Satzung (KStV Markomannia Münster)
Satzung des KStV Markomannia
Im Bewusstsein seiner Tradition gibt sich der katholische Studentenverein (KStV) Markomannia folgende Satzung:
Art. 1 [Art und Prinzipien des Vereins]
1 Markomannia ist eine deutsche Vereinigung katholischer Studenten der Westfälischen Wilhelms-Universität. 2 Ihre Prinzipien sind: Religion, Wissenschaft, Freundschaft.
Art. 2 [Ziele des Vereins]
Der Verein erstrebt:
a) die Formung von Persönlichkeiten, die ihr Leben aus dem katholischen Glauben gestalten und die für die Verwirklichung katholischer Grundsätze eintreten,
b) eine gründliche, über das Fachstudium hinausgehende Bildung des Einzelnen,
c) eine wahre Freundschaft seiner Mitglieder untereinander.
Art. 3 [Zugehörigkeit zum KV]
Der KStV Markomannia gehört dem "Kartellverband katholischer deutscher Studentenvereine" (KV, nicht-farbentragend) an.
Art. 4 [Neutralität des Vereins]
1 Der Verein ist parteipolitisch neutral. 2 Er begrüßt aber die staatsbürgerliche und politische Betätigung seiner Mitglieder. 3 Er betrachtet es als seine Aufgabe, unter Wahrung seiner studentischen Eigenart das Verstehen und Zusammengehen mit allen Kreisen unseres Volkes zu fördern.
Art. 5 [Vereinsfarben]
Die Farben des KStV Markomannia sind schwarz-gold-rot.
Art. 6 [Wahlspruch]
Der Wahlspruch des KStV Markomannia lautet:
„Viriliter age!“
Art. 7 [Zirkel]
Der KStV Markomannia hat folgenden Zirkel:
Art. 8 [Bundeslied]
Das Bundeslied des KStV Markomannia lautet:
Lasst brausen hohen Feiersang in weihevoller Stunde. Von edlem Ziel und hehrem Drang es gebe laute Kunde. Was uns in goldner Flammenpracht im Herzen glüht, im jungen, das sei mit glockenreicher Macht ins Land hinaus gesungen.
Ein Dreigestirn am Himmelslicht beleuchtet unsre Pfade. Uns weist den Dornenweg der Pflicht des Glaubens helle Gnade. So sollen wir, so wollen wir getrost durchs Dasein wallen, treu folgend stets dem Kreuzpanier: des Heliands Vasallen.
Auf zu der Weisheit Sonnenkraft lenkt uns ein heilig Streben. Es soll uns ja die Wissenschaft den Lebensinhalt geben. Die wir aus ihrem Lichtborn so vereint uns Kraft getrunken. Uns macht die Herzen frei und froh der Freundschaft Gottesfunken.
Drum lasset stolz das Schwarz-Gold-Rot des Banners sich entrollen. Was wir gelobt bis in den Tod wir's treulich halten wollen: Stets handeln wie ein ganzer Mann, was feig und schlecht ist, bannen, sei unsre Losung stets; daran erkennt die Markomannen!
Art. 9 [Anträge auf Änderung der Satzung]
1 Anträge auf Änderung der Satzung müssen spätestens vier Wochen vor Beginn des Cumulativconvents (CC) dem AH-Vorsitzenden schriftlich vorliegen. 2 Der AH-Vorsitzende teilt die Anträge unverzüglich allen Mitgliedern des CC schriftlich mit; die Mitteilung an die Mitglieder der Aktivitas kann durch Aushang am Schwarzen Brett erfolgen.
Art. 10 [Änderungsverfahren]
1 Anträge auf Änderung der Satzung haben nur dann Erfolg, wenn sie in zwei Lesungen durch zwei verschiedene CC angenommen worden sind. 2 Der CC, auf dem die zweite Lesung stattfindet, darf frühestens vier Wochen nach Abschluss der ersten Lesung beginnen. 3 Falls die Anträge in erster Lesung nicht die erforderliche Mehrheit gefunden haben, sind sie endgültig abgelehnt.
Art. 11 [Mehrheiten]
Zur Änderung der Satzung ist in erster Lesung die ein-fache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, in zweiter Lesung eine Mehrheit von 4/5 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.