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Mit Lob und Ehre

Gemäß §25 der Geschäftsordnung kann eine Charge bei überdurchschnittlichen Leistungen „mit Lob und Ehre“ entlastet werden. Dazu ist eine 2/3-Mehrheit notwendig. Eine Decharge mit Lob und Ehre hat weder die Verleihung eines Zipfels noch eine Statusänderung oder ähnliches zur Folge. Der Convent drückt mit ihr lediglich seine Anerkennung für außerordentliche Leistungen im Rahmen der Amtsführung aus. Das heißt, dass der Bb über seine Amtsaufgaben hinaus, seine Conchargen und BbBb in besonderer Weise und nachhaltig unterstützt hat. Eine Decharge mit Lob und Ehre wird nach der regulären Decharge, i.d.R. von Seiten der Conchargen, vorgeschlagen. Ein Antrag wird erst nach erweiterter Personaldiskussion gestellt, wenn sich herausstellt, dass dieser auch Aussicht auf Erfolg hat. Sollte sich kein eindeutiges Meinungsbild ergeben, wird kein Antrag gestellt und die Diskussion somit auch nicht ins Protokoll aufgenommen.