B-Philister
Wenn man in mehreren Kartellvereinen aktiv war und sich philistriert, kann man sich entscheiden, in welchem Verein man A-Philister und in welchen man B-Philister werden will. I.d.R. ist der jährliche Beitrag des B-Philisters geringer, als der des A-Philisters, ohne eine Verminderung an Rechten oder anderen Pflichten mit sich zu bringen; lediglich das Recht, zum Philistersenior der Markomannia gewählt zu werden, bleibt einem B-Philister verwährt. (§ 16 AHVS) Für B-Philister für ein Kartellverein keinen Verbandsbeitrag ab. - Jeder Kartellbruder zahlt seinen Verbandsbeitrag über seine A-Korporation.
In der Regel erklärt sich ein Alter Herr im KV zum A-Philister des Vereins, in dem er während des Studiums überwiegend aktiv gewesen ist. Bei allen weiteren Vereinen, denen er als Aktiver angehört hat, soll er B-Philister werden. Allen Philistern steht das Teilnahmerecht bei allen Conventen des Vereins zu, Antrags- und Stimmrecht zumindest bei CC und AHC. Bei AC und BC können sie Anträge stellen, haben aber kein Stimmrecht.