Hausvereinsvorsitzender
Der Hausvereinsvorsitzende bildet zusammen mit dem Schatzmeister den Vorstand des Hausvereins. Er ist die rechtskräftige Vertretung des Vereins. Der Vorsitzende muss seine Zustimmung für alle Beträge zwischen 2000,- und 15.000 € geben, die der Schatzmeister außerhalb der auf gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtung beruhenden Ausgaben tätigen will. Er hält außerdem Kontakt zu den Beauftragten des Hausvereins und koordiniert deren Tätigkeit.