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Non licet telefonare

Kommando, welches üblicherweise zu Beginn einer Kneipe oder eines Kommerses ergeht. Es besagt, dass es den Anwesenden verboten wird zu telefonieren. Dies gilt auch während der Kolloquien! Das Kommando wird während der Veranstaltung nicht aufgehoben. Ahndungen erfolgen durch den Präsiden, üblicherweise in Form einer größeren Bierspende.

Das Kommando ist eine Anlehnung an die üblichen Kommandos non licet fumare (es ist nicht erlaubt zu rauchen) und non licet vagari (es ist nicht erlaubt umherzulaufen).