Kartellverband Katholischer Deutscher Burschenschaftlicher Verbindungen
nicht-schlagend farbenführend Unter erheblichen Pressionen unter der Nazidiktatur einigten sich am 3.9.1933 im Zuge einer forcierten Konzentration der Verbände der RKDB (mit damals zwanzig Korporationen) mit dem KV über einen Zusammenschluß. Am 20. März 1934 entfiel die Selbstverwaltung der studentischen Verbände, die fortan dem Reichsführer der Deutschen Studentenschaft unterstellt waren. Das konfessionelle Prinzip wurde unterdrückt, der Name in „Kartellverband Katholischer Deutscher Burschenschaftlicher Verbindungen (KDB)” geändert. Die Korporationen wurden den örtlichen Studentenschaftsführern unterstellt; eine Zusammenarbeit in den Ortskartellverbänden wurde unmöglich gemacht, die Errichtung von Kameradschaftshäusern angeordnet. Schließlich wurde der KV am 20.11.1935 in Hannover aufgelöst. Die Korporationen blieben zwar noch zunächst bestehen, eine Betätigung war jedoch unmöglich, so daß sich die meisten Kartellvereine auflösten, um der Gleichschaltung zu entgehen. Auch der Altherrenzirkel des KV wurde am 20. Juni 1938 als staatsfeindlich aufgelöst und verboten, das Vermögen beschlagnahmt.