Zuprosten
Ein Brauch ist, daß sich die chargierenden Verbindungen im offiziellen Teil des Kommerses, während eines Kolloquiums, zutrinken. Hierbei ist zu beachten:
- Lautes Herumschreien auch in den Kolloquien ist zu unterlassen. Als wesentlich stilvoller hat sich das Beschriften einer Couleurkarte mit dem Anliegen erwiesen, die man via Bierfuchs bzw. Kellner an die entsprechende Korporation weiterleitet.
- Das Zustimmen zu einem angetragenen Zutrunk kann mit einem Kopfnicken des Mittelchargierten signalisiert werden.
- Zum Zutrunk erheben sich die Chargierten von ihren Plätzen. Der Krug findet seinen Platz in der rechten Hand. Es wird zugeprostet, die Hand gewechselt, gegrüßt, erneut gewechselt, zugeprostet. getrunken,zugeprostet, die Hand gewechselt, gegrüßt, wieder die Hand gewechselt und ein letztes Mal zugeprostet. Hierbei sollte nur auf das Kommando des Mittelchargierten gehört werden. Die Bewegungen sollten möglichst synchron erfolgen.
Das Zuprosten:
1: Zuprosten
2: Handwechesl
3: Grüßen
4: Handwechsel
5: Zuprosten
6: Zutrinken
7: Zuprosten
8: Handwechsel
9: Grüßen
10: Handwechsel
11: Zuprosten
- Das Zuprosten sollte eher restriktiv gehandhabt werden. Es sollte aber wenigstens dem Präsidium, der Mutterkorporation und dem Vorort zugetrunken werden. Im allgemeinen sollte der Zutrunk anderer Korporationen abgewartet werden. Dieser ist generell zu erwidern.
Gelegentlich wird Chargierten auch ein Zutrunk einzelner Mitglieder aus der Corona angetragen. Die Chargierten verhalten sich dann wie oben beschrieben, die Mitglieder aus der Corona verzichten auf Gruß und Handwechsel.