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Kassenprüfer

Kassenprüfer werden vom BC,AHC, HVC oder der Mitgliederversammlung der Gesellschaft Markomannenhaus e.V. gewählt, um die Kassenführung der jeweiligen Chargen und Beauftragten zu prüfen. Sie legen an Hand ihrer Untersuchung dem jeweiligen Convent/Versammlung einen Bericht vor.

Aktivenkasse

Der BC wählt auf dem letzten Convent des Semesters einen Dechargeberichterstatter, der i.d.R. selbst mind. einmal das Amt des Quaestors inne hatte. Er prüft die Unterlagen, Belege, Kassenstände und (was nicht vorkommen sollte) Auslagen der Aktivenkasse. Auf dem nächsten (i.d.R. dem Semestereröffnungsconvent) legt er seinen Bericht vor. Der Dechargeberichterstatter beachtet insbesondere auch, dass alle Posten vom Kassierer eingetrieben wurden, die von Hausverein (Renovierungen, Anschaffungen für das Haus) oder AH-Verein (z.B. Fest )übernommen werden. Es ist sinnvoll dem Dechargeberichterstatter einen zweiten Kassenprüfer zur Seite zur stellen.

Hausverein

Der Hausvereinsconvent wählt zwei Kassenprüfer, die die Kassen von Hausverein, Hauswart, Bierwart und Couleurartikelwart prüfen.

Gesellschaft Markomannenhaus

Die Mitgliederversammlung wählt für sechs Jahre zwei Kassenprüfer, die berechtigt sind, die Kassenführung des Vereins laufend zu überwachen, die Kassenlage und den Kassenbestand zu prüfen und der Mitgliederversammlung darüber zu berichten.