Zum Hauptinhalt springen

Kneipgesetze

Dieser Artikel soll als Zusammenstellung der Regeln dienen, welche auf Kneipen oder im interkorporativen Umgang Anwendung finden.

  1. Das Präsidium hat in allen Kneipangelegenheiten unumschränkte Autorität. Seinen Anweisungen ist immer Folge zu leisten.

  2. Wenn es zur geordneten Durchführung der Kneipe notwendig ist, kann der Senior zu jeder Zeit die Leitung der Kneipe an sich nehmen und sie ggf. beenden.

  3. Während des hochoffiziellen Teils darf nicht geraucht werden, nicht zugetrunken und der Kneipsaal nicht verlassen werden.

  4. Die Benutzung von Mobiltelefonen verbittet sich von selbst.

  5. Die Contra unterstehen in Unterordnung unter das Präsidium die jeweiligen Teile der Corona.

  6. Hat ein Contrarium im inoffiziellen Teil etwas vorzubringen, wendet es sich an das Präsidium mit den Worten "verbum peto". Die Antwort lautet entweder "habeas" oder "non habeas".

  7. Hat jemand aus der Corona etwas vorzubringen, so hat er sich mit der gleichen Formel an das zuständige Contra zu wenden. Diese bittet sodann beim Präsidium um "verbum peto in nomine".

  8. Ist einem Mitglied der Corona das Wort erteilt, so kann er "silentium in nomine" gebieten. Ansonsten darf außer dem Präsidium kein Mitglied der Corona ein Kommando rufen.

  9. Will jemand im inoffiziellen Teil seinen Platz verlassen, lauten die Worte an sein Contra "tempus peto", kehrt er an seinen Platz zurück, meldet er sich mit "tempus ex".

  10. Die Contra haben, falls sie ihren Platz für kurze Zeit verlassen einen Stellvertreter zu bestimmen.

  11. Allgemeines "tempus" oder "tempus utile" kann nur vom Präsidium verordnet werden. Während dieser Zeit ruht jeder Kneipkomment. Es wird beendet durch das Kommando "tempus ex, omnes ad sedes!“

  12. Während der Kneipe wird die Zeit nach Bierminuten gerechnet. Fünf Bierminuten entsprechen drei Zeitminuten.

  13. Als kommentmäßiger Stoff gilt nur das Bier, andere Getränke nur mit Erlaubnis des Präsidiums. Gerade in diesem Punkt hat das Präsidium eine große Verantwortung. Ein „Trinkzwang" ist in jedem Falle zu vermeiden.

  14. Die Lieder können nur vom Präsidium bestimmt werden. Jedes Kneipmitglied ist verpflichtet, nach Kräften mitzusingen. Nach Beendigung eines Liedes sind die Liederbücher zu schließen.

  15. Das Zutrinken erfolgt mit den Worten:

"Erlaube mir freundlichen Zutrunk",

"Ich trinke auf dein Wohl" o.ä..

Die Antwort des Angesprochenen lautet:

"Ziehe mit"

oder, falls sein Stoff nicht präpariert ist,

"Komme nach",

was innerhalb von fünf Bierminuten zu geschehen hat. Das Mit- oder Nachtrinken als Zeichen des Dankes ist Pflicht.

  1. Im Allgemeinen sollte ein Fuchs nicht einem Burschen (außer seinem Leibburschen und dem FM) und ein Bursch nicht einem Alten Herrn zutrinken. Es kann aber jeweils aufs "Spezielle" zugetrunken werden.

  2. Wird jemandem "aufs Spezielle" zugetrunken (..."Auf Dein Spezielles"), womit immer eine besondere Ehrerbietung verbunden ist, steht es im Belieben des Angesprochenen mitzutrinken bzw. nachzukommen. Trinkt er nicht mit, hat er zumindest "Prost" zu rufen und seinen Dank auszusprechen.

  3. Die Gebräuche und Regeln des Zutrinken können auch außerhalb von Kneipen Anwendung finden.

  4. Das "in die Kanne schicken" (in die Kanne steigen lassen, sich stärken lassen) kann vom Präsidium und den Contra bei jedem Kommentverstoß oder sonstiger Verfehlung eines Kneipteilnehmers (Gäste ausgenommen) während des inoffiziellen Teiles bestimmt werden. Es hat sofort und ohne Widerspruch ausgeführt zu werden. Beim Kommando "geschenkt" kann abgesetzt werden. Eine erneute Verdonnerung ist erst wieder nach fünf Bierminuten möglich. Die Contra können nur vom Präsidium, das Präsidium selbst gar nicht in die Kanne geschickt werden.

  5. Darüber hinaus können auch außerhalb von Kneipen die Chargen jeder Zeit ex auctoritate die übrigen BbBb, die BbBb mit höherer Verbindungssemesterzahl die Jüngeren und Burschen die Füchse bei jedem Verstoß gegen Komment und gute Sitten in die Kanne schicken. Eine Begründung kann erst nach dem Trinken verlangt werden. Lässt ein Bursch einen Burschen mit gleicher Verbindungssemesterzahl oder ein Fuchs einem Confuchsen in die Kanne steigen, so hat er selbst jeweilig mitzuziehen.

  6. Das Löffeln, das Trinken im Sinne einer Entschuldigung, kann freiwillig geschehen.

  7. Der Bierjunge ist ein Schnelligkeitswettbewerb im Biertrinken in Form einer biergerichtlichen Zeremonie zwischen Kneipteilnehmern auf Grund einer Beleidigung, einer gegenseitigen Herausforderung oder irgendeiner Meinungsverschiedenheit. Der aufgebrummte Bierjunge wird unter Zuhilfenahme je eines Sekundanten und unter der Leitung eines unparteiischen Bierrichters auf dessen Kommando hin ausgefochten. Anschließend "schüttet" man das leere Glas über seine Schulter nach hinten, zu zeigen, dass es tatsächlich bis zur Neige geleert ist. Wer das Bierglas zuerst geleert hat, ohne dabei übermäßig zu bluten, gilt als Sieger. Ein Fuchs darf einem Burschen keinen Bierjungen aufbrummen. Der Bierjunge wird außerhalb der Corona ausgetragen.

  8. Damit niemand über seine Kräfte zu trinken braucht, kann er sich vom Präsidium für bierkrank erklären lassen.

  9. Gäste unterliegen nicht dem Kneipkomment.

Siehe auch

Kneipe