Kultur- und Sozialstiftung des KV
Die VV 2003 in Berlin hat den KV-Rat beauftragt, eine Kultur- und Sozialstiftung zu errichten. Hierfür sind aus dem Projektfonds 50.000 Euro zur Verfügung gestellt worden. Die Stiftung wurde am 30. Januar 2004 vom Regierungspräsidium Tübingen anerkannt. Das Finanzamt Tübingen erteilte die Erlaubnis zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen am 13. April 2004. Damit verfügt der KV erstmals in seiner 150jährigen Geschichte über eine eigene Stiftung. Sowohl die (weiterhin bestehende) KV-Akademie als auch die Sigismund-Diekamp-Stiftung sind eingetragene Vereine mit je eigener Zweckbestimmung, letzterer Verein führt zudem ein Eigenleben neben dem KV. Die Kultur- und Sozialstiftung des KV hat im Jahr 2005 ihre Arbeit aufgenommen und unterstützt Projekte verschiedenster Art aus dem Kartellverband. Anträge können formlos an das KV-Sekretariat gestellt werden. Zweck der Stiftung ist die Förderung wissenschaftlicher, künstlerischer, kultureller, sportlicher und sozialer Aktivitäten im nationalen und internationalen Bereich durch:
a) Unterstützung von Tagungen, Symposien, Kolloquien und Gastvorträgen in- und ausländischer Wissenschaftler;
b) Förderung herausragender und innovativer Doktor- und Diplomarbeiten sowie vergleichbarer Arbeiten;
c) Unterstützung von Projekten wie Publikationen und internationalen Programmen;
d) Förderung kultureller Aktivitäten, insbesondere musischen und gestalterischen Inhalts;
e) Förderung sozialer Aktivitäten;
f) Förderung der Kooperation zwischen Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls diese Zwecke verfolgen;
g) Förderung des studentischen Wohnens;
h) Unterstützung notleidender Akademiker und ihrer Hinterbliebenen;
i) Förderung von Veranstaltungen, um den Stiftungszweck und –gedanken in der Bevölkerung zu verankern. (§2 der Satzung)
Das Startkapital der Stiftung betrug 50.000 €, welches jedoch durch Zustiftungen und Spenden erweitert werden soll. Zuwenungen sind jederzeit auch gegen Spendenquittung möglich. Zudem gehen Kartellstrafen in das Stiftungskapital.
Der geistige Vater des Unternehmens ist Kb Dr. Günter Georg Kinzel (Rbg, Al). In der Stiftungssatzung ist sichergestellt worden, daß ein Eigenleben der Stiftung außerhalb des KV nicht möglich ist. Der Stiftungsrat (fünf Mitglieder), der auf 5 Jahre bestellt wird, muß zwingend bei der Erstwahl sowie einer möglichen Wiederwahl aus Mitgliedern der jeweils im Amt befindlichen Organe KV-Rat, Altherrenbundsvorstand sowie Vorort genommen werden. Derzeit besteht Harald Stollmeier (Vorsitzender), Johannes Baßler (stv. Vorsitzender) und Prof. Dr. Hans-Georg Wehling.
Eine Spende oder Zustiftung ist über das Konto der Stiftung. Spendenquittungen werden über das KV-Sekretariat ausgestellt. Ansprachpartner ist Herr Kaiser.
siehe auch
- Satzung der Kultur- und Sozialstiftung des KV
- Organe und Einrichtungen des KV
- Kartellverband katholischer deutscher Studentenvereine (KV)