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Vertreterversammlung

KV-Rat KV-Sekretariat KV-Gericht Verbandskassenausschuss Altherrenbundvorstand VOP Vorort Vertreterversammlung Altherrentag Aktiventag Hauptausschuss Hauptausschuss Aktivenvertreter Altherrenverein Aktivitas

Die Vertreterversammlung (VV) ist das oberste Organ für die Willensbildung in allen Angelegenheiten des KV. Sie besteht aus Aktiventag und Altherrentag. Ihre Beschlüsse sind für alle Kartellvereine und deren Mitglieder bindend. Zur VV, die mindestens alle zwei Jahre stattfinden muß, hat jeder Kartellverein je einen Vertreter der Aktivitas und der Altherrenschaft zu entsenden. Jeder Vertreter hat eine Stimme. Aktiventag und Altherrentag beraten in der VV gemeinsam, die Abstimmungen erfolgen getrennt. Zur Annahme eines Antrages ist sowohl die Zustimmung des Aktiventages als auch die des Altherrentages erforderlich. Anträge an die VV müssen bis zu dem vom KV-Rat festgesetzten und in den AM veröffentlichten Termin (etwa 2-3 Monate vorher) im KV-Sekretariat vorliegen. Jeder Kartellverein ist verpflichtet einen Vertreter für die Aktivitas, sofern er noch über eine solche verfügt, und einen für die Altherrenschaft zu entsenden. Ist es einem Verein aus irgendwelchen Gründen nicht möglich einen Vertreter zu benennen, so kann er Vertreter eines befreundeten Vereins bitten, das Stimmrecht für ihn wahrzunehmen. Pro Person ist allerdings nur ein Stimmrecht möglich, d.h. vertritt ein Verein mehrere andere Vereine, so muss er entsprechend viele Personen als Vertreter entsenden. Ist dies nicht möglich, so gelten zwar die entsprechenden Vereine als vertreten und müssen keine Kartellstrafe bezahlen, das Stimmrecht verfällt jedoch.

siehe auch