Chargenabordnung
Gruppe von Korporierten, die eine Verbindung nach außen bei besonderen Anlässen vertritt. Eine Chargenabordnung besteht i.d.R. aus drei Personen, wobei dem Mittelchargierten besondere Aufgaben zukommen. Er vertritt den Senior, muss jedoch nicht unbedingt Charge sein, und gibt die Kommandos. Wenn eine Charge in der Abordnung mitchargiert, so ist immer diese , bzw. die höchste Charge der Mittelchargierte. Zusätzlich zu den drei Chargierten kann man auch einen Bierfuchs mitnehmen, der die Bierversorgung auf Kommersen (und nur dort) sichert, sowie einen Fahnenträger. Bei Prozessionen und anderen kirchlichen Veranstaltungen wird die Fahne immer vom Mittelchargierten getragen. Sollten keine drei Mann für eine Chargenabordnung zur Verfügung stehen, chargiert man allein. Generell wird nur mit ungraden Zahlen (Bierfüchse und Fahnenträger zählen nicht mit) chargiert. Will man einem Verein besodners große Ehre erweisen, so kann man bei Kommersen auch mit fünf BbBb chargieren, sollte jedoch vorher bei dem Verein nachfragen, ob auch genügend Sitzplätze vorhanden sind.