KV-Rats-Vorsitzender
KV-Rats-Vorsitzender: Dipl.-Ing. Karl Kautzsch, (Cher, Bf, AR)
Der Vorsitzenden des KV-Rats muss Alter Herr sein. Er kann zusammen mit einem anderen KV-Ratsmitglied, den KV gerichtlich und außergerichtlich nach außen vertreten. Der Vorsitzende des KV-Rates wird von der Vertreterversammlung in geheimer Wahl gewählt. Der Vorsitzende des KV-Rates wird im Falle seiner Verhinderung vom Vorsitzenden des Altherrenbundes vertreten.