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Verhältnisvertrag

Verhältnisverträge regeln das Verhältnis von Studentenverbindungen oder deren Dachverbänden untereinander. Man unterscheidet Vorstellungs-, Freundschafts-, Kartell- und Traditionsverhältnisse sowie, davon abgehoben, Paukverhältnisse, die nur die Bereitschaft betreffen, Bestimmungsmensuren untereinander zu vereinbaren und wenig über die Erwartung freundschaftlichen Entgegenkommens aussagen. Verwandt, aber wesentlich weniger verbindlich sind die Kreise im KSCV.

Arbeitsgemeinschaft

Vorstellungsverhältnis

Das Vorstellungsverhältnis ist zur Anbahnung eines Freundschaftsverhältnisses gedacht. Verbindungen, die beim Eingehen von Verhältnissen zurückhaltend sind, begeben sich einige Jahre in ein Vorstellungsverhältnis mit einer anderen Verbindung, ehe sie zu einem Freundschaftsvertrag bereit sind. Hier wird im KSCV noch zwischen offiziellen und inoffiziellen Vorstellungsverhältnissen unterschieden. Corps außerhalb Deutschlands und Österreichs können durch Eingehung eines Vorstellungsverhältnisses zum KSCV insgesamt anerkannt werden, wenn sie die Kösener Grundsätze (Toleranzprinzip und Pflichtmensur) anerkennen und übernehmen. Dies war bei Brandenburgia Cleveland zu Ohio der Fall, dem einzigen US-Corps, gilt im Flandern für Flaminea in Löwen und im Baltikum für Selonia in Riga, Lettland.

Korrespondenzverhältnis

Freundschaftsverhältnis

Besonders in großen Dachverbänden ist es üblich, dass einzelne Verbindungen mit mehreren Verbindungen an jeweils anderen Studienorten befreundete Verhältnisse abschließen - durchaus schriftlich mit Vertrag. So erhalten die Aktiven die Gelegenheit, bei gegenseitigen Besuchen andere Universitätsstädte in anderen geographischen Regionen kennenzulernen und ihren Horizont zu erweitern. Viele Arten von Verbindungen erlauben ihren Mitgliedern, nach Studienortwechseln bei anderen Verbindungen (in der Regel desselben Dachverbandes, vorzugsweise bei befreundeten Verbindungen) eine weitere Mitgliedschaft einzugehen. Bei farbentragenden Verbindungen werden dann lebenslang zwei Bänder gleichzeitig getragen ("Zwei-Farben-Bruder", "Zweibändermann" etc.). Einige Verbindungen schließen weitere Mitgliedschaften grundsätzlich aus. Formell wird bei manchen Bünden auch das darüber hinausgehende innige Freundschaftsverhältnis unterschieden.

Kartellverhältnis

Das Kartellverhältnis geht über das Freundschaftsverhältnis hinaus. Kartellverbindungen betrachten sich oft als eine Verbindung an verschiedenen Orten. Zwar wird diese Einheit selten konsequent vollzogen: Wer vom einen Kartellstandort wechselt, muß dorten doch formell beitreten und gegebenenfalls das Band aufnehmen und bei schlagenden Bünden für diese Verbindung eine Bestimmungspartie fechten. Er darf jedoch die Alten Herren dieser Verbindung meist als eigene alte Herren ansehen, hat mit diesem Bund das Du, hat oft Sitz- (aber meist nicht Stimmrecht) auf den Conventen. Der Kartellgedanke ist normalerweise bei den konfessionellen, nichtschlagenden Verbindungen weitaus stärker ausgeprägt: Im größten Dachverband katholischer Verbindungen, dem CV (Cartellverband der farbentragenden deutschen katholischen akademischen Verbindungen), sowie im KV steht, wie der Name schon sagt, jede Verbindung mit jeder anderen automatisch in einem Kartellverhältnis; hier gilt die Anrede per Du verbandsweit und ist ein Verbandsmitglied beim Wechsel des Hochschulortes verpflichtet, sich bei einem dortigen Mitgliedsbund (sofern vorhanden) aktiv zu melden (sog. "Verkehrsaktiver"). Gleiches gilt für den ÖCV in Österreich. Auch innerhalb des VVDSt ist das Kartell konsequent vollzogen. Pro Universität bzw. Universitätsstadt gibt es im Verband nur einen VDSt (Singularitätsprinzip). Jedes Verbandsmitglied, egal in welcher Stadt es aktiv ist, ist »Bundesbruder« und wird, wenn es einmal die Universität wechseln will, automatisch mit vollen Rechten an den dortigen VDSt »überstellt«, sofern es einen gibt. Gelegentlich werden auch unkündbare Kartellverträge geschlossen. Solche Kartelle bezeichnet man als eisern. Während Freundschaftsverträge meist bilateral geschlossen werden, gibt es bei Kartellen auch multilaterale Verträge, etwa das Blaue Kartell im WSC und das Süddeutsche Kartell (einmal im KSCV, einmal zwischen fünf freien Burschenschaften und einer in der DB). Kartellverträge zwischen Dachverbänden sind selten, aber doch vorhanden: Beispielsweise der Kartellvertrag zwischen dem WSC und dem KSCV von 1955, der regelt, daß beide Dachverbände gewisse Verbandsaufgaben gemeinsam übernehmen und von Verbandsseite das Aufnehmen von Bändern des jeweils anderen Verbandes ausnahmslos gestattet ist. Ebenso sind der CV und der ÖCV seit 1961 durch einen Cartellvertrag verbunden; er besagt den allgemeinen Duz Comment zwischen Aktiven beider Verbände und die Ausdehnung der Verkehrsaktivenregelung (s.o.) auf Deutschland und Österreich.

Traditionsverhältnis

Bei einem Traditionsverhältnis geht es um die Pflege einer Tradition durch einen oder mehrere Bünde. Dieser Begriff ist nur bei Corps üblich und die Gebräuche sind sehr uneinheitlich. Es besteht ein Tradition vertriebener Corps des selben SC etwa für Halle und Jena. Häufiger ist, daß ein Corps die Tradition eines anderen pflegt, etwa im Rahmen einer Fusion. Welcher Art die Traditionspflege ist, ist Vereinbarungssache. In der Regel bedeutet es die Übernahme und Bewahrung des Archives und wichtiger Gegenstände. Häufig wird Mitgliedern des lebenden Corps erlaubt oder nahegelegt, auf das Band des aufgenommenen Corps zu fechten. Dies ist üblich, wenn der Seniorpartner stark genug ist, bei den eigenen Kennzeichen keine Zugeständnisse zu machen.

Verhältnisbruch

Alle Arten von Verhältnissen können auch gebrochen werden. Die Erklärung wurde und wird heute noch zumeist als kurzes Telegramm verschickt. Verhältnisbrüche waren insbesondere in der Gründerzeit und im Kaiserreich häufig, oft aus nichtigem Grund der Fall und wurden damals dann regelmäßig mit einer oder gar zwei PP-Suiten besiegelt, dh., alle Aktiven der einen fochten unter erschwerten Bedingungen gegen alle Aktiven der anderen Verbindung. Verhältnisbrüche haben im KSCV beispielsweise auch schwere Auswirkungen auf die Kreispolitik gehabt, so der brach der Bruch des Kartells zwischen dem Corps Teutonia Marburg und dem Corps Lusatia Leipzig vor dem 1. Weltkrieg das sog. Goldene Kartell, als das Kernkartell des Blauen Kreises, auf, womit der Blaue Kreis ansatzweise gespalten wurde.

Kreis

Nachdem sich in einem Dachverband das Verbandsleben gefestigt hat, beginnen sich oft innere Strukturen zu bilden. Die seit alters her üblichen feste gegenseitige freundschaftliche Beziehungen von Verbindungen an verschiedenen Universitätsstädten, formieren sich langsam zu festen und inoffiziellen Kreisen, die verbandspolitische Bedeutung zu entwickeln beginnen. Es geht wohl hauptsächlich darum, im Verband mit den Kreismitglieder die eigenen Auffassungen besser zur Geltung bringen zu können. Noch später weitet sich diese Politik aus, und wird es üblich, sich seine befreundeten Verbindungen nur noch aus dem jeweiligen Kreis zu wählen und andere Verhältnisse abzubrechen.

KSCV

Im KSCV sind die Kreise, ursprünglich Kartellkreise genannt. Sie bildeten sich in den 1860er Jahren um bestehende Kartelle wichtiger Corps, meist benannt nach deren Mützenfarben. Der blaue Kreis hat heute etwa 21 Corps, der grüne zwölf, der Magdeburger Kreis neun und der rote sechs. Hier eine Aufstellung aus der Gründerzeit:

  • schwarzer Kreis: Thuringia Jena, Brunsviga Göttingen, Borussia Greifswald, Saxonia Leipzig und Silesia Breslau.
  • blauer Kreis: Teutonia Marburg, Lusatia Leipzig und Hannovera Göttingen
  • grüner Kreis: Franconia Jena, Misnia III Leipzig, Bremensia Göttingen und Guestphalia Heidelberg
  • weißer Kreis: Saxo-Borussia Heidelberg, Borussia Bonn und Saxonia Göttingen
  • roter Kreis: Saxonia Halle und Saxonia Jena, Marcomannia Breslau und Borussia Tübingen.
  • silberner Kreis:
  • gelber Kreis:
  • violetter Kreis: Corps Palatia Bonn und Palatia Straßburg
  • schwarzer Kreis: Suevia München, Brunsviga Göttingen, Hassia Gießen zu Mainz und Thuringia Jena
  • Süddeutschen Kartell: Franconia Würzburg, Bavaria Erlangen, Makaria München, Schacht Leoben, Joannea Graz und Athesia Innsbruck, Borussia Berlin ist assoziiertes Mitglied
  • Magdeburger Kreis: Vandalia Berlin, Normannia Halle, Budissa Leipzig

Den meisten dieser Kreise wedren bestimmte Charakteristika, auch Prinzipien genannt, zugeschrieben. Aber auch diese sind weder klar definiert noch schriftlich formuliert, ja werden in offiziellen Publikationen des KSCV nahezu geleugnet. Und sie unterliegen der Interpretation. So gibt es für jedes Zuwort eine ursprünglich-abstrakte Interpretation, die sich an allgemein akzeptierte Kösener Grundsätze anlehnt, und eine verflacht-banalisierte, an Äußerlichkeiten orientierte, die dann jeweils kolportiert wird. So wird dem schwarzen Kreis nachgesagt, das konservative Prinzip zu verfolgen, also alte studentische Gebräuche und Werte ohne Rücksicht auf eigene vordergründige Nachteile und Bequemlichkeiten zu vertreten. Da sich dieses am besten durch eine strenge Mensurauffassung belegen lässt, heißt es vielfach, das sei das Fechtprinzip. Mit dem blauen Kreis wird das Gesellschaftsprinzip assoziiert, also das Pflegen niveauvoller Geselligkeit; neben dem Studium stand die Einführung junger Männer in das gesellschaftliche Leben im Vordergrund. Die Corps des grünen Kreises, die ihre Mitglieder ursprünglich meist im kleinen und großen Landadel rekrutierten, beanspruchten für sich, eine solche Einführung nicht mehr nötig zu haben und bekennen sich zum ungezwungenen, naturliebenden Leben, so förmlich wie nötig, so frei wie möglich, woraus gern das sog. Schäbigkeitsprinzip abgeleitet wird. Die Corps des weißen Kreises haben zu einem sehr hohen Prozentteil Mitglieder aus adligen oder mit ihnen verschwägerten Familien (z.B. der letzte griechische König, letzte deutsche Kaiser etc.). Einen offizielleren Charakter sowie eigene Internetpräsens hat der Magdeburger Kreis. Dem Süddeutschen Kartell sagt man relativ steife Umgangsformen nach ("...zum Lachen geht man in den Keller."). Der rote Kreis trägt das Freundschaftsprinzip der nicht mehr existente violette Kreis das Dekadenzprinzip. Die Kreiszugehörigkeit ist bis heute vollkommen inoffiziell. Der KSCV veröffentlicht keine expliziten Listen. Alles beruht auf tradierten, aber heute noch gelebten gesellschaftlichen Usanzen. Trotzdem bilden diese eigentlich nicht vorhandenen Charakteristika die Kultur des Kösener Verbandslebens. Es wurde für die jeweiligen Corps schnell üblich, Verhältnisse, die nicht zu dem Kreis gehörten, dem man sich nun zugehörig fühlte, abzubrechen. Da das Netzwerk der Verhältnisse im KSCV bis dahin recht eng geknüpft war, bildeten sich nun Gruppierungen, zwischen denen wenig Beziehungen bestanden. Das führte zu einer starken Umstrukturierung des gesamten Verbandes und zu einer Fraktionenbildung bei der Durchsetzung verbandspolitischer Ziele. So genannte Lebenscorps, die den Schwerpunkt auf den inneren Zusammenhalt legten und aus Prinzip keine Verhältnisse anstrebten, mussten sich umorientieren, wenn sie nicht vollkommen an Bedeutung verlieren wollten. Aus diesem Grund verringerte sich die Zahl dieser Corps, die es vor allem in Süddeutschland gab, stark. Dennoch ist circa die Hälfte aller Kösener Corps bis heute kreisfrei. Ein weiterer Effekt war, dass die Kreise mehr oder weniger offiziell kulturelle Ausrichtungen hervorbrachten, also auf bestimmte Aspekte des Corpslebens unterschiedlichen Wert legten, was zu einer kulturellen Differenzierung des gesamten Verbandes beitrug. Dies brachte dem KSCV den Ruf ein, der am stärksten diversifizierte studentische Verband Deutschlands zu sein.

DB und DBÖ

Im DB gibt es zum Beispiel:

  • Grün-Weiß-Rotes Kartell: Burschenschaft Hannovera Göttingen, Burschenschaft Germania Jena und Burschenschaft Germania Marburg
  • Rheinischer Ring: Hannoversche Burschenschaft Arminia, Burschenschaft Arminia-Gothia Braunschweig, Hannoversche Burschenschaft Germania, Braunschweiger Burschenschaft Germania, Burschenschaft Hilaritas Stuttgart und die Aachener Burschenschaft Teutonia
  • Süddeutsches Kartell: Burschenschaft Teutonia Jena, Burschenschaft Germania Erlangen, Burschenschaft Allemannia Heidelberg, Burschenschaft Germania Tübingen, Burschenschaft Allemannia auf dem Pflug Halle (eh.), Burschenschaft Teutonia Kiel, Königsberger Burschenschaft Gothia Göttingen
  • Burschenschaftliche Gemeinschaft:

CV und ÖCV

Im CV und ÖCV gibt es, auf inoffizielle Weise, Kreisbildung. Auch diese sind lockere und formlose Zusammenschlüsse von katholischen Studentenverbindungen gleicher Ausrichtung und Tradition innerhalb des Cartells. Zum Beispiel:

  • der Marburger Kreis: Guestfalia Tübingen, Bavaria Bonn, Markomannia Würzburg, Hercynia Freiburg im Breisgau, Rhenania Marburg und Arminia Heidelberg
  • der Heidelberger Kreis: Ferdinandea Prag Heidelberg, Cheruscia Münster, Tuiskonia München und Bodensee Konstanz
  • die ehemalige KDV-Verbindungen: KDStV Sauerlandia Münster, Novesia Bonn, Cheruscia Würzburg, Arminia Freiburg im Breisgau, Bavaria Berlin, Tuiskonia München und Palatia Marburg.
  • der ehemalige Weiße Ring: Bavaria Bonn, Ripuaria Freiburg im Breisgau, Zollern Münster und Burgundia München, weiterhin Guestfalia Tübingen, Rheno-Palatia Breslau, Rheno-Franconia München und Marco-Danubia Wien.
  • der Mitteleuropa-Ring: Chursachsen Dresden, Salia-Silesia Gleiwitz, Saarland (Saarbrücken) Jena und Pragensis Prag (Verbandsfrei)
  • der Chur-Ring: Churpfalz Mannheim, Churtrier Trier und Chursachsen Dresden

KV und ÖKV

Im KV, zum Beispiel:

SchwStV

Im SchwStV gibt es offizielle Kreisbildung. Zum Beispiel:

  • der Bund Akademischer Kommentverbindungen, auch Block genannt: Rauracia Basel, Bodania Sankt-Gallen, Burgundia Bern, Alemannia Fribourg, Kyburger Zürich, Neu-Romania Fribourg und Turicia Zürich
  • die Fédération Romande: S.A. Salévia Genève, S.A. Lémania Lausanne und S.A. Sarinia Fribourg
  • ...

MKV

Im MKV gibt es, inoffizielle Kreisbildung. Zum Beispiel:

  • der Block: Austro-Danubia Wien, Borussia Wien, Frankonia Wien, Gothia Wien, Jung-Dietrich Wien, Sonnberg Perchtoldsdorf und Vindobona I Wien

siehe auch

Dachverband

Verbändeabkommen zwischen KV und ÖKV