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Semesterbeitrag

Auf dem Semestereröffnungsconvent auf Vorschlag des Kassierers an Hand des Haushaltsplans festgelegter Kostenbeitrag zur Finanzierung des Programms. Der Beitrag der Angehörigen der Aktivitas wird vom AC zu Beginn für das laufende Semester festgesetzt. Der Beitrag wird vier Wochen nach Semesterbeginn fällig. Für rückständigen Beitrag wird mit Ablauf der vier Wochen eine Strafe von 10% des Beitrags erhoben, falls der Kassierer keine Stundung gewährt. Der Semesterbeitrag wird i.d.R. gestaffelt, so dass Aktive ex loco einen verminderten Beitrag zahlen, da sie an den meisten Veranstaltungen nicht teilnehmen können. Der Beitrag dient zwar der Finanzierung der Veranstaltungen sollte sich aber dennoch im Rahmen halten. Bei besonders exklusiven und kostspieligen Veranstaltungen bietet es sich daher an einen Kostenbeitrag von den Teilnehmern direkt einzufordern und dies entsprechend auf den Semesterbeitrag umzulagern.

Der Beitrag beinhaltet auch den KV-Beitrag und den KVM-Beitrag.

siehe auch

Quästor