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KV-Akademie

Akademie des Kartellverbandes katholischer Deutscher Studentenvereine e. V.

Mit der auf Initiative des Vorortes Markomannia von der VV in Mainz am 18. Juni 1983 beschlossenen und der am 17. September 1983 in Beckum vollzogenen Gründung eines inzwischen im Vereinsregister eingetragenen und als gemeinnützig anerkannten Vereins „KV-Akademie” wurde die seit 1972 erfolgreich geleistete Akademiearbeit im KV auch institutionalisiert und auf eine rechtlich eindeutige Basis gestellt. Dem gewählten Vorstand der KV-Akademie können neben dem Leiter, seinem Stellvertreter, einem Schriftführer und Kassierer bis zu drei Beisitzer angehören. Geborene Mitglieder des Vorstandes für die Dauer ihrer Amtszeit sind der Vorortspräsident, der Vorsitzende des Altherrenbundes des KV und der KV-Rats-Vorsitzende. Damit ist auch organisatorisch die Verzahnung des e.V. mit dem KV gesichert. Die KV-Akademie unterstützt den KV und seine Gliederungen in der Verwirklichung der Grundsätze des Verbandes (§ 4 KVS). Sie fördert im außerschulischen und außerberuflichen Bereich die religiöse, hochschulpolitische und allgemeinpolitische Weiterbildung der Kartellangehörigen insbesondere durch:

  • verbandsinterne Bildungsveranstaltungen zur Diskussion von Grundsatzproblemen aus Kirche, Staat und Gesellschaft,
  • Begegnungen mit Gruppen und Verbänden auf europäischer Ebene,
  • Erarbeitung von Jahresthemen der KV-Bildungsarbeit und von Stellungnahmen in der geistigen Auseinandersetzung der verschiedenen Gruppen in unserer Gesellschaft.
  • Organisationshilfen, Stellung von Referenten u.a.

Wesentliche Aufgabe der KV-Akademie ist die subsidiäre Unterstützung sowohl der einzelnen Korporationen wie auch der Kartellbrüder im Sinne unserer Prinzipien durch eine intensive Bildungsarbeit auf den Gebieten der Religion, der Staats- und Gesellschaftspolitik sowie der Hochschulpolitik. Hier sollte der KV nicht in erster Linie in Konkurrenz zu den Veranstaltungen der Korporationen treten, sondern eine sinnvolle Ergänzung durch Angebote, die eine einzelne Korporation nicht leisten kann, bieten. Anträge für Fördergelder durch die KV-Akademie werden an das KV-Sekretariat geschickt.

Satzung der KV-Akademie