KV-Wohnheimfonds
Der Wohnheimfonds des KV wurde 1966 aufgrund einer Initiative des damaligen Vororts, des KStV Alania-Breslau im KV zu Aachen, auf der Hauptausschusssitzung in Fischbachau geschaffen. Durch eine zweckgebundene Erhöhung der Kartellbeiträge sowohl in der Aktivitas als auch in der Altherrenschaft wurden in den folgenden Jahren die Finanzmittel angespart, die dem KV eine Förderung des Neubaus und der Erhaltung von Studentenwohnheimen ermöglichen, die Eigentum seiner Korporationen sind. Über die Vergabe der Gelder befindet gemäß den von der VV erlassenen Richtlinien der KV-Rat nach Anhörung des von der VV gewählten Wohnheimausschusses. Darlehen werden gegen Schuldschein ohne weitere dingliche Sicherung zur Verfügung gestellt und müssen innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren zurückgezahlt werden. Anträge auf Förderung sind über das KV-Sekretariat an den KV-Rat zu stellen.
siehe auch
Organe und Eichrichtungen des KV
Kartellverband katholischer deutscher Studentenvereine (KV)
Alfons Fleischmann-Studentenheimverein - vergleichbare Einrichtung des CV