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Decharge

Entlastung des Vorstandes durch den Convent. Die Decharge erfolgt üblicherweise für den Senior,Consenior, Fuchsmajor und den Scriptor auf dem letzten Convent (Dechargeconvent) des Semesters. Der Quaestor wird in der Regel erst auf dem ersten Convent (Semestereröffnungsconvent) des neuen Semesters dechargiert, weil erst zu diesem Zeitpunkt eine ordentliche Kassenprüfung möglich ist. Für die Decharge der ersten vier Chargen wird ein Interimsconventsleiter ernannt, der den Senior in dieser Funktion ablöst. Beim Quästor ist dies nur notwendig, wenn der (neue) Senior zugleich Concharge im vorangegangenen Semester war. Vor der Abstimmung wird ein Bericht des sogenannten Dechargeberichterstatters gehalten, der alle Anwesenden über die Amtszeit des zu entlastenden Bb informiert. Die darauffolgende Debatte und geheime Abstimmung erfolgt unter Ausschluss der Charge. Nach Stimmauszählung werden die Kernpunkte der Debatte vom Conventsleiter zusammengefasst, um sie dem Dechargierten mitzuteilen.