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Vereinsaufbau

Aktivenvorstand Altherrenvorstand AC BC Cumulativconvent AHC Burschen Füchse Verkehrsgäste Korporationsfreunde Aktivitas A-Philister B-Philister Ehrenphilister Ehrenmitglied Verkehrsgast Korporationsfreunde Altherrenverein Hausverein Hausvereinsconvent Hausvereinsvorstand Gesellschaft Markomannenhaus e.V. Mitgliederversammlung (Gesellschaft Markomannenhaus e.V.)

Wie sich auch aus der obenstehenden Grafik ergibt, setzt sich die Markomannia aus Aktivitas und Altherrenschaft zusammen. Beide sind selbständige Teile des Vereins mit eigenen Organen und einer eigenen Satzung, die die Grundlage für das jeweilige Vereinsleben bildet. Der Aufbau der beiden Teile ist nahezu identisch. Organe des Vereins (Aktivitas/Altherrenverein) sind zum einen der Convent als beschließendes Organ, zum anderen der Vorstand als ausführendes Organ. Der Vorstand wird von den Mitgliedern des Vereins auf den Conventen für ein bestimmte Zeit (Aktivitas: 1 Semester, Altherrenverein: 3 Jahre) gewählt und nach Ablauf der Amtszeit entlastet. Hierbei ergibt sich bei der Aktivitas eine Besonderheit: Während beim Altherrenverein nur ein Convent besteht (AH-Convent), unterteilt sich der Convent der Aktivitas in einen Allgemeinen Convent (AC) und einen Burschen-Convent (BC). Der AC entscheidet über allgemeine Angelegenheiten des Vereins, der BC ist zuständig für alle personellen und alle anderen wichtigen Entscheidungen, die den Verein oder den Verband betreffen. Nur der BC hat somit das Recht, den Vorstand der Aktivitas zu wählen und zu entlasten. Das gemeinsame Beschlußorgan von Aktivitas und Altherrenverein bildet der Cumulativconvent (CC). Hier werden Beschlüsse zu solchen Fragen und Problemen gefaßt, die sowohl die Aktivitas als auch die Altherrenschaft betreffen. Ein eigenes ausführendes Organ, das die Beschlüsse des CC umsetzt, besteht hier nicht. Die Beschlüsse des CC werden durch die jeweiligen Vorstände von Aktivitas und Altherrenschaft ausgeführt. Neben den Vereinen „Aktivitas” und „Altherrenverein” bestehen noch der „Markomannen-Hausverein e.V.” und die „Gesellschaft Markomannenhaus e.V.”. Aufgabe des Hausvereins ist die Ausstattung und Verwaltung des Markomannenhauses und des Bootshauses. Mitglieder dieses Vereins sind alle Aktiven und Alte Herren des KStV Markomannia. Beschlußfassendes Organ ist der Hausvereinsconvent (HVC), an dem alle Aktiven und Alte Herren teilnehmen können (Füchse sind hier jedoch nicht stimmberechtigt). Die Beschlüsse des HVC werden durch den Vorstand des Hausvereins umgesetzt. Der „Gesellschaft Markomannenhaus e.V.” obliegt die Unterhaltung und Bewirtschaftung des Studentenwohnheims in der Kampstraße 10, das dem Hausverein und damit allen Mitgliedern des KStV Markomannia gehört. Mitglied der Gesellschaft kann jeder werden. Beschlußfassendes Organ der Gesellschaft ist die Mitgliederversammlung, die in der Regel alle drei Jahre einberufen wird. Die hier gefaßten Beschlüsse werden durch den Vorstand der Gesellschaft ausgeführt.

siehe auch

Powerpointpräsentation Fuchsenstunde zum Vereinsaufbau