Wichs
Der Wichs (im Süddeutschen auch "die Wichs")ist die aus dem Beginn des 19. Jahrhunderts stammende Festtracht der Verbindungsstudenten. Er wird bei bestimmten Anlässen von den Chargen oder ihren Vertretern, den Chargierten, getragen, um die Verbindung zu repäsentieren. Man unterscheidet Voll- und Salonwichs. Aus beiden Formen kann jeweils der Trauerwichs abgeleitet werden. Wichs-Varianten wie Bergmannskittel oder Frack lockern das Bild weiter auf. Seit dem Wintersemester 1909/10 chargiert die Markomannia nur noch im Salonwichs.
Cerevis Krug Zipfel Schärpe Schärpe Krawatte
Der Salonwichs besteht nur aus Paradecerevis bzw. Barett, Schärpe, weißen Handschuhen und weißem Hemd mit silbergrauer Krawatte die zum dunklen, bevorzugt schwarzen, Anzug getragen werden. Das Cerevis neigt sich zur rechten Stirnseite, so daß der Zirkel für den Gegenüber lesbar ist. Die Schärpe wird von der rechten Schulter zur linken Hüfte getragen (erste Vereinsfarbe (schwarz) innen). Der Fuchsmajor kann als Zeichen seines Amtes einen Fuchsschwanz tragen, der am Cerevis oder der Schulter der Pekesche (beim Vollwichs) befestigt wird. Der Zipfelbund wird an der Brusttasche befestigt. Dazu werden Vereins- und Verbandsnadel am Revers getragen.
Der Vollwichs ist in vielen Teilen der Uniform eines Husaren nachempfunden: Paradecerevis oder Barett als Kopfcouleur, der Uniformrock (Pekesche oder Haus genannt), Schärpe in Verbindungsfarben, weiße Hose, schwarze Stiefel (Kanonen), weiße Handschuhe und ein Gehänge mit Säbel, dem sogenannten Schläger.
Der Trauerwichs entspricht dem Salonwichs, nur werden Krawatte und Handschuhe in schwarz getragen. In einigen Verbindungen wird über den Schärpen ein Trauerflor, das heißt eine schwarze, aber durchsichtige Schärpe getragen. Die Fahne wird auf jeden Fall mit einem Trauerflor ausgestattet. Der Zipfelbund wird nicht an die Brusttasche gehängt.
Verhalten im Wichs
Der Wichs wird hauptsächlich zu Kneipen und Kommersen (eigener und denen befreundeter Korporationen) getragen. Daneben ist es üblich, auch bei bestimmten Gottesdiensten, Prozessionen, Festakten, Hochzeiten und Beerdigungen Alter Herren zu chargieren. Die Regeln, die für Chargierende existieren, vollständig zu beschreiben, würde diesen Rahmen sprengen, zumal das Verhalten im Wichs immer von der jeweiligen Situation abhängig ist. Als oberste Regel gilt allerdings, daß die Chargierenden immer ihren Verein in der Öffentlichkeit repräsentieren, so daß ein entsprechendes Verhalten absolut notwendig ist. Bei schlechtem Benehmen der Chargierenden würde dieses Verhalten sofort auf die jeweilige Korporation zurückfallen. Daher ist es besonders für die Chargierenden angezeigt, den Comment streng zu beachten und sich stets nach ihm zu richten. Allgemein kann man als wichtig bezeichnen, daß sich die Chargierenden während einer Veranstaltung auf ein einheitliches Verhalten einigen, so daß ein geschlossenes Bild gewahrt wird. Beim Chargieren gilt immer das Kommando des Mittelchargierten. Auf den Wichs hat ein Chargierender immer sorgfältig zu achten. Besonders wenn er aus verschiedenen Gründen Teile ablegen sollte, muß er sich darum kümmern, daß die Teile immer unter Aufsicht bleiben. Fällt ein Teil einer anderen Korporation in die Hände, muß er im allgemeinen mit einem Faß Bier ausgelöst werden. Geht ein Chargierter vor der Veranstaltung auf Toilette, so legt er dazu Cerevis, Schärpe, Handschuhe und Schläger ab, und gibt sie einem Bundesbruder zur Aufsicht. Dies geschieht, um die Verschmutzung des Wichses zu vermeiden, da beim Gang auf Toilette die o. g. Elemente des Wichses im Wege wären. Das Rauchen im Wichs ist unter allen Umständen zu unterbleiben, da durch die Glut mancher Zigaretten in der Vergangenheit schon manche Löcher in den Wichs gebrannt wurden. Wird das Verlangen eines Chargierenden nach Nikotin allerdings übermächtig, so sollte er zumindest die gleichen Gegenstände wie bei einem Gang auf die Toilette ablegen, und diese beaufsichtigen. Das Rauchen ist den Chargierenden aber während einer Veranstaltung nicht erlaubt. Begrüßt ein Chargierender jemanden per Handschlag, so ist es höflich, dazu den Handschuh auszuziehen. Dies wird aber nicht von allen Chargierenden praktiziert, da viele den Handschuh als festen Bestandteil des Wichses betrachten, der daher auch nicht abgelegt werden muß. Neben der Höflichkeit veranlaßt in der Regel die Sauberkeit der Handschuhe die Chargierenden dazu, diese bei der Begrüßung auszuziehen.
Verhalten bei Kneipe und Kommers:
Beim Einzug grüßen die Chargierenden zuerst die Corona und bei Kommersen dann schon eventuell einchargierte Vertreter anderer Korporationen in der Chargenschaft. Das Grüßen erfolgt wie eine militärische Ehrenbezeugung durch das Anlegen der rechten Hand an die rechte Schläfe. Wird man selber von anderen, einziehenden Chargierenden gegrüßt, so ist der Gruß zu erwidern. Zieht das Präsidium des Abends ein, so wird es von allen anwesenden Chargierenden gegrüßt, bis es seinen Platz erreicht hat, und die Veranstaltung eröffnet. Dabei drehen sich die Chargen mit, so dass sie immer in Richtung des einziehenden Präsidiums grüßen. Sollte vor dem Präsidium der Vorort des KV einchargieren, so ist ihm die gleiche Ehrenbezeugung entgegenzubringen, bis er seinen Platz erreicht hat. Bei eventuell stattfindenden Receptionen oder Promotionen erheben sich die Chargierenden, stecken den Schläger weg und drehen sich zum Präsidium. Während der Senior den Schläger auf die Schulter des Aufzunehmenden legt bzw. bei der Promotion die Aufnahmeformel (in der Regel Lateinisch) spricht, und die Burschung vollzieht, ist ebenfalls zu grüßen. Falls ein Bundesbruder spricht, d. h. die Festrede oder ein Grußwort hält, stehen die Chargen dabei auf, um den Redner damit zu ehren. Während der Colloquien des Offizes dürfen die Chargenabordnungen einander zuprosten. Dieses Zuprosten ist eine besondere Ehrenbezeugung gegenüber der anderen Korporation. Das bedeutet, daß es unnötig ist, jedem möglichen Verein zuzuprosten. In der Regel geschieht das Zuprosten nach der Reihenfolge des Einzugs der Chargen. Das heißt, daß die jüngeren Korporationen, denen den Zutrunk antragen, die nach ihnen einchargiert sind. Die Strenge der Auslegung dieser Regel wird jedoch in den KV-Vereinen unterschiedlich gehandhabt. Ein Zutrunk wird durch eine Couleurkarte via Bierfuchs, oder wenn nicht vorhanden über die Bedienung oder durch Weiterreichen, angetragen. Es wird nicht zugerufen! Das Zuprosten beginnt bei einigen Vereinen durch Zuruf des Korporationsnamens, so daß die andere Korporation bemerkt, daß ihr zugeprostet werden soll. Beide Chargenabordnungen stehen sich nun in einiger Entfernung gegenüber und können sich nach einem festgelegten Schema zuprosten. Man erhebt das Glas, wechselt es dann in die linke Hand, grüßt, wechselt es wieder in die rechte Hand, erhebt das Glas wieder, trinkt, erhebt das Glas erneut, wechselt es in die linke Hand, grüßt, wechselt das Glas zum letzten mal in die rechte Hand und prostet sich abschließend zu.
Das Zuprosten:
1: Zuprosten
2: Handwechesl
3: Grüßen
4: Handwechsel
5: Zuprosten
6: Zutrinken
7: Zuprosten
8: Handwechsel
9: Grüßen
10: Handwechsel
11: Zuprosten
Im Vollwichs ist es untersagt, eine Veranstaltung vorzeitig zu verlassen, um z. B. auf Toilette zu gehen. Geschieht dies trotzdem, was unter allen Umständen zu vermeiden ist, so legen alle (!) Chargierende des Vereins Cerevis, Schärpe, Handschuhe und Schläger ab und verlassen gemeinsam den Saal. Beim Verlassen des Raumes ist darauf zu achten, daß die abgelegten Couleurartikel möglichst einem neben einem sitzenden Verein anvertraut werden, sonst läuft man Gefahr, die Utensilien später gegen ein Faß Bier auslösen zu müssen. Zum Abschluß einer Kneipe oder eines Kommerses wird im allgemeinen die deutsche Nationalhymne gesungen. Dabei stehen Corona und Chargenschaft auf, der Schläger wird an den Ort gesteckt. Während der Nationalhymne wird gegrüßt. In anderen Verbänden als dem KV ist es üblich, während der Strophe zu ”stechen", d. h. den blanken Schläger vor sich nach oben in die Luft gestreckt zu halten. Dies wird von Chargierenden des KV nicht praktiziert. Am Ende einer Kneipe oder eines Kommerses, an denen Chargenabordnungen teilgenommen haben, kommt es im allgemeinen zur Bildung eines Chargenspaliers. Dabei stellen sich die schon auschargierten Abordnungen vor dem Veranstaltungssaal zu einem Spalier auf, durch das die folgenden Chargierenden hindurch müssen, um den Raum zu verlassen. In der Regel wird dabei der Schläger gezogen und in die Luft gestreckt, so daß die nachfolgenden Chargierenden unbehelligt durch das Spalier ziehen können. Leider fuchteln dabei Vertreter von KV-Vereinen oftmals mit der stumpfen, aber gefährlichen Klinge in der Luft herum. Die Chargierenden, die das Spalier durchlaufen wollen, müssen nun unter den Klingen oder sogar durch diese hindurch. Bei der Durchquerung des Spaliers versuchen einige Unverbesserliche zudem, den Auschargierenden das Cerevis oder sogar den Zipfelbund zu entwenden. Gelingt dies, muß man sich auf eine Auslösung der ”Beute" aber nicht einlassen, da die Gegenstände regelrecht geraubt wurden. Das Verteilen von Rosen oder anderen Blumen während des Auszugs an die Chargierenden hat sich in der Vergangenheit als positiv herausgestellt, da statt der Schläger dann die Blumen in die Luft gestreckt werden können, was von vornherein zur Entschärfung der Situation beiträgt.
Verhalten in der Kirche oder bei einer Beerdigung:
Beim Chargieren in der Kirche oder bei einer Beerdigung eines Bundesbruders wird die Fahne mitgeführt. Bei Beerdigungen ist sie mit einem Trauerflor versehen; die Chargierenden einiger Vereine tragen dann - falls vorhanden - statt des üblichen Paradecerevis ein Trauercerevis. Einige Vereine haben für diesen Anlaß auch einen eigenen Trauerwichs. Nach der Beisetzung treten die Chargierenden vor das offene Grab, und die Fahne wird darüber gesenkt. Dabei wird gegrüßt, bei einigen Vereinen verneigen sich die beiden anderen Chargierenden. Vor einem Gottesdienst müssen die Chargen ihre Position beim Einzug, ihren Platz während des Gottesdienstes und ihre Position beim Auszug klären. Im Verlaufe des Gottesdienstes bleiben die Chargierenden stehen. Bei der Wandlung wird die Fahne gesenkt, die Chargierenden grüßen.