Antrag (GO)
Als Anträge zur Geschäftsordnung gelten:
a) Antrag auf Schluss der Rednerliste,
b) bei Fehlen einer Rednerliste: Antrag auf Schluss der Debatte,
c) Übergang zur Tagesordnung,
d) Antrag auf Vertagung der Verhandlung,
e) Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit,
f) Antrag auf Vertagung des Convents.
Ein Antrag zur GO wird durch das Heben beider Hände kenntlich gemacht werden. Der Antragsteller wird (entgegen einer evtl. geführten Rednerliste) gehört, sobald der gegenwärtige Redner geendet hat. Im Anschluss an einen Antrag zur GO wird sofort hierzu eine Pro- und eine Contra-Stimme gehört, wobei als Contra-Stimme auch die bloße Äußerung einer Gegenstimme ohne Begründung (formale Gegenrede) gilt. Anschließend wird sofort (also ohne weitere Wortmeldungen) über den Antrag zur GO abgestimmt. Wird keine Contra-Stimme geäußert, gilt der Antrag als angenommen. Die Vertagung der Verhandlung kann nur mit derselben Mehrheit beschlossen werden, die für die Annahme des zur Verhandlung stehenden Antrags erforderlich wäre.