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Non licet fumare

Kommando, welches zu Beginn einer Kneipe oder eines Kommerses ergeht. Es besagt, dass es den Anwesenden nicht erlaubt ist während der Veranstaltung zu rauchen. Das Kommando kann zu Beginn des Offiz (Kommers) oder zu Beginn des Inoffiz (Kneipe) vom Präsiden aufgehoben werden. Chargierten ist es jederzeit, auch vor und nach Veranstaltungen, untersagt zu rauchen, sofern sie Wichs tragen.

siehe auch