Klammerung
Der Amtsträger führt, während er die Charge bekleidet, die Kürzel hinter seinem Namen. Nachdem er seine Charge abgelegt hat und durch den Convent erfolgter Decharge kann er jedoch zum Zeichen, dass er die Charge erfolgreich abgeleistet hat die Kürzel weiterhin in Klammern hinter dem Namen führen. Sollte er indess nach seiner Decharge ein weiteres Amt bekleiden, so wird dieses mit entsprechendem Kürzel hinter der Klammer kenntlich gemacht. Ämter, die traditionell nicht zu den Chargen zählen (Hauswart, Heggewart, Wirtschaftskassierer etc.) werden - falls überhaupt - nur während der Amtszeit kenntlich gemacht und nicht geklammert. Eine Charge im Rahmen des Vororts kann jedoch in Klammern geführt werden. Die Reihenfolge entspricht immer der zeitlichen Abfolge der Ämter nicht ihrem Ansehen.
Max Mustermann Z! (xx,x, VOP) FM