Inaktiv
Einige Kartellvereine kennen über den Status des Burschen hinaus den Status eines Inaktiven, der noch unterschieden wird in Inaktive am Ort (in loco, i.l.) und Inaktive, die andernorts studieren (ex loco, e.1.). Der Antrag auf Inaktivierung wird an den BC gerichtet und von diesem entschieden. Gründe können Examensvorbereitung, persönliche Motive etc. sein. Mit der Inaktivierung entfällt die Verpflichtung, an den meisten der Veranstaltungen teilnehmen zu müssen. Ausgenommen sind die als hochoffiziell (ho) festgelegten Veranstaltungen.
Bei schlagenden Verbänden ist der Inaktive i.d.R. nicht mehr verpflichtet zu fechten. Einige Verbände zählen Inaktive nicht mehr als Mitglieder der Aktivitas.