Bursch
Mit der Promotion erhält das Mitglied alle Rechte und Pflichten eines Burschen. Dieser hat Sitz und Stimme auf AC, BC und CC. Zu seinen Pflichten gehören die aktive Teilnahme am Vereinsleben, die Einhaltung der Prinzipien und des feierlichen Gelöbnisses, das in der Regel mit der Promotion verbunden ist. Einige Kartellvereine kennen darüber hinaus den Status eines Inaktiven, der noch unterschieden wird in Inaktive am Ort (in loco, i.l.) und Inaktive, die andernorts studieren (ex loco, e.l.). Der Antrag auf Inaktivierung wird an den BC gerichtet und von diesem entschieden. Gründe können Examensvorbereitung, persönliche Motive etc. sein. Mit der Inaktivierung entfällt die Verpflichtung, an den meisten der Veranstaltungen teilnehmen zu müssen.
Begriffsgeschichte
Die frühen „scholares” waren in sog. Bursen untergebracht. Dieser Begriff leitet sich vom lateinischen „bursa” = Geldbörse ab und bezeichnete somit Gemeinschaften, die aus einer gemeinsamen Kasse lebten. Die Bewohner hießen daher auch Burßgesell, Bursant oder Mitbursch, die Gesamtheit „die Bursch”. Die älteste und bekannteste ist sicherlich das von Robert von Sorbon 1257 gegründete Collegium Sorbonicum. Als Bezeichnung für ein einzelnes Mitglied bürgerte sich „Bursch” erst zum Ende des 18. Jahrhunderts ein, gleichzeitig mit dem Ausdruck „Burschenschaft” für einen bestimmten Typus einer studentischen Verbindung.