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Kartellverband katholischer deutscher Studentenvereine

Wappen

Wappen (KV).gif

Basisdaten

Gründung: 1865

Gründungsort: Würzburg

Gründungsvereine:

KStV Askania-Burgundia Berlin, KStV Unitas-Breslau Köln, KStV Arminia Bonn, KStV Germania Münster, KStV Walhalla Würzburg

Mitgliederzahl: 1566 Aktive in 76 Aktivitates 158 Aktive im ÖKV in 8 Vereinen 18.000 AHAH in 137 AH-Vereinen

Status: Aktiv

Mitglied in: EKV, AGV KAD

Abkürzung:

KV

Korporationstyp(en):

katholische Studentenvereine

(seit 1971 ist in Ausnahmefällen die Aufnahme von nicht- katholischen Christen erlaubt)

Waffenst. Prinzip: nicht-schlagend

Couleur: Farbenführend

Farben:

Schwarz - Weiß - Rot

Verbandsnadel:

KVNadel.jpg

Prinzipien:

Religion,Wissenschaft,Freundschaft

Bundeslied:

Nun roll zum Himmel Deine Feuerwellen, Wie uns die Väter lehrten

Verbansorgan:

Akademische Monatsblätter (AM)

Webseite:

http://www.kartellverband.de

1865 gegründet als Kartell der nichtfarbentragenden katholischen deutschen Studentenvereine, 1933 mit dem RKDB zusammengeschlossen, 1935 Selbstauflösung, Wiedergründung Pfingsten 1949

Geschichte

Gründungsphase

Mitte des 19. Jahrhunderts schlossen sich an verschiedenen Orten katholische Studenten und Akademiker zusammen, um — im Gegensatz zu damals starken Kräften, die auf eine Säkularisierung und Entchristlichung des gesamten öffentlichen und kulturellen Leben hinwirkten — Gemeinschaften auf dem Fundament der Religion und der Wissenschaft aufzubauen. Sie waren bestrebt, ernsthafte wissenschaftliche Forschung und Lehre mit tiefer religiöser Grundhaltung zu verbinden und aus diesem Junktim ihr Leben nach den Erfordernissen einer modernen technisierten Welt zu gestalten. Aus den Anstrengungen sowie der Arbeit dieser Männer entwickelte sich das katholische deutsche Studententum und damit auch der KV. Man schrieb das Jahr 1853, als in Berlin der „Katholische Leseverein” gegründet wurde. Er verschrieb sich der Tradition akademischer Lesevereine, insbesondere der wissenschaftlichen Betätigung, basierend auf der Grundlage des katholischen Glaubens. Primär handelte es sich nicht um einen reinen Studentenverein, jeder wissenschaftlich gebildete katholische Bürger sollte Gastfreundschaft genießen. Neben wissenschaftlichen Aufgaben sah man sich auch karitativen Zwecken verpflichtet, beispielsweise einer Bescherung armer Kinder zu Nikolaus oder durch die Einrichtung einer Wohltätigkeitskasse. 1862 erfolgte die Umwandlung des Lesevereins in einen reinen Studentenverein. Dieser Verein, 1881 getrennt in Askania an der Universität und Burgundia an der Technischen Hochschule, gilt als ältester Verein des KV. Er unterhielt sog. Korrespondenzverhältnisse mit der 1851 gegründeten Aenania München (älteste CV-Verbindung) und der Winfridia Breslau. Im Gegensatz zum Katholischen Leseverein entschlossen sich Aenania und Winfridia zum Tragen von Mütze und Band und gingen unter diesem Gesichtspunkt im Jahre 1856 ein Cartellverhältnis ein, das der CV als seine eigentliche Gründung ansieht. Das bis dahin weitgehend unbemerkte Wirken der katholischen Korporationen wurde zum ersten Male einer breiteren Öffentlichkeit bekannt, als 1863 auf der 15. Generalversammlung der katholischen Vereine Deutschlands in Frankfurt GEORG FREIHERR VON HERTLING (1843 – 1919, 1912 bayerischer Ministerpräsident, vom 1.11.1917 – 30.09.1918 Reichskanzler und preußischer Minister) in einer vielbeachteten Rede die historische Situation darlegte, die zur Gründung katholischer Studentenvereine geführt hatte und ihnen eine große Zukunft voraussagte.

„Diese neuen Vereine erkannten, wie nur auf der sicheren Grundlage der Religion ein lebenskräftiger Organismus erwachse, nur durch das Band der Religion alle anderen Ideen zu einem harmonischen Ganzen vereinigt werden könnten. Nur an der Hand eines religiös-sittlichen Prinzips glauben sie die erste Aufgabe lösen zu können, die sich stellte: die Heranbildung „echt männlicher Charaktere.” Als zweite Aufgabe wird die Teilnahme am „religiös-wissenschaftlichen Kampf der Gegen-wart” bezeichnet. Schließlich wird „Freundschaft und Geselligkeit dort blühen, wo ein gemeinsames Ziel alle vereint”.

Wir finden hier die erste öffentliche Prinzipienrede katholischer Korporationen (KARL HOEBER). Erstmalig wurden RELIGIONWISSENSCHAFTFREUNDSCHAFT als Grundlagen der Korporationen erklärt. Weitere katholische Studentenvereine entstanden bald in Breslau, Bonn, Münster, Tübingen, Innsbruck und Würzburg. Auf dem 16. Deutschen Katholikentag in Würzburg 1864 begründeten die nunmehr sieben an deutschen Universitäten bestehenden katholischen Korporationen den sog. „Würzburger Bund”. In der Folgezeit scheiterten jedoch alle Anstrengungen, diesen losen Bund straff verbandsmäßig zu organisieren. Daraufhin wurde er bereits im Folgejahr in Trier wieder aufgelöst. Die vier farbentragenden Verbindungen zu München, Tübingen, Breslau und Innsbruck übernahmen das 1856 von Aenania und Winfridia begründete Cartellverhältnis. Die fünf nichtfarbentragenden Vereine dagegen bildeten im Januar 1866 den Verband der katholischen Studentenvereine zu Berlin, Bonn (Arminia), Breslau (später Unitas), Münster (Germania) und Würzburg (Walhalla). Diese Korporationen verzichteten auf das Farbentragen und andere äußere studentische Bräuche, die sie als Ablenkung von ihren wissenschaftlichen und religiösen Grundsätzen ansahen. Die Trennung von CV und KV beruhte nicht in erster Linie auf Unterschieden in den grundsätzlichen Zielsetzungen beider Verbände – hier lassen sich weitgehende Übereinstimmungen feststellen – sondern eher in der Ausrichtung: Der KV maß der Pflege äußerer Formen, wie sie in der studentischen Jugend üblich waren, weniger Wert zu; er wandte sich weit mehr den geistigen, religiösen und kulturellen Fragen zu. Dem CV diente neben der Verfolgung geistiger und religiöser Belange gerade die Pflege des studentischen Brauchtums als Mittel der Erziehung und Durchsetzung katholischer Interessen im akademischen Raum.

Phase der Konsolidierung

Das KV-Logo

Das Wachstum des KV vollzog sich zunächst nur sehr langsam. Der Münchener Katholische Studentenverein 1866 (später Ottonia), Laetitia-Karlsruhe 1866 (als erster Verein an einer TH) und Winfridia-Göttingen 1870 waren die nächsten Korporationen im KV. Im Jahre 1872 wurde mit dem von Reichsdeutschen gegründeten Verein Academica (ab 1895 Rhenania) der erste nicht auf Reichsgebiet beheimatete Verein in den Verband aufgenommen. Die Aufnahme der Saxonia-München durchbrach zum ersten Male das Prinzip, an jeder Hochschule nur einen Kartellverein zuzulassen. Durch die nachgewiesene Arbeit erlangten die Kartellvereine ein hohes Ansehen unter den Studierenden. Dies führte um die Jahrhundertwende zu einem steilen Anstieg der Mitgliedszahlen, der noch durch die rasch wachsenden Studentenzahlen gefördert wurde. Eine notwendige Folge war die Aufteilung übergroßer Korporationen, die zum Teil mehr als 100 Aktive besaßen. So entstand im Jahre 1901 in Münster die Markomannia und die Cimbria nach Abspaltung von der Germania. Bei Ausbruch des ersten Weltkrieges bestand der KV aus 51 ordentlichen und drei befreundeten Vereinen. Grundlage des Verbandes bildete das auf der ersten Generalversammlung 1867 beschlossene Statut. Die drei Prinzipien ReligionWissenschaft – STUDENTISCHE GESELLIGKEIT wurden festgeschrieben. Später wurde die „studentische Geselligkeit” durch das Prinzip Freundschaft ersetzt, ansonsten aber haben diese Prinzipien in Verein und Verband bis heute nichts von ihrer Gültigkeit verloren. Im Rahmen der Verbandsgrundsatze wurde den Vereinen weitgehende Freiheit zuerkannt. Ein aus den Reihen der Verbandsvereine zu wählender Vorortsverein übernahm die Leitung des Verbandes für jeweils ein Jahr. Zunächst übernahm der Katholische Leseverein zu Berlin den Vorort. Zur Organisation und Koordination der Arbeit wurde die Funktion eines Verbandsgeschäftsführers geschaffen. Aus dem jährlich erscheinenden Korrespondenzblatt, das vornehmlich Namen und Anschriften der Mitglieder enthielt, gingen 1888 die „Akademischen Monatsblätter” als offizielles Verbandsorgan hervor. Das Mitgliederverzeichnis erscheint ab 1896 als „Jahrbuch des KV”. Bereits 1866 erschien erstmals das Kommersbuch des KV, das bis 1933 16 Auflagen mit insgesamt 64.000 Exemplaren erreichte. Im Jahre 1898 wurde auch ein von dem Frauenburger Domherren Julius Pole verfaßtes Lied („Nun roll zum Himmel Deine Feuerwellen") mit einer Melodie des Komponisten KARL WILHELM als Verbandsbundeslied angenommen und schließlich erhielt der Verband 1907 ein offizielles Verbandswappen, das von dem Maler KRAHFORST (Aachen) entworfen worden war. Erste ernsthafte Belastungsproben des jungen Verbandes löste die Frage der Infallibilität des Papstes aus. Die Beschlüsse des ersten Vaticanum wurden kritisiert, altkatholische Kartellbrüder schieden aus den Korporationen aus, Unitas wurde suspendiert, andere Korporationen waren in ihrer Existenz bedroht. Eine offizielle Stellungnahme der Verbandsspitze in dieser Frage ist auffälligerweise zu keiner Zeit erfolgt. Auch der Kulturkampf stellte eine schwere Belastung der Vereine und des Verbandes dar, aus dem sie bzw. er jedoch gestärkt hervorgingen. Dem KV wurde vorgeworfen, sich der konfessionellen Spaltung unter der Studentenschaft und der nationalen Unzuverlässigkeit schuldig zu machen. Diesen Anfeindungen konnte der KV auch durchaus eine gute Seite abgewinnen, führten sie doch in den eigenen Reihen zu weltanschaulicher Geschlossenheit und Entschlossenheit der Mitglieder. Die katholisch-kirchliche Grundlage wurde besonders betont, Ergebenheitsadressen an den Papst waren die Regel. Das öffentliche Bekenntnis zur katholischen Kirche und zum KV waren nicht selten mit persönlichen Nachteilen im privaten und beruflichen Bereich verbunden.

Zwischen den Kriegen

Durch gemeinsame Fronterlebnisse im Ersten Weltkrieg gefördert, überwog in den Nachkriegsjahren das Bedürfnis nach einer Annäherung der einzelnen Verbände mit einer übergreifenden einheitlichen deutschen Studentenschaft. In diesem Geiste wurde die Deutsche Studentenschaft als Selbstverwaltungsorgan der deutschen Studierenden auf dem ersten deutschen Studententag in Würzburg 1919 gegründet. Außerdem traten nahezu alle studentischen Verbände, einschließlich aller katholischen, dem 1921 in Erlangen abgeschlossenen sog. Erlanger Verbändeabkommen bei, das 1922 durch ein Ehrenabkommen erweitert wurde. Hier wurde vor allem die Gleichberechtigung aller Verbände festgelegt, für die schlagenden Verbände auch die Gleichberechtigung der Duellgegner. Diese Abkommen blieben bestehen bis zur erzwungenen Auflösung der Verbände in der NS-Zeit. Nach dem Zweiten Weltkrieg kam ein ähnlich weitgehendes Abkommen nicht mehr zustande. Die Rückkehr der Kriegsgeneration aus dem Ersten Weltkrieg führte zu einem außerordentlichen Hochschnellen der Studentenzahlen. Die katholischen Korporationen erhielten einen so starken Zustrom von Studenten, daß die alten Vereine ihn nicht mehr fassen konnten. Es kam zur Gründung zahlreicher neuer Vereine. Am 1. April 1920 konnten auch endlich die Bemühungen erfolgreich abgeschlossen werden, den Zusammenschluß mit dem „Süddeutschen KV” zu vollziehen. Dieser basierte auf dem 1876 in Würzburg gegründeten Katholischen Süddeutschen Studentenverein [Normannia], der mit seinen fünf Tochtervereinen u.a. in München, Freiburg und Heidelberg dem Verband einen Zuwachs von mehr als 1.000 Aktiven und Alten Herren brachte und vor allem im süddeutschen Raum die Rolle des KV stärkte. Außerdem gelang es, durch Neugründungen auch Zugang zu solchen Hochschulen zu gewinnen, an denen der KV bisher nicht vertreten war. Stärkster Ortsverband mit sieben Kartellvereinen (nach der Teilung der Saxonia kamen noch drei hinzu) war München. Bis zum Ende des Ersten Weltkrieges beschränkte sich der Verband auf das Gebiet des damaligen Deutschen Reiches. Ausnahmen waren lediglich Rhenania Innsbruck (ehedem Academica) und Tirolia, mit der ein Freundschaftsverhältnis bestand. Nun wurden weitere österreichische Vereine in Wien und Graz aufgenommen. Mit dem katholischen Studentenzirkel ,Siegfried" konnte sich der KV 1930 als Vorläufer künftiger europäischer Zusammenarbeit auch in Paris etablieren. Zu diesem Zeitpunkt erreichte der KV einen Höchststand mit 106 Kartellvereinen und 20.000 Kartellangehörigen — eine Verdoppelung der Mitgliederzahl seit 1919. Das Jahr 1921 markiert die erstmalige Wahl eines eigenständigen Philisterausschusses, nachdem diese Frage schon Jahrzehnte zuvor diskutiert worden war. Seit 1913 sind die Kartellvereine zur Gründung eines Philistervereines verpflichtet. Das Prinzip des Lebensbundes hat damit auch in der Organisationsform ihren Niederschlag gefunden. Die größte Gefahr drohte dem KV dann in der NS-Zeit. Noch im Jahre 1932 hatte der KV seinen Mitgliedern die Zugehörigkeit zu NS-Gliederungen verboten. Doch nach der Machtübernahme Hitlers wurde der Freiraum der Korporationen arg beschnitten: die Ereignisse überschlugen sich. Eine Fehleinschätzung der Gefahren kann man den Verantwortlichen im Rückblick möglicherweise vorwerfen; die Frage der Verantwortlichkeit und Schuld ist sicher noch nicht endgültig zu beantworten. Unzweifelhaft wurde ein erheblicher Druck seitens des Staates ausgeübt. Nicht eben förderlich war die Haltung der katholischen Bischöfe. In einer Erklärung vom 28. März 1933, also kaum zwei Monate nach der Machtergreifung, bekundeten sie, daß nunmehr anzuerkennen sei, „daß von dem höchsten Vertreter der Reichsregierung [...] öffentlich und feierlich Erklärungen gegeben sind, durch die die Unverletzlichkeit der katholischen Glaubenslehre und der unveränderlichen Aufgaben und Rechte der Kirche Rechnung getragen wird”. Somit seien ihre Verbote und Warnungen nicht mehr notwendig. Diese Stellungnahme deutscher Bischöfe wurde vielerorts als Entgegenkommen und Arrangement verstanden; der Widerstand vieler katholischer Institutionen und Gruppen wurde nachhaltig gelähmt. Auch auf höchster Ebene wurde zu diesem Zeitpunkt die Gefährlichkeit ADOLF HITLERS unterschätzt. Mit Wirkung vom 5. Mai 1933 wurde die Führung des Verbandes vom Verbandsrat auf den Vorortsvorsitzenden DR. CONSTANTIN HANK übertragen. Bereits im April 1933 war festgestellt worden, daß die Mitgliedschaft in der NSDAP und ihren Wehrorganisationen mit der Verbandsangehörigkeit vereinbar sei. Zur Begründung wurde auf die Erklärungen der deutschen Bischöfe verwiesen. In dem Glauben, Schlimmeres zu verhüten, wurde durch den Vorortsvorsitzenden nach Einführung des Führerprinzip, das Convent bzw. VV die Entscheidungskompetenz zugunsten eines Korporationsführers entzog, auch der Arierparagraph umgesetzt. Das Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich vom Juli 1933 verbesserte die Position der katholischen Verbände keineswegs. Unter erheblichen Pressionen einigten sich am 3.9.1933 im Zuge einer forcierten Konzentration der Verbände der RKDB (mit damals zwanzig Korporationen) mit dem KV über einen Zusammenschluß. Am 20. März 1934 entfiel die Selbstverwaltung der studentischen Verbände, die fortan dem Reichsführer der Deutschen Studentenschaft unterstellt waren. Das konfessionelle Prinzip wurde unterdrückt, der Name in „Kartellverband Katholischer Deutscher Burschenschaftlicher Verbindungen (KDB)” geändert. Die Korporationen wurden den örtlichen Studentenschaftsführern unterstellt; eine Zusammenarbeit in den Ortskartellverbänden wurde unmöglich gemacht, die Errichtung von Kameradschaftshäusern angeordnet. Schließlich wurde der KV am 20.11.1935 in Hannover aufgelöst. Die Korporationen blieben zwar noch zunächst bestehen, eine Betätigung war jedoch unmöglich, so daß sich die meisten Kartellvereine auflösten, um der Gleichschaltung zu entgehen. Auch der Altherrenzirkel des KV wurde am 20. Juni 1938 als staatsfeindlich aufgelöst und verboten, das Vermögen beschlagnahmt. Schon 1934 hatte sich der KV vom ÖKV trennen müssen, um bis 1938 weiterbestehen zu können. Nach der Eingliederung Österreichs ins Deutsche Reich 1938 wurde der ÖKV um so härter verfolgt. Offiziell war der KV spätestens ab 1938 aufgelöst, die Verbundenheit vieler Korporationen lebte jedoch weiter. Nur so ist der rasche Wiederaufbau nach dem Krieg zu erklären. Schon 1947 wurde nach drei vorbereitenden Tagungen für das Gebiet der drei westlichen Besatzungszonen ein erster Altherrentag in Bochum durchgeführt; dieser umfaßte bereits 62 Altherrenvereine und 82 Altherrenzirkel.

Die Wiedergründung

Auf dem ersten Seniorenconvent in Göttingen trafen sich Vertreter studentischer Gruppen, die die Tradition der ehemaligen Kartellvereine weiterführen wollten (nur für die britische Zone). Nach dem Inkrafttreten der Landerverfassungen und des Bonner Grundgesetzes mit neuen demokratischen Freiheitsrechten kam es Pfingsten 1949 zur Wiedergründung des KV für das Gebiet der Bundesrepublik und der westlichen Sektoren von Berlin. Auf dem Katholischen Deutschen Studententag in Bamberg 1948 wurden 36 KV-Vereine registriert, während bei der Vertreterversammlung 1949 bereits 56 KV-Korporationen erfaßt wurden. Nach und nach entstanden alle 95 früheren Kartellvereine (ohne Österreich, die Schweiz und Paris) mit ihren Altherrenvereinen. Mittel- und ostdeutsche Kartellvereine wurden in den Westen verlegt; auch neue Vereine entstanden in Mainz. Nürnberg, Düsseldorf und Saarbrücken, um nur einige zu nennen. Auf der VV 1949 beschloß die junge Aktivitas, daß alle in Würzburg erfaßten KV-Korporationen wieder ordentliche Mitglieder des KV seien. Die satzungsmäßigen Ziele wurden entsprechend den alten Prinzipien RELIGION – WISSENSCHAFT – FREUNDSCHAFT festgelegt. Auf der VV 1951 wurde der KV-Rat als verbindendes Organ zwischen Aktivitas und Altherrenschaft geschaffen, auch die Akademischen Monatsblätter (AM) erschienen ab dem 1. Oktober 1951 wieder.

Entwicklung seit den sechziger Jahren

Die fünfziger und sechziger Jahre sind gekennzeichnet durch einen erheblichen Rückgang der Bedeutung und des Einflusses katholischer Korporationen und Verbände unter den Studenten. Bei steil ansteigenden Studentenzahlen stagnierten die Zahlen der katholisch Corporierten oder zeigten nur einen geringen Anstieg. Fragen wie der Vietnamkrieg, Studienbedingungen oder die Entwicklung Ende der sechziger Jahre blieben bei den Korporationen außen vor. Antworten wurden anderswo gesucht. Als Reaktion setzte die VV in Regensburg 1969 einen Reformausschuß ein, der ein Grundkonzept für eine Reform des KV ausarbeiten sollte. Die Prinzipien RELIGION — WISSENSCHAFT — FREUNDSCHAFT sollten auch weiterhin Zielvorstellung des Verbandes bleiben. Das Katholizitätsprinzip wurde jedoch nicht mehr uneingeschränkt gutgeheißen. Trotz erheblicher Bedenken einer nicht geringen Zahl von Korporationen und Kartellbrüdern sowie unter z.T. fragwürdigen Methoden wurde auf der VV 1971 in Münster eine neue KV-Satzung nahezu erzwungen. „Bei einem im Sinne des Prinzips RELIGIO intakten Vereinslebens” wurde in Ausnahmefällen die Aufnahme nichtkatholischer Christen erlaubt. Eine Ablehnung dieses Kompromißvorschlages hätte zu einer Spaltung des Verbandes geführt. Festzustellen ist jedoch, daß dieser Kompromiß keineswegs die erhoffte Einmütigkeit geschaffen hat. Für nicht wenige Korporationen ist de facto das Katholizitätsprinzip seit diesem Zeitpunkt abgelöst, die Aufnahme nichtkatholischer Christen legitimiert. Der weite Interpretationsraum förderte sogar das Auseinanderdriften der Vereine. Die achtziger und neunziger Jahre sind durch divergierende Strömungen gekennzeichnet. Auf der Vertreterversammlung 1980 in Hamburg wurde in Erinnerung an die früher erfolgreiche Praxis das Vorortsprinzip wieder eingeführt. Dieses besagt, daß eine Korporation den Vorsitz im Aktivenbund des KV führt und die verantwortlichen Kartellbrüder des Vorortpräsidiums mit Ausnahme des VOP und VOVP, die vom Aktiventag in Person gewählt werden, selbst durch Conventsbeschluß benennt. Dadurch wurde der sog. Vorstand des Aktivenbundes abgelöst. der aus mehreren, teilweise über große Teile des Bundesgebietes verstreuten, Kartellbrüdern bestand. Sie kämpften schon allein aufgrund der erheblichen Entfernungen mit großen Abstimmungsschwierigkeiten. Außerdem stand dieser „Vorstand des Aktivenbundes” nicht im Einklang mit der Tradition studentischer Verbände. Der Verantwortung im Verband bewußt, hat Markomannia 1982/83 den Vorort gestellt, nachdem zuletzt 1955/56 diese Ehre unserer Korporation zuteil wurde. In dieser verantwortlichen Position gelang es, unseren Überzeugungen auch auf Verbandsebene Gewicht zu verschaffen und zugleich Beispiel zu geben für ein überzeugtes Eintreten im Sinne der Grundsätze, auf denen unsere Korporation und der Verband beruhen. Nachdem bisher die Kandidaten zur Wahl des Vorortes sich stets selbst gemeldet und zur Wahl gestellt hatten, wurden durch Beschluss des Aktiventages in Erfurt 1994 Regionalgruppen gebildet, welche in festgelegter Reihenfolge zur Stellung des Vorortes verpflichtet werden. Treten Kandidaten außerhalb dieser Reihenfolge an, kommt es jeweils zu einer Verschiebung um ein Jahr. Wesentliche Aufgabe des KV ist die subsidiäre Unterstützung sowohl der einzelnen Korporationen wie auch der Kartellbrüder im Sinne unserer Prinzipien. Dazu gehört auch eine intensive Bildungsarbeit auf den Gebieten der Religion, der Staats- und Gesellschaftspolitik sowie der Hochschulpolitik. Hier sollte der KV nicht in erster Linie in Konkurrenz zu den Veranstaltungen der Korporationen treten, sondern eine sinnvolle Ergänzung durch Angebote, die eine einzelne Korporation nicht leisten kann, bieten. Weiterhin sollten auch Organisationshilfen, Stellung von Referenten u.a. dazugehören. Um diese Bildungsarbeit zu institutionalisieren und unabhängig von Tagesentwicklungen zu machen, wurde auf Initiative des Vorortes Markomannia durch Beschluss der VV 1983 in Mainz am 17. September 1983 die KV-Akademie e.V. gegründet. Mit der Wiedervereinigung verbunden sind die intensiven Bemühungen um Neugründungen oder Reaktivierung von KV-Korporationen in den neuen Bundesländern. Erste Erfolge zeichnen sich in Erfurt (KStV Lichtenstein) und Dresden (KStV Abraxas-Saxonia) ab. Gesellschaftliche Entwicklungen der letzten Jahre machen auch vor dem KV nicht halt. Das Streben nach einem möglichst guten Studienabschluß in begrenzter Zeit limitiert die Einsatzbereitschaft für die Korporation. Hemmungen vor langfristigen Bindungen stehen dem Lebensbundprinzip entgegen. Auch Religion und Glaube sind einer zunehmend ablehnenden Kritik ausgesetzt. Gleichgültigkeit und fehlende Bereitschaft zum Engagement für andere sind nicht die Eigenschaften, auf denen sich eine Korporation oder ein Verband aufbauen lassen. Hier steht der KV vor der vielleicht größten Herausforderung seiner Geschichte. Nur wenn es gelingt, trotz intensiver Diskussionen und Meinungsverschiedenheiten in den Grundfragen und Prinzipien eine gemeinsame Linie zu bewahren, die die Generationen überspannt, hat der Lebensbund auf Dauer eine Chance zu überleben.

Zeittafel des KV

1853 29. Februar: Gründung des „Katholischen Lesevereins" in Berlin (später „[Askania]" und „Burgundia"), des ältesten KV-Vereins.

1856 Bildung eines Korrespondenzverhältnisses der drei ältesten katholischen Studentenkorporationen: Aenania-München (1851), Kath. Leseverein-Berlin (1853), Winfridia-Breslau (1856).

1863 4. März: Gründung des „Kath. Studentenvereins zu Breslau" (später „KStV Unitas"), GRÜNDUNGSVEREIN DES KV.

  1. November: Gründung der „Kath. Studentenverbindung Arminia" zu Bonn (ab 24. 5. 64 nennt sie sich Kath. Stud.-Verein), GRÜNDUNGSVEREIN DES KV.

  2. bis 24. September: „15. Generalversammlung der Kath. Vereine Deutschlands" zu Frankfurt a. M., auf der stud. philos. Georg Freiherr von Hertling als gewesener Ordner und Vertreter des „Kath. Lesevereins" zu Berlin und als Wortführer der drei ältesten Studentenkorporationen die erste „Prinzipienrede" hielt und das katholische Deutschland zum ersten Male offiziell mit den katholischen Studentenkorporationen bekannt machte.

1864 7. März: Gründung des „Akademischen Vereins" zu Münster in Westfalen, ab 8. Januar 1865 „Kath. Stud.-Verein Germania", GRÜNDUNGSVEREIN DES KV.

  1. November: Konstitution der „Liga" (hervorgegangen aus dem im WS 1863/64 gegründeten „Theologenbund") zu Würzburg, ab Januar

1865Kath. Stud.-Verein Walhalla", GRÜNDUNGSVEREIN DES KV.

  1. Generalversammlung des „Gesamtverbandes der katholischen deutschen Studentenvereine" zu Würzburg.

1865 10. bis 15. September: Generalversammlung der kath. Vereine zu Trier. Trennung der nichtfarbentragenden kath. Studentenvereine (KV) und der farbentragenden kath. Studenten Verbindungen (CV).

1866 Januar: Gründung des „Verbandes der katholischen Studentenvereine zu Berlin, Bonn, Breslau, Münster und Würzburg" (KV).

1867 1. Generalversammlung des Verbandes zu Berlin. Aufnahme des am 28. Januar 1866 gegründeten „Münchener allgemeinen Studentenverein", (ab 1876: KStV Ottonia).

1875 Januar: Herausgabe des „Deutschen Kommersbuches" (Verlag Herder, Freiburg) durch Arminia-Bonn unter Leitung von stud. phil. August Körfgen.

1876 Gründung des 1. Philistervereins seitens der Ottonia.

1888 25. November: Erstmaliges Erscheinen der Verbandszeitschrift „Akademische Monatsblätter", geleitet von Dr. phil. Oscar Wilpert, Groß-Strehlitz.

1894 Einführung des Verbandskassen-Ausschusses.

1898 Annahme des KV-Bundesliedes (auf der 31. GV zu Greifswald), gedichtet und komponiert von Julius Pohl, Domherr an der Frauenburger Kathedrale.

1900 17. April (Osterdienstag): Bootsunglück bei Bingen nach dem Ferienkommers des Philisterzirkels „Rheingau", bei dem 11 Kartellbrüder mit 6 Verwandten ertranken.

1904/05 Akademischer Kulturkampf, entstanden in Jena, verbreitet nach Hannover, Charlottenburg, Aachen, Karlsruhe.

1907 Annahme des Verbandswappens auf der GV zu Wiesbaden (Schöpfung von H. Krahforst, Aachen).

1913 Herausgabe von „50 Jahre Kartellverband" durch Dr. H. Cardauns (Verlag Kösel, Kempten).

  1. November: Festfeier des goldenen Jubiläums des KV in Köln.

1918 31. August: Ehrung von Reichskanzler Graf Hertling anläßlich seines 75. Geburtstages durch den KV.

1919 Übernahme der Verbandsgeschäftsführung durch Rechtsanwalt Johannes Henry, Bonn.

1920 1. April: Anschluß des Süddeutschen KV (Normannia-Würzburg, Alemannia-München, Ripuaria-Heidelberg, Rheno-Frankonia-Straßburg, Karolingia-München) an den KV.

1927 Einsetzung des Philisterausschusses (Phila).

1926 Einrichtung des Verbandsrats durch VV und Phil.-Tag.

1933 1. April: Phila-Vorsitzender F. C. von Savigny nach Rücktritt von Dr. W. Marx.

  1. Juli: Einführung des Führerprinzip durch VOV Hank in Verband und Korporationen nach Einführung durch den Führer der DSt.

Einführung der Kameradschaftshäuser.

August: Austritt österreichischer Korporationen aus dem KV und Bildung des ÖKV durch Aggstein, Austria, Norica, Winfridia, Tirolia.

  1. September: Zusammenschluß von KV und RKDB zur Katholischen Burschenschaft (KB), dadurch Zugang von 20 Korporationen, Altherrenschaftsführer: Dr. Eduard Stadtler.

1934 20. Januar: Unterstellung sämtlicher studentischer Verbände unter den Reichsführer der DSt, der die Führer der Verbände bestätigt und beruft.

Aufhebung des Katholitätsprinzips.

17./18. Februar: Tagung des Verbandes in Stuttgart - KV Deutscher Burschenschaftlicher Verbindungen (KV).

  1. März: Aufhebung der örtlichen Zusammenschlüsse (Ortsverbände).

  2. Juni: Rücktritt des Altherrenschaftsführers Dr. E. Stadtler.

1935 25. März: Bildung der Gemeinschaft studentischer Verbände neben DSt und NSDStB.

  1. April: Altherrenschaftsführer Prof. Dr. Hugelmann-Münster.

  2. November: Auflösung des Verbandes.

1946 Rekonstituierung der Arminia-Bonn im Sommersemester. 1947

1947 15. Januar: Tagung alter KVer in Düsseldorf (1. KV-Tagung nach 1945).

  1. August: Gründung des Altherrenverbandes des KV: Vorsitzender Dipl.-Ing. Bernhard Wielers-Bochum.

  2. bis 21. September: Erster vorbereitender (11.) Altherrentag in Bochum.

  3. September: Wiederzulassung studentischer Vereinigungen in der britischen Zone.

1948 17. Januar: Ernennung von Kb Dr. Gustav Langweg zum Verbandsgeschäftsführer.

  1. Januar: Gründung der Katholischen Deutschen Akademikerschaft (KDA) unter Teilnahme des Altherrenverbandes des KV.

  2. Mai: Aufnahme des VOP des KV (brit. Zone) mit VOP des CV und UV in die Katholische Deutsche Studenten-Einigung (KDSE) mit Sitz und Stimme.

1949 Pfingsten: 58. W des KV (1. nach 1945) in Würzburg - Aktivierung des KV für die drei westlichen Besatzungszonen und für die Westsektoren von Berlin.

  1. vorbereitender (12.) Altherrentag - Vorsitzender des Altherrenverbandes Ewald vom Rath.

  2. Oktober: Herausgabe der KV-Mitteilungen mit der Monatszeitschrift des KDA.

1952 1. September: Erscheinen des neuen KV-Liederbuches, zusammengestellt von Dr. C. Barzel.

1969 Die VV in Regensburg setzt einen Reformausschuß (Vorsitzender Kb Wolfgang Kamper) ein, der eine neue Grundkonzeption für den KV erarbeiten soll.

1977 Änderung der KV-Satzung entsprechend der Konzeption des Reformausschusses auf der VV in Münster. Der Verband gestattet in Ausnahmefällen die Aufnahme nichtkatholischer Christen unter bestimmten Vorbedingungen.

1972 1. Juli: Die Beauftragten für religiöse Bildung, für Staats- und Gesellschaftspolitik und für Hochschulpolitik schließen sich zu einer „Arbeitsgemeinschaft KV-Akademie" zusammen.

1980 Im Zuge einer Satzungsänderung wird das 1971 abgeschaffte Vorortsprinzip wieder eingeführt.

1983 Die VV in Mainz beschließt einstimmig, daß ein eingetragener Verein KV-Akademie e.V. gegründet werden soll.

1984 17. September: Gründungsversammlung der „KV-Akademie e.V.".

Siehe auch

Organe des KV

Satzung des KV

Liste aller KV-Vereine

Erkennungszeichen (KV)

KV-Fenster im Kölner Dom