Korporationsgeschichte
Geschichte der studentischen Vereinigungen vom Mittelalter bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts
Von den frühesten Anfängen der mitteleuropäischen Universitäten an lassen sich studentische Zusammenschlüsse nachweisen, deren Gebräuche und Traditionen vielfach von den späteren Korporationen übernommen wurden. Die frühen „scholares” waren in sog. Bursen untergebracht. Dieser Begriff leitet sich vom lateinischen „bursa” = Geldbörse ab und bezeichnete somit Gemeinschaften, die aus einer gemeinsamen Kasse lebten. Die Bewohner hießen daher auch Burßgesell, Bursant oder Mitbursch, die Gesamtheit „die Bursch”. Die älteste und bekannteste ist sicherlich das von Robert von Sorbon 1257 gegründete Collegium Sorbonicum. Als Bezeichnung für ein einzelnes Mitglied bürgerte sich „Bursch” erst zum Ende des 18. Jahrhunderts ein, gleichzeitig mit dem Ausdruck „Burschenschaft” für einen bestimmten Typus einer studentischen Verbindung. Die Aufnahme neuer Mitglieder in die Burse erfolgte in Form der sog. Deposition, bei der es sich um eine Abfolge von z.T. groben, z.T. erniedrigenden Ritualen handelte. Gleichzeitig war sie mit einer Art Aufnahmegebühr für die gemeinsame Kasse verbunden. Trotz Entartungstendenzen und obrigkeitlicher Verbote und Verfolgung erhielt sich der Brauch über die späteren Pennalien und Landsmannschaften bis zu den Orden des 18. Jahrhunderts. Von dort fand er Eingang in die Korporationen, so daß die Rezeptionsrituale der zurückliegenden Jahrzehnte (etwa „Brandung” [Ansengen der Haare des „Brandfuchsen” am Ende des zweiten Semesters] oder „Fuchsentaufe” durch Gießen von Bier über das entblößte Haupt) hier ihre Wurzeln haben. Sowohl in Bologna als auch in Paris als den Prototypen der frühen Universitäten existierte eine Zusammenfassung der Studenten in nationes (bei jedoch unterschiedlichen Kompetenzen). Auch die frühen deutschen Universitäten Prag (Böhmen, Bayern, Sachsen und Polen), Leipzig (meißnisch, sächsisch, baierisch, polnisch) und Wien übernahmen diese Gliederung, wobei sie in Leipzig in ihren Resten bis 1830 bestand. In ihrer Funktion könnte man sie einer modernen Körperschaft öffentlichen Rechts vergleichen. Das Prinzip der landsmannschaftlichen Verbundenheit moderner Korporationen (Corps wie auch im KV) als Grundlage studentischer Zusammenschlüsse läßt sich also gleichfalls bis in die Frühzeit der Universitäten zurückverfolgen. Auch weitere typische Elemente moderner Korporationen finden sich in den nationes. So mußten die Neuaufgenommen u.a. schwören:
„[Ich will] die Versammlungen der Nation besuchen [... ], so oft ich im allgemeinen oder besonderen geladen werde [...]. Ferner schwöre ich, daß ich [...] die Ehre der Korporation sowie meiner Nation wahren will und niemandem Geheimnisse, die ich dort vernehme, verraten werde.”
Bis zum Beginn des 16. Jh. ließ jedoch das Zusammengehörigkeitsgefühl in den nationes stark nach. In Anbetracht der gefahrvollen Reisen bedeutete die Möglichkeit der Selbstverteidigung, d.h. besonders das Fechten, eine unmittelbare Lebensnotwendigkeit für die Studenten. Zu Beginn des 16. Jahrhunderts entstanden sogar regelrechte Fechtschulen. Zu den Schülern zählten auch Studenten. obwohl ihnen, z.B. wie in Heidelberg seit der Gründung der Universität 1386, das Tragen von Waffen verboten war. Die Notwendigkeit der Verteidigung war jedoch so offensichtlich, daß 1514 in Wien die geplante Entwaffnung durch den Zug der 800 Studenten zu Kaiser MAXIMILIAN abgewendet werden konnte. Mit der Verbreitung der Feuerwaffen sank die Bedeutung des Fechtens zur Selbstverteidigung; innerhalb der Studentenschaft wurde das Fechten jedoch nach den Gewohnheiten des Adels weiter gepflegt. Das Tragen eines Degens war zwar erst nur dem Adel erlaubt, aber viele „bürgerliche” Studenten nahmen dieses Recht unter Vorwegnahme der angestrebten Promotion (oft verbunden mit der Verleihung des persönlichen Adels) gleichfalls in Anspruch. Die ersten Duelle sind für 1546 in Königsberg belegt; die rasante Verbreitung machte die ersten Verbote schon 1570 (in Wittenberg) erforderlich. Trotz drakonischer Strafandrohungen bis hin zur Todesstrafe blieb das Duell jedoch bis zum 1.Weltkrieg ein gravierendes Problem, da die Verweigerung als unehrenhaft galt. Die letzten Duelle wurden angeblich sogar noch zu Anfang des 2. Weltkriegs ausgeführt. Das sportliche Fechten entwickelte sich weiter zur Mensur und die Erledigung von Ehrenhändeln zur Satisfaktion. Beides wurden Wesensmerkmale der waffenstudentischen Verbände. Die Attraktivität der nationes ließ im Laufe der Zeit immer mehr nach; aus dem Jahr 1516 ist aus Bologna sogar eine Verfügung überliefert, nach der die deutschen Studenten der Rechtswissenschaften ihre Schutzrechte verloren, wenn sie sich nicht innerhalb von zwei Monaten nach Immatrikulation der deutschen Nation anschlössen. Um 1600 kam es zur Gründung von Nationalkollegien (,neuen" Landsmannschaften), die an die Stelle der alten nationes und auch des inzwischen untergegangenen Bursenwesens traten. Der Beitritt erfolgte zunächst freiwillig. Magister FRIEDRICH CHRISTIAN LAUKHART überliefert zusätzlich aus eigener Anschauung die wesentlichen Grundlagen dieser Zusammenschlüsse, wie sie sich bis zum Ende des 18. Jh, (1792) entwickelt hatten:
- Freundschaft ist das Fundament der Verbindung, folglich muß jedes
Mitglied das Seinige zur Erhaltung der Freundschaft beitragen, es mit jedem Gliede gut meinen und sein Wohlsein aufrichtig zu befördern suchen.
Beleidigungen von einem Fremden dürfen nicht gelitten werden, denn wenn dies bekannt würde, so fiele der Verdacht der Feigheit und des schiefen Sinnes auf die Verbindung selbst.
Das gesellschaftliche Vergnügen macht die Würze der akademischen Freundschaft aus.
Freundschaftliche gegenseitige Dienste der Mitglieder müssen dank-bar anerkannt und in vorkommenden Fällen erwidert werden
Was die Gesellschaft durch Mehrheit der Stimmen beschließt, dem darf sich kein einzelnes Mitglied widersetzen. Wer dies tut, kann nicht in der Gesellschaft bleiben.
Wenn ein Senior da ist, so muß ihm gehorcht werden, sofern er für das Beste der Gesellschaft sorgt.
Diese Grundsätze können auch heute noch in vielen Fällen Gültigkeit beanspruchen. Daneben belegen sie den hohen Stellenwert der Ehrenhändel. Zusätzlich lebte in den Nationalkollegien der Brauch der Depositionen als sog. „Pennalismus” (Pennaljahr = 1. Studienjahr) weiter — mit allen üblen Auswüchsen. Demokratische Organisationsform, Duell, Trunksucht und Pennalismus wurden von der Obrigkeit konsequent verfolgt. Das harte Vorgehen ließ den Landsmannschaften keinen Überlebensspielraum, sie verschwanden zum Ende des 18. Jh. Die Depositionssitten hatten sich gleichfalls überlebt, obwohl sie z.T. in moderater Form (z.B. als Depositionsschmaus) in die offiziellen Aufnahmeriten der Universitäten integriert worden waren. Bis in die jüngste Zeit haben sich jedoch einige Ausdrücke aus den Gebräuchen des Pennalismus erhalten, insbeondere die Bezeichnung „Fux” oder "Fuchs" für die jungen Studenten. Die zahlreichen Deutungsversuche stellen Verbindungen zu faex (lat.) = Bodensatz einer Flüssigkeit, Voß (niederdeutsch) = grober ungelernter Kerl, foß (oberdeutsch) = faul, fucus (lat.) = Drohne (mit Verspottung der — wie die Drohnen — keine nützliche Arbeit leistenden Studenten) oder zur Tierbezeichnung her, da auch Ausdrücke wie Esel, Kamel und seit 1661 auch vulpes (lat.) = Fuchs belegt sind. Später treten dazu die Bezeichnungen Kraßfuchs (von crassus [lat.] = derb und dem deutschen graß = gräßlich). Trotz der Verfolgungen im 18. Jh. kam es unter dem Einfluß der Aufklärung zur Gründung weiterer studentischer Zusammenschlüsse, der sog. Orden. Hierbei dürfte es sich zunächst um elitäre innere Zirkel in den Landsmannschaften gehandelt haben, die stark vom Freimaurergeist bestimmt waren. Später durchbrachen sie die landsmannschaftlichen Begrenzungen. Gegenüber den bisherigen Zusammenschlüssen entwickelten sie ein relativ festes Brauchtum mit einem gemeinsamen Wahlspruch, kennzeichneten sich durch ein Ordenskreuz (dessen Band der Vorläufer des Couleurbandes der farbentragenden Verbände wie auch der Bänder des Zipfelbundes sein soll) und führten das Lebensbundprinzip ein:
„Da unsere Verbindung ewig dauern soll, so muß jeder Bruder die vor ihm und nach ihm angenommenen Mitglieder als seine Brüder ansehen und lieben.”
Oder: „Da der Endzweck unserer Verbindung lebenslängliche Freundschaft ist, so ist jedes Mitglied gehalten, seine Pflichten als Ordensbruder zu erfüllen und unter keinen Umständen in eine andere Verbindung zu gehen."
Zum Ende des Jahrhunderts tauchten auch die ersten Zirkel auf, die in verschlungener Form die Anfangsbuchstaben der Gemeinschaft und die Buchstaben v, c und f enthielten. Zunächst herrschte die Deutung als „Vivant fratres coniuncti” („Es mögen leben die verbundenen Brüder") oder „Vivat circulus fratrum” („Es lebe der Kreis der Brüder"), erst in neuerer Zeit trat die Version „Vivat, crescat, floreat” dazu. Interessanterweise deckt sich die erste Form fast genau mit dem Wahlspruch des Konstantisten-Ordens aus Halle („Vivant fratres constantia coniuncti" = „Es mögen leben die durch Standhaftigkeit verbundenen Brüder"). Bei den Burschenschaften gab es noch die Deutung des Zirkels als f, e und v für „Freiheit, Ehre, Vaterland”. Bis in die Mitte des 19. Jh. waren die Zirkel jedoch noch nicht so verbindlich festgelegt wie heute, so daß etwa der gleiche Zirkel in verschiedenen Korporationen wie auch innerhalb einer Korporation verschiedene Zirkel verwandt wurden. Eine im 19. Jh. in Prag ansässige Markomannia führte z.B. den gleichen Zirkel, den unsere Markomannia 1901 annahm! Am Ende des 18. Jh. kamen auch die Chargenkürzel auf, um die Korporationsmitglieder im Briefverkehr zu schützen. Die Wirren der Französischen Revolution, die an den deutschen Universitäten tiefe Wirkung hinterließen, sowie die strenge Verfolgung (Verbot aller geheimen Studentenorganisationen auf dem Regensburger Reichstag 1793) bedeuteten das Ende der Orden. Seit 1819 sind keine Orden mehr nachgewiesen.
19. und 20. Jahrhundert
Für die Korporationen heutiger Prägung stellt der Übergang vom 18. zum 19. Jh. einen Markstein dar. Durch die Übernahme von bestimmten Formen der „Landsmannschaften der zweiten Generation” und der Orden stellen die sich seit den 80er Jahren des 18. Jh. gründenden Vereinigungen die ältesten Formen heute noch bestehender Verbindungen dar. Sie wurden erst als Kränzchen, dann als Landsmannschaften, zuletzt — wegen der negativen Assoziationen, die der Begriff Landsmannschaft bei den Universitätsbehörden hervorrief — als Corps bezeichnet. Wie ihre Vorläufer waren sie landsmannschaftlich geprägt und drückten das durch die Namensgebung aus. Treibende geistige Kraft war der klassische Idealismus, verkörpert von GOETHE und SCHILLER (beider Söhne wurden übrigens Corps-Studenten). Sie waren bei innerer demokratischer Struktur nach außen hin streng unpolitisch und fühlten sich mehr einer allgemeinen charakterlichen Persönlichkeitsbildung und wechselseitigen Toleranz verpflichtet. Dies läßt sich mit dem Begriff „Weltbürgertum” annähernd beschreiben. So konnten ohne größere Probleme im 19. Jh. der Mainzer Reform- und Sozialbischof WILHELM EMMANUEL VON KETTELER (auch Namensgeber einer reformorientierten KV-Korporation aus Mainz!), der Gründer der deutschen Sozialdemokratie WILHELM LIEBKNECHT und OTTO VON BISMARCK annähernd gleichzeitig Angehörige verschiedener Corps sein. Wegen der unpolitischen Ausrichtung wurden die Corps nicht so stark verfolgt. Erste Zusammenschlüsse dieser Art sind für 1786 in Frankfurt/Oder, 1789 für Halle (Corps Guestphalia) und 1798 für Erlangen (Corps Onoldia) belegt. Die Corps Guestphalia und Onoldia bestehen heute noch an den Universitäten Münster und Erlangen. Onoldia führt dabei die klassische Tradition mit seinem Wahlspruch „Ewigkeit geschworenen Eiden” aus SCHILLERS „Ode an die Freude” fort. Die „Kränzchen” übernahmen Organisation, Comment und anderes Brauchtum, Lebensbund- und Freundschaftsprinzip, Liedgut, Zirkel, Chargenbezeichnungen und das Tragen eines Bandes als Zeichen der Gemeinschaft. Die Konstitution der Landsmannschaft Marburg vom 7.7.1809 verdeutlicht eindrucksvoll die Ähnlichkeit zu den Satzungen und Vereinsordnungen der heutigen Zeit. Duell, Freimaurerei und Trinkzwang wurden in der Anfangszeit jedoch abgelehnt. Somit können die heute im Kösener Senioren-Convents-Verband (KSCV) zusammengeschlossenen Corps für sich in Anspruch nehmen, die älteste heute noch bestehende Korporationsform mit einigen der ältesten Einzelkorporationen zu stellen. Die älteste noch bestehende Korporation überhaupt, die Landsmannschaft Sorabia, ist jedoch im Coburger Convent organisiert. Ihre Wurzeln gehen auf die 1716 in Görlitz gegründete Societas Lusatorum Sorabica zurück. Diese Theologengemeinschaft war zur Pflege der lausitzer, d.h. wendischen Sprache gegründet worden. Mit Ausdehnung des Interessensgebietes auch auf andere Fachbereiche und der Annahme des Lebensbund- und Freundschaftsprinzips der Orden 1755 erfolgte die Umwandlung in eine Korporation. Die Landsmannschaft Sorabia wurde später nach Leipzig verlegt und besteht heute gleichfalls an der Universität Münster. Im Gefolge der französischen Revolution, der Napoleonischen und der Freiheitskriege wurde das Hochschulwesen zunächst in eine tiefe Krise gestürzt und mit dem Untergang vieler kleiner Staaten verschwanden auch zahlreiche Universitäten. Gleichzeitig kommt es jedoch seit dem Beginn dieses Jahrhunderts (20. Jh.) zu einer starken demokratischen und nationalen Strömung in der deutschen Jugend und an den Hochschulen. Besonderen Rang nehmen in dieser Entwicklung JOHANN GOTTLIEB FICHTES „Reden an die deutsche Nation”, ERNST MORITZ ARNDTS „Was ist des Deutschen Vaterland”, THEODOR KÖRNER, HEINRICH VON KLEIST und FRIEDRICH LUDWIG JAHNS „Deutsches Volkstum” ein. Bereits 1810 wurde der erste Entwurf für eine betont national ausgerichtete Burschenschaft erarbeitet:
§ 2 Burschenfreiheit
Sich frei und selbständig nach eigentümlicher [= eigener] Weise im Lernen und Leben zum deutschen Mann zu bilden ist der Zweck des Besuchens von hohen Schulen und das Kleinod der Burschenfreiheit.
§ 18 Vaterland und Volk über alles
Über alles hoch muß ihm das Deutsche Vaterland gelten, und er muß Deutsch sein in Worten, Werken und Leben.”
Orden und Landsmannschaften müßten als zu kosmopolitische bzw. das deutsche Volk zersplitternde Gemeinschaften bekämpft werden. [Knapp 100 Jahre später im sog. Akademischen Kulturkampf diffamierten die Corps die katholischen Korporationen mit dem gleichen Vorwurf] Im Gegensatz zu den Corps kann man die Zielsetzung der Burschenschaft in einem Nationalbürgertum sehen. Als Kleidung wurde eine altdeutsche Tracht gewählt und die z.B. in den Orden und Corps verbreitetete französische Mode strikt abgelehnt. Die Woge der nationalen Begeisterung führte viele Studenten in die Lützow'schen Freicorps gegen NAPOLEON. Nach dem Friedensschluß 1814 kam es an verschiedenen Universitäten zu burschenschaftlich ausgerichteten Zusammenschlüssen, wobei in Jena am 12. Juni 1815 die Urburschenschaft aus Mitgliedern dreier Landsmannschaften gegründet wurde. Diese Landsmannschaften suspendierten. Von den eigentlichen 11 Gründern hatten 9 in den Lützow'schen Corps gedient. Zum nationalen Geist trat in der Frühzeit auch ein betont christlich-protestantischer und anti-katholischer Geist. So wurden etwa zum Wartburg-Fest zur Erinnerung an den 3. Jahrestag der Völkerschlacht bei Leipzig und des 300. Jahrestages der Reformation katholische Universitäten wie Freiburg oder Wien nicht eingeladen. Umgekehrt waren in Jena 1818 von ca. 700 bis 800 Studenten 569 in der Burschenschaft, während sie sich an den katholischen Universitäten nur sehr schwer etablieren konnte. Die Ur-Burschenschaft übernahm die Farben des Lützow'schen Freicorps Schwarz und Rot, später kam das Gold dazu. Rasch gründeten sich weitere Burschenschaften an anderen Universitäten. Die Entwicklung wurde durch die Ermordung des Dichters und Staatsrats VON KOTZEBUE 1819 durch den ehemaligen Burschenschafter KARL LUDWIG SAND jäh unterbrochen. VON KOTZEBUE hatte besonders heftig die Burschenschaften bekämpft. Nach den sog. „Karlsbader Beschlüssen” vom November 1819 setzte eine rigorose Verfolgung aller Studentenverbindungen, auch der Corps, ein. So war die Zeit bis 1848 von einer Serie von Auflösungen, geheimen Zirkeln, Wiedergründungen, Sezessionen etc. gekennzeichnet. Trotz der Repressionen waren die Ideale der burschenschaftlichen Bewegung so stark, daß am 27. Mai 1832 beim sog. „Hambacher Fest” die etwa 25.000 Teilnehmer eine großartige Demonstration des nationalen Gedankens ablegten. Bei dieser Gelegenheit wurden die Farben schwarz-rot-gold endgültig zu den Farben der deutschen Nationalbewegung. Bei der Frankfurter Nationalversammlung 1848/49 waren sogar so viele Mitglieder Burschenschafter (mindestens 160 von 568), daß man teilweise auch von einem „Burschenschafter-Parlament” sprach. Die Solidarität der deutschen Studenten mit dem Freiheitskampf der Polen gegen die russische Besetzung zu Beginn des 19. Jh. führte zur Übernahme des in Form der Pekesche heute noch allgemein gebräuchlichen polnischen Schnürrocks, der die altdeutsche Tracht endgültig verdrängte. Die Entwicklung der „deutschen Frage des 19. Jahrhunderts” mit der Gründung des deutschen Reiches 1871 veränderte für Corps und Burschenschaften die Rahmenbedingungen nachhaltig. Nach Jahrzehnten scharfer Verfolgung wurden sie nun zu staatstragenden Gemeinschaften. Besonders die Corps durften sich allerhöchster Unterstützung sicher sein; sie rekrutierten sich zunehmend aus der Führungsschicht des deutschen Reiches. Dementsprechend erfuhr das Korporationswesen bis zum 1. Weltkrieg trotz gelegentlicher Rückschläge einen starken Auftrieb. Die später dazutretenden katholischen Verbände wurden jedoch bis in die Weimarer Zeit hinein nicht als gleichwertig anerkannt, ja z.T. als „Spalter der deutschen Nation” oder „Romlinge” diffamiert. Augenfälligen Ausdruck fanden die Spannungen zwischen Katholizismus und Deutschem Reich/Preußen im sog. Kulturkampf ab 1873 (Verbot des Jesuitenordens, Verbot aller nicht-caritativen Orden, Zivilehe, Schulaufsicht). Als überragender Gegenspieler des Reichskanzlers BISMARCK im Reichstag erwies sich LUDWIG WINDHORST (E der Ask). Einen erneuten Höhepunkt erreichten die Gegensätze im sog. akademischen Kulturkampf von 1904/1905, in dessen Verlauf katholische Korporationen nochmals massiv von den waffenstudentischen Verbänden angegriffen wurden und aus dem Leben der Hochschulen verdrängt werden sollten. Die Ernennung GEORG FRHR. VON HERTLINGS (Ask) zum Reichskanzler (1917) symbolisierte dann für viele Katholiken eine „Aussöhnung” mit dem Deutschen Reich. Erst mit dem Erlanger Verbändeabkommen von 1921, unterstützt von vielfachen gemeinsamen Fronterlebnissen des 1. Weltkriegs, trat im akademischen Bereich eine wesentliche Entkrampfung ein. Weitere Korporationstypen verbreiteten sich seit der Mitte des 19. Jh. an den Universitäten. Zum einen traten Turnerschaften in der Nachfolge F.L. JAHNS an die Öffentlichkeit. Obwohl sie zunächst bestimmte Formen des Brauchtums ablehnten und Studenten aller sozialen Schichten gegenüber offenstanden, erfolgte später doch eine Angleichung an die typischen Wesensmerkmale des Waffenstudententums. Diese Tendenz ließ sich auch bei vielen anderen kleineren Verbänden feststellen. Weiterhin gründeten sich seit den 40er Jahren des 19. Jh. erneut Landsmannschaften („der 3. Generation"), die bestrebt waren, Grundlagen von Burschenschaften und Corps zu vereinbaren. So legten sie ihren Mitgliedern nicht so viel Pflichten auf wie Corps, vertraten allerdings wie sie die unbedingte Satisfaktion und verstanden sich als unpolitisch. Hier traten sie wiederum in Gegensatz zu den Burschenschaften. In diesem Verband fand auch die Landsmannschaft Sorabia Aufnahme. Seit 1922 besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen Turnerschaften und Landsmannschaften, die 1951 in den gemeinsamen Verband „Coburger Convent” der Landsmannschaften und Turnerschaften einmündete. Andere Zusammenschlüsse, wie etwa die Sängerschaften, der Sondershäuser Verband oder der Verein deutscher Studenten, konnten sich im Verlauf des 19. Jh. gleichfalls etablieren, ohne jedoch die Bedeutung der Corps, Burschenschaften oder auch der katholischen Verbände zu erreichen.
Eine gewisse Sonderstellung nahmen die Corps an den Technischen Universitäten und Hochschulen ein. Zwar gründeten sich hier die Corps auf die gleichen Grundsätze wie an den Universitäten, wurden jedoch gleich den Hochschulen, an denen sie vertreten waren, nicht als ebenbürtig anerkannt. So schlossen sie sich nicht dem KSCV an, sondern bildeten einen eigenen Verband, den Weinheimer Senioren-Convent (WSC). Seit 1954 existiert mit dem KSCV jedoch ein sog. Kartellvertrag.
Geschichte der katholischen Korporationen bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts
Im Bereich des Katholizismus in den deutschen Ländern hatte sich nach dem Reichsdeputationshauptschluß von 1803 mit dem Verlust erheblichen Besitzes und Einflusses der katholischen Kirche sowie der Auflösung zahlreicher Universitäten und Klöster mit ihren Bildungseinrichtungen eine langanhaltende Lethargie breitgemacht. Beamtenschaft und Universitäten waren mehrheitlich protestantisch dominiert. Die Konfessionen standen sich in gegenseitigem Mißtrauen gegenüber. Außerhalb Österreichs konnten sich Katholiken nur an 4 (!) Universitäten habilitieren: in Berlin, Bonn, Breslau und Greifswald. Die Spannungen zwischen Staat und Kirche kamen 1837 offen zum Ausbruch: Der Erzbischof von Köln, CLEMENS AUGUST FREIHERR DROSTE VON VISCHERING wurde wegen seines Kampfes gegen das preußische Staatskirchentum, für die Verkirchlichung des Eherechts und für das katholische Schulwesen zwei Jahre interniert. Dies bewirkte eine starke Solidarisierung der katholischen Bevölkerung, die ihren sichtbaren Ausdruck 1844 in der Wallfahrt von einer Million Menschen zum Trierer Rock fand. Überall entstanden katholische Vereine, oft Lesevereine zur Überwindung des Bildungsrückstandes. Die Entwicklung pflanzte sich natürlich auf die Hochschulen fort. Die katholischen Studenten lehnten bewußt die allgemeine Verflachung des Studentenlebens ab und suchten eine betont religiöse Basis in Anlehnung an die Bischöfe und den Papst. Am 15.11.1844 entstand in Bonn die Bavaria (in Huldigung des „katholischen Bollwerks” Bayern) als erste deutsche katholische Korporation. In den nächsten Jahren entstanden weitere katholische Korporationen bzw. ihre Vorläufer in Bonn (WKStV Unitas-Salia 1847 und KStV Arminia 1863), Münster (KDStV Sauerlandia 1847, WKStV Unitas-Frisia1859 und KStV Germania 1864), München (KDStV Aenania 1851), Berlin (KStV Askania 1853), Tübingen (WKStV Unitas-Markomannia 1855 und AV Guestphalia 1859), Breslau (KDStV Winfridia 1856 und KStV Unitas 1863), Würzburg (KStV Walhalla 1864), Tübingen (KStV Alamannia 1864) und Innsbruck (KDStV Austria 1864). Aenania-München und Winfridia-Breslau begannen 1856 ein lockeres Korrespondenzverhältnis, dem bis zur Gründung des Würzburger Bundes auf dem 16. Deutschen Katholikentag in Würzburg 1864 Askania, Arminia, Unitas-Breslau, Germania, Walhalla, Guestphalia und Austria beitraten. Zu diesem Zeitpunkt waren also farbentragende und nicht-farbentragende katholische Korporationen in einem Verband vereint.
Einig war man sich in der kategorischen Ablehnung von Duell und Mensur; die farbentragenden Verbindungen übernahmen jedoch bewußt die sonst üblichen Formen, um sich gezielt und auch äußerlich erkennbar als katholische und „vollwertige” Studenten der Öffentlichkeit zu präsentieren. Die nicht-farbentragenden Korporationen setzten dagegen darauf, ohne die bekannten äußeren Zeichen durch ihre Taten ihre katholischen Ideale zu verwirklichen. Aufgrund des nur sehr lockeren Zusammenschlusses ohne Dachorganisation war trotz der unterschiedlichen Ansätze ein gemeinsamer Verband möglich. Erheblichen Aufschwung erfuhr das katholische Korporationswesen durch eine Rede des späteren Reichskanzlers GEORG FREIHERR VON HERTLING, Mitglied der Askania, Aenania und Winfridia, auf dem 15. Katholikentag in Frankfurt 1863. Bereits ein Jahr später kam es aus Anlass der Aufnahme der Bavaria in den Würzburger Bund zur Trennung. Die Frage des Farbentragens hat fraglos eine, sicher aber nicht die bestimmende Rolle gespielt. Dazu traten Differenzen über Stil, Glaubensverständnis, das Verlassen des Prinzips der Vertretung des Bundes durch nur eine Korporation je Universität sowie eine fehlende straffe Organisation, die die auseinanderstrebenden Verbindungen hätte zusammenhalten können. Die nicht-farbentragenden Korporationen schlossen sich bereits 1865 zu einem neuen Verband zusammen, dem „Kartellverband katholischer deutscher Studentenvereine (KV)”. Bis 1879 waren dem Verband der KStV Ottonia-München (1867), der KStV Laetitia-Karlsruhe (1869) und der KStV Winfridia-Göttingen (1871) beigetreten. Der spätere CV („Cartellverband der katholischen Deutschen Studentenverbindungen") führt – nicht ganz korrekt – als Gründungsdatum die Aufnahme des Korrespondenzverhältnisses zwischen Aenania und Winfridia 1856. Die Entwicklung zum „Verband der wissenschaftlichen katholischen Studentenvereine Unitas (UV)” verlief weniger spektakulär und dafür etwas geradliniger. Die erste Korporation, Unitas-Salia, war eine reine Theologenverbindung. Sie nahm 1854 den Namen Unitas an. Nach dem Wechsel einiger Aktiver nach Tübingen gründeten sie eine in gleicher Weise ausgerichtete Korporation (die spätere Unitas-Markomannia). Der Zusammenschluß der beiden Theologenkorporationen gilt als die Gründung des UV. Im Gegensatz zu KV oder CV verstand sich der UV weniger als Zusammenschluß unabhängiger Studentenvereine mit z.T. erheblich differierender Praktizierung des Verbindungslebens, sondern vielmehr als einheitlicher Verband mit Einzelgliederungen an den verschiedenen Universitäten. Dies kommt in der Bezeichnung Bundesbruder für jedes Mitglied des UV, den für alle Vereine geltenden Farben Blau-Weiß-Gold und dem gemeinsamen Namen Unitas für alle Vereine zum Ausdruck. Mit der Gründung mehrerer Vereine an einer Hochschule wurden allenfalls die Reihenfolge der Farben variiert und hinter den Namen Unitas als zweiter Namensteil ein „typischer” Korporationsname angefügt. Mit der Aufgabe des Theologenprinzips 1887 trug der UV der Entwicklung der Universitäten Rechnung. In den Jahren 1870 bis 1875 standen die jungen Korporationen vor drei schweren Bewährungsproben: Durch den Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 ruhte z.T. das Korporationsleben, der Kulturkampf des preußischen Staates gegen die katholische Kirche von 1871 bis 1875 sollte den deutschen Katholizismus entscheidend schwächen und die Ergebnisse des 1. Vatikanischen Konzils mit der Verkündung des Dogmas der päpstlichen Unfehlbarkeit in Glaubensfragen trieb manchen katholischen Verein in eine Spaltung. Im Kulturkampf versuchte Reichskanzler OTTO VON BISMARCK vergeblich, mit massivstem staatlichen Druck den Einfluß der katholischen Kirche auf fast allen Ebenen auszuschalten und ihre Freiräume zu beschneiden. Dazu zählten: Verbot von Militärseelsorge, Orden und Religionsunterricht durch Patres; staatliche Kontrolle über Ausbildung und Ernennung von Geistlichen; Ausweisung von mißliebigen Katholiken; Erleichterung des Kirchenaustritts; Einführung der Zivilehe; Abbruch der diplomatischen Beziehungen zum Vatikan; Enteignung von Kirchenvermögen; Verbot des Jesuitenordens und aller Orden, die sich nicht ausschließlich der Krankenpflege widmeten; strafrechtliche Ahndung der Erörterung von Fragen, die den öffentlichen Frieden bedrohten, durch Priester in Ausübung ihres Dienstes (sog. „Kanzelparagraph” § 130a StGB) u.ä. Wie jedoch bereits der Streit um die Person des Kölner Erzbischofs DROSTE ZU VISCHERUNG 35 Jahre zuvor setzte diese Verfolgung auf katholischer Seite erhebliche Energien frei und bewirkte eine außerordentliche Solidarisierung der Katholiken. An den Universitäten begann eine Welle von Korporationsgründungen, z.T. unter abenteuerlichen Umständen. In Tübingen etwa, einer traditionell „protestantischen” Universität; ist von der Alamannia überliefert, daß sie in der Gründungszeit gelegentlich angezogene Kleiderständer vor die Fenster stellte, um eine größere Zahl von Anwesenden vorzutäuschen! Die Zahl der Sitze der Zentrumspartei im Reichstag nahm stark zu und das Zentrum wurde sogar von 1881 bis 1912 mit kurzen Unterbrechungen stärkste Fraktion.
Die zweite große Bewährungsprobe traf die jungen Korporationen mit der Verkündigung des Dogmas von der Unfehlbarkeit des Papstes durch das 2. Vatikanische Konzil. Einzelne deutsche Bischöfe hatten zu den Wortführern der später überstimmten Minderheit gegen das Dogma gehört. Nach heftigen Auseinandersetzungen, in deren Verlauf mancher Verein vorübergehend suspendieren mußte (z.B. die Unitas-Breslau), folgte aber die überwältigende Mehrheit der neuen Linie. Immerhin konnte sich eine alt-katholische Korporation (Cheruskia-Bonn) über 40 Jahre halten (1881 bis 1922). Nach diesen schweren Krisen, aus denen alle katholischen Verbände jedoch gestärkt hervorgingen, setzte seit 1875 zunächst wieder eine ruhigere Entwicklungsphase ein, wenn auch z.B. der Senat der Universität in Münster noch 1878 die Auflösung der damaligen Alsatia (heute VkDSt Saxonia) mit der Begründung verfügte, daß „durch die Mitgliedschaft bei politischen Parteien [!] die Studenten vom Studium abgelenkt würden und ihnen die für die ordnungsgemäße Durchführung des Studiums erforderliche Zeit nicht zur Verfügung stände”. Trotz des Erstarkens der katholischen Verbände nach 1875 wurden sie durch die schlagenden Verbände, allen voran den Corps, nie als gleichwertig anerkannt, allenfalls – widerwillig – toleriert. Besonders die „weichliche” Ablehnung der Mensur erregte Kritik und Ablehnung. An der Hierarchie der Korporationsverbände mit den Corps an der Spitze bestand ohnehin kein Zweifel, zumal mit Preußen, Württemberg und Sachsen in drei Herrscherhäusern ehemalige Corpsstudenten regierten. Zum Ende des Jahrhunderts traten die alten Differenzen zwischen den waffenstudentischen Verbänden, besonders den Corps, und dem Katholizismus wieder offen zutage. In Wien kam es 1889 zu handgreiflichen Streitereien mit 23 Verletzten aus Anlaß eines Couleurbummels katholischer Studenten. 1890 stellte die römische Konzilskongregation Duell und Mensur gleich, verbot jedem Katholiken die Teilnahme daran, wertete die Zugehörigkeit zu einer mensurbeflissenen Korporation als Mißachtung kirchlicher Gebote und forcierte so die Unvereinbarkeit der Mitgliedschaft von Katholiken bei waffenstudentischen Verbänden. [Erst in der überarbeiteten Fassung des Codex luris Canonici unter dem Pontifikat JOHANNES PAULS II. wurde diese Einschätzung aufgegeben.] Trotz der Gefahr der Exkommunikation und der fast militant antikatholischen „Los von Rom-Bewegung” des RITTERS VON SCHÖNERER, die innerhalb der deutschnationalen Kreise breite Zustimmung fand, stellten bis ca. 1905 die Katholiken jedoch noch 10% der Aktiven der schlagenden Verbände. Die gespannte Atmosphäre um die Jahrhundertwende verdeutlichen folgende Begebenheiten: 1895 erklärte der evangelische Rektor der Universität Heidelberg die unberechtigte Existenz katholischer Korporationen zur „Provokation”, 1896 demonstrierten in Darmstadt 1.000 Studenten gegen die Gründung einer katholischen Korporation. Die Gegensätze kulminierten schließlich im sog. „Akademischen Kulturkampf' 1904/05. Nach einem Aschermittwochs-Umzug der CV-Verbindung Sugambria in Jena in Couleur erklärte die Studentenschaft unter Führung der Corps die Existenz farbentragender konfessioneller Verbindungen „für ein dem Wesen der deutschen Studentenschaft widersprechendes Unterfangen und für das deutschnationale Empfinden schwerschädigendes Übel”. Der Senat verbot anschließend der Sugambria das Farbentragen. Die Woge griff rasch auf andere Hochschulen über (Berlin-Charlottenburg, Hannover, Aachen, Karlsruhe, Darmstadt); die Aktionen richteten sich dabei auch gegen den nicht-farbentragenden KV und damit gegen die Daseinsberechtigung katholischer Korporationen überhaupt. Zwei Studententage 1905 bezeichneten die konfessionellen Zusammenschlüsse als Spaltpilze der deutschen Nation und Gefahr für die nationale Einheit. Ähnliche Deklarationen beschlossen Corps, Landsmannschaften, Burschenschaften und Turnerschaften. Der Wingolf lehnte eine derartige Diskriminierung ab. Ein Verbot der katholischen Verbindungen konnte nirgendwo erzielt werden; wie schon 30 und 70 Jahre zuvor schlossen sich die Katholiken enger zusammen. Der äußere Druck bewirkte eine verstärkte Motivation. Die sich bis zum 1. Weltkrieg nun in großer Zahl neu gründenden Vereine nahmen bewußt als Erwiderung auf die Angriffe im akademischen Kulturkampf verstärkt deutsche statt lateinische Namen an.
Christliche nicht-katholische Korporationen bis 1945
Die ersten Jahre der Burschenschaften waren stark christlich-protestantisch geprägt. In der Folgezeit trat jedoch rasch der politisch-nationale Charakter immer stärker in den Vordergrund. Die religiös gebundenen Studenten empfanden einen Mangel an ihnen entsprechenden Gemeinschaften. Seit 1830 sind in Erlangen regelmäßige Treffen protestantischer Theologie-Studenten bekannt, die gemeinsam zum in der Nähe gelegenen Dorf Uttenreuth spazierten. Aus diesem freundschaftlichen Kreis entstand 1836 die heute noch bestehende Uttenruthia als erste betont christliche Korporation. Eine spezielle protestantische Zielrichtung war bei den zu diesem Zeitpunkt in den meisten deutschen Ländern, vor allem in Preußen, herrschenden politischreligösen Rahmenbedingungen nicht erforderlich: ein mehr oder weniger stark ausgeprägter „Staatsprotestantismus” sicherte den evangelischen Kirchen den entscheidenden Einfluss auf die Mehrzahl der Länder. Als einziges bedeutenderes mehrheitlich katholisches Land galt Bayern als Bollwerk des deutschen Katholizismus außerhalb Österreichs. In den neuen christlichen Korporationen konnten Katholiken Mitglieder werden, blieben aber eine kleine Minderheit. Das Duell wurde kategorisch abgelehnt; die Übernahme äußerer Formen zunächst gleichfalls. Mit zunehmendem Zuspruch ergab sich jedoch die Notwendigkeit einer festeren Organisation, sodaß studentische Formen eingeführt wurden, z.B. das Tragen von Farben. Weitere Gründungen erfolgten bis 1852 in Halle, Bonn, Berlin, Heidelberg, Marburg und Göttingen. Wie später auch bei den katholischen Korporationen begegneten die Corps der neuen Konkurrenz mit feindlicher Ablehnung, z.T. auch mit offenen körperlichen Angriffen, z.B. in Heidelberg 1852. Die Bonner Korporation übernahm den Namen Wingolf (nach KLOPSTOCK ein ideeller Tempel geistiger Freundschaft). Bald traten Differenzen zwischen dem „Wingolf” mit mehr missionarischem und z.T. nationalem Anspruch und den Korporationen auf, die sich in strengerer Nachfolge der Uttenruthia dem Ideal einer reformierten christlichen Burschenschaft verpflichtet fühlten. Nach jahrzehntelangem Hin und Her hatten sich dann zwei eigene Verbände gebildet: der Wingolfsbund und der Schwarzburgbund um die Uttenruthia. Im Verlauf der gesamten Korporationsgeschichte trat die Bedeutung von Wingolf und Schwarzburgbund hinter die bis heute dominierenden Unterschiede zwischen den katholischen und den schlagenden Verbänden zurück. Andere Verbände, wie z.B. der Leuchtenburg-Verband oder das Wartburg-Kartell, haben zu keinem Zeitpunkt eine wesentliche Verbreitung gefunden.
Geschichte der Korporationen in der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus
Die Rückkehr zahlloser Studenten an die Universitäten der neuen Weimarer Republik veränderte nach dem ersten Weltkrieg die Situation aller Studentenverbände. Zum einen stiegen die Studentenzahlen zwar rasch an und führten zu einer Zunahme der Zahl der Aktiven, zum anderen war aber das Korporationsleben durch die schlechte wirtschaftliche Lage (Reparationen, Inflation) und die unruhigen politischen Verhältnisse (Ruhrbesetzung, Inflation, kommunistische Aufstände, KAPP-Putsch, HITLER-Putsch) gefährdet. Einzelne kleinere Verbände schlossen sich den größeren an. Gemeinsame Erfahrungen an der Front hatten daneben die alten Feindschaften entschärft. Zudem empfanden und präsentierten sich auch die katholischen Verbände stärker als im 19. Jh. national. Der Wahlspruch des KV etwa („Mit Gott für Deutsche Ehre") stammt aus dieser Zeit und erklärt sich vor diesem Hintergrund. Die überall spürbare soziale Not, der steigende Anteil an Studentinnen und der sinkende Organisierungsgrad der Studentenschaft entzog darüber hinaus auch den Corps den Raum für einen überholten Streit um einen „Alleinvertretungsanspruch” der Studentenschaft. Besonders im Bereich des KV unter dem Einfluß CARL SONNENSCHEINS wuchs das Gespür für die Verantwortung der Akademiker und damit auch der Studenten für die notleidende Bevölkerung. Nach der Stabilisierung der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse ab 1924 setzte eine erneute starke Aufwärtsentwicklung mit zahlreichen neuen Korporationen ein. Der KV zählte zum Ende der Weimarer Republik 106 aktive Vereine, eine Zahl, die danach nicht mehr erreicht wurde. Die Weltwirtschaftskrise seit 1929 und die Haltung gegenüber dem Nationalsozialismus stellten alle Korporationen vor ihre größte Bewährungsprobe. Wie in weiten Kreisen der Gesellschaft, der Intelligenz und des Auslands wurde die Gefahr zunächst verkannt. Teilweise herrschte beispielsweise in katholischen Kreisen die Meinung, NS-Organisationen quasi unterwandern und günstig beeinflussen zu können. Der Streit um das richtige Vorgehen (vom offenen kompromißlosen Widerstand bis zur überzeugten Unterstützung der NSDAP) verhinderte eine einheitliche Haltung der katholischen Verbände wie auch vieler einzelner Korporationen. Burschenschaften (wegen ihrer relativen Nähe zu manchen Zielen des Nationalsozialismus), Corps und Landsmannschaften (wegen ihrer weltanschaulichen Neutralität) hofften auf eine Tolerierung; die genannten Verbände waren etwa seit der Reichsgründung 1871 nach und nach in einen immer stärkeren Antisemitismus geraten. Letztlich war aber im totalitären Staat kein Platz für studentische Zusammenschlüsse außerhalb des NS-Studentenbundes. Bis 1938 wurden alle Verbände verboten oder lösten sich selbst auf, zuletzt die Deutsche Burschenschaft. Am Machtanspruch des Staates änderte auch die Tatsache nichts, daß einige führende Nationalsozialisten selbst ehemalige Korporationsstudenten waren, etwa HEINRICH HIMMLER (DB), HERMANN GÖRING (E einer Wehrschaft), JOSEPH GOEBBELS (UV), HORST WESSEL (Corps). Im Geheimen existierten zahlreiche lokale Zusammenschlüsse und Altherrenvereine weiter. Sie bildeten nach 1945 die Keimzellen zur Rekonstituierung der Dachverbände. Die kritische Betrachtung der Entwicklung ab ca. 1930 in den Korporationsverbänden, besonders in den katholischen, zeigt ein unterschiedliches Bild. Hier wie auch in der katholischen Kirche und im gesamten Ausland wurde sicher die Gefahr des Nationalsozialismus unterschätzt. Die Mehrheit der Korporationsmitglieder dürfte autoritären politischen Vorstellungen zugeneigt und daher anfällig für die Politik des NS-Staates gewesen sein. Genauso aber standen die Katholiken in ihrer Mehrzahl in einer gewissermaßen „natürlichen” Distanz zur NSDAP, was sich auch in den Wahlergebnissen in den katholischen Gegenden Deutschlands widerspiegelte. Dementsprechend finden sich in den Mitgliederlisten der katholischen Verbände zahlreiche bekannte Widerstandskämpfer, z.B. JOSEPH WIRMER oder CARL GOERDELER, aber nur wenige überzeugte Nationalsozialisten. Eine pauschale Verurteilung aus der heutigen Perspektive — etwa wegen zu passiven Verhaltens oder falschen „vorauseilenden Gehorsams” — wird in jedem Fall der beispiellos schwierigen Situation ab 1933 nicht gerecht.
Geschichte der Korporationen ab 1945
Aus den im Geheimen weitergeführten örtlichen Zirkeln entstanden ab 1945 bis 1952 alle größeren Verbände wieder. Leider kam es nicht zur Rekonstituierung der Studentinnenvereine, die sich in der Weimarer Zeit von gewerkschaftlich-emanzipatorischen Zusammenschlüssen mehrheitlich zu Korporationen klassischer Prägung mit weiblichen Mitgliedern entwickelt hatten.
Im wesentlichen knüpften nach dem Krieg zunächst alle Korporationsverbände an ihre Traditionen aus der Weimarer Zeit an. Lediglich die Verbände, die eine unbedingte Satisfaktion forderten, mußten jetzt dieses Prinzip aufgeben. Bereits im Erlanger Verbände- und Ehrenabkommen 1921 hatten sie die Allgemeingültigkeit der unbedingten Satisfaktion gegenüber den nicht-schlagenden Verbänden aufgeben müssen. So ergab sich das Paradoxon, daß seit dem sog. Göttinger Mensurenprozess (1951 — 1953) nach 70 Jahren — mit Ausnahme der NS-Zeit — die Mensur als Ausdruck der unbedingten Satisfaktion in einem Zweikampf nicht mehr strafrechtlich verfolgt wurde, und im gleichen Jahr 1953 die Vertreter der waffenstudentischen Verbände in einer feierlichen Erklärung gegenüber dem Bundespräsidenten den Verzicht auf die unbedingte Satisfaktion mit der Waffe erklärten.
Bis in die Mitte der 60er Jahre erlebten die Verbände eine erneute Blütezeit, ohne allerdings an den Hochschulen nochmals die Bedeutung der Weimarer Zeit erreichen zu können. Das Verhältnis zwischen den Verbänden war weitaus weniger aggressiv als in den zurückliegenden Zeiten. Mit dem Aufkommen der „68er-Bewegung` wurden viele Korporationen und Verbände in Existenzkrisen gestürzt; aus der rückschauenden Sicht scheint jedoch, daß das konsequente Festhalten an den tradierten Prinzipien eher geeignet war, den Bestand der eigenen Korporation/des eigenen Verbandes zu sichern als das z.T. überstürzte Bemühen einer Anpassung an die vermeintlich neuen Erfordernisse und die Aufgabe von bisher tragenden Säulen des Verbindungslebens. Allein der UV erlebte trotz konsequenter Fortführung seiner Prinzipien einen starken Einbruch, und zahlreiche Korporationen mußten sistieren. Möglicherweise war aber beim relativ kleinen UV die Personaldecke zu dünn, um diese schwierige Zeit erfolgreicher zu überbrücken. Die seit dem Ende der 80er Jahre wieder auflebende Diskussion über die Aufnahme von Studentinnen in den UV führte zu der Überlegung, Studentinnenvereine, die die Zielsetzung des UV teilen, als Mitglieder in den Verband aufzunehmen unter Wahrung des Männerbundsprinzips in den „alten” UV-Verbindungen. KSCV, WSC und CV überstanden unter konsequenter Fortführung ihrer Prinzipien die Phase des Umbruchs relativ unbeschadet. Die DB gab nach heftigen Auseinandersetzungen die Bestimmungsmensur als Verbandsprinzip auf, nur noch ca. 50% der Burschenschaften folgten der traditionellen Richtung.
Der KV geriet 1969 bis 1972 an den Rand der Spaltung; die neue Satzung, die „in begründeten Ausnahmefällen” den einzelnen Kartellvereinen die Aufnahme nicht-katholischer Christen gestattete, sollte eine neue tragfähige Grundlage bilden. Es zeigte sich jedoch, daß die extensive Auslegung, z.T. auch Mißachtung der Satzung durch einige Korporationen das weitere Auseinanderdriften der Kartellvereine nicht verhinderte. Im CC kam es zur Abspaltung von 13 Korporationen, die sich 1971 zum „Marburger Konvent” mit fakultativer Mensur zusammenschlossen. Seit 1958 ist im Schwarzburgbund (SB) das Tragen von Couleur freigestellt, seit 1972 die Aufnahme von Studentinnen ausdrücklich gestattet. Im Wingolf wurde 1971 zunächst nur die interne Mitarbeit von Studentinnen erlaubt bei Festhalten des Gesamtverbandes als Männerbund. Auch in den folgenden Verbänden ist seit Beginn der 70er Jahre die Mitgliedschaft von Studentinnen möglich: ATB (Akademischer Turnerbund, nicht AHB), die Deutsche Gildenschaft (DG), der Deutsche Wissenschaftler-Verband (DWV), der Miltenherg-Wernigeroder Ring (MWR), der Sondershäuser Verband (SV, nicht AHB), der Verband Akademischer Seglervereine (VASV) und der Schweizerische Studentenverein (SchwStV; seit 1977 auch Aufgabe des Katholizitätsprinzips). Seit dem Ende der 70er Jahre ist bei den meisten Korporationsverbänden eine Stabilisierung der inneren Situation wie auch der Mitgliederzahlen zu verzeichnen. Es kam sogar zu einer Reihe von Reaktivierungen und Neugründungen, im KV etwa Baltia-Kiel, Andechs-Merania-Bayreuth oder Boiotro-Passau. Seit dem Fall der innerdeutschen Grenzen und der Deutschen Wiedervereinigung sind insbesondere die großen Korporationsverbände bemüht, an den alten Universitäten Mitteldeutschlands wieder oder neu Fuß zu fassen, im KV etwa durch den KStV Lichtenstein-Erfurt und den KStV Abraxas-Saxonia-Dresden (z.Zt. vorläufige Mitgliedschaft im KV).