandidaten; Meldeschluß für den Pflichtkandidaten für den Antrag auf Aussetzung
31.03.: Genaue Meldung des/der Kandidaten nach Personen und Verbindungen
Mai: Wahl bzw. Bestätigung durch den Aktiventag
Anträge auf Änderung der Wahlgruppeneinteilung entscheidet der Aktiventag. Er verhängt auch gerechte Sanktionen, wenn die vorausgehenden Bestimmungen nicht eingehalten werden.
Über die Wahlgruppe, die den ersten Vorort stellt, entscheidet das Los.
Dieses Vorortswahlverfahren ist gültig, solange der Aktiventag kein anderes beschließt.
regionale Reihenfolge für die nächsten Jahre
2012/13: E - "Westfalen": Münster, Paderborn
2013/14: F - "Bayern Nord": Würzburg, Nürnberg, Erlangen, Bamberg, Bayreuth, Regensburg
2014/15: G - "Rhein-Ruhr": Aachen, Bochum
2015/16: H - "Mitte": Gießen, Marburg, Trier, Frankfurt, Mannheim, Heidelberg, Mainz, Darmstadt
2016/17: A - "Nord": Berlin, Hannover, Hamburg, Braunschweig, Clausthal, Göttingen, Dresden
2017/18: B - "Alpen": München, Freising, Augsburg, Innsbruck
2018/19: C – „Köln/Bonn": Köln, Bonn
2019/20: D - "Südwest" :Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, TübingenBayreuth
Die Reihenfolge kann sich jedoch ändern, wenn eine Region für ein Jahr zurückgestellt wird.
siehe auch
- Vorortspräsidium
- Vorortspräsident (VOP)
- Organe und Einrichtungen des ´KV