Sigismund-Diekamp-Stiftung e.V.
Die „Sigismund-Diekamp-Stiftung” wurde am 5. April 1956 gegründet und in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Bochum eingetragen. Der Verein verfolgt als gemeinnützige Einrichtung den Zweck:
Akademikern, insbesondere hilfsbedürftigen Studenten, bei berutlichem und familiärem Notstand Unterstützung zu gewähren, wenn sonstige Hilfe von keiner Seite mehr zu erreichen ist,
Hinterbliebenen von Akademikern bei familiärem Notstand Unterstützung zu gewähren,
finanziell schlechter gestellten Studenten Zuschüsse für ein Auslandsstudium zu bewilligen,
Maßnahmen der Volks- und Berufsbildung durchzuführen
Mitglied des Vereins können katholische Christen werden, über deren Aufnahmeantrag der Vorstand des Vereins entscheidet. Der Vorstand des Vereins wird von der Mitgliederversammlung des Vereins auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er besteht aus
dem Vorsitzer,
seinem Stellvertreter,
dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied,
sowie einem weiteren Vorstandsmitglied.