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Beurlaubung

Sollte man aus wichtigen, insbesondere Studiengründen (z.B. Examen) auf längere Sicht nicht in der Lage sein auf Veranstaltungen teilnehmen können, so kann man auf dem BC beantragen für ein Semester beurlaubt zu werden. Eine Beurlaubung geht über den Status des Inaktiven hinaus, da sie den Burschen auch von ho-Veranstaltungen befreit. Der Antrag muss persönlich gestellt werden und gilt nur für ein Semester, danach muss er ggf. erneut eingereicht werden.

Satzung

§ 7 [Beurlaubung; Erklärung zum Inaktiven] (1) 1 Mitglieder können durch Antrag an den ersten BC aus Studiengründen oder sonstigen wichtigen Gründen für jeweils ein Semester mit einfacher Mehrheit beurlaubt werden. 2 Der Antrag muss persönlich, in begründeten Ausnahmefällen schriftlich erfolgen.

Siehe auch

Satzung (KStV Markomannia Münster)

Status