Krug
Der Krug gehört zu den wichtigsten persönliche Besitztümern eines Couleurstudenten. Häufig wird der Deckel sogar ähnlich wie der Leibzipfel graviert.
Bei den Markomannen wird der Biername des Eigentümers auf die rechte Seite eingebrannt. Der Krug gehört auch zur persönlichen Ausrüstung beim Chargieren, da die Markomannen an Stelle von Schlägern mit Krug chargieren.
Umgang mit Krügen
Allgemeines
- Solange sich noch Stoff in einem Gemäß befindet, kann man seinen Zipfelbund am Krug befestigen, um diesen zu markieren. Sollte man den Krug jedoch unbeaufsichtigt stehen lassen, so kann der daran befestigte Zipfelbund von jedem der Anwesenden "sichergestellt" werden und muss dann ausgelöst werden.
- Wenn nicht aus dem Krug getrunken wird, ist der Deckel zu schließen, da ansonsten die Tischnachbarn anfangen Türme zu bauen. Diese Regeln gilt selbstverständlich nur bei Krügen, die über einen Deckel verfügen.
Chargieren mit Krug
- Der Krug wird beim Chargieren jederzeit so getragen, das man das Panier erkennen kann.
Grüßen mit Krug
Wird die Corona gegrüßt, so lauten die Kommandos:
- Handwechsel!
- Gruß auf!
- Gruß ab!
- Handwechsel!
Zuprosten
Ein Brauch ist, daß sich die chargierenden Verbindungen im offiziellen Teil des Kommerses zutrinken. Hierbei ist zu beachten:
- Lautes Herumschreien auch in den Kolloquien ist zu unterlassen. Als wesentlich stilvoller hat sich das Beschriften einer Couleurkarte mit dem Anliegen erwiesen, die man via Bierfuchs bzw. Kellner an die entsprechende Korporation weiterleitet.
- Das Zustimmen zu einem angetragenen Zutrunk kann mit einem Kopfnicken des Mittelchargierten signalisiert werden.
- Zum Zutrunk erheben sich die Chargierten von ihren Plätzen.
- Der Krug findet seinen Platz in der rechten Hand.
- Zuprosten
- Handwechsel
- Grüßen
- Handwechsel
- Zuprosten
- Trinken
- Zuprosten
- Handwechsel
- Grüßen
- Handwechsel
- Zuprosten
- Gratias
- Setzen
- Hierbei sollte nur auf das Kommando des Mittelchargierten gehört werden. Die Bewegungen sollten möglichst synchron erfolgen.
- Das Zutrinken sollte eher restriktiv gehandhabt werden. Es sollte aber wenigstens dem Präsidium, der Mutterkorporation und dem Vorort zugetrunken werden. Im allgemeinen sollte der Zutrunk anderer Korporationen abgewartet werden. Dieser ist generell zu erwidern.
Tempeln
Strafe für denjenigen, der seinen angetrunkenen (Deckel-)krug offen stehen lässt, ohne ihn mit der Hand zu halten. Die anderen Zecher stellen ihre offenen Krüge «tempelturmartig» über den Topf des Säumigen, bis dieser den Deckel des obersten Glases zuschlägt. Er hat die Biere der tempelnden Kneipanten zu bezahlen.