Ortskartellverband
Bis zum Jahre 1883 ließen die Verbandsstatuten des KV nur einen Studentenverein am Orte zu. Seit dieser Zeit hat sich das Bild grundlegend gewandelt: heute ist der KV an der überwiegenden Zahl der Hochschulorte mit zwei oder mehr Korporationen vertreten. Folgerichtig stellt sich also die Frage nach einer Zusammenarbeit. Die KV-Satzung sieht bereits seit 1907 die Zusammenfassung der aktiven Korporationen an einem Hochschulort in einem Ortskartellverband vor. Die Wahrung gemeinsamer Belange und die Förderung des Kartellgedankens werden als seine Hauptaufgaben genannt. Angesichts der Größe zahlreicher Hochschulen, die 20.000, 30.000 oder gar 40.000 Studenten beherbergen, fällt es dem einzelnen Verein naturgemäß sehr schwer, wirkungsvoll seine Anliegen nach außen zu tragen und in der Öffentlichkeit dafür zu werben. Nur die Zusammenarbeit der Korporationen schafft eine ausreichend breite Basis für eine effektive Vertretung des KV und seiner Mitglieder. Zahlreiche Betätigungsmöglichkeiten stehen dem Ortskartellverband offen, einige wenige seien exemplarisch angeführt:
– gemeinsames Auftreten der Korporationen nach außen;
– Vertretung gemeinsamer Belange in der Hochschule und ihren Gremien (z.B. gemeinsame Kandidaten bei SP-Wahlen);
– Kontakte zu anderen Studentenverbänden am Ort;
– Regelung und Klärung strittiger Fragen zwischen den Korporationen, die einer gemeinsamen Betätigung entgegenstehen könnten oder das Ansehen des KV oder eines Vereines schädigen;
– Unterstützung einer Korporation, die in personelle oder anderweitig bedingte Notsituationen geraten ist;
– Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer religiöser, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Veranstaltungen, die den Rahmen einer Korporation sprengen (Verpflichtung hochkarätiger Referenten, gemeinsame Podiumsdiskussion, Ball, Kommers);
– gemeinsames Engagement in der Studenten- oder Hochschulgemein-de, Aufstellung und Unterstützung von Kandidaten für den Gemeinderat;
– Verbesserung der Kontakte zum Ortszirkel und Abstimmung der Aktivitäten;
– Koordination der Öffentlichkeitsarbeit.
Organe des Ortskartellverbandes sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung, an deren Stelle an einigen Orten die Seniorenkonferenz (bestehend aus den Senioren der Korporationen) tritt. Sie sollte regelmäßig einberufen werden, um anstehende Fragen zu klären. Der Vorstand, in der Regel für die Dauer eines Jahres gewählt, führt die Geschäfte und vertritt den Ortskartellverband nach außen. Er beruft auch die Mitgliederversammlungen oder Seniorenkonferenzen ein. Die notwendigen Mittel für die Arbeit des Ortskartellverbandes werden von den beteiligten Korporationen aufgebracht. Der Ortskartellverband sollte subsidiär dort seine Aufgaben sehen, wo die Grenzen der einzelnen Korporationen erreicht sind. Er darf mit seinen Veranstaltungen nicht zur Konkurrenz der Kartellvereine mit ihrem Semesterprogramm werden. Die Beschlüsse des Ortskartellverbandes sollten nicht in Kampfabstimmungen herbeigeführt werden, sondern möglichst einmütig mit Zustimmung aller Beteiligten. Nur wenn alle Korporationen sich gleichermaßen vertreten und respektiert fühlen, werden sie auch die Vorteile einer Zusammenarbeit erkennen und dem Ortskartellverband aus seinem Mauerblümchendasein heraushelfen,. welches zu fristen er leider an nicht wenigen Hochschulorten verdammt ist.