Zum Hauptinhalt springen

Vorortspräsidium

Der Vorort ist ein vom Aktiventag für ein Jahr gewählter Kartellverein, der dem Aktivenbund präsidiert und ihn nach außen hin vertritt. Der Vorort wählt aus seinen Reihen ein sechsköpfiges Vorortspräsidium, das die Geschäfte des Vororts führt. Vorotspräsident (VOP) und dessen Stellvertreter (VOVP) müssen dem Aktiventag gem. §55 (2) KVS zur Wahl des Vorortes in Person vorgestellt werden. Der Vorortspräsident (VOP) gehört für die Dauer seiner Amtszeit dem KV-Rat an.