KV-Rat
Der KV-Rat ist das oberste geschäftsführende Organ des Kartellverbandes. Er setzt sich aus:
a) Dem Vorsitzenden des KV-Rates, der Alter Herr sein muß,
b) dem Vorortspräsidenten.
c) dem Vorsitzenden des Altherrenbundes,
d) einem vom Aktiventag gewählten Vertreter und
e) einem vom Altherrentag gewählten Vertreter.
Der KV-Rat vertritt den Kartellverband gerichtlich und außergerichtlich. Eine wesentliche Aufgabe besteht in der Verwirklichung gemeinsamer Anliegen von Aktivitas und Altherrenschaft. Der KV-Rat tagt ca. alle zwei Monate sofern keine weiteren Termine festgelegt werden. Seit Mitte 2006 sind die Sitzungen öffentlich, d.h. jeder Kartellbruder kann sich, nach vorheriger Anmeldung bei KV-Sekretariat, als Zuhörer dazusetzen. Besonders sensible Tagesordnungspunkte werden in einem nichtöffentlichen Sitzungsteil behandelt, der dem öffentlichen vorausgeht – ähnlich wie bei Stadt- oder Gemeinderatssitzungen. Der Sitzungsort wechselt wird jedoch über die AM´s und die KV-Homepage angekündigt.
siehe auch
Organe und Einrichtungen des KV