Altherrenbundvorstand
Der Vorstand des Altherrenbundes besteht aus dem Vorsitzenden, einem Stellvertreter und fünf weiteren Mitgliedern, die – im Gegensatz zum Vorortspräsidium – alle einzeln von dem AHT gewählt werden. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre, endet aber erst – wie bei allen anderen Gremien – mit dem Amtsantritt eines Nachfolgers. Der Vorstand führt die Geschäfte des AHB.