Zum Hauptinhalt springen

Bestimmungsmensur

Bestimmungsmensur.png

In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden Mensuren noch ausschließlich zur Bereinigung von Ehrenhändeln geführt. Sie waren also nicht innerhalb eines Bundes vorgeschrieben und man konnte durchaus sein Studium ohne eine Partie gefochten zu haben beenden. Da allerdings die Studenten, welche erfolgreich eine Mensur ausgefochten hatten einen höheren Status innerhalb der Studentenschaft genossen, begann man Duelle durch pro-forma Beleidigungen auszumachen. Etwa indem man sagte: "Hiermit beleidige ich sie!" oder eine möglichst schwache Beleidigung dem anderen grundlos an den Kopf warf. Vielerorts betrachtete man diese Praxis jedoch zunehmend als ehrenrührig, weshalb man dazu überging feste Partien zwischen zwei Vereinen durch den Consenior (in schlagenden Bünden auch Fechtwart genannt) ausmachen zu lassen. Dies hatte nebenbei auch noch den Vorteil, das gleichstarke Gegner (Paukanten) zusammengestellt werden konnten. Da die Partieen von einem dritten vereinbart wurden, entfiel selbstverständlich auch die Beleidigung, im Gegenteil die Paukanten entwickelten häufig als "Leidensgenossen" eine freundschaftliche Bindung. Diese Form der Bestimmungsmensur hatte sich gegen Mitte des 19. Jahrhunderts allgemein in Deutschland durchgesetzt. Von da an wurden jedoch Ehrenhändel häufig immer schärfer ausgefochten, sodass man sogar zunehmend unbedingte Satisfaktion in Form des Pistolenduells gab, bis das Duell später in jeglicher Form verboten wurde. Das studentische Fechten hingegen wurde immer ungefährlicher, da es nicht mehr auf das (schwere) Verletzen oder gar das Töten des Gegners ausgelegt war und hat daher heute weitgehend einen sportlichen Charakter. Diese Loslösung der Mensur vom Duell führte jedoch auch dazu, dass viele Bünde es ihren Mitgliedern zur Pflicht machten eine bestimmte Zahl von Mensuren zu fechten. Dies sollte zu ihrer Charakterbildung betragen und auch beweisen, dass ein Neumitglied bereit ist für seine Verbindung mit der Waffe einzustehen. Bezüglich ihrer Einstellung zur Mensur unterscheidet man heute folgende Formen von Studentenverbindungen:

  • Pflichtschlagende Verbindungen fordern von ihren Mitgliedern das Schlagen (Fechten) von Mensuren. Meist ist in der Satzung eine Mindestanzahl von Mensuren festgelegt, die ein Mitglied fechten muss.
  • Fakultativ schlagende Verbindungen ermöglichen ihren Mitgliedern auf deren Wunsch hin das Schlagen einer Mensur. Manche Satzungen enthalten nur dieses Prinzip, wobei kein Mitglied das Pauken (das Üben der Mensur) mehr erlernt. Andere unterscheiden sich kaum von pflichtschlagenden Verbindungen, weil das freiwillige Pauken von allen Mitgliedern regulär geübt wird. Ebenso gab es Verbindungen, welche das Einpauken vorschrieben, jedoch auf Bestimmungsmensuren verzichteten und dennoch Satisfaktion bei Ehrenhändeln gaben.
  • Nichtschlagende Verbindungen lehnen das Schlagen von Mensuren grundsätzlich ab und schaffen ihren Mitgliedern keine Möglichkeit, sie zu absolvieren. Das kann auf Grund der religiösen Überzeugung, aber auch auf der Tradition der eigenen Verbindung beruhen. Bis zum 2. Weltkrieg war es aber bei einigen nichtschlagenden Bünden üblich sich bis zur Mensurreife einzupauken; die Mensur wurde aber nicht durchgeführt. Dies sollte zeigen, dass man Mensuren fechten könnte, wenn man dies wollte.

Daneben gibt es noch eine Zwischenform: Die freischlagenden Verbindungen, die von allen ihren Mitgliedern das „Pauken“ bis zur „Mensurreife“ verlangt.

Es gibt in Deutschland drei pflichtschlagende Korporationsverbände, die das Schlagen von Mensuren für alle ihre Mitgliedsverbindungen zwingend vorschreiben:

  • den Kösener Senioren-Convents-Verband (KSCV, Kösener Corps)
  • den Weinheimer Senioren-Convent (WSC, Weinheimer Corps)
  • den Coburger Convent (CC, Turnerschaften und Landsmannschaften).

Die Deutsche Burschenschaft, die Neue Deutsche Burschenschaft und die Deutsche Sängerschaft sind fakultativ schlagend, d. h. den Mitgliedsverbindungen ist es freigestellt, Mensuren zu verlangen oder nicht. Die Mehrheit ihrer Mitgliedsverbindungen tut dies.

Es sei an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass der KStV Markomannia, so wie alle [KV-Vereine] nicht-schlagend ist. Artikel über das studentische Fechten werden daher lediglich der Vollständigkeit halber aufgeführt.