Bundesbruder
Als Bundesbruder (kurz Bb, Plr. BbBb) wird ein Mitglied desselben Bundes (Verbindung/ Verein/Vereinigung etc.) bezeichnet. Mitglieder desselben Verbandes werden Kartellbruder (kurz Kb. Plr. KbKb), Korporierte anderer Verbände Farbenbruder (kurz. Fb, Plr. FbFb) genannt. Die Bezeichnung Bruder deutet eine Form der spirituellen Verwandtschaft an, ähnlich wie dies bei Patenschaften (Patenonkel/-Tante) der Fall ist. Familiäre Bindungen werden auf eine gewählte Gruppe übertragen, um einen ähnlich festen Zusammenhalt zu erreichen, wie dies durch Verwandtschaft oder Verschwägerung der Fall ist. Der Übergang in die so "gewählte Familie" wird meistens rituell vollzogen und durch einen Eid besiegelt (siehe Reception / Promotion). Dies ist streng genommen natürlich nur für den eigenen Bund der Fall, da der Bund jedoch auch Mitglied eines Verbandes ist, kann die "Verwandtschaft" auch darauf übertragen werden, weshalb bspw. das bundesbrüderliche DU auch innerhalb des Verbandes gilt (zumindest in den konfessionellen Dachverbänden). Die Bezeichnung Farbenbruder ist daher eher analog gebildet. Hier kann man davon ausgehen, dass durch die Gemeinsamkeiten innerhalb des Korporationswesens zumindest eine gewisse Vetrautheit vorhanden ist. Die Bindung ist aber bei weitem nicht so stark wie innerhalb des eigenen Kartells oder des eigenen Bundes. Die spirituelle Verwandtschaft ist ein Ideal. Sie besitzt, anders als dies bei Patenschaften der Fall ist, keine juristische Relevanz und stellt eher eine Selbstverpflichtung dar. Ferner exisitieren diese übertragenen "Verwandschaften" neben den reelen Familienbindungen und sollen diese keinsfalls aufheben oder gar ersetzen. Eine besondere Form dieser spirituellen Verwandtschaft stellt das sogenannte Leibverhältnis dar.
Historisches
Nachdem die VV in Hannover 1924 den einzelnen Korporationen die Bezeichnung „Bundesbruder“ statt „Vereinsbruder“ empfohlen hatte, wurde das Wort „Bundesbruder“ auch im Verkehr der Markomannen untereinander üblich. Die Korporation behielt jedoch aus Gründen der Überlieferung die Bezeichnung „Verein“ für sich bei, entgegen anderweitigen Bestrebungen, an ihrer Stelle das Wort „Verbindung“ zu setzen.
siehe auch
Leibbursch (Biervater)
Leibfuchs (Biersohn)