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Duellversprechen

Nach dem Göttinger Mensurenprozess gaben die großen waffenstudentischen Dachverbände 1953 gegenüber dem damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss das ehrenwörtliche Versprechen, Mensuren nicht mehr im Rahmen von Ehrenhändeln ausgefochten werden. Selbiges gilt entsprechend auch für Duelle mit dem Pistole. Ehrenhändel dürfen demnach in Deutschland nur noch im Rahmen von Ehrengerichten abgehandelt werden. PC und PP sind gleichwohl noch als "freundschaftlicher Fechtvergleich" erlaubt. Das Duellversprechen machte die althergebrachten Ehrenordnungen (z.B. Hergsell) obsolet, da diese einen Waffengang bei Ehrverletzungen vorsahen. Seither gilt die CDK-Schlichterordnung.